Sunday, March 08, 2009

Lesestoff

Wieder einmal ein paar Hinweise auf Interessantes zum Lesen:

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Thursday, January 29, 2009

Roaming: neuer ERG-Bericht

Die European Regulators Group ist ihrer aktuellen Hauptaufgabe - Monitoring - wieder einmal gerecht geworden und hat einen neuen Bericht über die Preisentwicklungen im Internationalen Roaming vorgelegt ("3rd Roaming Data Report"; zum ersten Bericht siehe hier). Rund eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Roaming-Verordnung stellt die ERG darin fest, dass sich die Roamingentgelte für Sprachanrufe ziemlich genau bei den Höchstgrenzen eingependelt haben, allenfalls ganz wenig darunter. Zum wiederholten Mal wird auch auf die "Schlupf"-Problematik hingewiesen (auf Grund der Minuten- oder Halbminutentaktung, die von den meisten Anbietern angewendet wird, sind die tatsächlichen Kosten für die Anrufer etwa 25% höher als der nominelle Minutentarif). Eine klare Position der ERG dazu gibt es allerdings nicht. Einerseits wird die Taktung zumindest implizit stark kritisiert (die Hervorhebung der tatsächlich 25% höheren Entgelte kann wohl nur als kritische Anmerkung verstanden werden), andererseits hat die ERG in ihren "Guidelines" selbst gemeint, dass die Anbieter sich ein bequemes "charging interval" (Abrechnungseinheit) aussuchen sollten.

Interessant sind die Informationen zum Datenroaming. Hier liegt Österreich übrigens preismäßig unter den günstigsten Ländern, sowohl auf der Endkunden- als auch auf der Vorleistungsebene.

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Sunday, June 01, 2008

Amateurtruppe oder Profis? ERG, BERT, EECMA

Dr. Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der deutschen Bundesnetzagentur sprach sich am Freitag mit deutlichen Worten gegen einen Bürokratieaufbau in der Telekommunikationsregulierung aus. Ihre Bedenken - geäußert beim 4. Österreichisch-Deutschen Regulierungssymposium von Juconomy in Wien - betrafen freilich nicht ihre eigene Behörde, die mit 2500 MitarbeiterInnen und deutlich über 100 Mio Euro Personalausgaben (laut Jahresbericht 2007) vielleicht auch nicht mehr zwingend als besonders schlanke Organisation angesehen werden könnte (siehe auch das Organigramm). Ziel der Kritik war vielmehr - keine wirkliche Überraschung - der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Einrichtung einer Art Euro-Regulator (EECMA). Henseler-Unger lehnt diesen Vorschlag genauso ab wie den Vorstoß des Parlaments, mit einem "Body of European Regulators in Telecom" (BERT) eine Art "ERG+" zu schaffen (zu EECMA und BERT siehe auch meinen Blogeintrag auf Content and Carrier).

Anstelle dieser Vorstöße möchte Henseler-Unger lieber eine Professionalisierung der ERG - und sie lobte auch die Fortschritte, die die ERG auf dem Weg zur Professionalisierung schon gemacht hat. Ich persönlich hätte die ERG allerdings auch bisher schon nicht für eine bloße Amateurtruppe gehalten, ganz im Gegenteil: diese Gruppe (und schon vor ihr, und dann neben ihr, die IRG) hat meines Erachtens gerade zu Beginn wertvolle Arbeit geleistet - und die zunehmende Professionalisierung zeigt sich leider öfter auch in einer zunehmenden Beschäftigung mit sich selbst.

Univ.Prof. Dr. Heinrich Otruba, früherer österreichischer Telekom-Regulator, danach Berater der Kommission und nunmehr Vorstand des Institus für Regulierungsökonomie an der Wirtschaftuniversität Wien, hielt in seinem Vortrag die EECMA für eine Totgeburt - und meinte, dass die Kommission letztlich darauf verzichten werde, wenn sie dafür das Veto bei den Remedies erhält. Die Ergebnisse der ERG hielt er für enttäuschend, und bei den nationalen Regulierungsbehörden diagnostizierte er einen Schrumpfungsbedarf: diese würden derzeit oft mit einem "Bauchladen an Aktivitäten" beschäftigt sein, die mit den Kernaufgaben eines Regulators nichts mehr zu tun haben.

Roland Honekamp als Vertreter der Europäischen Kommission (er war früher Koordinator von Creative Commons International!) verteidigte pflichtgemäß den Kommissionsvorschlag zur EECMA und räumte nur ein, dass die Kommission "einige akademische Argumente" (soll wohl heißen: keine praktisch relevanten) sehe, die dagegen vorgebracht würden. Deutlich wurde er im Hinblick auf Regulierungsinstrumente der Kommission: "hard law statt soft law" sei angesagt, bloße Empfehlungen, wie sie jetzt etwa auch von der ERG gegeben würden, reichten nicht aus, um die gewünschte Harmonisierung herbeizuführen.

Und während in Wien (unter anderem) über die ERG diskutiert wurde, tagte diese in Vilnius. Als Veröffentlichungen nach dieser Sitzung sind zu erwarten (update 9.6.2008: links auf die inzwischen veröffentlichten Dokumente hinzugefügt)

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Tuesday, December 18, 2007

"Bring me no more reports"

... sagt Macbeth, als es ihm zuviel der (schlechten) Nachrichten wird. So schrecklich sind die diversen (Tätigkeits)Berichte, die in den letzten Tagen veröffentlicht wurden, zwar nicht, aber genug Lesestoff für lange Winterabende ist immerhin dabei. Hier ein paar aktuelle Hinweise:

Die deutsche Bundesnetzagentur hat ihre Tätigkeitsbereicht für die Bereiche Telekommunikation und Post heute vorgestellt (siehe dazu auch die Rede des Präsidenten der BNetzA). Darin enthalten ist auch ein Abschnitt mit "Auslegungsgrundsätzen zu § 9a TKG", in dem nicht einmal angedeutet wird, dass diese Bestimmung Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens beim EuGH ist.

Die englische Regulierungsbehörde Ofcom hat einerseits ihre Strategier für die Verwertung der "digitalen Dividende" bekanntgegeben (Ofcom Digital Dividend Review: full text, executive summary), andererseits aber auch einen Bericht über internationale Märkte erstellt:
Ofcom Report The International Communications Market 2007 (full text, key points).

Die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH im Rahmen ihrer Schriftenreihe schon vor ein paar Wochen den Band Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Alltag (Gesamttext als pdf) veröffentlicht. Hinter dem etwas unspezifischen Titel verbergen sich vor allem für Endkunden sehr nützliche Beiträge zum Beispiel über Roaming, Mehrwertdienste, Rufnummernmitnahme und elektronische Signaturen.
Und auch die ERG hat wieder etwas publiziert: einerseits die ERG Common Position on VoIP und andererseits ein Konsultationspapier über symmetrische Terminierungsentgelte im Fest- und Mobilnetz: ERG public consultation on a draft Common Position on symmetry of mobile/fixed call termination rates; das ist zwar ausdrücklich erst ein Konsultationsdokument, aber nach den bisherigen Erfahrungen mit Konsultationsverfahren ist kaum zu erwarten, dass Stellungnahmen im Zuge der Konsultation zu einer nennenswerten Änderung der ERG-Position führen werden.

Dass Konsultationen oft tatsächlich zu wenig substantiellen Antworten führen, hat die RTR übrigens mit ihrem ambitionierten "10-Jahres-Projekt" erlebt:
Im Juni 2007 präsentierte die RTR nicht nur eine Bestandsaufnahme zu zehn Jahren Telekom-Liberalisierung, sondern wollte auch eine Diskussion zu den Herausforderungen für die nächsten Jahre in Gang bringen. Dazu stellte sie drei Diskussionspapiere - zu Separation, Next Generation Networks-Regulierung und NGN-Investitionsanreize und Kostenrechnung - ins Netz und forderte zu Stellungnahmen auf.

Die dazu eingelangten zwölf Stellungnahmen sind hier zu finden - und wenn man manche dieser Stellungnahmen durchsieht, dann stellt sich schon die Frage, ob die Diskussionspapiere überhaupt gelesen wurden. Besonders nett finde ich die Stellungnahme von "ICT Austria", einer Einrichtung, die sich - offenbar ohne beabsichtigte Ironie - als "Think Tank" bezeichnet. Die Stellungnahme ist ein Lehrbuchbeispiel, wie man eine allgemeine und nichtssagende Antwort geben kann, auch wenn viele konkrete Fragen gestellt wurden.

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Sunday, December 09, 2007

Ein spätes Willkommen: Bulgarische und Rumänische Regulierungsbehörden in der ERG

Nicht einmal ein Jahr hat es gedauert, bis die Europäische Kommisison nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens den Beschluss zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste an die neue Wirklichkeit angepasst hat. Mit Beschluss vom 6. Dezember 2007 wurde nun der Anhang zur ERG-Entscheidung (hier die alte Fassung) neu gefasst um erstmals die Nationalen Regulierungsbehörden Bulgariens und Rumäniens aufzunehmen, und auch die seit 2004 eingetretenen Änderungen in den Bezeichnungen anderer Regulierungsbehörden zu berücksichtigen.

Bemerkenswert, dass der Beschluss der Kommission nur zwei Tage darauf im Amtsblatt veröffentlicht wurde, während die neue Märkteempfehlung nach bald vier Wochen noch immer nicht im Amtsblatt zu finden ist und auch die Reformvorschläge der Kommission, die am 13. November 2007 beschlossen wurden, noch immer nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache im Register der KOM-Dokumente aufscheinen.*)

Mit dieser Änderung des ERG-Beschlusses ist nun nach der polnischen UKE mit der bulgarischen CRC eine weitere Regulierungsbehörde Mitglied der ERG, die von der Europäischen Kommission als nicht unabhängig im Sinne der Rahmenrichtlinie beurteilt wird (siehe zu Polen hier und hier). Nur ein paar Tage vor dem Beschluss über die ERG-Mitglieder hat die Kommission ja ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien eingeleitet und der dortigen Regulierungsbehörde ausdrücklich "mangelnde Unabhängigkeit und Effizienz" vorgeworfen.

*) auf der Übersichtsseite der DG Info sind die Dokumente aber seit gestern verfügbar, daher kann man nun zB auch offiziell die Bezeichnung der Superagency auf deutsch nennen: "Europäische Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation" - das lässt sich also auf deutsch genausowenig zündend abkürzen (EBMeK?) wie auf englisch (EECMA).

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Sunday, October 14, 2007

"Super-Agency" oder "Super-Kommission"?

Dass es sich bei der geplanten europäischen Telekom-Regulierungsbehörde nicht wirklich um eine "Super-Agency" handeln soll, wie von manchen erwartet (erhofft? befürchtet?), wurde in diesem Blog schon - beim Bericht über das Salzburger Telekom-Forum - erwähnt. Auch der (noch vorläufige) Textvorschlag der Kommission (siehe dazu näher hier, die Entwurfstexte finden sich hier) ist diesbezüglich recht klar: die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse werden nicht beim Euro-Regulator, sondern bei der Kommission liegen.

Kommissionsmitglied Viviane Reding hat nun bei der Tagung der ERG die geplante Aufgabenverteilung neuerlich klar gemacht: nach dem bekannten Muster "Du trägst den Rucksack, ich die Verantwortung", heißt es in ihrer Rede:
"The national regulators through the new European Telecom Market Authority will contribute to this partnership their expertise and experience. For its part, the Commission will contribute the authority it derives from its powers under the Treaty to build a real internal market."
(Hervorhebung hinzugefügt)
Interessant ist, dass Reding nun konsequent von der European Telecom Market Authority spricht (nicht, wie im ersten Entwurf noch vorgesehen, von einer "European Electronic Communications Market Authority"). Was die ERG betrifft, so findet sich in der Rede die mittlerweile übliche Betonung der guten Zusammenarbeit (siehe dazu schon hier oder hier), mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass das nicht immer so war. Bis zur Schaffung des Euro-Regulators soll auch die Entscheidung der Kommission über die Einrichtung der ERG adaptiert werden ("within the margins what is institutionally possible").

Übrigens: in der Brüsseler Sprachregelung ist die Schaffung eines Euro-Regulators natürlich ein Beispiel für Dezentralisierung, denn so Reding: "Centralism has no place in Europe."

(Update 16.10.2007: leider waren einige links in diesem Post gestern wegen eines Serverproblems auf der verwiesenen Seite http://www.contentandcarrier.eu/ nicht erreichbar - das Problem ist nun behoben, teilweise mussten links richtiggestellt werden)

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Monday, June 11, 2007

Material jeder Art ...

... steht auf diversen Servern zum Abruf bereit. Hier ein paar Hinweise auf einschlägig Lesenswertes aus der letzten Zeit:

Zur Vorratsdatenspeicherung haben Justizministerin Berger und Verkehrsminister Faymann auf parlamentarische Anfragen von Abg. Zach geantwortet: Anfragebeantwortung BM Berger (Anfrage), Anfragebeantwortung BM Faymann (Anfrage); auf die Frage, ob er die Richtlinie für sinnvoll halte, geht BM Faymann in der Antwort nicht ausdrücklich ein, bemerkt aber (zutreffend): "Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist darüber hinaus unabhängig von meiner persönlichen Meinung vorzubereiten."

Zum Vergleich interssant ist natürlich auch der deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung Vorratsdaten-Richtlinie.

Fernsehrichtlinie: In der Tagung des Rates Bildung, Jugend und Kultur am 24. Mai 2007 wurde die politische Einigung über den Entwurf der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste erzielt: hier die links zum konsolidierten Text, sowie zu den Presseaussendungen des Rates und der Kommission.

Die European Regulators Group hat wieder einmal getagt und neben einer knappen Presseaussendung auch zwei interessante neue Dokumente veröffentlicht:
Außerdem wurden noch Zusammenfassungen zweier Konsultationen veröffentlicht (wholesale broadband, harmonisation approach). Interessant bei der ERG ist natürlich immer, welche Dokumente nicht publiziert werden, diesmal zB der "Final report on broadband quality, pricing and bundling" (dafür stand "Access to ERG documents" auch wieder einmal auf der Tagesordnung).

Auch die "Berichtssaison" ist in vollem Gang - hier eine Auswahl:
Und da sich die Telekom Austria AG vom US-amerikanischen Kapitalmarkt verabschiedet (siehe Pressaussendung zum Ende der Registrierung bei der SEC), sollte man, solange es noch möglich ist, die Gelegenheit nützen, die nach den US-Kapitalmarktrecht erstellten Berichte und Formulare durchzusehen (Übersicht hier). In Form 20-F, eingereicht am 30. März 2007, findet man nicht nur die Botschaft, dass weiterer Wettbewerb zu weiteren Tarifreduktionen führen könnte, sondern auch eine recht detaillierte Übersicht über das regulatorische Umfeld bis hin zu anhängigen gerichtlichen Verfahren.
Und aus dem Geschäftsbericht nach U.S. GAAP erfährt man unter anderem, wieviel die Telekom Austria AG für die Rechtsberatung durch eine Anwaltskanzlei gezahlt hat, in der ein Aufsichtsratsmitglied der TA Partnerin ist (im Jahr 2006 waren das € 526.000), oder wie hoch das Risiko aus dem Prozess zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (im Geschäftsbericht als "Verein für Konsumentenschutz" bezeichnet) und der Mobilkom austria AG betreffend die Taktung eingeschätzt wird (Antwort: nicht hoch; wörtlich heißt es: "Mobilkom austria AG hat keine Rückstellung erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass es aufgrund dieser Klage zu einem Mittelabfluss kommt. Der maximal mögliche Abgang beträgt 5.646.000 EUR.").
Das (nicht rechtskräftige) Urteil erster Instanz in Sachen VKI/Mobilkom findet sich übrigens hier, ein Bericht dazu hier; mehr zur Taktung auch im oben schon erwähnten Streitschlichtungsbericht der RTR-GmbH auf Seiten 41-43).

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Thursday, March 01, 2007

"ERG with teeth": damit sie morgen kraftvoll zubeißen kann?

Wenn ein "joint statement" verkündet wird, dann kann man ziemlich sicher sein, dass die inhaltlichen Gemeinsamkeiten nicht allzu weit gehen (der erste Treffer zu "joint statement" bei Google führt heute zB zu einer gemeinsamen Erklärung nach den Sechs-Parteien-Gesprächen zu Nordkoreas Atomprogramm).

Ein Lehrbuchbeispiel dafür ist auch das "Joint Statement" der European Regulators Group (ERG) mit Kommissarin Reding, für dessen Verkündung sogar das sonst auf der ERG-Website offenbar bestehende Bilderverbot aufgehoben wurde (wer schon immer einmal sehen wollte, wie Roberto Viola und Viviane Reding vor einer Europa-Fahne gemeinsam ein Dokument festhalten, wird hier bedient).

Nicht dass es eigentlich Aufgabe der ERG wäre, als Verhandlungspartner der Kommission aufzutreten und mit dieser etwas zu vereinbaren (nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften [Beschlüsse 2002/627/EG und 2004/641/EG] soll die ERG die Kommission beraten und unterstützen) - aber im "joint statement" nennt man immerhin zwei Punkte, auf die sich die ERG und Komission geeinigt haben: einerseits auf die Veröffentlichung des zwischen Ihnen geführten Briefwechsels, und andererseits darauf, weitere Überlegungen anzustellen:

"We have agreed today to consider with an open mind all means of improving the current system of cooperation between the Commission and the ERG, and of strengthening the ERG as an efficient integrated system of independent regulators."

Wie beim Begriff "joint statement" gilt auch hier eine alte Weisheit: wenn man Selbstverständlichkeiten betonen muss, dann sind sie nicht selbstverständlich. Wer vereinbart, in Zukunft "with an open mind" handeln zu wollen, impliziert damit, dass bisher Engstirnigkeit vorgeherrscht habe.

Aber worum geht es abseits des etwas merkwürdigen pseudo-diplomatischen Notenwechsels wirklich?
Die Kommission will nicht nur bei Marktdefinition und Marktanalyse, sondern auch bei den "remedies" - den "spezifischen Verpflichtungen" - ein Vetorecht bei Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden (das hat sie schon in Punkt 5.3.1 der Mitteilung zum Review angekündigt), und sie will nun den Regulierungsbehörden auch einen Zeitrahmen für die Durchführung einer Marktanalyse oder der Auferlegung von remedies vorgeben können (das geht aus dem nun veröffentlichten Schreiben Redings vom 30. November 2006 an die ERG hervor). Beide Vorschläge stoßen - wenig überraschend - bei der ERG nicht auf ungeteilte Zustimmung.

Vor diesem Hintergrund hat Reding auch zwischendurch das Gespenst einer Europäsichen Regulierungsbehörde, eines "Netzes Europäischer Regulierungsbehörden" (nach dem Muster des Zentralbanksystems) oder verschiedener anderer Modelle ventiliert, unter anderem auch einer "ERG with teeth". In jedem Fall scheint das derzeitige auf Konsens aufgebaute Modell der ERG nicht haltbar (Reding says majority vote for telecoms regulators 'non-negotiable').

Die von der ERG dazu eingenommene Position ist im ebenfalls neu veröffentlichten Schreiben vom 27. Februar 2007 (mit Anhängen 1 und 2) enthalten. Zusammenfassen lässt sich die Antwort dahin, dass die ERG
  • erstens ab sofort wichtiger genommen werden will (siehe auch hier), dass
  • zweitens bis zur Umsetzung des zukünftigen Rechtsrahmens die derzeit bestehenden Probleme mit inkonsistenter Regulierung ohnehin nicht mehr von Bedeutung sein werden, und dass somit
  • drittens eigentlich alles beim Alten bleiben kann.
Natürlich ist dies im Schreiben der ERG diplomatischer formuliert ("ERG believes that the current Framework is fundamentally sound. ... ERG believes it is necessary to continue to encourage actively the positive trends ..." etc.).

Tatsächlich spricht einiges gegen ein Konzept einer "ERG with teeth", in der - wie von Reding zur Diskussion gestellt - einem Gremium aus Vertretern von 27 Regulierungsbehörden die Aufgabe zukommen sollte, über Maßnahmen nationaler Regulierungsbehörden bei Marktdefinition, Marktananlyse und der Auferlegung von remedies zu entscheiden.
Aus spezifisch österreichischer Sicht würde sich auch die Frage stellen, weshalb gerade der Geschäftsführer der RTR-GmbH, der Mitglied der ERG ist, über Martkanalysen oder Remedies mitentscheiden sollte, die auf nationaler Ebene gerade nicht von der RTR getroffen werden (dass aber die Identifikation der national zuständigen Regulierungsbehörden ein ständiges Problem gerade der ERG ist, zeigt sich auch in deren Dokumenten, wo geradezu im Regelfall die falschen Behörden benannt werden - zB im Bericht zum Markt 18, in dem konsequent mehr als vierzig Mal die falsche Behörde angegeben wird).

Die Überlegung, die ERG mit mehr Kompetenzen auszustatten, scheint daher wohl kaum ein besonders zukunftsträchtiger Weg. Nach wie vor bin ich überzeugt davon, dass die Euro-Regulator- bzw "ERG with teeth"-Diskussion letztlich bloß die Stimmungslage für die Erweiterung des Veto-Rechts der Kommission aufbereiten soll: wenn sich alle schließlich über den Euro-Regulator oder die "ERG with teeth" aufregen, wird eine Einigung auf die "Rückzugsposition" des erweiterten Veto-Rechts wesentlich leichter fallen.

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Monday, February 12, 2007

Angewandte Transparenz

Mehr als vier Monate sind vergangen, seit ich bei der Europäischen Kommission Zugang zu einigen harmlosen Dokumenten der European Regulators Group beantragt habe (siehe hier und hier); drei dieser Dokumente wurden Anfang Jänner in "entschärfter" Form veröffentlicht: ERG(06)45, ERG(06)45b und ERG(06)47.
Nun, lange nach Ablauf aller Fristen, ist die Antwort eingelangt. Ergebnis: der Zugang zu den vollständigen Dokumenten wird verweigert.

Die Begründung ist einigermaßen originell:


Erstens: die "nationale Regulierungbehörde" habe die Information von den Betreibern unter der Bedingung erhalten, dass sie nicht weitergegeben werde.
Interessant daran ist vor allem, dass keine der (Österreich oder die Schweiz betreffenden) ausgeblendeten Fragebeantwortungen auf Daten von Betreibern beruhen. Denn ob in Österreich zB Frequenzressourcen für 2G/3G Mobilnetze verfügbar sind (so die Frage 1 im Dokument ERG(06)45b), wird die Regulierungsbehörde ja wohl kaum von den Betreibern erhoben haben. Und in jedem Fall kann eine diesbezügliche Information schon wegen Artikel 7 der Genehmigungsrichtlinie nicht geheim sein.
Zweitens: es handle sich um Dokumente der Mitgliedstaaten.
Auch falsch: Es geht um Dokumente der European Regulators Group. Die in einer Fußnote zum Schreiben zitierte Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz der Gemeinschaften (T-76/02, T-168/02, T-187/03) betrifft sämtlich Sachverhalte, in denen Zugang zu Dokumenten verlangt worden war, die unmittelbar von den Mitgliedstaaten stammten.

In der Einleitung zum Work Programme 2007 der ERG heißt es übrigens:
"All stakeholders have expressed their appreciation of the good practice adopted so far by the ERG in terms of transparency, and have requested that the ERG continue to operate in this way."
Wahrscheinlich bin ich kein Stakeholder, aber ich finde, dass in Sachen transparency noch nicht alles getan ist.

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Monday, February 05, 2007

Talking Heads...

Wie schon einmal berichtet, habe ich nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bei der Europäischen Kommission Zugang zu zwei Dokumenten beantragt, die bei einem Meeting der European Regulators Group vorgelegen sind.

Das war Anfang Oktober 2006.

Vier Monate sind seither vergangen, und noch immer habe ich keine endgültige Entscheidung der Kommission erhalten (die dafür in der Verordnung vorgesehene Frist ist längst abgelaufen).

Doch die Kommission war nicht untätig: Beim ERG-Meeting am 7./8. Dezember 2006 in Bratislava hat das von der Kommission gestellte ERG-Sekretariat über die Anfrage berichtet und - so vermerkt das Protokoll -
"Heads were asked to consider whether access should be granted or denied to these documents."

"Heads", damit sind die Mitglieder der ERG gemeint, denn diese setzt sich ja nach Artikel 4 der Entscheidung über die Einrichtung der ERG aus den "heads of the independent national regulatory authority established in each Member State ..." (oder ihren Vertretern) zusammen.

Die "Talking Heads" konnten sich freilich nicht gleich entscheiden, und mussten erstmal den zuständigen Arbeitsgruppen eine Woche einräumen, um einen Antwortvorschlag zu machen ... und aus der Erfahrung mit dem Zugang zu Netzen weiß man ja:

"access delayed is access denied"
Fortsetzung folgt ... (hier)

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Friday, January 12, 2007

Geheimsache Frequenzen: Österreichs Sonderstellung in Europa

Nehmen wir an, eine von der Europäischen Kommission eingesetzte Beratergruppe, bestehend aus den Leitern jener nationalen Regulierungsbehörden, die "die Hauptverantwortung für die Beaufsichtigung des laufenden Marktgeschehens im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste tragen", erstellt einen Bericht, sagen wir: zum Wettbewerb im mobilen Zugangsmarkt (mit einem Anhang).

Dieser Bericht wird - anders als viele andere vergleichbare Berichte der ERG - zunächst nicht auf der Website der ERG veröffentlicht. Da es sich aber um ein Dokument handelt, das im Besitz eines Organs der Europäischen Gemeinschaft ist, kann jedermann nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Zugang dazu verlangen. Das habe ich getan (mit E-Mail vom 6. Oktober letzten Jahres), und bei Gelegenheit werde ich in diesem Blog noch auf die Details dieser Anfrage, die bis heute - mehr als drei Monate später - noch nicht abschließend beantwortet wurde, zurückkommen.

Offenbar hat sich in der Kommission - nach entsprechender Beratung in der ERG (siehe Punkt 17a der Tagesordnung des Meetings vom 7./8. Dezember 2006) - nun doch die Ansicht durchgesetzt, dass das Dokument veröffentlicht werden kann, und heute sind die bisher unter Verschluss gehaltenen Berichte (neben dem "mobile access"-Dokument samt Anhang auch ein Bericht über Markt 18) auf der - der Kommission zuzurechnenden - Website der ERG bereitgestellt worden. Allerdings nicht zur Gänze; insbesondere auf dem Vorblatt zum Anhang wird darauf hingewiesen, dass in Anwendung des Art 4 Abs 2 und 6 der VO (EG) 1049/2001 Teile des Dokuments ausgelassen wurden.

Überraschend ist dabei, dass die Österreich betreffenden Informationen offenbar besonders sensibel sind. So wird zB die Antwort auf die Frage, ob für 2G/3G Mobilfunknetze Lizenzen/Frequenzen verfügbar sind, von der Europäischen Kommission als "Geheimsache" eingestuft - aber nur, soweit es Österreich betrifft! Dasselbe gilt für die Fragen, warum die Lizenzen/Frequenzen nicht zugeteilt werden, und ob alle zugeteilten 2G/3G-Frequenzen in Betrieb genommen wurden.

Die Antworten auf die Fragen, ob durch Auflagen und Bedingungen die Investitionsanreize in die Frequenznutzung für 2/3G Mobilnetze verringert werden, und ob es aktuelle oder mögliche Wettbewerbsprobleme im Zusammenhang mit der Frequenzverteilung gibt, und ob schließlich mögliche Wettbewerbsprobleme durch Wegfall oder Abschwächung von Auflagen verringert werden könnten, sind immerhin nicht nur für Österreich, sondern auch für die Schweiz (!) so heikel, dass die Kommission sie nicht bekanntgibt.

Die Kommission hat nur eine Österreich betreffende Fragenbeantwortung (von insgesamt 9) nicht als vertraulich eingestuft. Dabei handelt es sich um die Antwort auf die Frage, ob nach Ansicht der Regulierungsbehörde Kapitalmangel für die Investition in Mobilnetze einen Flaschenhals im nationalen "mobile market" darstelle. Die Antwort:
"N/a"

Nun warte ich noch auf die Antwort der Kommission, mit der diese Ausnahmen begründet werden. Woran kann es bloß liegen, dass Informationen, die Österreich betreffen, geheim sind, während die gleichen Informationen zu anderen Mitgliedstaaten offen zugänglich sind? Und besonders interessant: wie lässt sich im Lichte des Art 7 der Genehmigungsrichtlinie begründen, dass die Information, ob "Lizenzen/Frequenzen" für 2G/3G-Netzwerke in Österreich verfügbar sind, vertraulich zu bleiben hat?

Fortsetzung folgt... (Nr. 1, ...)

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