Tuesday, March 02, 2010

Förderung für DVB-T-Einführung in Berlin-Brandenburg vor dem EuGH

Im Dezember 2001 beschloss die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, den Umstieg auf die digitale terrestrische Übertragung (DVB-T) finanziell zu fördern. Die Europäische Kommission sah darin eine staatliche Beihilfe und leitete ein förmliches Prüfverfahren ein, das mit Entscheidung der Kommission vom 9.11.2005 abgeschlossen wurde. Ergebnis: "Die von der Bundesrepublik Deutschland den an DVB-T beteiligten privaten Rundfunkanbietern gewährte staatliche Beihilfe für die Einführung des digitalen terrestrischen Rundfunks in Berlin-Brandenburg ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar."

Gegen diese Entscheidung der Kommission klagte nicht nur die Bundesrepublik Deutschland als unmittelbarer Adressat, sondern auch einer der geförderten Programmanbieter (FAB Fernsehen aus Berlin GmbH) und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Mit Urteilen vom 6.10.2009, T-8/06, FAB Fernsehen aus Berlin GmbH / Kommission und T-21/06 Deutschland / Kommission hat das EuG die Klagen der FAB und Deutschlands abgewiesen. Die Klage der MABB wurde, da diese von der angefochtenen Entscheidung nicht individuell betroffen ist, mit Urteil vom 6.10.2009, T-24/06 Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) / Kommission als unzulässig abgewiesen (vgl dazu auch den Beschluss des EuG vom 5.10.2009 in der ähnlichen Rechtssache T-2/08 Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen).

Gegen das EuG-Urteil T-21/06 hat Deutschland Rechtsmittel an den EuGH erhoben; das Verfahren ist beim EuGH unter C-544/09 P anhängig. Damit wird sich nun der EuGH (ua) mit der Frage befassen müssen, ob beim Umstieg auf DVB-T strukturelles Marktversagen wie zB ein "Henne-und-Ei-Problem“ (vgl RNr 32 und 59 des EuG Urteils T-21/06) vorlag, das eine Beihilfe rechtfertigen könnte. Selbst wenn der EuGH aber ein derartiges Marktversagen annähme, blieben noch die meines Erachtens im konkreten Fall angesichts des EuG-Urteils schwer überwindbaren Hürden der Verhältnismäßigkeit und des Mindestmaßgebots.

Österreich hat sich übrigens sein Förderungssystem von der Kommission rechtzeitig absegnen lassen, siehe die Entscheidung N 622/2003 der Kommission (case site).

PS: zur Situation der Digitalisierung in Deutschland siehe auch den Digitalisierungsbericht 2009 - Auf dem Weg in die digitale Welt - Rundfunk und Internet wachsen zusammen und die Daten und Fakten zum Digitalisierungsbericht. Die Digitalisierungsbericht der österreichischen Regulierungsbehörde sind hier zu finden (zB Digitalisierungsbericht 2009).

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Monday, February 16, 2009

Digitale terrestrische Fernsehübertragung: EU und USA

Der Sprung ins kalte Wasser war für die USA für morgen vorgesehen: am 17. Februar 2009 sollte die analoge Fernsehübertragung abgeschaltet werden und das Zeitalter der ausschließlich digitalen Übertragung anbrechen. Doch in letzter Minute wurde mit dem DTV Delay Act der Umschaltzeitpunkt verschoben: letzter Umschalttag ist nun der 12. Juni 2009. Dennoch werden 641 der fast 1800 Fernsehsender in den USA bis zum 17. Februar 2009, 11:59, ihrer analoge Übertragung ganz einstellen, von ABILENE-SWEETWATER, TX bis ZANESVILLE, OH (die gesamte Senderliste ist hier, die Info der FCC hier, Konsumenteninformationen gibt es auf der DTV-Transition Website). Für zehn Jahre Vorbereitung und fast zwei Milliarden Dollar staatlicher Ausgaben nicht wirklich ein Erfolg - so sieht das zB auch die Washington Post, die darauf hinweist, dass die USA damit hinter einem halben Dutzend europäischer Staaten hinterherhinkt.

Wie es in Europa ausschaut, hat - wohl nicht zufällig heute - die Europäische Kommission in einer Presseaussendung mitgeteilt. Die Kommission sieht die EU-Staaten "auf Kurs" bei der Abschaltung der analogen TV-Übertragung; sie teilt die Mitgliedstaaten dabei in drei Klassen ein: A (schon abgeschaltet), B (Abschaltung 2010 oder früher) und C (bis 2012). In der A-Klasse finden sich neben dem flämischen Teil Belgiens Deutschland, Finnland, Luxemburg, die Niederlande und Schweden, in der B-Klasse sind Österreich, Dänemark, Estland, Spanien, Malta und Slowenien; der Rest ist in Klasse C (nur Polen will bis 2015 analog senden und kommt in dieser Klasseneinteilung gar nicht mehr vor). Aus österreichischer Sicht ist natürlich für die Umstellungssituation kritisch, dass unsere östlichen Nachbarstaaten Tschechische Republik, Slowakei und Ungarn in der Klasse C sind, was die volle Nutzbarkeit der digitalen Dividende noch hinausschiebt.

We are trying to make the best of a difficult situation"
, sagt FCC-Interimsvorsitzender Copp über die amerikanische Umstellung, ganz einfach war (und ist) es aber in Europa auch nicht immer.

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