
Wahrscheinlich konnte man sich in der EU-Kommission nicht recht vorstellen, weshalb ein Rundfunkveranstalter Telefonseelsorge anbieten sollte: in einer
aktuellen Presseaussendung der Kommission wird daher der ORF, der die neue Nummer für die Telefonseelsorge 116123 reserviert hat - als "Austrian Red Cross" übersetzt (auch in der
deutschen Fassung).
Es ist aber tatsächlich der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, der sich diese Nummer gesichert hat (siehe
RTR-Nummernabfrage). Der ORF will also in Österreich das tun, was die lutherische Kirche in Finnland oder die schwedische Kirche in Schweden tut: einen Dienst anbieten, der "
dem Anrufer einen menschlichen Ansprechpartner [bietet], der ihm vorurteilsfrei zuhört. Er leistet seelischen Beistand für Anrufer, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen." Und auch wenn der
Unternehmensgegenstand des ORF neben der Veranstaltung von Rundfunk und der Veranstaltung von Online-Diensten und Teletext sowie dem Betrieb der notwendigen technischen Einrichtungen nur "Geschäfte und Maßnahmen" umfasst, die für die genannten Tätigkeiten oder deren Vermarktung geboten sind, darf die Beratung natürlich nicht nur für Lebenskrisen angeboten werden, die mit dem Radio- oder Fernsehprogramm zusammenhängen (die Nutzungsbedingungen für die Rufnummer 116123 ergeben sich aus den §§ 24a bis 24g
KEM-V).
Die Motivation des ORF, in Hinkunft Telefonseelsorge anzubieten, ist mir nicht ganz klar: ich hätte mir erwartet, dass sich der ORF die Nummer 116111 (Hotline für Hilfe suchende Kinder) sichert. Unter dieser Nummer hätte im Wesentlichen der schon jetzt vom ORF unter der nationalen Notrufnummer 147 ("
Rat auf Draht") erbrachte Dienst angeboten werden können (sogar mit dem Vorteil, dass die Auflagen für die Nutzung dieser Nummer weniger streng wären als jene für die Nutzung der Notrufnummer - die vom ORF nach eigenem Eingeständnis
ohnehin nicht eingehalten werden können). Aber Telefonseelsorge? Auch das "
Elterntelefon", das vom ORF gewissermaßen als Komplementärangebot zu "Rat auf Draht" beworben wird, passt ja nicht auf die Beschreibung des unter 116123 zu erbringenden Telefonseelsorge-Dienstes. Aber vielleicht steht auch einfach eine Kooperation mit den Kirchen bevor, die derzeit Träger der nationalen Telefonseelsorge-Notrufnummer 142 sind (diese Nummer ist derzeit bundesländerweise den jeweiligen Dözesen der katholischen Kirche zugeteilt).
Update 15.7.2008: Mag. Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des Österreichischen Roten Kreuzes, hat darauf hingewiesen, dass die "Ö3-Kummernummer" des ORF, die vom Roten Kreuz betreut wird, unter der neuen Rufnummer angeboten werden soll!
Die
Presseaussendung der Kommission ist übrigens wieder ein Beispiel für die einigermaßen merkwürdige Kommunikationspolitik von Kommissarin Reding. Zunächst hat sie die Einführung der 116er-Rufnummern als populistische Aktion trotz Bedenken über die Rechtsgrundlage (dazu schon
hier) durchgesetzt und als
großen Schritt gefeiert. Die
Entscheidung (
Änderung) sah freilich keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, tatsächlich für entsprechende Dienste zu sorgen - was die Kommissarin freilich nicht hinderte, in einem "
Factsheet" (die Anführungszeichen sind hier wichtig) die EU-BürgerInnen aufzurufen, eine 116er-Nummer zu wählen, wenn sie Hilfe brauchen - und dies
zu einem Zeitpunkt, in dem in ganz Europa noch keine einzige 116er-Nummer erreichbar war! Und nun, nachdem sie bemerkt hat, dass die Begeisterung für die neuen Nummern eher gering ist, wirft sie in ihrer Presseaussendung den Mitgliedstaaten "Verspätung" vor. Mit den Fakten nimmt sie es -
wie üblich (siehe auch
hier) - nicht besonders genau: so steht etwa bei Österreich, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Nummer 116000 und 116111 noch nicht abgeschlossen wären. Tatsächlich sind diese Nummern aber längst in der
KEM-V festgelegt, die RTR hat auch schon zur Beantragung aufgerufen - und mehr ist eben nicht notwendig.
Labels: Notrufnummer, ORF, Telefonseelsorge, Telekomrecht