Monday, January 22, 2007

Marktmechanismen im Frequenzmanagement

Die ITU hat nicht nur eine Übersicht über die weltweiten Frequenzverwaltungsbehörden online verfügbar gemacht (dass der Eintrag für Österreich nicht ganz akkurat ist, nimmt dem Dokument nicht seine Nützlichkeit vor allem auf Grund der weiterführenden links), sondern zur Vorbereitung des Workshops on Market Mechanisms in Spectrum Management auch eine ganze Reihe Arbeits- und Diskussionspapiere auf der Website veröffentlicht.
Dabei sind alle wesentlichen Denkschulen des Frequenzmanagements vertreten, die Bob Horvitz von der "open spectrum"-Stiftung so zusammenfasst:

"It is widely accepted today that there are three main approaches to radio spectrum management:

  • the traditional 'administrative' approach, in which a regulator decides who can use what frequencies for what purposes in what locations under what conditions;
  • the newer 'tradable/flexible/market-oriented' approach, in which those who are authorised to use spectrum are allowed to re-purpose or transfer some or all of their rights. Tenders or auctions are typically used for the initial distribution of rights;
  • 'licence-exempt commons,' in which any number of users are allowed to share a band with no right of non-interference and no right to cause interference."

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Sunday, January 21, 2007

Who is Who in Spectrum Management


Zugegeben: welche Regulierungs- bzw Fernmeldebehörde in Österreich welche Aufgaben im Bereich des Frequenzmanagements wahrnimmt, ist vielleicht nicht auf den ersten Blick einleuchtend. Aber ziemlich klar ist (wie man auch an diesem Bild erkennen kann), welche Behörde jedenfalls weder bei der Frequenzverwaltung noch der Frequenzzuteilung zuständig ist: die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR).
Bemerkenswerter Weise haben das offenbar weder die Europäische Kommission noch die ITU wirklich wahrgenommen. Auf der Website der Radio Spectrum Policy Group wird seit Jahren behauptet, dass die RTR "responsible for allocating frequencies (broadcasting and exceptionally for telecommunications purposes)" wäre (was vielleicht damit zusammenhängen mag, dass der RTR-Geschäftsführer für den Fachbereich Telekom Mitglied dieser Gruppe ist).

Und nun hat auch die ITU - in Vorbereitung des Workshops on Market Mechanisms for Spectrum Management (22. und 23. Jänner 2007) - ein "Survey on Spectrum Management" erstellt, in dem für Österreich überhaupt nur mehr die Kontaktdaten der RTR als einzige "Spectrum Authority" Österreichs angegeben sind.

Nun leistet die RTR als Hilfsapparat der KommAustria und der Telekom-Control-Kommission zwar wichtige Arbeit bei der Frequenzverwaltung (Rundfunk) und Frequenzzuteilung (Rundfunk und - im Fall "zahlenmäßig beschränkter" Zuteilungsmöglichkeiten - auch Telekom), doch wird sie dadurch nicht zur "Spectrum Authority". Aber jedenfalls zeigt auch diese Verwirrung, dass die Idee einer integrierten Behörde (siehe hier, hier und hier) vielleicht nicht so schlecht ist. Schließlich fiele dann auch die Erfüllung des Art 3 der Rahmenrichtlinie leichter, in dem es heißt:
"Die Mitgliedstaaten veröffentlichen die von den nationalen Regulierungsbehörden wahrzunehmenden Aufgaben in leicht zugänglicher Form, insbesondere wenn diese Aufgaben mehr als einer Stelle übertragen werden."

Nur zur Sicherheit hier also die aktuelle Situation:

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Friday, November 17, 2006

Marrakesch 2002 / Wien, BGBl 2006 / Antalya 2006

Auch in der hektischen Welt der Telekommunikation gibt es Oasen der Ruhe und Langsamkeit. Vor mehr als vier Jahren wurden anlässlich der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Marrakesch (Plenipotentiary Conference, im Jargon meist kurz als "Plenipot" bezeichnet) Änderungen der Satzung und des Vertrages der Internationalen Fernmeldeunion beschlossen und unterzeichnet. Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Jänner 2004.
Es dauert gut zweieinhalb Jahre, bis dieser Staatsvertrag in Österreich seinen Weg ins Parlament findet: am 16. Juni 2005 wird dort das Einlangen vermerkt (1001 BlgNR 22. GP). Gleich nach dem Sommer ist die Sache im Nationalrat; die Debatte beschränkt sich auf eine Wortmeldung der Abg. Rest-Hinterseer ("Diese Aufgaben [der ITU] sind eine gute Gelegenheit, die Fragen des Mobilfunks wieder in Erin­nerung zu rufen.") .
Der Bundesrat beschließt am 13. Oktober 2005, keinen Einspruch zu erheben - und dann vergeht mehr als ein Jahr, bis es nun endlich zur Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl III 2006/170 - mit dem Text der Änderungen in der Anlage) kommt.

Dabei kommt die Kundmachung gerade noch rechtzeitig, bevor die nächsten Änderungen beschlossen werden: die Plenipot 2006 findet derzeit gerade in Antalya statt. Rund 2000 Teilnehmer zelebrieren die hohe Schule der internationalen Diplomatie - und sogar in den offiziellen Pressemeldungen heißt es gelegentlich: "After a protracted exchange on how to proceed ..."

Immerhin sind die Wahlen mittlerweile abgeschlossen - nicht nur der Chef der deutschen Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, hat es nicht geschafft, zum Generalsekretär gewählt zu werden, auch die erste Frau, die jemals für dieses Amt kandidiert hat, ist nicht erfolgreich gewesen. Mit nur fünf (von 156) Stimmen ist Muna Nijem schon im ersten Wahlgang ausgeschieden. Bemerkenswert ist immerhin, dass die erste Herausforderung für den ITU-Männerbund ausgerechnet von einem arabischen Staat ausgegangen ist: Muna Nijem war Chefin der jordanischen Regulierungsbehörde und hat das Arab ICT Regulators' Network ins Leben gerufen.

Auch für die sonstigen hauptberuflichen Funktionen gab es übrigens nur eine weitere weibliche Kandidatin: Najat Rochdi aus Marokko hat es bei der Wahl für die Leitung des Telecommunication Development Bureau immerhin in die zweite Runde geschafft.

PS: zu Ehren der arabischsprachigen Kandidatinnen: das Bild oben zeigt den Titel der - authentischen - arabischen Sprachfassung des Marrakesch-Vertragswerks in der im BGBl veröffentlichten Form.

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