Wednesday, August 05, 2009

Update zu den Telekom-Richtlinien: Reformpaket und GSM-RL

Das Reformpaket zum Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste konnte bekanntlich vor dem Sommer nicht mehr beschlossen werden, weil das Plenum des Parlaments den in informellen Verhandlungen zwischen Vertretern des Rats, des Parlaments und der Kommission erzielten Kompromiss in einem einzigen Punkt - der allerdings von hoher Symbolkraft ist - nicht mitgetragen hat (siehe dazu hier). Die legislativen Entschließungen des Parlaments (1, 2, 3) wurden dem Rat dann auch formell nicht mehr so rechtzeitig vorgelegt, dass eine offizielle Befassung im Rat "Verkehr, Telekommunikation und Energie" am 11. und 12. Juni möglich gewesen wäre. Die Minister haben sich allerdings auch so darauf verständigt, die vom Parlament gewünschte Änderung nicht so ohne weiteres anzunehmen und das Verfahren in den Vermittlungsausschuss zu bringen. Wie Kommissarin Reding sagte: "It's a question of institutional pride".

Um die damit berühmt gewordene "Abänderung 138" ist eine auf beiden Seiten recht emotional geführte Auseinandersetzung entstanden, die mit dem tatsächlichen normativen Gehalt dieser Änderung oft kaum etwas zu tun hat (es geht um eine Ergänzung der Regulierungsziele des Art 8 RahmenRL; siehe zum Text schon hier). Selbst reguläre bürokratische Vorgänge wie die nach der zweiten Lesung im Parlament vorgesehenen Stellungnahmen der Kommission, die letzte Woche veröffentlicht wurden (1, 2, 3), geben da verschiedenen Verschwörungstheorien neue Nahrung. Monica Horten von iptegrity etwa schreibt: "DG Information Society has quietly released its position on the Telecoms Package Second Reading, just as everyone is heading off for the summer holidays. No doubt Commissioner Viviane Reding was hoping no-one would see it." Was die Kommission in dieser Stellungnahme wirklich gesagt hat, war:
"Nach der ersten Lesung im Europäischen Parlament übernahm die Kommission die Abänderung 138 in ihren geänderten Vorschlag, befürwortete dann aber den zwischen Europäischem Parlament und Rat anschließend ausgehandelten Kompromisstext als ausgewogene Lösung. Die Kommission könnte die Abänderung daher übernehmen, wird aber alles tun, um in dieser Frage die Herbeiführung eines Kompromisses zwischen beiden Gesetzgebern zu erleichtern."
Man könnte das auch anders formulieren - etwa: "uns ist das herzlich egal".
Neuer Zielzeitpunkt für den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist übrigens das Jahresende; das Europäische Parlament hat als vorläufiges Datum für eine dritte Lesung den 15. Dezember 2009 vorgesehen.

GSM-Richtlinie:
Immerhin eine Richtlinie wird aber schon früher zustandekommen: die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind wurde am 27. Juli 2009 auch vom Rat angenommen und soll im September formell unterzeichnet und dann im Amtsblatt veröffentlicht werden (Vorschlag der Kommission, Legislative Entschließung des Parlaments vom 06.05.2009, Presseaussendung des Rates über die Annahme am 27.07.2009, Presseaussendung der Kommission; siehe in diesem Blog auch schon hier, sowie zu einem ersten Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2007, mit dem die GSM-RL ganz aufgehoben werden sollte, auch hier).

Nach dieser Richtlinie machen die Mitgliedstaaten das bisher ausschließlich für GSM gewidmete 900 MHz-Band (880–915 MHz und 925–960 MHz) auch für UMTS-Dienste "sowie für andere terrestrische Systeme verfügbar, die europaweite elektronische Kommunikationsdienste erbringen und im Einklang mit den technischen Umsetzungsmaßnahmen, die gemäß der Entscheidung Nr. 676/2002/EG erlassen werden, störungsfrei neben GSM-Systemen betrieben werden können" (die Kommission will solche Entscheidungen in Richtung LTE demnächst in Angriff nehmen). Für die Umsetzung bleiben den Mitgliedstaaten nur sechs Monate ab dem Inkrafttreten, sodass etwa ab April 2010 die Öffnung bewirkt sein sollte. Freilich müssen die Mitgliedstaaten auch untersuchen, "ob aufgrund der bestehenden Zuteilung des 900-MHz-Bands an die in ihrem Gebiet im Wettbewerb stehenden Mobilfunkbetreiber Wettbewerbsverzerrungen auf den betreffenden Mobilfunkmärkten wahrscheinlich sind"; solche Verzerrungen müssen, "soweit dies gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, in Übereinstimmung mit Artikel 14 der Richtlinie 2002/20/EG" behoben werden.

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Sunday, May 10, 2009

Update zum "Telekom-Paket"

Soll der Zugang zum Internet nur nach Gerichtsbeschluss gesperrt werden können, oder soll es schon ausreichen, wenn eine "Internetsperre" von einem Tribunal (im Nachhinein) geprüft wird? Am vergangenen Mittwoch scheiterte das nach den Trilog-Gesprächen schon als als akkordiert angesehene Telekompaket, das nach Ansicht der tschechischen Ratspräsidentschaft nur mehr eine "rubber-stamp" des Parlaments, sowie eine ebenso bloß formale Zustimmung des Rates, gebraucht hätte) an dieser Streitfrage. Die überwältigende Mehrheit der Parlamentarier stimmte für eine Abänderung, wonach Art 8 Abs 4 RahmenRL unter anderem um folgenden Punkt ergänzt wird:
"[Die nationalen Regulierungsbehörden fördern die Interessen der Bürger der Europäischen Union, indem sie unter anderem] ...
h) dem Grundsatz folgen, dass die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden dürfen, es sei denn, die öffentliche Sicherheit ist bedroht; in diesem Fall kann die Entscheidung der Justizbehörden im Nachhinein erfolgen."
Die Kommission sagt dazu in ihrer Presseaussendung: "This amendment is an important restatement of the fundamental rights of EU citizens. For many, it is of very high symbolic and political value."

Freilich ist diese Änderung nicht nur symbolisch, da sie mit dem usmtrittenen franzöischen loi HADOPI ("Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet") nicht vereinbar sein könnte; nach diesem Gesetz, sollte es endgültig beschlossen werden, könnte nämlich eine nicht-gerichtliche Behörde Netzsperren vornehmen. Ob der Rat am 12. Juni daher der Position des Parlaments zustimmt, scheint recht unsicher, sodass die Angelegenheit auch in den Vermittlungsausschuss gehen könnte und damit die Zukunft des gesamten Pakets eher ungewiss ist. Die Abweichung zwischen Parlament und Rat betrifft zwar nur den Entwurf für die Änderung der RahmenRL, aber die beiden anderen Vorschläge hängen so eng damit zusammen, dass sie wahrscheinlich das Schicksal der RahmenRL-Änderung teilen werden. Hier einmal die Links zu den vom Parlament beschlossenen Texten:
In erster (und voraussichtlich einziger) Lesung hat das Europäische Parlament am 6. Mai 2009 auch über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 87/372/EWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind, abgestimmt. Mit dieser - nicht strittigen - Maßnahme soll das 900-MHz-Band, das derzeit für GSM verwendet wird, auch für UMTS geöffnet werden.

Schon am 22. April 2009 hat das Parlament in erster (und aller Voraussicht nach einziger) Lesung über die Verordnung (EG) Nr. .../2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste abgestimmt.

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Thursday, July 26, 2007

Langsamer Abschied: GSM-Richtlinie soll aufgehoben werden

GSM war (und ist) eine europäische Erfolgsgeschichte, die auch darauf zurückgeht, dass rechtzeitig für eine europaweite Harmonisierung der Frequenznutzung gesorgt wurde. Mit der Richtlinie 87/372/EWG des Rates vom 25. Juni 1987 über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind wurde den Mitgliedstaaten aufgetragen, die Frequenzbänder 905-914 MHz und 950-959 MHz (oder "äquivalente Teile" in den Bereichen 890-915 und 935-960 MHz) ab 1. Januar 1991 "ausschließlich für einen europaweiten öffentlichen zellularen digitalen Mobilfunkdienst" bereitzustellen.

Die Einschränkung auf GSM soll nun fallen: die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgestellt, mit der die RL 87/372/EWG aufgehoben wird (siehe dazu auch die Presseaussendung der Kommission). Parallel dazu wird eine Entscheidung der Kommission auf der Grundlage der Frequenzentscheidung vorbereitet, mit der für die bisher von GSM genutzten 900 MHz und 1800 MHz-Bänder (genau: 880-915 MHz und 925-960 MHz; 1710-1785 MHz und 1805-1880 MHz) auch eine Nutzung durch andere "paneuropäische elektronische Kommunikationsdienste" - vorerst einmal für UMTS - ermöglicht wird (der Entscheidungsentwurf findet sich hier). Vorgesehen ist, dass die Aufhebung der GSM-Richtlinie und das Inkrafttreten der Kommissionsentscheidung noch im Jahr 2007 beschlossen werden.

Damit wäre in Österreich die Frequenzwidmungsverordnung und auch der Frequenznutzungsplan entsprechend anzupassen (bei dieser Gelegenheit könnte auch die schon 2005 erfolgte Aufhebung der "ERMES"-RL berücksichtigt und in der Verordnung nachgezogen werden!). Für die GSM-Betreiber wird sich in der Folge die Frage stellen, ob und zu welchen Bedingungen eine Anpassung der Frequenznutzung möglich sein wird. Der GSM-Standard wurde jeweils in den - insoweit nach § 133 Abs 6 TKG 2003 weiter geltenden - Konzessionen festgelegt; nach § 57 Abs 4 TKG 2003 ist aber grundsätzlich eine Änderungsmöglichkeit gegeben.

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