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K.K. Telegrafen-Centrale in Wien, Börseplatz 1
ehemalige Telegrafenzentralstation (Postleitzahl 1000), erbaut 1873-1874
derzeit leerstehend
Zur Arbeitssituation der K. K. Telegraphen-Manipulantinnen siehe: Dokumente der Frauen, Band 2, Nr. 17 (1899), online
Zu "Baukalamitäten" im Jahr 1906 siehe: Die Staatsbeamtin Nr. 6, 1906, online

Mittelbereichsradarstation Buschberg (im Weinviertel) der Austro Control GmbH
Der Buschberg spielt eine gewisse Rolle in einem Urteil des Obersten Gerichtshofes, das sich zunächst wie ein Reiseführer liest; die Entscheidungsgründe beginnen mit folgenden Worten:
„Die Ortschaft Gnadendorf hat 276 Einwohner; sie liegt im Zayatal am Nordrand der Leiser Berge am Fuß des Buschberges.“
Der weitere Text zeigt allerdings weniger idyllische, als vielmehr ländlich-skurrile Züge - hier nur ein paar Ausschnitte:
"Vor der Nationalratswahl 1983 hatte sich Wolfgang
P*** um ein Abonnement der Zeitschrift "Der Bauernbündler"
beworben. Der Kläger lehnte das Ansuchen in seiner Funktion als
Obmann des Ortsbauernrates ab, weil Wolfgang P*** damals als
Wahlzeuge der Sozialistischen Partei Österreichs nominiert worden
war."
"Der Kläger fand
einmal eine ihm im Buschbergerhof vorgesetzte Suppe versalzen, ein
anderes Mal ein Naturschnitzel zu hart."
Es kam, wie es offenbar kommen musste: Lokalverbot - und daraufhin die Klage des Betroffenen mit dem Begehren "die Beklagte sei schuldig,
jedwede Aufforderung an ihn, wegen des Lokalverbotes das Gasthaus zu
verlassen oder nicht zu betreten, in Hinkunft zu unterlassen."
Selten sind rechtliche Auseinandersetzungen um den Kontrahierungszwang so lebensnah wie in diesem Fall - das gesamte Urteil (OGH 14.7.1986, 1 Ob 554/86) ist nachzulesen im Rechtsinformationssystem des Bundes.

Ausrangierter LKW-Anhänger der Österreichsichen Post AG, auf einem privaten Grundstück in Wien 22, Haberlandtgasse, abgestellt.

FSBA Wien, OVSt Leopoldau steht auf dem Türschild zu diesem Gebäude (FSBA = Fernsprechbetriebsamt, OVSt = Ortsvermittlungsstelle)
Die Adressen der Ortsvermittlungsstellen wurden von der Telekom Austria AG in Verfahren vor der Telekom-Control-Kommission als Geschäftsgeheimnis angesehen, siehe zB den auf der Website der RTR veröffentlichten Bescheid der Telekom-Control-Kommission vom 5.10.1998, Z 1/98, in dem es heißt:
"Die genaue Lage der OVSten und NVSten ist nach Ansicht der TA ein Geschäftsgeheimnis."
(Siehe dazu auch den Teleletter Nr. 6/98, S. 5, wo auch darauf hingewisen wird, dass die meisten Adressen der Vermittlungsstellen auch aus dem Telefonbuch ersichtlich seien.)

Zu diesem Bild ist nicht viel zu sagen: eine handelsübliche Antenne für den Satelliten-Empfang (samt Yagi-Antenne für den terrestrischen Fernsehempfang)
380 kV-Freileitung in Hintersdorf, in der Nähe von Klosterneuburg (führt vom Kraftwerk Greifenstein her)

Was wären Raiffeisen-Silos ohne Sendeanlagen? Hier ein Lagerhaus-Silo in Drosendorf mit einer Vielzahl von (vor allem) Mobilfunkantennen.
Die große Frage: Welche Abgaben (vulgo: "Handymastensteuer") nach dem NÖ Sendeanlagenabgabengesetz werden hier fällig?

Noch einmal Raiffeisen, diesmal allerdings kein Silo, sondern eine Rundfunksendeanlage am Schöckl bei Graz, im Eigentum der ORS (" Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG"), einer Tochter des ORF und der Medicur (einem Unternehmen der Raiffeisen-Gruppe)

Wählscheibentelefon für einen Gesellschaftsanschluss (aka "Vierteltelefon") der Österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung, 1964,
Seriennr. 423578

Graffiti im Hauseingang Stiegengasse 6, 1060 Wien
