Vertragsverletzungsverfahren gegen französische "Telekomsteuer"
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Blog zum österreichischen und europäischen Recht der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste
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Das "Gericht erster Instanz" der Europäischen Gemeinschaften ist seit heute Geschichte. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurden auch die Bestimmungen über den Gerichtshof geändert, nunmehr heißt es in Artikel 19 EUV: "Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichtshof, das Gericht und Fachgerichte." Die wichtigsten Änderungen für die Gerichtsaufgaben und -zuständigkeiten hat der Gerichtshof hier zusammengefasst; in den für dieses Blog interessantesten Bereichen ändert sich nichts wirklich Wesentliches. Und auch wenn nun statt des "Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften" das "Gericht der Europäischen Union" entscheiden wird, so bleibt es in Beihilfenstreitigkeiten doch das erstinstanzliche Gericht.Labels: Beihilfen, EuG, France Telecom, Frankreich
Dass die Neuordnung der Finanzierung des französischen öffentlich-rechtlichen Fernsehens (l'audiovisuel public) - Werbefreiheit, dafür neue Abgaben auf Werbung und die Umsätze der Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste - eine vertiefte beihilfenrechtliche Prüfung durch die Kommission erfordern würde, war abzusehen. Nun hat die Kommission der für 2009 vorgesehenen zusätzlichen staatlichen Zahlung von 450 Mio. Euro zugestimmt, zugleich aber die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens für das Gesamtpaket mitgeteilt (Presseaussendung; die Entscheidung wird nach Anonymisierung unter der Zahl N 34/2009 [in französischer Sprache] zugänglich gemacht werden - erfahrungsgemäß kann das manchmal Monate dauern).Labels: Beihilfen, Frankreich, PSB, Rundfunkrecht
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"Nach den Worten des Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ist 'die freie Äußerung von Gedanken und Meinungen eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann daher frei reden, schreiben und drucken, vorbehaltlich seiner Verantwortlichkeit für den Missbrauch dieser Freiheit in den durch das Gesetz bestimmten Fällen'. Beim gegenwärtigen Stand der Kommunikationsmittel und unter Berücksichtigung der Entwicklung der öffentlichen Online-Kommunikationsdienste sowie der Bedeutung dieser Dienste für die Teilnahme am demokratischen Leben und für den Ausdruck von Gedanken und Meinungen, schließt dieses Recht das Recht auf freien Zugang zu diesen Diensten mit ein."Labels: Frankreich, Internet, Telekomrecht
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"(4) Die nationalen Regulierungsbehörden fördern die Interessen der Bürger der Europäischen Union, indem sie unter anderem ...Allzu aufregend scheint das auf den ersten Blick nicht, denn einerseits hat in diesem Artikel 8 so mancherlei Luftiges Platz, geht es darin doch um "politische Ziele und regulatorische Grundsätze", die zur vollen Wirksamkeit noch weitere konkrete Zuständigkeiten der Regulierungsbehörden voraussetzen. Andererseits ist auch nicht wirklich zu sehen, welches Problem ein Mitgliedstaat damit haben sollte, dass Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit (im Rahmen der Tätigkeit der Regulierungsbehörden) eine gerichtliche Entscheidung erfordern.
ga) dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen."
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Wie man eine Klage gegen eine Beihilfenentscheidung der Kommission nicht verfassen soll, lässt sich aus dem Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19.5.2008 in der Sache T-144/04 TF1/Kommission gut herauslesen.Labels: Beihilfen, EuG, Frankreich, Rundfunkrecht
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Eine gewisse "Schizophrenie des service publique", des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, konstatierte Nicolas Sarkozy gestern in einer Pressekonferenz (siehe zB hier), "eingezwängt zwischen kulturellem Streben und kommerziellen Zielen".Labels: Frankreich, Handysteuer