Thursday, November 06, 2008

Gesundheitsschutz im TKG? Und ein Nachtrag zur falschen oder nicht falschen "Krebsstudie"

Dass zwischen Umweltmediziner Dr. Oberfeld und den Mobilfunkbetreibern auch nach dem verglichenen Prozess in Sachen "Krebsstudie" (siehe hier) nicht gerade Freundschaft herrschen würde, war zu erwarten. Und schon am Tag des Vergleichsschlusses ist die Sache auch wieder eskaliert: Studie zurückgezogen, sagte das Forum Mobilkommunikation, Studie nicht zurückgezogen, konterte Oberfeld (bzw für ihn das Land Salzburg, das zumindest als Urheber der Presseaussendung aufscheint).

Am nächsten Tag veröffentlichte das FMK den Vergleichstext, begleitet mit ins Persönliche gehenden "Fragen" (zB "Wer glaubt noch an Dr. Oberfeld und seine Ergebnisse?"). Außerdem stellte das FMK eine chronologische Zusammenstellung auf seine Website, in der auch ein E-Mail-Austausch zwischen Dr. Oberfeld und Mobilkom vor der Studienfertigstellung wiedergegeben wird. Darauf folgte wiederum eine Aussendung des Landes Salzburg für Dr. Oberfeld, mit folgender Aussage:
"Eine Studie ist dann falsch, wenn falsche Schlüsse aus den zugrunde liegenden Fakten gezogen werden. Unter der Annahme der Existenz einer C-Netz-Mobilfunkanlage hat Dr. Gerd Oberfeld die richtigen Schlüsse gezogen. Aufgrund der nunmehrigen Erkenntnis, dass eine C-Netz-Anlage nicht vorhanden war, wird Dr. Gerd Oberfeld seine Schlüsse überprüfen und berichtigen."
Wenn ich das richtig verstehe, heißt das: "Angenommen, die der Studie zugrundegelegten Fakten wären zutreffend, so würden auch die Schlüsse stimmen." Für mich klingt das ein wenig nach den klassischen Ökonomen-Witzen, bei denen der auf einer Insel gestrandete Ökonom eine Dose aufmachen soll und sagt "nehmen wir an, wir hätten einen Dosenöffner" (der Ökonom Harold Furchtgott-Roth, damals FCC-Commissioner, hat auf diesem Witz übrigens einmal eine Keynote-Address vor dem American Law Institute aufgebaut: "Can-Opener Merger Review Law").

Dass die Ergebnisse einer Studie diskreditiert sind, heißt natürlich noch nicht, dass damit alles geklärt und unbedenklich ist. Dr. Gabriela Moser, Nationalratsabgeordnete der Grünen, wendet sich daher auch gegen "Versuche, das bisherige Nichtvorliegen gesicherter wissenschaftlicher Beweise für biologische Schäden fälschlicherweise in eine Unbedenklichkeit umzudeuten" und hat letzte Woche einen Antrag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes eingebracht, der laut Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf die "Verankerung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Berücksichtigung gesundheitlicher, ökologischer und anrainerrechtlichen Aspekte für den gesamten vom Gesetz abgedeckten Bereich" abzielt. Das klingt allerdings nach mehr als es tatsächlich ist. Der Entwurf bechränkt sich nämlich darauf, in der Zweckbestimmung des § 1 Abs 1 TKG 2003 kleine Ergänzungen vorzunehmen (hier fett hervorgehoben):
"Zweck dieses Bundesgesetzes ist es, durch Förderung des Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation [derzeit: "elektronischen Kommunikation"] die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in ganz Österreich mit zuverlässigen, preiswerten, hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen unter Wahrung von Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Eigentum der Menschen und mit Bedachtnahme auf den Schutz der Umwelt zu gewährleisten."
Damit würden freilich weder Anrainer von Sendeanlagen Parteistellung im Genehmigungsverfahren erhalten, noch käme es sonst zu inhaltlichen Änderungen: "der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen" etwa muss beim Betrieb von Funkanlagen natürlich auch jetzt schon (vgl § 73 TKG 2003) gewährleistet sein. Der Vorschlag für eine TKG-Novelle scheint damit nicht viel mehr als eine Trägerrakete zu sein, um im Verkehrsausschuss wieder einmal über das Thema Mobilfunk und Gesundheit sprechen zu können.

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Monday, November 03, 2008

Krebsrisiko wegen (nicht existentem) Mobilfunksender? Studie zurückgezogen (oder nicht)

Die Untersuchung, so heißt es in der Zusammenfassung, sei "die weltweit erste Fall-Kontroll-Studie, die die Frage des Krebsrisikos im Zusammenhang mit einem Mobilfunksender mit Hilfe einer speziellen Berechnungssoftware sowie historisch nachgebildeten Messungen untersucht hat." Einziges Problem: es gab keinen Mobilfunksender.

Dr. Gerd Oberfeld, Umweltmediziner im Amt der Salzburger Landesregierung, hatte von der steirischen Landessanitätsdirektion den Auftrag bekommen, die Krebsinzidenz in den Gemeinden Hausmannstätten und Vasoldsberg zu untersuchen. Er wollte klären, "ob die Krebserkrankungen [...] eine zeitliche und örtliche Häufung darstellen und ob diese gegebenenfalls mit der in den Jahren 1984 bis 1997 betriebenen Mobilfunksendeanlage für das Autotelefonnetz in Verbindung stehen." Tatsächlich kam die im Jänenr 2008 veröffentlichte Studie (verfügbar auf zahlreichen mobilfunkkritischen Websites, zB hier oder hier) zu besorgniserregenden Ergebnissen; zusammenfassend konstatierte Dr. Oberfeld eine "signifikante zeitliche und örtliche Häufung von Krebserkrankungen im Bereich um das Wählamt Hausmannstätten [Standort des angenommenen Mobilfunksenders] sowie signifikante Expositions-Wirkungs-Beziehungen zwischen der Strahlungsexposition und dem Auftreten von Brustkrebs und Gehirntumoren."

Im Hinblick auf diese Ergebnisse war es nicht verwunderlich, dass die Mobilfunkbetreiber skeptisch waren - und bald darauf in die Offensive gingen: denn am angeblichen Senderstandort war laut Mobilkom Austria (im Hinblick auf die Mobilfunknetze Rechtsnachfolgerin der früheren Post- und Telegraphenverwaltung, die das "C-Netz" betrieben hatte) nie eine C-Netz-Antenne installiert. Da sich der Studienautor weigerte, die Studie zurückzuziehen, wurde von der Mobilkom Klage eingebracht. Laut heutigen Pressaussendungen der Mobilkom, des Forums Mobilkommunikation (FMK) sowie des Referats Gesundheit, Hygiene und Umweltmedizin des Landes Salzburg (für Dr. Oberfeld) wurde das Verfahren nun durch Vergleich beendet.

Wie genau der Vergleich aussieht, geht aus den Presseaussendungen nicht hervor. Die von Mobilkom und FMK behauptete Zurückziehung der Studie wird in der Oberfeld-Aussendung jedenfalls dementiert: richtig sei, dass "Dr. Oberfeld zur Kenntnis nimmt, dass am Wählamt Hausmannstätten keine C-Netz-Mobilfunkanlage errichtet war." Wenn das nun tatsächlich keine Zurückziehung der Untersuchung bedeuten sollte, so könnte man vielleicht wieder von einer weltweit einmaligen Studie sprechen: über den Zusammenhang von Krebserkrankungen mit angenommenen Emissionen einer fiktiven Sendeanlage.

Auch wenn beide Seiten in ihren Aussendungen nun die Bedeutung sachlicher Diskussion und unabhängiger Forschung betonen, so dürfte es in der Realität doch ein gespanntes Verhältnis bleiben. "Dr. Oberfeld forscht weiter" - so der Untertitel der Aussendung des Landes Salzburg - wird zwar Mobilfunkkritikern Hoffnung geben, von den Betreibern aber eher als Drohung aufgefasst werden.

Wem soll man vertrauen? Der Vorsitzende des beim Verkehrsministerium eingerichteten "Wissenschaftlichen Beirats Funk" gab beim Expertenforum 2008 folgende Orientierung: "Bei Studien, die durch staatliche Stellen oder Non-Profit-Organisationen allein finanziert wurden, zeigte sich eine Überschätzung der Effekte, bei nur von der Mobilfunk-Industrie in Auftrag gegebenen Arbeiten, eine Unterschätzung." Der Wissenschaftliche Beirat Funk selbst gibt jedenfalls in schöner Regelmäßigkeit "Entwarnung" ("Expertenkonsens 2008") bzw sieht "derzeit keinen Nachweis einer gesundheitlichen Gefährdung“ ("Expertenkonsens 2004") oder "keinen Schluss auf gesundheitsschädigende Wirkung" ("Expertenkonsens 2006"). Kein Wunder, dass Dr. Oberfeld - wie Daniel AJ Sokolov bei heise berichtet - "jede Diskussion mit dem Beirat ablehnt."
(update: zur Fortsetzung der Geschichte siehe hier)

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Friday, May 23, 2008

"Vorgefasste Resultate" bei Studien zu DNA-Schäden wegen Mobilfunk-Strahlung

Die Frage, wie sich "Handy-Strahlen" gesundheitlich auswirken, scheint manchmal mehr eine Angelegenheit des Glaubens zu sein als der Wissenschaft. Kritisch wird die Sache, wenn man der Wissenschaft nicht mehr glauben kann.

In einem bemerkenswerten Schritt hat heute die Medizinische Universität Wien offiziell bekannt gegeben, dass gegen zwei Studien, in denen an bestimmten Zelltypen DNA-Schäden auf Grund hochfrequenter elektromagnetischer Felder (GSM- und UMTS-Signale) gemessen wurden, schwere Verdachtsmomente bestehen. Eine Mitarbeiterin sei überführt worden, "dass ihre gesamte Vorgehensweise auf die Erzeugung vorgefasster Resultate angelegt" gewesen sei. Die Mitarbeiterin habe ihr Verhalten eingestanden und ihr Arbeitsverhältnis gekündigt. Die unter anderem von Alexander Lerchl zu den Studien geäußerten Bedenken (siehe dazu hier) hätten sich demnach bestätigt.

Vor wenigen Monaten hat schon eine andere Studie, die sich mit gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunk-Strahlung befasst, für Aufsehen gesorgt: Die von Gerd Oberfeld im Auftrag der Steiermärkischen Landessanitätsdirektion erstellte "Umweltepidemiologische Untersuchung der Krebsinzidenz in den Gemeinden Hausmannstätten & Vasoldsberg" stellte eine signifikante Häufung von Krebsarten, insbesondere von Brustkrebs und Hirntumoren, im Umkreis des Wählamtes Hausmannstätten und einen Zusammenhang mit dem dort 1984 bis 1997 betriebenen Sender des alten Mobiltelefonnetzes C fest. Das Problem: nach offiziellen Aufzeichnungen gab es gar keinen Sender. Die mobilkom austria AG (als Nachfolgerin der Post- und Telegraphenverwaltung) klagte den Studienautor, dieser hält an seiner Studie fest - auf den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens kann man neugierig sein.

Die Angelegenheit war auch schon Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage im Hinblick auf die Datenarchivierung. In der Anfragebeantwortung bleibt der Verkehrsminister unverbindlich: archiviert wird, was für die Vollziehung des TKG 2003 relevant ist, alles andere fällt nicht in seinen Aufgabenbereich.

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Thursday, July 05, 2007

"Handymasten" und Parteistellung: Gesetzesprüfungsantrag gescheitert

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juni 2007, G 213/06, den von Abgeordneten der Grünen und der SPÖ gestellten Gesetzesprüfungsantrag zu mehreren Bestimmungen des TKG 2003 zurück- bzw abgewiesen.
Inhaltlich war es den Antragstellern darum gegangen, die Parteistellung von Anrainern in den Verfahren zur Bewilligung von Funkanlagen zu erreichen (wobei meist etwas irreführend von "Handymasten" die Rede ist, obwohl es nach dem TKG natürlich gerade nicht um die Masten, sondern um die darauf angebrachten Sendeanlagen geht).
Rechtstechnisch war das Unterfangen einigermaßen schwierig, da das TKG 2003 keine Bestimmung enthält, bei deren Aufhebung eindeutig die Parteistellung von Anrainern gewährleistet wäre. Und tatsächlich konnte sich der VfGH in der Kernfrage auch auf eine Formalentscheidung zurückziehen: der Gesetzesprüfungsantrag, der § 73 Abs 1 und 3 und § 74 Abs 1 und 3 TKG 2003, nicht aber auch § 81 TKG 2003 umfasste, war demnach zu eng gefasst, weil sich
"erst unter Berücksichtigung auch des § 81 TKG 2003 ergibt, dass Nachbarn im Verfahren der Bewilligung der Errichtung [und] des Betriebs einer Funkanlage keine Parteistellung zukommt."

Der Gesetzesprüfungsantrag war daher unzulässig und wurde insoweit zurückgewiesen. Interessant ist nun, ob sich nochmals ein Drittel der Abgeordneten finden wird, um einen entsprechend erweiterten Gesetzesprüfungantrag einzubringen - immerhin hat die Bundesregierung die Bestimmungen vor dem VfGH verteidigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Verkehrsminister Faymann - mittlerweile auch einer der diversen Infrastrukturminister, die "bis heute keine nachvollziehbare Strahlengrenzwert-Verordnung erlassen" haben - sehr erfreut wäre, würden sich neuerlich SPÖ-Abgeordneten an der Anfechtung eines von ihm vor dem VfGH zu vertretenden Gesetzes beteiligen.

Vom VfGH ebenfalls zurückgewiesen wurde der Antrag, § 2 Abs 3 TKG 2003 aufzuheben, da selbst bei Aufhebung dieser Bestimmung - nach der die Bestimmungen der Gewerbeordnung ua auf das Betreiben von Kommunikationsnetzen keine Anwendung finden - die Gewerbeordnung nicht anwendbar wäre (diese Bestimmung könnte man daher bei nächster Gelegenheit als überflüssig entsorgen).

Eine inhaltliche Entscheidung hat der VfGH nur zu § 73 Abs 1 und 3 TKG 2003 getroffen: den Verweis auf internationale Vorschriften versteht er zutreffend als Hinweis auf völkerrechtlich verbindliche Vorgaben (dazu würde ich etwa Art 44 oder 45 der Satzung der ITU zählen), und die Verordnungsermächtigung in § 73 Abs 3 TKG 2003 wurde als inhaltlich ausreichend determiniert beurteilt.

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Saturday, February 03, 2007

Faymann und "die diversen Infrastrukturminister"

"Leider fehlt eine österreichweite klare und verbindliche Festlegung für die Höchstgrenze der Handymastestrahlenbelastung. Trotz jahrelangen Urgierens der Stadt Wien haben die diversen Infrastrukturminister bis heute keine nachvollziehbare Strahlengrenzwert-Verordnung erlassen."
Also sprach Werner Faymann in seiner früheren Funktion als Wiener Wohnbaustadtrat (Aussendung der Rathauskorrespondenz vom 22.01.2003). Vier Jahre später gibt es noch immer keine Verordnung - und Faymann, inzwischen selbst Infrastrukturminister, bietet sich damit eine Gelegenheit, sich von seinen VorgängerInnen abzuheben.

Gerade angesichts der jüngsten Veröffentlichungen, die je nach Lesart entweder beweisen, dass Handys Krebs auslösen können oder aber eine "strikte Entwarnung" rechtfertigen, wird die Festlegung eines Grenzwerts jedenfalls keine leichte Aufgabe sein.

Spannend ist auch, ob Faymann sich die Position zu eigen macht, wonach Anrainer von Funkanlagen Parteistellung in Genehmigungsverfahren erhalten sollen - immerhin haben nicht nur Grün-, sondern auch SP-Abgeordnete den Anfechtungsantrag an den Verfassungsgerichtshof unterschrieben, in dem die derzeit fehlende Parteistellung als verfassungswidrig angesehen wird.

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