Wednesday, March 03, 2010

Universaldienst-Konsultation

Im Telekombereich war der Universaldienst in den letzten Jahren nicht gerade ein Lieblingsthema der Kommission: 2006 versprach die Kommission ein Universaldienst-Grünbuch für das Jahr 2007, Kommissarin Reding verschob das dann auf das Jahr 2008 und präsentierte schließlich eine etwas magere Mitteilung, zu der die Kommission nach Artikel 15 und Anhang V der Universaldienst-RL ohnehin verpflichtet war. Die in dieser Mitteilung für 2009 angekündigte weitere Mitteilung fiel dann ganz aus, allerdings war die Kommission im Zuge derVerhandlungen mit dem Europäischen Parlament dann doch gezwungen, eine Erklärung zum Universaldienst abzugeben, in der sie bekräftigte, im Laufe des Jahres 2009 eine ausführliche Debatte zum Universaldienst auf der EU-Ebene fördern wolle; diese Debatte solle dann von der Kommission in einer Mitteilung an das Parlament und den Rat zusammengefasst werden und die Kommission werde bis zum 1. Mai 2010 notwendige Vorschläge zur Universaldienstrichtlinie vorlegen.

Wie die Debatte im Jahr 2009 gefördert wurde, lässt sich nicht ganz nachvollziehen, dass legislative Vorschläge bis zum 1. Mai 2010 vorgelegt würden, lässt sich definitiv ausschließen. Denn nun hat die Kommission erstmal eine Konsultation gestartet, die bis 7.5.2010 läuft. Die in der Erklärung gegenüber dem Parlament für bis zum 1.5.2010 angekündigten Vorschläge werden eben dann bis Ende 2010 kommen, falls notwendig (laut Presseaussendung). Angesichts der bisherigen Erfahrungen würde ich annehmen, dass solche Vorschläge auch bis zum 31.12.2010 nicht vorliegen werden.

Am Konsultationspapier bemerkenswert ist die erkennbar beleidigte Reaktion der Kommission auf das Parlament: auf Seite 2 bis 3 erzählt die Kommission zunächst einmal, dass sie eine Reform des Universaldienstes eigentlich aus der Telekom-Reform heraushalten wollte, dass sich das Parlament dieser weisen Haltung aber nicht anschließen mochte:
"This notwithstanding, the co-legislator deemed it necessary, in the light of developments, to address one particular aspect of regulatory flexibility by amending the current recital in the Directive dealing with functional internet access. In particular, the new recital seeks to allow Member States to define nationally the minimum data rates of the connection 'which are sufficient to permit functional internet access […] taking due account of specific circumstances in national markets, for instance the prevailing bandwidth used by the majority of subscribers in that Member State, and technological feasibility, provided that these measures seek to minimize market distortion.'
However, this amendment sets out a new principle only in a recital of the Amending Directive without corresponding changes in the body of the legislative text, which gives rise to questions of interpretation and which might affect legal certainty."
(Hervorhebung hinzugefügt)

Ich bin der Letzte, der wolkigen Erwägungsgründen ohne Basis im Normtext das Wort reden würde - aber die beleidigte Reaktion der Kommission wäre wohl auch nicht notwendig gewesen.

Zentrale Frage der Konsultation ist natürlich, ob (und gegebenenfalls wie) "Breitband für alle" Eingang in den Universaldienst finden soll; die Kommission scheint dem eher ablehnend gegenüberzustehen.

Labels: , ,

Thursday, January 28, 2010

Vertragsverletzungsverfahren gegen französische "Telekomsteuer"

Frankreich und Spanien haben im Zuge der Umstellung ihres Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch Sondersteuern auf Telekommunikationsdienste beschlossen (siehe dazu in diesem Blog zuletzt hier). Dieses System wird nicht nur in beihilfenrechtlicher Hinsicht von der Kommission näher geprüft (Frankreich, Spanien), auch die Frage der Vereinbarkeit der Sondersteuern mit Art 12 der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG steht im Raum (siehe zu Frankreich im Blog dazu schon hier). Interessanterweise hat die Kommission diese Frage im Beihilfenverfahren mit Spanien ausdrücklich thematisiert (Absatz 50 in der Aufforderung zur Stellungnahme), im Beihilfenverfahren mit Frankreich jedoch nicht. Dafür hat die Kommission aber heute bekanntgegeben, wegen dieser Sondersteuer ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einzuleiten. Sollte diese Steuer als mit Art 12 der GenehmigungsRL unvereinbar beurteilt werden, würde die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Frankreich weiter unter Druck kommen.

Labels: , , , ,

Thursday, January 14, 2010

Beihilfenverfahren zur neuen spanischen Rundfunkfinanzierung

Mit Gesetz 8/2009 (mittlerweile [geringfügig] geändert durch Gesetz 25/2009) hat Spanien das System der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (RTVE) geändert: Werbung, Teleshopping, Merchandising und pay-per-view-Dienste wurden eingestellt, dafür wird eine staatliche Ausgleichszahlung in einer Höhe von insgesamt 1,2 Mrd Euro geleistet (siehe dazu schon hier). Ein Teil dieser Ausgleichszahlung wird durch Steuern auf die Einnahmen privater Fernsehsender (3% bei frei empfangbaren Programmen, 1,5% für Pay-TV-Sender) sowie der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste (0,9%) erzielt, weiters erhält die RTVE einen Anteil der Einnahmen aus Frequenznutzungsgebühren ("tasa sobre reserva de dominio público radioeléctrico"; geregelt in Anhang I zum Telekomgesetz).

Anders als Frankreich, das eine ähnliche Finanzierungsform schon einige Monate zuvor eingeführt hatte, hat Spanien die Änderung des Finanzierungssystems der Europäischen Kommission nicht als (wesentlich geänderte und daher) neue Beihilfe notifiziert. Mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 (Presseaussendung der Kommission; heute wurde das Schreiben im Amtsblatt veröffentlicht) hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet, um die neue Finanzierungsform beihilfenrechtlich zu prüfen. Die Kommission hat keine Bedenken zum Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags, und sie anerkennt auch, dass Spanien Maßnahmen zur Vermeidung einer Überkompensation von RTVE getroffen hat. Ob diese Maßnahmen wirklich ausreichen, um eine Überkompensation auszuschließen, soll nun im streitigen Beihilfenverfahren (Register "C" für "contradictoire", C 38/2009) genauer geprüft werden.

Spannend ist die zweite Frage, die von der Kommission näher untersucht wird: ob die neue Steuer auf Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze mit der Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG vereinbar ist, deren Art 12 ja "Verwaltungsabgaben, die von Unternehmen verlangt werden, die aufgrund einer Allgemeingenehmigung einen Dienst oder ein Netz bereitstellen oder denen ein Nutzungsrecht gewährt wurde", nur in engen Grenzen zulässt.Die Kommission dürfte zumindest in Betracht ziehen, dass auch Sondersteuern auf Telekomanbieter als "Verwaltungsabgaben" im Sinne des Art 12 der RL 2002/20/EG anzusehen sind.

Eine ähnliche Frage stellt sich natürlich auch im Hinblick auf die französische Sondersteuer auf Telekomunternehmen. Die Kommission hat eine erste Entscheidung über die von Frankreich notifzierte Änderung des Rundfunk-Finanzierungssystems bereits erlassen und darin einer ersten staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro für das Jahr 2009 zugestimmt, zugleich aber das förmliche Prüfverfahren (nun zur Zahl C 27/2009) für das Gesamtpaket eingeleitet (siehe dazu hier im Blog bzw die Presseaussendung der Kommission). Interessanterweise wird in dem mittlerweile ebenfalls im Amtsblatt veröffentlichten Schreiben an Frankreich allerdings nicht auf die Genehmigungsrichtlinie hingewiesen, sondern die Steuerfinanzierung ganz allgemein im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht - auf Grund möglicher diskriminierender Wirkung - in Zweifel gezogen. Dass es auch ein Problem mit der GenehmigungsRL geben könnte, habe ich übrigens schon bei der ersten Ankündigung der geplanten Abgabe vor zwei Jahren angemerkt.

PS: An spanischen Gesetzen gefällt mir die Kundmachungsformel, in der der König alle, "die dies sehen und hören," wissen lässt, dass das Gesetz von den Kammern des Parlaments beschlossen und von ihm genehmigt wurde: "A todos los que la presente vieren y entendieren. Sabed: Que las Cortes Generales han aprobado y Yo vengo en sancionar la siguiente Ley."

Labels: , , , ,

Tuesday, November 24, 2009

Vermischte Lesehinweise (2)

1. Rundfunkrechtliches aus Deutschland:
2. Aus dem Ofcom-Broadcasting Bulletin:
  • Wer sich über eine zu detaillierte Rundfunkaufsicht in Österreich aufregt, kennt die britische Situation nicht: in den regelmäßig alle zwei Wochen erscheinenden Broadcast Bulletins werden auf vielen - oft über hundert - Seiten die Verfehlungen der Rundfunkveranstalter (oder Feststellungen, dass keine Verfehlungen vorlagen) ausgeführt. Das kann manchmal amüsant sein, manchmal aber auch recht grundsätzlich. Die jüngste Nummer (146) beschäftigt sich mit der (unzulässigen) werblichen Gestaltung von sponsorship credits. Die diesbezüglichen Regeln sind in Österreich aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehr ähnlich ("Patronanzsendungen", zB § 17 ORF-Gesetz). 
  • In Nummer 146 des Broadcast Bulletins fndet sich eine interessante Entscheidung zu den Pflichten von Rundfunkveranstaltern, die Minderjährige in ihren Programmen (hier: "Boys and Girls Alone") einsetzen.
3. Von der EU-Kommission:
4. Telekom:
5. Medien:

Labels: , , , ,

Friday, November 20, 2009

"thy just and lawful aid"*: Volltext der Beihilfenentscheidung zur ORF-Finanzierung

Die Ende Oktober ergangene Entscheidung der Kommission, das Verfahren betreffend die "Staatliche Beihilfe E 2/2008 (ex CP 163/2004 und CP 227/2005) – Finanzierung des ORF" nach Zusicherungen durch Österreich einzustellen, ist nun auch im Volltext veröffentlicht; als Geschäftsgeheimnisse wurden, soweit ich das gesehen habe, nur die (Schätz-)Werte für das Jahr 2009 unkenntlich gemacht.

Die beabsichtigte sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" (siehe § 31 Abs 10a bis 10g ORF-G in der Fassung des Begutachtungsentwurfs) wurde von der Kommission in der Entscheidung schon berücksichtigt und - wenn sie nicht mehr als 10% der Einnahmen des ORF aus den Programmentgelten beträgt - als "nicht wesentliche Änderung" der bestehenden Beihilfe beurteilt (Randnummer 242 der Entscheidung).

Bemerkenswert ist aber, dass die Kommission nicht nur für die Zukunft von einem in der Regel fünf Jahre betragenden "Finanzierungszeitraum" (siehe § 31 Abs 2 ORF-G idF des Begutachtungsentwurfs) ausgeht, sondern offenbar auch die bestehende Rechtslage dahin verstanden hat, dass der ORF nach der Programmentgelterhöhung 2008 nun bis 2012 keine Erhöhung mehr vornehmen könnte. In RNr. 255 der Entscheidung heißt es:
"Im vorliegenden Fall wurde der dem ORF für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zu zahlende Ausgleich kurz vor Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 festgesetzt, so dass dem allgemeinen Rückgang der Werbeeinnahmen auf dem Rundfunkmarkt nicht Rechnung getragen wurde. Ferner hat sich die Finanz- und Wirtschaftskrise durch die Abwertung der Vermögenswerte des ORF nachteilig auf dessen Bilanz ausgewirkt. Da der ORF trotz des gesunkenen Eigenkapitals bis 2012 das Programmentgelt nicht erhöhen kann, stimmt die Kommission mit Österreich darin überein, dass der ORF die Möglichkeit haben muss, sein Eigenkapital selbst zu erhöhen, wenn er im nächsten Finanzierungszeitraum schwarze Zahlen schreiben sollte." [Hervorhebung hinzugefügt]
Nach der geltenden Rechtslage ist das unrichtig, denn § 31 ORF-G sieht keine Bechränkungen vor, wann oder wie oft der ORF eine Erhöhung Anpassung des Programmentgelts beschließen kann. Rechtlich wäre der ORF daher keineswegs gehindert gewesen, das Programmentgelt nach Eintritt der Krise zu erhöhen (politisch ist die Sache natürlich anders, da ist eine Subvention aus dem Bundesbudget leichter durchsetzbar als eine direkte Erhöhung des Programmentgelts).

*) Shakespeare, King Henry VI, Part iii, Act III, Scene 3

Labels: , , , ,

Tuesday, November 03, 2009

EU-Studie: Mehr Blogger als Blogleser in Deutschland?

Irgendwie ist es ja eine faszinierende Vorstellung: dass mehr Deutsche Blogs schreiben als tatsächlich Blogs lesen würden - oder anders herum: auf jedes Blog käme nicht einmal ein Leser. Diesen Eindruck hatte ich beim Durchscrollen der vor wenigen Tagen von der Europäischen Kommission veröffentlichten Studie "User Created Content: Supporting a participative Information Society" (Studie, Executive Summary, Annexes, Presseaussendung). Denn immerhin wird dort auf Seite 55 angegeben, dass 10,7% der deutschen Bevölkerung Blogs schreiben würden (Daten aus März 2008) - und das ergäbe jedenfalls deutlich mehr Blogger als die ARD-ZDF Online-Studie überhaupt an Blognutzern (sprich: Lesern) ausweist (im Jahr 2008 6% und im Jahr 2009 8% der Bevölkerung). So richtig passen die Daten also nicht zusammen - aber in der EU-Studie steht ja auch, dass angeblich (2008!) 21,2% der deutschen Bevölkerung Blogs gelesen hätten (etwa dreieinhalb soviel als nach der ARD-ZDF-Studie).

Woher kommen also die Daten? Die neue, im Auftrag der Kommission von IDATE, TNO und IViR erstellte Studie "relies mainly on desk researches and interviews with the stakeholders" - und auf dem Schreibtisch der Forscher waren offenbar auch die Präsentationen der Werbeagentur Universal McCann gelandet (passender Claim der Agentur: "curious minds for surprising results"). Deren sogenannter "social media tracker" unter dem Titel "Power to the People"(!) aus dem März 2008 beruht auf einem Survey von 17.000 Internetnutzern aus 29 Ländern ("Internetnutzer" sind dabei Personen zwischen 16 und 54 Jahren, die zumindest jeden zweiten Tag das Internet nutzen). Wie viele von diesen aus welchen Ländern stammen, habe ich in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht gefunden: bedenkt man, dass da auch Staaten wie USA, China oder Japan dabei sind, dürften die einzelnen Länder-Samples jedenfalls nicht rasend hoch sein (ginge man von einer statistischen Gleichverteilung der Fragebögen entsprechend der von McCann angegebenen Anzahl der "Internetnutzer" aus, kämen auf Deutschland 673, auf Österreich 43!). Interessant auch noch die Frage, wie man zum Anteil der "Internetnutzer" an der Gesamtbevölkerung kommt: "these figures are estimates", legt Universal McCann offen (natürlich unter Nutzung verschiedener Quellen bis hin zum CIA Factbook). Und überhaupt: die Gesamtbevölkerung wird bei Universal McCann auch nur aus aus 16 bis 54-Jährigen gebildet (bei der ARD-ZDF-Online Studie: Erwachsene über 14 Jahren). Kein Wunder, dass die - in der EU-Studie ohne weitere Information auf die dahinterliegende Methode/Grundgesamtheit aufgenommenen - Daten über die Verbreitung von "Social Media" daher wesentlich beeindruckender scheinen.

Gut schätzen ist zwar besser als schlecht würfeln - aber ob man angesichts dieser Grobschätzung wirklich gleich eine "growing army of bloggers" beschwören muss, wie dies die Kommisison in ihrer Presseaussendung tut? Der Begriff "Armee" impliziert ja einen Zusammenhang mit einer zumindest möglichen kriegerischen Auseinandersetzung und scheint mir in diesem Zusammenhang unangemessen bedrohlich. Und wenn schon army, dann halte ich es da lieber mit Ani DiFranco ("I always wanted to be commander in chief of my one woman army", gegendert: "my one person army" - und falls jemand Ani DiFranco nicht kennt, empfehle ich den gelegentlichen Erwerb einer ihrer zahlreichen CDs; Songempfehlung für Juristen: every state line).

PS: Damit kein falscher Eindruck entsteht: das soll keine Kritik an der ganzen Studie sein, deren Focus auf  Rahmenbedingungen für "user generated content" liegt (hier meist "UCC", "user created content", genannt, aber da ich als Jurist mit der Abkürzung UCC einfach etwas anderes verbinde, bleibe ich lieber bei UGC); die Studie ist auch eher qualitativ angelegt. Ich bin dennoch - schon angesichts der Kommissions-Schlagzeile mit der "growing army of bloggers" zunächst einmal an den Zahlen hängen geblieben, die mir schlicht unplausibel erschienen (dass die verwendeten Zahlen mittlerweile überdies schon etwas älter sind - auch der "social media tracker" ist mittlerweile in einer neue Version verfügbar -, scheint nicht bei den Studienautoren liegen, denn nach der Datumsangabe auf  der Studie selbst wurde sie im Dezember 2008 abgeschlossen; offenbar hat die Freigabe durch die Kommission etwas länger gedauert).

PPS: Ein Hörfunk-Programmhinweis in Sachen Blogs (via digiom): Ö1-Radiokolleg "Ich blogge, also bin ich" (?), 11. bis 12.11., 9:30 Uhr, Wiederholung ca. 22:40 Uhr, Ö1; und am 12.11. um 18:30 gibt's dazu eine Veranstaltung im Radiokulturhaus.

Labels: , ,

Wednesday, October 28, 2009

Beihilfenverfahren zur ORF-Finanzierung eingestellt - 12 Monate Zeit zur Umsetzung

Erst gestern wurde die überarbeitete Rundfunkmitteilung der Kommission vom 2.7.2009 (mehr dazu zuletzt hier) auch im Amtsblatt veröffentlicht, und heute hat die Kommission schon betont, die Kriterien der neuen Mitteilung erstmals in der nun getroffenen Entscheidung, das Beihilfenverfahren gegen Österreich wegen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzustellen, angewandt zu haben (Presseaussendung der Kommission). Was das im Detail heißt, wird man erst beurteilen können, wenn die Entscheidung in einiger Zeit auch öffentlich zugänglich gemacht wird (hier, unter der Zahl E 2/2008), vorerst kann man sich nur auf die Pressemitteilung der Kommission stützen, die sich im Rahmen des Erwarteten hält. Zusammenfassend:
  • "präziserer öffentlich-rechtlicher Auftrag" heißt, dass "zusätzliche Kriterien für die Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden";
  • "neue Medienaufsicht", die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, und auch (im Nachhinein) prüft, ob es zu einer "Überkompensierung"gekommen ist;
  • Amsterdam-Test für neue Mediendienste (inklusive öffentliche Konsultation, Prüfung des gesellschaftlichen Mehrwerts und market impact assessment); gilt auch bei "den vom ORF geplanten neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur"; mit der ORF TV-THEK darf aber schon vor dem Abschluss des Amsterdam-Tests gestartet werden, sofern dieses Angebot erst danach kommerziell verwertet wird;
  • Der ORF muss nicht genutzte Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anbieten; "ORF Sport Plus" muss sich auf Sportarten konzentrieren, "denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt" (2007 standen auf Sport Plus Fußball und Tennis mit je ca. 15% der Sendestunden an der Spitze).
  • "Die Programmgestaltung der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 wird Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle sein." [Zwischenfrage: sollte das nicht jetzt schon so sein? Man denke etwa an § 4 Abs 3 letzter Satz, an § 21 Abs 1 Z 12 und an § 30 Abs 1 Z 7 ORF-Gesetz. Und btw: was macht eigentlich der vom ORF bestellte "Sachverständige für das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009", wenn er gelegentlich von Hollywood herüberschaut, wo er (laut Meedia-Interview vom 19.10.2009 mit ARD-Chef Boudgoust) seinen Wohnsitz hat und "Trends und Entwicklungen für die ARD auf dem amerikanischen Fernsehmarkt" beobachtet?]
  • Österreich hat 12 Monate Zeit, die gegebenen Zusicherungen umzusetzen (also vor allem auch die dafür notwendigen Novellen zum ORF-G und KommAustria-Gesetz zu beschließen).
In der Kommissions-Presseaussendung ist nur ein Satzteil wirklich überraschend: dass nämlich ausdrücklich auch eine "Rekapitalisierung [des ORF] nach der Krise" erwähnt wird. Ich will hier nicht spekulieren, was damit gesagt werden soll, denn seriöser Weise muss man, wie schon erwähnt, den vollen Text der Entscheidung abwarten.

PS (update 29.10.2009): Standard-Redakteur Harald Fidler hat offenbar den Entscheidungstext - weitere Details von ihm hier, hier, hier und hier.

Labels: , , , ,

Another year, another roadmap: Mitteilung und Empfehlung der Kommission zur Digitalen Dividende

Letztes Jahr wurde in einem CEPT-Bericht die "Technical Roadmap proposing relevant technical options and scenarios to optimise the Digital Dividend" vorgelegt, heuer legt die Europäische Kommission ihre eigene Roadmap für die erleichterte Nutzung der digitalen Dividende vor - oder besser: ihren Vorschlag, nun eine Roadmap auszuarbeiten. Sie veröffentlicht dazu einerseits die Empfehlung "Facilitating the release of the digital dividend in Europe" (vorläufige Fasung), andererseits die Mitteilung der Kommission "Transforming the digital dividend into social benefits and economic growth" (vorläufige Fassung) vor (siehe auch die Presseaussendung der Kommission, deutsche Sprachfassungen der Empfehlung und Mitteilung sind noch nicht verfügbar).

Die Empfehlung hat nur zwei einfache Punkte:
  • Erstens wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bis spätestens 1.1.2012 die analogen Fernsehsender abzuschalten (nach dem Motto: "jetzt aber wirklich", denn "eingeladen" dazu wurden die Mitgliedstaaten ja schon im Jahr 2005).
  • Zweitens sollen die Mitgliedstaaten die Bemühungen unterstützen, harmonisierte Bedingungen für die Nutzung des Sub-Bandes 790-862 MHz durch andere als Rundfunkdienste (und zusätzlich zu diesen!) zu schaffen und sie sollten den Einsatz solcher anderer Dienste in diesem Band nicht hindern.
Die Mitteilung bringt das übliche Wortgeklingel, komplett mit immediate progress, urgent challenges, key strategic issues etc. etc. Eine fast beliebig herausgesuchte Passage liest sich zB so:
"It is essential that this window of opportunity is used to ensure an appropriate level of coordination in the European Union to reap the full social and economic benefits possible from access to this spectrum, and to provide a clear EU roadmap for Member States moving ahead at different speeds as a result of differing national circumstances."
Interessant ist, dass wieder einmal die "roadmap" als "praktischer Weg nach vorne" gepriesen wird:*) "In practical terms, it is proposed to achieve the necessary coordination by agreeing on a common ‘EU roadmap’ for implementing a set of agreed actions." Ein wenig konkreter wird es dann aber doch noch. Die Kommission will sich schon nach dem noch nicht beschlossenen geänderten Rechtsrahmen richten und dem Parlament und Rat Legislativvorschläge zur Aufstellung mehrjähriger Programme im Bereich der Funkfrequenzpolitik vorlegen (Art 8a Abs 3 der geänderten RahmenRL) - an ein Scheitern der derzeit im Vermittlungsverfahren behandelten Vorschläge glaubt wohl niemand.

Weiters wird die Kommission noch vor Ende 2009 dem Funkfrequenzausschuss einen Entwurf für eine Entscheidung über die Harmonisierung des 790-862 MHz Sub-Bands vorlegen. Auch an der gemeinsamen EU-Position für die nächste Weltfunkkonferenz Anfang 2012 will man schon zu arbeiten beginnen. Und schließlich könnte ein Legislativvorschlag vorgelegt werden, um das Abschalten aller Hochleistungs-Rundfunksender im Band 790-862 MHz bis zu einem noch zu vereinbarenden Datum zu erreichen. Das wäre natürlich besonders für Österreich von Interesse, da durch den Betrieb von Hochleistungssendern in den Nachbarstaaten die
anderweitige Nutzung der digitalen Dividende in Österreich nur eingeschränkt möglich ist.

*) In der analogen Welt scheint mir übrigens, dass das Entwerfen und Betrachten einer Straßenkarte noch nicht dazu beiträgt, tatsächlich weiterzukommen, dazu muss man sich dann auch anhand der Karte auf den Weg machen.

Labels: , ,

Sunday, October 18, 2009

Ernsthafte Zweifel: Kommission leitet "Phase II" zur Breitbandmarktdefinition der RTR ein

Schon mit Presseaussendung vom 5. 10.2009 hat die Kommission bekanntgegeben, dass sie "ernsthafte Zweifel" an der Marktabgrenzung der RTR für den Breitbandzugang hatte (Entwurf für eine Novelle zur Telekommunikationsmärkteverordnung 2008; Erläuterungen; Begleittext; Stellungnahmen in der Konsultation). Erst am 16.10.2009 wurde aber der offizielle "serious doubts-letter" (ergänzt um eine Berichtigung vom 15.10.2009) auch online zugänglich gemacht.

Die Kommission zweifelt vor allem an der "Austauschbarkeit von Mobilfunk- und Festnetz-Produkten", von der die RTR hinsichtlich des von ihr abgegrenzten Marktes für den Breitbandzugang für Privatkunden ausgeht. Auch auf der Vorleistungsebene ist nach Ansicht der Kommission die Austauschbarkeit detaillierter zu analysieren. In den kommenden zwei Monaten darf der Maßnahmenentwurf gemäß Artikel 7 Abs 4 der RahmenRL nun nicht angenommen werden.

PS: Dass man sich auf europäischer Ebene mit der merkwürdigen Struktur der österreichischen Regulierungsbehörden schwer tut (siehe für den EuGH schon hier) merkt man auch im aktuellen serious doubts-letter, der von der "Auferlegung von Verpflichtungen durch RTR" spricht, wo selbstverständlich Bescheide der Telekom-Control-Kommission gemeint sind.

Labels: , , ,

Monday, September 21, 2009

Leitlinien zur Förderung des Breitbandausbaus

FTTH heißt anderswo fibre to the home, bei mir (Bild links) heißt es leider "Freileitung to the home" - und trotz versprochener "bis zu 8 Mbit/s" bin ich noch nie über 4 Mbit/s hinausgekommen. Immerhin kann ich mich damit trösten, dass die Bundesregierung bis 2013 eine flächendeckende Versorgung mit 25 Mbit/s erreichen will. Ob das mit den vor kurzem vorgestellten Maßnahmen (bis 2013 stehen 40 Mio € "Anschubfinanzierung" zur Verfügung; zur aktuellen Auschreibung [AT:net] siehe hier) wirklich gelingen wird? Nächste Schritte sind ein Glasfaserkataster und ein sogenanntes "IKT-Kompetenzzentrum". Warum nur erinnert mich das an die legendäre IKT-Task Force, auf die man vor etwa zweieinhalb Jahren ebenso stolz war wie weitere zwei Jahre zuvor auf den IKT-Masterplan? Und nur btw: hat irgendwer in letzter Zeit noch etwas von der (Stealth-)"Internetoffensive" gehört?

Bemerkenswert war jedenfalls, dass das BMVIT die geplanten Maßnahmen auf einer Pressekonferenz bekanntgab, die nicht nur gemeinsam mit einem Vertreter der Regulierungsbehörde, sondern auch mit dem Chef des größten in Österreich tätigen Telekomanbieters abgehalten wurde.

Förderungen für den Ausbau der Breitbandversorgung bzw. für Next Generation Access (NGA)-Netze dürfen jedenfalls nicht so selektiv vergeben werden, dass sie nur einem von vornherein feststehenden Unternehmen zugute kommen. Die genaueren Rahmenbedingungen für solche Beihilfen hat die Europäische Kommission nun in "Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" festgelegt (Presseaussendung, FAQs; update: nun veröffentlicht im Amtsblatt vom 30.9.2009; siehe zur Konsultation schon hier). Die Leitlinien versuchen im Wesentlichen aus den schon bisher getroffenen Entscheidungen (eine Zusammenstellung gibt es hier) eine Linie zu entwickeln. Daher finden sich auch keine großen Überraschungen, wohl aber einige Klarstellungen bzw. grundsätzliche Positionen, die aus den notwendigerweise sehr fallspezifischen bisherigen Entscheidungen natürlich nicht immer ablesbar waren.

So stellt die Kommission zB klar, dass ein gefördertes ADSL-Netz (unabhängig von einer allenfalls bestehenden Regulierung) jedenfalls vollständige Entbündelung und Bitstreamzugang anbieten muss und dass ein NGA-Glasfasernetz mindestens Zugang zu Dark Fibre und Bitstream ermöglichen sollte, beim Ausbau von FTTC-Netzen auch Zugang zum Sub-Loop. "Staatlich geförderte Breitbandinfrastrukturen müssen auf Vorleistungsebene für Dritte tatsächlich zugangsoffen sein", heißt es zB in RNr. 51f.

Auch nicht neu gegenüber dem Konsultationsdokument (dort RNr 62, nun RNr 67), aber doch hervorhebenswert, ist die Vorhersage, dass "neuartige Produkte und Dienste entstehen werden, die weder aus angebots- noch aus nachfrageseitiger Sicht austauschbar sein werden". Diese geradezu prohetische ex-ante Marktabgrenzung von Produkten und Diensten, die es noch nicht einmal gibt, erfolgt selbstverständlich "ohne einer etwaigen Vorabregulierung vorgreifen zu wollen" - aber vielleicht soll dieser Absatz doch einer gewissen Beruhigung der Investoren dienen, die "Regulierungsferien" für die aus ihrer Sicht neuartigen Produkte bzw Dienste erwarten.

PS: Sofern - was ich für nicht sehr wahrscheinlich halte - in den nächsten vier Jahren jemand in meiner Straße zu graben beginnen sollte, um Glasfaser zu verlegen, werde ich natürlich hier Bilder posten (so wie Rudolf van der Berg aus Almere in den Niederlanden vor wenigen Monaten).

Labels: , , ,

Monday, September 07, 2009

"EU-Kommission: Zwangsabschaltung unserer Fernsehgeräte!"

Seit Wochen warte ich auf eine Welle der Entrüstung im österreichischen Zeitungsboulevard: denn mit der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 greift die Kommission ganz unmittelbar in die private Programmautonomie jedes EU-Fernsehzuschauers ein. Diese Verordnung, mit der die sogenannte Ökodesign-Richtlinie (RL 2005/32/EG) umgesetzt wird, sieht nämlich vor, dass Fernsehgeräte ab 20. August 2011 über eine Abschaltautomatik verfügen müssen, die folgende Kriterien erfüllt:
"Spätestens vier Stunden nach der letzten Nutzerinteraktion und/oder dem letzten Kanalwechsel wird das Fernsehgerät automatisch vom Ein-Zustand
- in den Bereitschaftszustand oder
- den Aus-Zustand oder
- einen anderen Zustand geschaltet, in dem die geltenden Obergrenzen für die Leistungsaufnahme im Bereitschafts- und/oder Aus-Zustand nicht überschritten werden."
Mit anderen Worten: wer vier Stunden lang nicht zappt, für den wird der Bildschirm schwarz (freilich gibt es vorher noch eine "Warnmeldung").

Das wäre doch eigentlich der Stoff, aus dem üblicherweise die einschlägigen Brüssel-Bashing-Meldungen (oder "Analysen") gestrickt sind. Und überhaupt: hat schon jemand die Auswirkungen auf den teletest untersucht?

PS: tragische Ereignisse, wie der jüngst entdeckte Fall eines Salzburgers, der sechs Monate tot vor laufendem Fernsehgerät lag, wären unter der neuen Verordnung etwas anders verlaufen: das Fernsehgerät hätte sich längst ausgeschaltet.

Update 08.09.2009: der in dieser Zeitungsnotiz hergestellte Zusammenhang zwischen diesem Blogeintrag und der ORF-Programmpräsentation war von mir schon deshalb nicht beabsichtigt, weil ich von der Programmpräsentation bis zu den heutigen Zeitungsmeldungen gar nichts gewusst habe. Und ich hoffe doch, dass die von mir beabsichtigte Ironie in meinem Text erkennbar ist - der Beitrag zielte auf jene ab, die in jede harmlosen EU-Regelung gleich einen Angriff auf die nationale Selbstbestimmung (und sei es beim Dauerfernsehen) hineininterpretieren.
Den Schlenker zum teletest muss ich aber vielleicht doch etwas erklären - für jene, die nicht mit den alten Anekdoten (oder urban myths) zum Fernsehen etwa um das Jahr 2000 (!) vertraut sind. Damals, in der Zeit vor dem österreichischen Privatfernsehen, ging jedenfalls die Geschichte von einer etwas älteren Salzburger Fernsehteilnehmerin um, die im teletest-Sample war und sich dadurch auszeichnete, dass sie ausschließlich und täglich von mittags bis spätabends ununterbrochen ORF 2 sah, so dass sie gewissermaßen im Alleingang die ORF 2-Marktanteile/Reichweiten jedenfalls in Salzburg spürbar beeinflusste. Wie gesagt: das war eine Anekdote, die ich zwar von verschiedener Seite gehört habe, deren Wahrheitsgehalt freilich höchst zweifelhaft ist.

Labels: ,

Monday, August 31, 2009

Aus der "Heiße Luft-Abteilung": Kommissionsempfehlung zur Medienkompetenz

Passend zum Sommer hat die Kommission am vergangenen Samstag ihre neue "Empfehlung zur Medienkompetenz in der digitalen Welt als Voraussetzung für eine wettbewerbsfähigere audiovisuelle und Inhalte-Industrie und für eine integrative Wissensgesellschaft" im Amtsblatt veröffentlicht: ein Schönwetter-Dokument mit viel heißer Luft.

Abgesehen von den üblichen Allgemeinplätzen (zB "In der Tat eröffnen Informations- und Kommunikationsnetze den Nutzern neue Möglichkeiten. Allerdings können sie auch neue Gefahren für den Einzelnen mit sich bringen") und Bezugnahmen auf andere EU-Dokumente (zB mit der interessanten Behauptung, dass auch die RL über audiovisuelle Mediendienste "der Medienkompetenz förderlich sein" dürfte) enthält das kurze Dokument ein paar weiche Empfehlungen, die sich an die Mitgliedstaaten und an die Medienwirtschaft richten.

Und da ist alles dabei, was in der Welt diplomatisch formulierter Beliebigkeit nicht weh tut: Ermutigung, Förderung, Sensibilisierung, bewährte Praktiken, beste Praktiken, In-Gang-Setzen von Debatten, systematische Forschungsarbeiten, Verhaltenskodizes, Informationspakete, Informationstage, Bewusstsein, das europäische audiovisuelle Erbe, Koregulierungsinitiativen, Selbstregulierungsinitiativen, zentrale Akteure, Leitlinien, Schlüsselkompetenzen, verstärkte Anstrengungen usw. usf. (hier nachzulesen; in englischer Sprache klingt es wenigstens ein bisschen besser).

Interessant an der Empfehlung ist eigentlich nur, dass die Kommission meint, eine Vorbedingung für Medienpluralismus und -unabhängigkeit sei in Europa derzeit nicht erfüllt; wörtlich heißt es im Erwägungsgrund 16:
"Eine medienkompetente Gesellschaft wäre gleichermaßen Triebkraft und Vorbedingung für Medienpluralismus und Medienunabhängigkeit. Die Äußerung unterschiedlicher Meinungen und Ideen in unterschiedlichen Sprachen und im Namen unterschiedlicher Gruppen innerhalb einer Gesellschaft und zwischen verschiedenen Gesellschaften wirkt sich positiv im Sinne einer Stärkung der Werte Vielfalt, Toleranz, Transparenz, Fairness und Dialog aus. Die Entwicklung von Medienkompetenz in allen Gesellschaftsschichten sollte daher gefördert werden, und die dabei erzielten Fortschritte sollten genau verfolgt werden"
Das oben (von mir) hervorgehobene Wort "wäre" deutet an, dass die gegenwärtige Gesellschaft nach Ansicht der Kommission offenbar nicht medienkompetent ist, sodass Medienpluralismus und -unabhängigkeit - wegen nicht erfüllter Vorbedingungen - in Europa aktuell gar nicht möglich seien. Aber die Empfehlung will ja schließlich etwas weiterbringen, also heißt es auch: "Das Thema Medienkompetenz sollte auf verschiedenen Ebenen unterschiedlich angegangen werden." Alles klar - machen wir uns also gefasst zB auf Sensibilisierungskampagnen der Medienwirtschaft (!), die es uns Bürgern erleichtern, die Grenzen zwischen Marketing und Inhalten zu erkennen (Punkt II.2.), oder - noch etwas mehr auf der Meta-Ebene - auf die Überwachung und Messung der Fortschritte bei der Anhebung des Kompetenzniveaus (Punkt I.2).

PS: Was die Kommission unter Medienkompetenz (englisch: "media literacy") versteht, ist in Erwägungsgrund 11 zu lesen: "die Fähigkeit, die Medien zu nutzen, die verschiedenen Aspekte der Medien und Medieninhalte zu verstehen und kritisch zu bewerten sowie selbst in vielfältigen Kontexten zu kommunizieren."

Labels: , ,

Wednesday, August 05, 2009

Update zu den Telekom-Richtlinien: Reformpaket und GSM-RL

Das Reformpaket zum Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste konnte bekanntlich vor dem Sommer nicht mehr beschlossen werden, weil das Plenum des Parlaments den in informellen Verhandlungen zwischen Vertretern des Rats, des Parlaments und der Kommission erzielten Kompromiss in einem einzigen Punkt - der allerdings von hoher Symbolkraft ist - nicht mitgetragen hat (siehe dazu hier). Die legislativen Entschließungen des Parlaments (1, 2, 3) wurden dem Rat dann auch formell nicht mehr so rechtzeitig vorgelegt, dass eine offizielle Befassung im Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 11. und 12. Juni möglich gewesen wäre. Die Minister haben sich allerdings auch so darauf verständigt, die vom Parlament gewünschte Änderung nicht so ohne weiteres anzunehmen und das Verfahren in den Vermittlungsausschuss zu bringen. Wie Kommissarin Reding sagte: "It's a question of institutional pride".

Um die damit berühmt gewordene "Abänderung 138" ist eine auf beiden Seiten recht emotional geführte Auseinandersetzung entstanden, die mit dem tatsächlichen normativen Gehalt dieser Änderung oft kaum etwas zu tun hat (es geht um eine Ergänzung der Regulierungsziele des Art 8 RahmenRL; siehe zum Text schon hier). Selbst reguläre bürokratische Vorgänge wie die nach der zweiten Lesung im Parlament vorgesehenen Stellungnahmen der Kommission, die letzte Woche veröffentlicht wurden (1, 2, 3), geben da verschiedenen Verschwörungstheorien neue Nahrung. Monica Horten von iptegrity etwa schreibt: "DG Information Society has quietly released its position on the Telecoms Package Second Reading, just as everyone is heading off for the summer holidays. No doubt Commissioner Viviane Reding was hoping no-one would see it." Was die Kommission in dieser Stellungnahme wirklich gesagt hat, war:
"Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament übernahm die Kommission die Abänderung 138 in ihren geänderten Vorschlag, befürwortete dann aber den zwischen Europäischem Parlament und Rat anschließend ausgehandelten Kompromisstext als ausgewogene Lösung. Die Kommission könnte die Abänderung daher übernehmen, wird aber alles tun, um in dieser Frage die Herbeiführung eines Kompromisses zwischen beiden Gesetzgebern zu erleichtern."
Man könnte das auch anders formulieren - etwa: "uns ist das herzlich egal".
Neuer Zielzeitpunkt für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist übrigens das Jahresende; das Europäische Parlament hat als vorläufiges Datum für eine dritte Lesung den 15. Dezember 2009 vorgesehen.

GSM-Richtlinie:
Immerhin eine Richtlinie wird aber schon früher zustandekommen: die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind wurde am 27. Juli 2009 auch vom Rat angenommen und soll im September formell unterzeichnet und dann im Amtsblatt veröffentlicht werden (Vorschlag der Kommission, Legislative Entschließung des Parlaments vom 06.05.2009, Presseaussendung des Rates über die Annahme am 27.07.2009, Presseaussendung der Kommission; siehe in diesem Blog auch schon hier, sowie zu einem ersten Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2007, mit dem die GSM-RL ganz aufgehoben werden sollte, auch hier).

Nach dieser Richtlinie machen die Mitgliedstaaten das bisher ausschließlich für GSM gewidmete 900 MHz-Band (880–915 MHz und 925–960 MHz) auch für UMTS-Dienste "sowie für andere terrestrische Systeme verfügbar, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen und im Einklang mit den technischen Umsetzungsmaßnahmen, die gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG erlassen werden, störungsfrei neben GSM-Systemen betrieben werden können" (die Kommission will solche Entscheidungen in Richtung LTE demnächst in Angriff nehmen). Für die Umsetzung bleiben den Mitgliedstaaten nur sechs Monate ab dem Inkrafttreten, sodass etwa ab April 2010 die Öffnung bewirkt sein sollte. Freilich müssen die Mitgliedstaaten auch untersuchen, "ob aufgrund der bestehenden Zuteilung des 900-MHz-Bands an die in ihrem Gebiet im Wettbewerb stehenden Mobilfunkbetreiber Wettbewerbsverzerrungen auf den betreffenden Mobilfunkmärkten wahrscheinlich sind"; solche Verzerrungen müssen, "soweit dies gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, in Übereinstimmung mit Artikel 14 der Richtlinie 2002/20/EG" behoben werden.

Labels: , , ,

Monday, August 03, 2009

Auf dem Weg zur Nutzung der "digitalen Dividende": FZBV und FNV-Novellen

Die Nutzung der digitalen Dividende bedarf nicht nur großer Worte, sondern auch kleiner (und größerer) rechtlicher Voraussetzungen. Die nun kundgemachten Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 (FBZV 2005) und zur Frequenznutzungsverordnung 2005 (FNV 2005) sind dazu ein erster Schritt auf nationaler Ebene. Entsprechend den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz wird damit die Nutzung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz durch Mobilfunkdienste (außer dem mobilen Flugfunkdienst) auf ko-primärer Basis - dh gleichrangig mit Rundfunkdiensten - ab 17. Juni 2015 ermöglicht.

Wer an meiner Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung teilgenommen hat, sollte wissen, was primäre und sekundäre Funkdienste sind, für die anderen muss hier ein Hinweis auf § 5 FBZV 2005 (insb. Abs 3) genügen. Das obige Bild zeigt die neue Frequenzbereichszuweisung für den 790 bis 862 MHz-Bereich: in der rechten Spalte steht die Frequenzbereichszuweisung im österreichischen Bundesgebiet, in der mittleren Spalte jene gemäß Artikel 5 VO Funk. Die kryptischen Zahlenkombinationen verweisen auf die Fußnoten gemäß VO Funk; die neuen Fußnoten sind in der aktuellen Novelle zu finden (die FBZV ist rechtstechnisch insofern bemerkenswert, als sie zu einem wesentlichen Teil in englischer Sprache erlassen wird!)

Die Frequenznutzung ergibt sich aus der ebenfalls geänderten FNV 2005. Darin wird in den Nutzungsbedingungen zum 790 bis 862 MHz-Bereich festgelegt, dass es - ausgenommen befristete Zuteilungen im Zuge von Simulcastphasen in der Dauer bis zu 18 Monaten - keine Neuzuteilungen mehr für Rundfunkdienste mehr geben soll. Für die Nutzung durch den Mobilfunkdienste heißt es wörtlich:
"Bemerkung zum Datum 17. Juni 2015: Abhängig von der endgültigen Analog-Digital Umstellung des Fernsehens, vom Spektrumsbedarf für die Nutzung durch terrestrisches Fernsehen, vom Spektrumsbedarf für Rundfunkhilfsdienste, von den Entscheidungen zur Nutzung der Digitalen Dividende auf österreichischer und europäischer Ebene und vom Ergebnis der Frequenzkoordinierung mit den Nachbarverwaltungen und deren Umstellungsplänen auf digitalen Rundfunk wird angestrebt, das Datum des Inkrafttretens der Frequenzzuweisung vorzuverlegen."
Vorerst aber ist - bis zum 17. Juni 2015 - die Nutzung (auf sekundärer Basis) durch Rundfunkhilfsdienste (insbesondere drahtlose Mikrofone) weiter möglich. Was mit diesen Mikrofonen geschehen soll, ist eine der kritischen Fragen bei der Nutzung der digitalen Dividende. Die Europäische Kommission, die vor kurzem eine Konsultation zur Digitalen Dividende gestartet hat (siehe auch die Presseaussendung dazu, mit weiteren Links auch zu den von der Kommission beauftragten Studien), denkt diesbezüglich an "spezifische Maßnahmen zur Frequenzharmonisierung, innerhalb oder außerhalb der digitalen Dividende", was nicht gerade sehr konkret klingt. Im Wesentlichen dürfte die Diskussion aber nur mehr darum gehen, wie teuer die Absiedlung dieser Mikrofonsysteme aus dem 790 bnis 862 MHz-Bereich ist und ob diese Kosten aus dem Erlös der zu erwartenden Frequenzversteigerung gedeckt werden (vergleiche dazu etwas den Beschluss des Deutschen Bundesrats bei der Zustimmung zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Zur innerösterreichischen Debatte verweise ich auf die unterschiedlichen Positionen der Geschäftsführer der RTR (siehe hier, hier und hier) - was wieder einmal zeigt, dass wir in Österreich von einer konvergenten Regulierungsbehörde noch weit entfernt sind. Die Telekom-Sprecher der Regierungsparteien haben sich demgegenüber vor kurzem bei der Debatte zur TKG-Novelle klar positioniert (siehe dazu hier).

PS: an der Konsultation der Europäischen Kommission ist wieder einmal der liberale Umgang mit den angenommenen wirtschaftlichen Vorteilen beeindruckend: "opening up the digital dividend to wireless broadband services creates a value of anywhere between EUR 3 billion and EUR 97 billion", heißt es im Konsultationsdokument. Diese Zahlen aus dem Traumbuch einer Studie (siehe die Folie 31 dieser Zusammenfassung) beruhen auf unterschiedlichen Szenarien, die allerdings nicht nur das 790 bis 862 MHz-Band - sondern teilweise das gesamte 470-862 MHz-Band - betreffen. Die Überschrift der Presseaussendung sieht aber ohnehin "Vorteile für die Verbraucher und Wirtschaftswachstum im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR" (und auch wenn im Text deutlich wird, dass nicht Millionen, sondern Milliarden gemeint sind, sind die 50 Mrd. EUR immerhin um 3 Mrd. mehr als in derStudie für alle Szenarien genannt wird, in denen nur das 790-862 MHz-Band freigegeben wird).

Labels: , , , , ,

Saturday, July 04, 2009

TV2 - ein Fernsehspiel in Fortsetzungen: restrukturieren, retten, umstrukturieren, ...

Vor kurzem habe ich im Zusammenhang mit den diversen ORF-Rettern auf das Instrument der "Rettungsbeihilfe" im Gemeinschaftsrecht hingewiesen (nachzulesen hier), die allerdings im Hinblick auf den ORF nicht zur Diskussion steht.

Anders in Dänemark: dort wird ja seit langem versucht, irgendwie eine Zukunft für TV2 zu finden, ob öffentlich-rechtlich, privat bzw. kommerziell - oder auch irgendwie beides gemeinsam. Klar ist jedenfalls, dass der Sender immer wieder Geld braucht und manchmal auch bekommt - was wiederum zu diversen Beihilfeverfahren vor der Kommission geführt hat - die dann auch vor Gericht weitergeführt wurden und werden. Vor dem EuG noch offen ist die Sache T-12/05 TV Danmark ua / Kommission und T-16/05 Viasat / Kommission (gegen die Kommissionsentscheidung N 313/2004); vor dem EuG erledigt, mit für TV2 günstigem Ausgang, ist die Sache T-309/04 TV2/Kommission ua (betreffend die Kommissionsentscheidung C 2/2003, Amtsblatt am 23. März 2006); siehe dazu hier, hier und hier.

Nun hat die Kommission die vertiefte Prüfung der von der dänischen Regierung gewährten Umstrukturierungsbeihilfe angekündigt (Presseaussendung; der Beschluss der Kommission ist noch nicht veröffentlicht, er wird demnächst auf dieser Case-Site verfügbar sein). Im vergangenen Jahr hatte die Kommission schon eine Rettungsbehihilfe in Form eines Darlehens für TV2 genehmigt, nun geht es um die Umstrukturierung.

Die Kommission will drei Fragen klären:
  1. Ist angesichts der finanziellen Aussichten von TV 2 Danmark A/S davon auszugehen, dass das Unternehmen ohne langfristige staatliche Unterstützung nicht auf dem Markt bestehen könnte?
  2. Würde sich die Einführung von Gebühren für das öffentlich-rechtliche Programm TV 2 insgesamt positiv auf den Wettbewerb auswirken und sollten diese Gebühren bis 2012 automatisch, d. h. ohne eine vorherige Marktuntersuchung, eingeführt werden?
  3. Ist die einzige Maßnahme, die vorgeschlagen wurde, um beihilfebedingte Wettbewerbsverzerrungen abzufedern, nämlich der Verzicht auf neue Pay-TV-Programme, angesichts der starken Position von TV 2 auf dem dänischen Markt angemessen?

Da die Beihilfe nicht nur dem öffentlich-rechtlichen Programm TV 2 zugute kommt, sondern auch den kommerziellen Tätigkeiten der Rundfunkanstalt, kommen die besonderen Regeln für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (siehe dazu insbesondere die Rundfunkmitteilung) nicht zur Anwendung.

Labels: , , ,

Thursday, July 02, 2009

Die neue Rundfunkmitteilung, eine erste "Differenzanalyse"

Nach zwei Konsultationen (und Abwarten der Parlamentswahl) hat die Kommission heute die lange angekündigte Neufassung der "Rundfunkmitteilung" beschlossen ("Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk", siehe auch die Presseaussendung dazu; außerdem die Beiträge bisher in diesem Blog hier, hier und hier; update 27.10.2009: heute wurde die Mitteilung im Amtsblatt veröffentlicht). Substanzielle Änderungen gegenüber dem Konsultationsentwurf sind erwartungsgemäß nicht auszumachen; dennoch hier einmal eine Übersicht über die vorgenommenen Änderungen (im Vergleich zum zweiten Konsultationsentwurf).
  • Ein weiterer ausdrücklicher Hinweis auf das Amsterdam-Protokoll findet sich nun in Absatz 3 (am Ende).
  • Eine kurze Darlegung des Inhalts der Empfehlung des Europarates betreffend den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Medien in der Informationsgesellschaft (Absatz 14).
  • Absatz 29 wurde (nur redaktionell?) gestrafft: Bisher hieß es: "Dabei muss die Kommission alle rechtlichen und wirtschaftlichen Elemente berücksichtigen, die für das Rundfunksystem des jeweiligen Mitgliedstaates von Bedeutung sind. Obgleich die rechtlichen und wirtschaftlichen Elemente, die für eine solche Prüfung relevant sind, in allen bzw. in den meisten Mitgliedstaaten Gemeinsamkeiten aufweisen, befürwortet die Kommission eine Einzelfallprüfung" - nunmehr: "Angesichts all der Elemente, die für die Rundfunksysteme der einzelnen Mitgliedstaaten von Bedeutung sind, befürwortet die Kommission eine Einzelfallprüfung".
  • Redaktionell geändert wurde in Absatz 31 die Aufzählung der Prüfreihenfolge.
  • In Abs. 40 wurde eingefügt, dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kommission "vor allem auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorzulegenden Informationen" erfolgt.
  • Die aus österreichischer Sicht interessante "Kleinstaatenklausel" in Absatz 42 wurde wieder etwas abgeschwächt, denn die Kommission muss demnach, wenn sie den "Schwierigkeiten mancher kleiner Mitgliedstaaten" Rechnung trägt, neu "dabei aber auch die potenziellen [!] Bedenken vonseiten anderer Medien in diesen Mitgliedstaaten berücksichtigen."
  • In Abs. 47 wurde ein weiterer (durchaus selektiver) Hinweis auf die Rechtssache T-442/03 SIC eingefügt: "Wie das Gericht erster Instanz festgestellt hat, rechtfertigt sich ein derart weit gefasster öffentlich-rechtlicher Auftrag nur, wenn an die Dienstleistungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten qualitative Anforderungen gestellt werden".
  • In Abs. 48 werden drei wichtige Worte eingefügt (in der Folge fett hervorgehoben): "Die Kommission hat weder zu entscheiden, welche Programme als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anzubieten und zu finanzieren sind, ..."
  • Im selben Absatz wird bei der Aufzählung von Tätigkeiten, die in der Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags einen offensichtlichen Fehler darstellen würden, statt wie im Entwurf auf "kommerzielle Gewinnspiele" nun auf die "Verwendung von Mehrwert-Telefonnummern für Gewinnspiele" verwiesen - mit einer Fußnote auf - welche Überraschung - die "Quiz Express"-Entscheidung des EuGH (dazu zuletzt hier); der Hinweis auf unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen und die Beeinträchtigung des
    grenzüberschreitenden Handels in diesem Absatz ist weggefallen.
  • Eine eher nur redaktionelle Ännderung erfolgte in Absatz 52, demnach kann die Betrauung mit einem neuen Dienst "unmittelbar durch die in Abschnitt 6.7. dargelegte Prüfung" erfolgen (statt bisher nach der).
  • Eine nette Änderung gibt es auch in Absatz 54: den Mitgliedstaaten obliegt es demnach nicht mehr, wie noch nach dem Entwurf, "nötigenfalls geeignete Abhilfemaßnahmen zu beschließen", sondern diese "zu veranlassen" - der bloßen Beschlussfassung traut die Kommission also nicht.
  • Eine geringfügige redaktionelle Anpassung gibt es im ersten Satz des Abs. 61.
  • Eine gewisse Relativierung lässt Abs. 70 zur Überkompensierung erkennen (die fett hervorgehobenen Worte wurden neu eingefügt): "stellt eine Überkompensierung grundsätzlich eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe dar, die gemäß den in diesem Abschnitt enthaltenen Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk an den Staat zurückzuzahlen ist."
  • Das zieht sich in Abs. 71 weiter - auch hier wurde ein relativierendes "grundsätzlich" eingefügt: "... darf jedoch der Betrag der öffentlichen Ausgleichszahlung grundsätzlich die Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags auch unter Berücksichtigung anderer direkter oder indirekter Einnahmen aus diesem Auftrag nicht übersteigen."
  • In Abs. 73 formuliert die Kommission nun - im Hinblick auf "jährliche Überkompensierungen" etwas strikter: diese dürfen nur mehr zur Sicherung der FInanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen einbehalten werden (an der 10%-Daumenregel ändert sich dadurch nichts); darüber hinausgehende Überkompensierungen sind nunmehr nicht nur "grundsätzlich", sondern "grundsätzlich ohne unangemessene Verzögerung" zurückzufordern.
  • Redaktionelle Anpassungen finden sich auch bei den außerordentlichen Rücklagen (Abs. 74 bis 76) sowie in der Folge bei den Finanaufsichtsmaßnahmen (Abs. 77 bis 79).
  • Verknappt wurde Abs. 80: nunmehr geht es nur mehr um die Frage,
    "inwiefern die Beihilfenvorschriften [nicht: das Protokoll von Amsterdam] auch auf audiovisuelle Dienste anwendbar sind, die über herkömmliche Rundfunktätigkeiten hinausgehen".
  • In Abs. 81 ist die Feststellung der Kommission entfallen, "dass eine Reihe von Mitgliedstaaten die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten dadurch erleichtern wollen, dass sie es ihnen gestatten, im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags neue audiovisuelle Dienste gegen direkte Bezahlung vonseiten der Zuschauer anzubieten." Dafür wurde in diesem Absatz eingefügt, dass die Rundfunkveranstalter die neuen Finanzierungsquellen nicht einfach nur "in zunehmendem Maße" nutzen, sondern dies "bei der Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrags" tun.
  • In Abs. 83 erfolgte für Dienste mit Entgeltelement eine etwas genauere Spezifizierung; es kommt darauf an, dass "das Entgeltelement nicht die besondere Charateristik des öffentlich-rechtlichen Dienstes in Frage stellt, die in der Befriedigung sozialer, demokratischer und kultureller Bedürfnisse der Gesellschaft besteht und anhand deren sich der öffentlich-rechtliche Dienst von rein kommerziellen Tätigkeiten unterscheidet."
  • In Abs. 85 ist die folgende Erläuterung zum Begriff der neuen Dienste entfallen: "Wenn beispielsweise Inhalte, die bereits über eine herkömmliche Verbreitungsplattform (wie Fernsehen oder Radio) ausgestrahlt werden, lediglich gleichzeitig über eine neue Plattform (wie Internet oder Mobilgeräte) verbreitet werden, so ist dies nicht als 'neuer' Dienst zu betrachten."
  • In Abs. 88 wurden die Anforderungen an das markte impact assessment neu formuliert; nun heißt es:
    "Im Rahmen der Prüfung der Auswirkungen auf den Markt sind beispielsweise folgende Aspekte zu untersuchen: das Vorhandensein ähnlicher bzw. substituierbarer Angebote, der publizistische Wettbewerb, die Marktstruktur, die Marktstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, der Grad des Wettbewerbs und die potenziellen Auswirkungen auf Initiativen privater Marktteilnehmer. Diese Auswirkungen müssen gegen den Wert abgewogen werden, die die betreffenden Dienste für die Gesellschaft haben. Sind die Auswirkungen auf den Markt überwiegend nachteilig, so dürfte eine staatliche Finanzierung zugunsten der audiovisuellen Dienste nur dann verhältnismäßig sein, wenn sie durch den Mehrwert, der sich aus der Erfüllung sozialer, demokratischer und kultureller Bedürfnisse der Gesellschaft ergibt, gerechtfertigt ist, wobei auch das gesamte bestehende öffentlich-rechtliche Angebot zu berücksichtigen ist."
  • In Abs. 95 verlangte die Kommission im Entwurf eine Prüfung, ob öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten "im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag systematisch überhöhte Gebote für Premiumprogrammrechte abgeben" - nun wurde diese Formulierung in eine Fußnote verbannt, der Text fragt bloß noch, "ob sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit Blick auf den Erwerb von Premiumrechten einhalten".
  • Neu gegenüber dem Konsultationsentwurf ist der Abschnitt 7 über die zeitliche Begrenzung der Anwendung, nach denen die neue Mitteilung auf alle angemeldeten Beihilfen angewendet wird, wenn die Entscheidung nach der Veröffentlichung der Mitteilung im Amtsblatt erfolgt; bei nicht gemeldeten Beihilfen wird auf zuvor gewährte Beihilfen noch die alte Mitteilung angewendet.

Labels: , , ,

Tuesday, May 19, 2009

Beihilfen für Breitbandausbau: Konsultation neuer Leitlinien

Die Kommission hat heute einen Entwurf für neue Leitlinien für die Anwendung der Regeln über staatliche Beihilfen in Bezug auf den raschen Ausbau von Breitbandnetzen veröffentlicht. Im Rahmen der Konsultation können Stellungnahmen bis zum 22. Juni 2009 abgegeben werden (siehe die Website zur Konsultation).

Das Dokument kann man auch als übersichtliche Zusammenfassung der bisherigen Genehmigungspraxis lesen. Alle relevanten Entscheidungen der Kommission im Hinblick auf staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau sind zudem auf einem Übersichtsblatt - mit Links zu den jeweiligen Entscheidungen - angeführt (für Österreich ist dort nur die Entscheidung betreffend Breitband für Kärnten vertreten. [Update 20.5.2009: am 26.5.2009 findet eine Veranstaltung der RTR zur "Finanzierung des Ausbaus von breitbandigen Anschlussnetzen" statt, in der ua auch die Beihilfenfrage von einer Vertreterin der Kommission erläutert wird; Programm hier]

Weitere interessante Dokumente zum Beihilfenrecht, die schon ein paar Wochen alt sind, aber in diesem Blog noch nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind

Labels: , ,

Friday, May 08, 2009

Regulierung von Terminierungsentgelten - Empfehlung der Kommission

Die Kommission hat am 7. Mai 2009 nun die Empfehlung über die regulatorische Behandlung von Festnetz- und Mobilterminierungsentgelten in der EU beschlossen (derzeit ist nur die englischsprachige Version verfügbar; wie der deutsche Titel der Empfehlung dann offiziell lauten wird, ist daher noch offen*, in der Presseaussendung spricht die Kommission von der "Empfehlung zur Regulierung der Anrufzustellungsentgelte in der EU"; zum Entwurf siehe schon hier). Zusätzlich zur Empfehlung gibt es auch noch zwei Staff Working Documents: erstens eine "Explanatory Note" und zweitens eine Art Impact Assessment ("Implications for Industry, Competition and Consumers").

Es handelt sich um eine Empfehlung auf der Grundlage des Art 19 Abs 1 der RahmenRL (daher ist die Bezugnahme auf Art 16 RahmenRL für den Übergangszeitraum in Punkt 7.1. der Explanatory Note unzutreffend).

Wesentlicher Inhalt der Empfehlung ist, dass die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) im Fall der Feststellung beträchtlicher Marktmacht auf einem (Festnetz- oder Mobil-)Teminierungsmarkt Terminierungsentgelte festlegen sollen, die den Kosten eines effizienten Betreibers entsprechen. Dies - so die Empfehlung - impliziert, dass die Terminierungsentgelte symmetrisch sind. Die Kosten sind auf Basis von Wiederbeschaffungskosten, mit einem Bottom Up-Modell nach der LRIC-Kostenrechnungsmethode (long run average incremental costs) zu berechnen. Ein Vergleich mit einem Top-Down-Modell, das geprüfte Daten enthält, ist zulässig, um die Ergebnisse zu verifizieren. Das Kostenmodell sollte effiziente Technologien im zu berücksichtigenden Zeitrahmen (= NGN) berücksichtigen.

Der Kostenberechnung ist eine effiziente Größe des Betreibers zugrundezulegen, wobei die Kommission für die Mobilterminierung von dem noch im Entwurf vorgesehenen 1/n-Modell (n= Anzahl der Mobilnetzbetreiber) abgegangen ist und nun generell einen Mindestmarktanteil von 20% als minimum efficient scale empfiehlt. NRBs könnten davon abweichen, wenn sie nachweisen, dass die Marktbedingungen im jeweiligen Mitgliedstaat eine andere Mindestgröße eines effizienten Betreibers nahelegen würden.

Abweichungen sollten nur bei objektiven Kostenunterschieden zugelassen werden, die vom Betreiber nicht beeinflusst werden können, wie zB eine ungleichmäßige Frequenzausstattung. Erhöhte Mobilterminierungsentgelte für Marktneueinsteiger sollten höchstens für vier Jahre nach Markteintritt zugelassen werden.

Als Zielzeitpunkt für die Umsetzung für symmetrische Terminierungsentgelte in der Höhe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung gibt die Empfehlung den 31. Dezember 2012 an.

(update: Statement von Wettbewerbskommissarin Kroes und Statement von Kommissarin Reding, anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung der Empfehlung am 7.5.2009)

*) Update 20.05.2009: die Empfehlung wurde heute unter dem Titel "Empfehlung der Kommission vom 7. Mai 2009 über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunk-Zustellungsentgelte in der EU" (2009/396/EG) im Amtsblatt veröffentlicht;
Ebenfalls heute hat Ofcom einen Konsultationsentwurf über die zukünftige Regulierung der Mobilterminierung veröffentlicht.

Labels: , ,

Saturday, May 02, 2009

Doch Neues zur Medienvielfalt: "Beta-Version" des "Media Pluralism Monitor"

Zuletzt war ich vielleicht etwas zu ungeduldig, als ich auf die gewisse Bedächtigkeit der Kommission in Sachen Medienvielfalt hingewiesen habe. Nun haben die Auftragnehmer der Studie zu Indikatoren für Medienvielfalt einen preliminary draft final report vorgelegt, komplett mit einem Prototyp des "Media Pluralism Monitor", einem Excel-File, in dem man die jeweiligen nationalen Werte für die Inidikatoren eingeben kann (plus "user guide" und Feedback-Formular), alles veröffentlicht auf der Website der Kommission. Ein "stakeholder workshop" dazu wird am 8. Juni stattfinden.

Nach einer ersten überblicksweisen Durchsicht bleibt für mich ein etwas zwiespältiger Eindruck, und zwar weniger im Hinblick auf die Qualität der Studie als zur Frage, wie weit die einzelnen Indikatoren tatsächlich in verschiedenen Mitgliedstaaten operationalisierbar und die Ergebnisse vergleichbar sein können. Ein wenig habe ich den Eindruck, dass jedenfalls bei einzelnen Indikatoren eine Tendenz zu einer positiven Bewertung regulatorischer Aufsicht erkennbar ist, und dass - teilweise damit einhergehend - die Bedeutung formaler Strukturen und Abläufe (Behörden, Selbstregulierungseinrichtungen, Anzahl von Beschwerden etc.) etwas zu stark betont wird. Dutzende Male wird etwa die Frage gestellt "Is there an administrative or judicial body actively monitoring compliance with these rules and/or hearing complaints?" - zur Frage, ob/wie faire politische Berichterstattung durch Printmedien sichergestellt ist genauso wie zur Frage, ob sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ausreichend in Online-Medien engagiert (nicht ausreichendes Engagement wäre demnach ein Risikofaktor für die Medienvielfalt), und das zieht sich in dieser Weise durch eine Vielzahl von Indikatoren.

Natürlich kann man bei einer Studie dieses Umfangs immer Kritikpunkte finden (muss man zB bei einer für die EU-Mitgliedstaaten ausgelegten Bewertung wirklich die Frage stellen, ob die EMRK ratifiziert wurde und die Freiheit der Meinungsäußerung in der Verfassung und/oder im nationalen Recht anerkannt ist?). Und auch sachliche Fehler lassen sich in der vorläufigen Version natürlich leicht finden, aber zu deren Bereinigung gibt es ja eine Endversion. Ob die Mitgliedstaaten bestimmte Richtlinien ratifziert (!) haben (so im User Guide zum Indikator B1.2) wird man schwer beantworten können; zum Indikator O9.1 wird man sich auch eine andere Frage einfallen lassen müssen, als ob die Marktanalyse des Markts 18 nach der längst nicht mehr geltenden Märkteempfehlung 2003 durchgeführt wurde; und ob schließlich das in Indikator T1.6 zugrundegelegte Verständnis von Art 31 der Universaldienst-RL aufrechterhalten werden kann, würde ich genauso bezweifeln. In manchen Fragen kann man auch ein gewisses Interesse der Kommission als Auftraggeber der Studie wahrnehmen, insbesondere bei Fragen zu den Regulierungsbehörden im Medien und Telekombereich.

Aber bei aller Detailkritik (und ich habe da erst mal quer durchgeschaut - Studie und User Guide haben ja zusammen gut 500 Seiten) muss man festhalten, dass mit diesem Werk auch ein wichtiger Schritt getan ist. Denn auch wenn sich bei sehr vielen Indikatoren und vor allem auch den dazu zu beantwortenden Sub-Fragen die Bewertungskriterien und manchmal auch die Relevanz diskutieren lassen, eines ist damit jedenfalls gelungen: ein Inventarium von Fragestellungen, mit dem man sich bei der Bewertung der Medienvielfalt systematisch auseinandersetzen kann und muss.

Dass die Kommission den Einsatz genau dieses "Media Pluralism Monitors" empfehlen wird, kann ich mir noch nicht vorstellen, denn nun werden wohl Mitgliedstaaten und Interessenverbände zahlreiche grundsätzliche und detaillierte Kritik anbringen. Das Schöne an diesem Instrument aber ist, dass es - wie die Studienverfasser audrücklich betonen - offen ist für die Benützung durch ein breites Feld an Stakeholdern, Regulatierungsbehörden genauso wie NGO’s, Wissenschaft und Marktteilnehmer. Emfpohlen wird freilich eine arbeitsteilige Zusammenarbeit von Medienbehörden, NGOs, and akademischen Experten. Ich bin gespannt, wer sich in Österreich dieser Aufgabe unterziehen wird.

[update: die Endfassung der Studie, der User Guide, und das Excel Sheet zur Berechnung liegen nun vor, ebenso die Präsentationen von einem Workshop am 8. Juni 2009; weitere Informationen auf dieser Seite]

Labels: , ,