Wednesday, October 14, 2009

Rat auf Draht: Notruf in Not?

Die Notrufnummer 147 ist seit Jahren mit Abstand die meistgewählte Notrufnummer Österreichs, was auch daran liegen dürfte, dass - entgegen den rechtlichen Bestimmungen - die überwiegende Zahl der Anrufer den Notrufdienst gar nicht erreicht, sondern das Besetztzeichen oder ein Tonband hört. 2008 gab es allein aus den Mobilnetzen 1,23 Mio Anrufe zu 147; dem stehen laut Angaben des ORF "nur" 178.126 Kontakte, davon 116.411 Beratungsgespräche gegenüber (im Schnitt also etwa 319 Beratungsgesprächen pro Tag); siehe dazu in diesem Blog schon hier, hier und hier.

Finanziert wird dieses Beratungsangebot etwa zur Hälfte durch den ORF, dem dieses Beratungsangebot damit etwa soviel kostet wie der Generaldirektor: laut Petition des Netzwerks Kinderrechte € 350.000 pro Jahr (laut Harald Fidlers Medienwelt von A-Z lag der Bezug des Generaldirektors 2007 bei 348.500 zuzüglich Erfolgsprämie). Die anderen € 350.000 kommen überweigend von Bund und Ländern, teilweise auch von privaten Sponsoren.

Auf Grund der Einsparungen beim ORF ist die Zukunft von "Rat aud Draht" nicht gesichert, fürchtet - wohl nicht zu unrecht - das Netzwerk Kinderrechte, dessen Petition heute im Petitionsausschuss des Nationalrats behandelt wurde, siehe auch hier). Denn zum Kerngeschäft des ORF zählt der Notruf nicht.

Der Unternehmensgegenstand des ORF umfasst gemäß § 2 Abs 1 ORF-G
  1. die Veranstaltung von Rundfunk,
  2. die Durchführung von mit der Tätigkeit nach Z 1 in Zusammenhang stehenden Online-Diensten und Teletext und den Betrieb von für die Tätigkeiten nach dieser Ziffer und Z 1 notwendigen technischen Einrichtungen,
  3. alle Geschäfte und Maßnahmen, die für die Tätigkeit nach Z 1 und 2 oder die Vermarktung dieser Tätigkeiten geboten sind.
Außerdem darf sich der ORF nach § 2 Abs 2 ORF-G noch an bestimmten Unternehmen beteiligen. Mehr geht nicht: "Tätigkeiten, die nicht unter Abs. 1 und 2 subsumierbar sind, sind dem ORF - unabhängig davon wie sie finanziert werden - gesetzlich verwehrt." (Kogler/Traimer/Truppe, Österreichische Rundfunkgesetze, 2. Auflage, S. 8).

Ein "telefonisches psychologisches Beratungsangebot" wie "Rat auf Draht" muss daher, soll es vom ORF zulässigerweise angeboten werden, für die Veranstaltung von Rundfunk oder Online-Diensten oder zur Vermarktung dieser Dienste geboten sein. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, dürfte der ORF offensichtlich annehmen, denn er betreibt ja nicht nur den Notrufdienst unter 147, sondern hat sich erst letztes Jahr auch die Nummer 116123 - eine "öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert" - gesichert, unter der er - als "Hotline zur Lebenshilfe" - die "ö3-Kummernummer" erreichbar machen will (siehe dazu hier). Eine Verpflichtung, den Notrufdienst (oder die Kummernummer) zu betreiben, gibt es aber für den ORF gegenwärtig nicht.

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Friday, January 23, 2009

Wieder einmal: "Rat auf Draht" am häufigsten gewählter Notruf

Das Forum Mobilkommunikation - ein Interessenverband der Mobilfunkbranche - veröffentlicht Jahr für Jahr eine Notrufstatistik mit der genauen Anzahl aller über österreichische Mobilfunknetze abgesetzten Notrufe, aufgeschlüsselt nach den Notrufnummern. Und Jahr für Jahr aufs Neue überraschen die Zahlen für die Notrufnummer 147 (die vom ORF unter der Bezeichnung "Rat auf Draht" betriebene "Telefonhilfe für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen"). Interessanterweise scheinen sich die Anrufzahlen in letzter Zeit jährlich etwa zu halbieren: rund 4,9 Mio Anrufe im Jahr 2006, 2,7 Mio im Jahr 2007, und nun 1,23 Mio Anrufe im Jahr 2008 (damit noch immer klare Nummer 1 aller Notrufnummern).

Verliert diese Notrufnummer also an Bedeutung? Gibt es weniger einschlägige Notfälle? Das lässt sich aus den FMK-Daten nicht ableiten: denn die Zahl der abgesetzten Notrufe sagt in diesem Fall offensichtlich nichts darüber aus, wieviele dieser Notrufe auch beim Notrufträger wirklich behandelt werden. Letztes Jahr habe ich schon darauf hingewiesen, dass nicht einmal ein Zehntel der allein über Mobiltelefone erfolgten Anrufe vom Notrufbetreiber als Kontakte gewertet wurden. Zurückzuführen ist das wohl darauf, dass - entgegen der für Notrufe bestehenden Verpflichtung nach § 19 der KEM-V - zahlreiche Anrufe auf einer Tonbandansage landen ("Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal"), oder zumindest in einer längeren Warteschleife (nach eigenen Angaben des Notrufbetreibers!). Der am häufigsten gewählte Notruf ist - einigermaßen befremdlich - also nicht der auch am häufigsten beantwortete.

Bemerkenswerterweise führt das FMK den drastischen Rückgang der Anrufe bei der Notrufnummer 147 denn auch auf die verbesserte Serviceleistung, die verkürzten Wartezeiten (und das verbesserte Internetangebot) zurück (siehe Presseaussendung). Mit anderen Worten: wer diesen Notruf erreichen will, muss jetzt offenbar nicht mehr so oft vergeblich die Notrufnummer wählen. Wenn es so weitergeht, könnte vielleicht in zwei Jahren sogar bei der Notrufnummer 147 jener Zustand erreicht werden, der in den jeweiligen Rechtsvorschriften seit mehr als zehn Jahren vorgeschrieben ist.

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Thursday, September 18, 2008

Update: SPG vor VfGH / Vertragsverletzungsverfahren

In der am kommenden Montag beginnenden Herbstsession wird sich der Verfassungsgerichtshof, wie er heute in einer Presseaussendung bekanntgab, auch mit "Individualanträgen von Telekommunikationsbetreibern beschäftigen, die sich gegen Neuerungen im Sicherheitspolizeigesetz wenden." Dabei geht es um die "Kommunikationsüberwachung", die Antragsteller hätten vorgebracht, dass die neu eingeführten Regelungen (BGBl I 2007/114) aus vielen Gründen verfassungswidrig seien:

"So ergebe sich z.B. die Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zu einer bestimmten Nachricht (mit Zeitpunkt, Name und Anschrift), obwohl es keine Rechtsgrundlage für diese 'Vorratsdatenspeicherung' gebe. Dass die Sicherheitsbehörden Auskünfte ohne richterliche Genehmigung anfordern können, ist für die Antragsteller ebenfalls verfassungswidrig. Zahlreiche Begriffe im Gesetz (z.B. die Formulierung, dass 'bestimmte Tatsachen' eine Annahme einer Gefahrensituation rechtfertigen) seien unklar definiert. Und schließlich seien nun neue Kommunikationsüberwachungstechniken (IMSI-Catching) erlaubt, die flächendeckend in den Datenschutz völlig Unbeteiligter eingreifen würden."

Der VfGH muss zuerst entscheiden, ob die Anträge zulässig sind, erst dann kann gegebenenfalls auf den Inhalt eingegangen werden.

Das mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung stört auch die Europäische Kommission - sie will (laut Pressemeldung, eine offizielle Aussendung habe ich jetzt nicht gefunden) daher Österreich und acht anderen Mitgliedstaaten ein "zweites Mahnschreiben" (formal: "eine mit Gründen versehene Stellungnahme") wegen bislang nicht erfolgter Umsaetzung der RL über die Vorratsspeicherung von Daten schicken. Da tatsächlich noch keinerlei Umsetzungsmaßnahmen gesetzt wurden, würde die Kommission wohl kein allzu schweres Spiel haben, wenn sie die Sache dann vor den EuGH bringen möchte (dass Österreich eine Umsetzungsmaßnahme innerhalb der nächsten zwei Monate zustandebringt, würde ich eher nicht erwarten). Spannend wird freilich, wie der EuGH über die Nichtigkeitsklage Irlands gegen die Richtlinie entscheidet. Eine erste Orientierung in der Sache kann man am 14. Oktober erwarten, wenn die Schlussanträge in diesem Verfahren (C-301/06 Irland/Rat und Parlament) gestellt werden.

In anderen Telekomsachen hat die Kommission heute ebenfalls die Einleitung oder Fortsetzung von Vertragsverletzungsverfahren (siehe auch die Übersicht hier) beschlossen:
  • betreffend die Notrufnummer "112" wurde Italien gemahnt, da dort die Anrufe zur Notrufnummer "112" nicht an andere Notdienste weitergeleitet werden kann; gegen Bulgarien und Rumänien soll wegen nicht vollständiger Funktionalität der Notrufnummer "112" Klage vor dem EuGH erhoben werden, allerdings gewährt die Kommission noch gnädig eine Nachfrist von drei Monaten, bevor die Klage eingebracht werden soll (ist das eine neue Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens - nach erstens Mahnschreiben und zweitens mit Gründen versehener Stellungnahmen dann drittens die aufschiebend beschlossene Klage?) - (Link zur Presseaussendung der Kommission)
  • Spanien erhält eine mit Gründen versehene Stellungnahme betreffend die Universaldienstfinanzierung; Polen wird vor dem EuGH geklagt weil dort die Regulierungsbehörde den Breitbandmarkt regulierte, ohne vorher eine Marktanalyse vorgenommen zu haben; Zypern kommt ebenfalls vor den EuGH wegen der nicht ordnungsgemäßen Einräumung von Wegerechten betreffend Mobilfunkunternehmen (Link zur Presseaussendung)
  • drei neue Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet "zur Unabhängigkeit und Effizienz der Telekom-Regulierungsbehörden in Lettland, Litauen und Schweden"; bei Lettland und Litauen, weil dort der als Regulierungsbehörde in Teilbereichen zuständige Minister gleichzeitig noch "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum und Kontrolle ('operative Tätigkeiten') bei einigen staatlichen Telekommunikationsunternehmen" ausüben; in Schweden hat die Regulierungsbehörde aufgrund der Rechtsprechung nur eine eingeschränkte Zuständigkeit in Zusammenschaltungsstreitigkeiten zwischen Telekombetreibern (Link zur Presseaussendung).

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Tuesday, September 09, 2008

VoIP und Notrufe: Skype out im Out?

Die Entziehung des Rechts, Kommunikationsdienste bereitzustellen, ist so ziemlich das schärfste Mittel, das die Regulierungsbehörde gegen einen Diensteanbieter in der Hand hat (s § 91 TKG 2003 bzw Art 10 der GenehmigungsRL). Vor nunmehr etwa zweieinhalb Monaten hat die Telekom-Control-Kommission erstmals davon Gebrauch gemacht und mit Bescheid vom 23. 6.2008
"das Recht der Skype Communications S.a.r.l., Kommunikationsdienste, die eine Verbindung in das PSTN herstellen, insbesondere den Dienst 'Skype Out', in Österreich öffentlich bereitzustellen, bis zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 15, 20, 22 und 25 Abs. 1 TKG 2003 ausgesetzt."
Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Dienst Skype Out, bei dem Verbindungen ins "traditionelle" Festnetz hergestellt werden, von der Regulierungsbehörde als elektronischer Kommunikationsdienst bzw noch spezifischer als öffentlicher Telefondienst eingestuft wird - und daher die Erreichbarkeit von Notrufen gewährleisten müsste (s dazu auch die Richtlinien der Regulierungsbehörde für Anbieter von VoIP-Diensten).

Die Entscheidung ist noch nicht allzu lange im Web verfügbar, damals habe ich dazu auf content and carrier berichtet. Nun ist sie mir wieder untergekommen, weil die britische Regulierungsbehörde mit Presseaussendung vom 8.9.2008 ankündigte, nun ebenfalls genauer zu prüfen, ob die VoIP-Anbieter die Verplichtung zur Erreichbarkeit von Notrufnummern gewährleisten.

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Friday, July 25, 2008

Offene Telekom- und Rundfunksachen vor dem EuGH

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der EuGH in der Rechtssache C‑493/07 Kommission/Slowakei festgestellt, dass die Slowakei ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von Art 26 Abs 3 der Universaldienst-Richtlinie 2002/22/EG nicht nachgekommen ist, weil keine Maßnahmen getroffen wurden, damit bei Anrufen unter der Notrufnummer 112 auch der Anruferstandort übermittelt wird. Dem EuGH mitzuteilen, dass man hoffe, die Umsetzung so schnell als möglich durchzuführen, reicht als Verteidigung eben nicht aus; relevanter Zeitpunkt zur Beurteilung der Vertragsverletzung ist für den EuGH der Ablauf der Frist, die von der Kommission in der "mit Gründen versehenen Stellungnahme" (avis motivé) gesetzt wurde.

Damit wurde nun der definitiv letzte Telekom-Fall vor den Gerichtsferien des EuGH entschieden - Zeit für einen kurzen Blick darauf, welche Telekom- und Rundfunk-Sachen beim EuGH derzeit anhängig sind (zugleich ein update zur mittlerweile etwas unübersichtlich gewordenen Zusammenstellung vom 31. März 2008, ohne Vollständigkeitsgewähr):

Beim Gericht erster Instanz ist anhängig: Update: diese Liste wird nicht mehr aktualisiert; die aktuelle Liste der Verfahren ist hier zu finden!

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Sunday, July 13, 2008

116123: Telefonseelsorge vom ORF (oder vom Roten Kreuz?)

Wahrscheinlich konnte man sich in der EU-Kommission nicht recht vorstellen, weshalb ein Rundfunkveranstalter Telefonseelsorge anbieten sollte: in einer aktuellen Presseaussendung der Kommission wird daher der ORF, der die neue Nummer für die Telefonseelsorge 116123 reserviert hat - als "Austrian Red Cross" übersetzt (auch in der deutschen Fassung).

Es ist aber tatsächlich der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter, der sich diese Nummer gesichert hat (siehe RTR-Nummernabfrage). Der ORF will also in Österreich das tun, was die lutherische Kirche in Finnland oder die schwedische Kirche in Schweden tut: einen Dienst anbieten, der "dem Anrufer einen menschlichen Ansprechpartner [bietet], der ihm vorurteilsfrei zuhört. Er leistet seelischen Beistand für Anrufer, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen." Und auch wenn der Unternehmensgegenstand des ORF neben der Veranstaltung von Rundfunk und der Veranstaltung von Online-Diensten und Teletext sowie dem Betrieb der notwendigen technischen Einrichtungen nur "Geschäfte und Maßnahmen" umfasst, die für die genannten Tätigkeiten oder deren Vermarktung geboten sind, darf die Beratung natürlich nicht nur für Lebenskrisen angeboten werden, die mit dem Radio- oder Fernsehprogramm zusammenhängen (die Nutzungsbedingungen für die Rufnummer 116123 ergeben sich aus den §§ 24a bis 24g KEM-V).

Die Motivation des ORF, in Hinkunft Telefonseelsorge anzubieten, ist mir nicht ganz klar: ich hätte mir erwartet, dass sich der ORF die Nummer 116111 (Hotline für Hilfe suchende Kinder) sichert. Unter dieser Nummer hätte im Wesentlichen der schon jetzt vom ORF unter der nationalen Notrufnummer 147 ("Rat auf Draht") erbrachte Dienst angeboten werden können (sogar mit dem Vorteil, dass die Auflagen für die Nutzung dieser Nummer weniger streng wären als jene für die Nutzung der Notrufnummer - die vom ORF nach eigenem Eingeständnis ohnehin nicht eingehalten werden können). Aber Telefonseelsorge? Auch das "Elterntelefon", das vom ORF gewissermaßen als Komplementärangebot zu "Rat auf Draht" beworben wird, passt ja nicht auf die Beschreibung des unter 116123 zu erbringenden Telefonseelsorge-Dienstes. Aber vielleicht steht auch einfach eine Kooperation mit den Kirchen bevor, die derzeit Träger der nationalen Telefonseelsorge-Notrufnummer 142 sind (diese Nummer ist derzeit bundesländerweise den jeweiligen Dözesen der katholischen Kirche zugeteilt).
Update 15.7.2008: Mag. Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des Österreichischen Roten Kreuzes, hat darauf hingewiesen, dass die "Ö3-Kummernummer" des ORF, die vom Roten Kreuz betreut wird, unter der neuen Rufnummer angeboten werden soll!

Die Presseaussendung der Kommission ist übrigens wieder ein Beispiel für die einigermaßen merkwürdige Kommunikationspolitik von Kommissarin Reding. Zunächst hat sie die Einführung der 116er-Rufnummern als populistische Aktion trotz Bedenken über die Rechtsgrundlage (dazu schon hier) durchgesetzt und als großen Schritt gefeiert. Die Entscheidung (Änderung) sah freilich keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, tatsächlich für entsprechende Dienste zu sorgen - was die Kommissarin freilich nicht hinderte, in einem "Factsheet" (die Anführungszeichen sind hier wichtig) die EU-BürgerInnen aufzurufen, eine 116er-Nummer zu wählen, wenn sie Hilfe brauchen - und dies zu einem Zeitpunkt, in dem in ganz Europa noch keine einzige 116er-Nummer erreichbar war! Und nun, nachdem sie bemerkt hat, dass die Begeisterung für die neuen Nummern eher gering ist, wirft sie in ihrer Presseaussendung den Mitgliedstaaten "Verspätung" vor. Mit den Fakten nimmt sie es - wie üblich (siehe auch hier) - nicht besonders genau: so steht etwa bei Österreich, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Nummer 116000 und 116111 noch nicht abgeschlossen wären. Tatsächlich sind diese Nummern aber längst in der KEM-V festgelegt, die RTR hat auch schon zur Beantragung aufgerufen - und mehr ist eben nicht notwendig.

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Monday, June 09, 2008

Wieder einmal: Notruf-Zahlen

Die Anzahl der Notrufe ist ein Mysterium - und zwar nicht nur, wie hier schon geschrieben, auf nationaler Ebene, sondern auch europaweit. Die Europäische Kommission ist nun an die Öffentlichkeit gegangen, um die europäsiche Notrufnummer 112 bekannter zu machen; dazu gibt es auch eine neue Website, auf der Informationen bereitgestellt werden sollen.

Wirft man einen Blick auf die dort angebenen statistischen Daten, die überwiegend aus dem Communications Committee (also: von den Mitgliedstaaten) stammen, kommen aber Zweifel. Österreich hätte demnach rund 65.000 Notrufe zur "112" pro Monat zu verzeichnen (laut Forum Mobilkom wären es übrigens schon mehr als 80.000 Anrufe pro Monat allein aus den Mobilnetzen!) , während zB Estland 150.000 monatliche Anrufe zu 112 ausweist oder Rumänien gar mehr als 3 Millionen. Setzt man das in Relation zur Bevölkerungszahl, gibt das schon recht unterschiedliche Größenordnungen. Glaubte man diese Zahlen, so würde Monat für Monat etwa jeder 127. Österreicher, aber schon jeder siebente Rumäne die 112-Notrufnummer wählen.

Noch skurriler wird es, wenn man auch den Bekanntheitsgrad der 112er-Nummer im jeweiligen Land berücksichtigt. Nimmt man an, dass nur diejenigen die Nummer wählen werden, die sie auch kennen, so käme man zum Beispiel zum Ergebnis, dass jeder Rumäne, der von der Notrufnummer 112 Kenntnis hat, sie gleich drei- bis viermal pro Monat anruft, was natürlich ziemlich unrealistisch ist (die eigene Eurobarometer-Umfrage der Kommission ist zum Ergebnis gekommen, dass insgesamt rund 25% der Bevölkerung in den letzten fünf Jahren einmal eine [irgendeine] Notrufnummer gewählt hat). Eine Konsistenzprüfung der gemeldeten Zahlen hat die Kommission demnach also wohl nicht durchgeführt; vielleicht war es aber einfach auch so wie in diesem Dilbert-Comic.

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Tuesday, March 25, 2008

Notruf: "Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal"

Die Rufnummer 147 ist in Österreich eine echte Notrufnummer ("Notrufdienst für Kinder und Jugendliche", bekannt als "Rat auf Draht"). Sie muss daher rund um die Uhr erreichbar sein, es dürfen keine nennenswerten Wartezeiten vorkommen und schließlich ist die Belegung mit einer Tonbandansage nicht zulässig (siehe § 19 KEM-V). Mit den beiden letzten Punkten sieht es bei "Rat auf Draht" schon nach eigenen Angaben kritisch aus (siehe bereits hier, in der Zwischenzeit hat sich offenbar nichts geändert). Für den Fall, dass Anrufer am Tonband landen, wird ihnen im Web der gute Tipp gegeben: "Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal durchzukommen." (Das erinnert übrigens auch ein wenig an die Vorgangsweise der Europäischen Kommission, hilfsbedürftigen Menschen zum Wählen einer bekanntermaßen nirgends in Europa funktionierenden Rufnummer zu raten).

Anlässlich des zwanzigjährigen Bestehens von "Rat auf Draht" wurde heute auch ein wenig Bilanz über die Tätigkeit gezogen (OTS-Aussendung). Bemerkenswert sind wieder einmal die Zahlen, die in diesem Zusammenhang genannt werden. In der offiziellen Presseaussendung kommen keine konkreten Beratungszahlen vor, in der APA-Meldung (aufgegriffen zum Beispiel vom Standard) ist von täglich 600 Beratungsgesprächen die Rede, und auf der Website von Rat auf Draht findet sich die mathematisch bemerkenswerte Formulierung: "im Schnitt werden täglich bis zu 600 Beratungsgespräche geführt" (meines Erachtens gibt es entweder einen Schnitt oder einen Spitzenwert "bis zu" - beides geht nicht zusammen).

In der offiziellen Statistik für 2007 ist von 205.662 Kontakten und 131.354 Beratungsgesprächen die Rede (also im Schnitt 563 Kontakte bzw. 360 Beratungsgespräche pro Tag). 360 Beratungsgespräche pro Tag sind eine bemerkenswerte Leistung, und es wäre nicht nötig, diese Zahl noch "aufzublasen". 600 Beratungsgespräche pro Tag dürften es jedenfalls nicht sein, das wäre mit 15 MitarbeiterInnen auch kaum ernsthaft zu bewältigen.

Noch mysteriöser sind die Zahlen über die Anrufe bei Rat auf Draht: schon das Forum Mobilkommunikation hatte ja von mehreren Millionen Anrufen allein aus dem Mobilnetz berichtet (4,9 Mio im Jahr 2006, 2,7 Mio im Jahr 2007 - siehe hier), die Telekom Austria AG, ein Sponsor des Notrufdienstes, spricht gar von 600.000 Anrufen pro Monat, also 7,2 Mio pro Jahr (oder fast 20.000 pro Tag). Legt man die Zahl der Telekom Austria zugrunde, dann würde nur etwa jeder 35. Anruf bei der Notrufnummer 147 diese tatsächlich erreichen (und zu einem "Kontakt" führen). Auch wenn von den Telekom Austria oder FMK-Zahlen viele versehentliche Notrufe und "Scherz"-Anrufe abzuziehen sind, bleibt - falls die Zahlen richtig sind - immer noch eine ganz wesentliche Zahl von Notrufen, die offenbar im Niemandsland versanden.

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Friday, February 29, 2008

Linz Calling: Der lange Schatten der VOEST und die kurze Erinnerung des Magistrats

Heute tritt die 3. Novelle zur Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-V) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in Kraft (BGBl II 2008/77, siehe dazu auch die Erläuterungen zur Verordnung). Damit wird einerseits - zeitlich punktgenau mit 29.2.2008 - die Entscheidung der Kommission vom 29.10.2007 zur Reservierung weiterer mit 116 beginnender Rufnummern umgesetzt (siehe zu dieser Entscheidung auch hier).

Andererseits erfolgt (wieder einmal) eine Anpassung der Verordnung an eine Wirklichkeit, die sich der Normativität der Verordnung offenbar hinhaltender als angenommen widersetzt. So ist es auch mehr als zehn Jahre seit der Liberalisierung und der erstmaligen Festlegung des Nummerierungsplanes in Verordnungsform (NVO BGBl II 1997/416) offenbar noch immer nicht möglich, die Notrufnummern 128 (Gasgebrechen) und 141 (Ärztenotdienst) in allen Bundesländern der Verordnung entsprechend umzusetzen (bei 128 fehlen die Bundesländer Wien und Tirol, bei 141 nur Wien), sodass die Frist zur Nutzung ohne bescheidmäßige Zuteilung nocheinmal - diesmal bis 30.9.2008 - verlängert wurde.

Und auch die alternative Vorwahl für Linz (070 statt 0732) erhält noch eine weitere Gnadenfrist - diesmal gleich bis 12. Mai 2014! Historisch ist diese zweite Vorwahl ein Vermächtnis der alten VÖEST (nun: voestalpine AG). Der weltweit tätige Stahlkonzern hatte nämlich in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts das Problem, dass die dreistellige Ortsvorwahl, verbunden mit fünfstelligen Nebenstellen-Nummern dazu führte, dass von vielen ausländischen Anrufern nicht zu den Nebenstellen durchgewählt werden konnte. Mit der "Verkürzung" der Vorwahl (070 statt 0732) konnte erreicht werden, dass die nach damaligen ITU-Spezifikationen zu transportierende Mindestlänge von 12 Stellen einer Rufnummer auch bei der Durchwahl zu Nebenstellen nicht überschritten wurde. Ein klassischer work-around, der seine Berechtigung längst verloren hat (nicht nur, weil die voestalpine AG mittlerweile über eine private Netzwerknummer (050 304) erreichbar ist).

Aber alte Gewohnheiten sind eben schwer veränderbar - überhaupt, wenn die Stadt Linz selbst noch im Jahr 2002 (als die 070 nicht mehr rechtlich zulässig, aber praktisch geduldet war) offensiv zur Nutzung der 070 aufrief und auf den eigenen Mitteilungen und Aussendungen diese Nummer (passend zur Magistratsrufnummer 7070) verwendete (siehe die Presseaussendung des Magistrats der Stadt Linz vom 3. September 2002). Bemerkenswert ist, dass in der Stadt Linz die alternative Vorwahl 070 als "neue Vorwahl" betrachtet wurde, die sich erst jüngst - "in Zeiten des Mobilfunks" - zur altbekannten Nummer 0732 "gesellt" habe. Ein wenig mehr historisches Bewusstsein für die VÖEST hätte ich mir im Magistrat der Stadt Linz schon erwartet.

PS: Die Europäische Kommission hat zur 116er-Rufnummerngruppe übrigens ein sogenanntes "Fact Sheet" veröffentlicht, das dazu aufruft, eine 116er-Nummer zu wählen, wenn man Hilfe braucht ("Need help? Call a 116 number!"). Das ist ein ziemlich mutiger Rat, wenn man bedenkt, dass die Kommission selbst einräumt, dass in keinem Mitgliedstaat bislang eine 116er-Nummer operativ ist und in nur vier Staaten bis jetzt überhaupt eine Zuteilung erfolgt ist.

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Thursday, February 14, 2008

Wenn der Polizeinotruf im falschen Revier ankommt

... dann kann es vorkommen, dass man als Anrufer zwar die Telefonnummer der zuständigen Polizeiinspektion erhält, aber nicht gleich durchgestellt wird. Das ergibt sich jedenfalls aus einer parlamentarischen Anfrage des NRAbg. Fazekas, der von drei derartigen Fällen berichtete.
Die Anfragebeantwortung durch Bundesminister Platter räumt ein, dass dies im Jahr 2007 vier mal vorgekommen sei. Wörtlich schreibt der Innenminister:
"Die Bediensteten des Landespolizeikommando Wien wurden im Dezember 2007 ein weiteres mal darauf hingewiesen, dass Anliegen von Parteien, insbesondere von Menschen in Notlagen, nicht an andere Dienststellen verwiesen werden dürfen und Erstmaßnahmen unverzüglich einzuleiten und entsprechend zu dokumentieren sind."
Tatsächlich kann es natürlich vorkommen, dass ein in Niederösterreich nahe der Stadtgrenze zu Wien vom Mobiltelefon abgesetzter Notruf über eine Funkzelle in Wien geht und daher zur Wiener Leitstelle geroutet wird. Das ändert aber nichts daran, dass es sich um einen Notruf handelt und der Zuteilungsinhaber der Notrufnummer - sowohl für die 112 als auch die 133 der Bundesminister für Inneres - rasch "notrufadäquate" Maßnahme setzen muss. § 19 Abs 2 KEM-V sagt dazu:

"ein Verhalten, das keine der Notrufsituation adäquate Hilfe ermöglicht oder initiiert, ist nicht zulässig."
Ebenfalls nicht zulässig ist es nach dieser Bestimmung, wenn die Notrufnummer mit Tonbandnachrichten oder ähnlichen automatischen Systemen belegt wird - aber das hatten wir schon hier (und das gibt es auch - weil am heutigen 14.2. auch der Telefonseelsorge mit der Notrufnummer 142 gedacht werden soll - hier [siehe die Statistik auf Seite 4 des Berichts]).

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Tuesday, February 12, 2008

Schlecht informiert, aber es funktioniert: Notruf 112

Gestern war der sozusagen der "Tag des Euro-Notrufs", weil der 11.2. jedenfalls nach Ansicht des Europaparlaments am besten geeignet ist, die Nummer 112 bekanntzumachen ("European day to promote awareness of '112' [on 11 February]"). Die Kommission beteiligte sich an der Aktion mit einer ihrer stets hilfreichen Presseaussendungen, der immerhin die bemerkenswerte Erkenntnis zu entnehmen war, dass sich die Menschen gerade in dem einen Mitgliedstaat, in dem die 112 noch immer nicht funktioniert, am besten darüber informiert fühlen. In Bulgarien haben demnach 57% im letzten Jahr Informationen zur Notrufnummer 112 gehört oder gesehen.

Auch in Rumänien, Polen, Litauen und der Slowakei, gegen die Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Anruferlokalisierung bei der Nummer 112 laufen, fühlen sich die Menschen weit besser informiert als im Durchschnitt aller EU-Staaten (21%). In Österreich und Deutschland, wo die Kommission keine Probleme mit der '112' sieht, haben im letzten Jahr nur 17% (Ö) bzw. 8% (D) von der Nummer 112 gehört oder gelesen. Dafür funktioniert's, könnte man sagen. Aber der Schluss, dass die Menschen um so besser informiert sind, je weniger die Notrufnummer funktioniert, stimmt zumindest insofern nicht ganz, als die Niederlande und Italien, gegen die ebenfalls Vertragsverletzungsverfahren laufen, auch unterdurchschnittliche Informationswerte haben: die Niederlande liegen mit 16% knapp hinter Österreich, Italien liegt mit 7% knapp hinter Deutschland.

PS: Heute, am 12.2., könnte man in Österreich vielleicht den Tag der awareness für die Notrufnummer der Feuerwehrzentralen (122) begehen, und in zwei Tagen jenen für die Telefonseelsorge (142). Schwierig wird es nur für die Bergrettung, da sich deren Notrufnummer 140 jedenfalls im klassischen Kalender nicht ganz einfach abbilden lässt.

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Friday, February 08, 2008

Notrufstatistik: wohin verschwinden 90% aller 147er-Notrufe?

Das Forum Mobilkommunikation (FMK) hat für das Jahr 2007 bekanntgegeben, dass exakt 2.652.764 Notrufe zur Notrufnummer 147 ("Rat auf Draht") von österreichischen Mobilfunkbetreibern abgewickelt wurden. Damit ist diese Notrufnummer wieder mit Abstand führend in der vom FMK ein wenig zynisch als "Notruf-Hitparade" bezeichneten Aufstellung, weit vor dem ÖAMTC-"Notruf" 120 (rechtlich kein Notruf, sondern eine "Kurzrufnummer für besondere Dienste" gemäß § 21 KEM-V) und vor dem "Euro-Notruf" 112, die jeweils knapp über eine Million Anrufe verzeichneten.

Bemerkenswert an dieser Aufstellung ist nicht nur der ganz dramatische Rückgang von "Rat auf Draht"-Notrufen, von rund 4,9 Mio Anrufen im Jahr 2006 auf rund 2,7 Mio. Anrufe im Jahr 2007, sondern auch, dass von diesen Anrufen offenbar nur ein Bruchteil tatsächlich beim Notrufbetreiber angekommen ist: die vom ORF als Inhaber der Notrufnummer angegebenen Eckdaten weisen nämlich nur 205.662 Kontakte (und 131.354 Beratungsgespräche) aus. Nicht einmal ein Zehntel der über Mobilfunknetze abgesetzten Notrufe hätten damit zu einem Kontakt mit dem Notrufdienst geführt (und da sind die vom Festnetz kommenden Anrufe, die bei der Zielgruppe der Jugendlichen aber wohl wesentlich seltener als die Handyanrufe sein dürften, noch nicht berücksichtigt.)

Eine Erklärung für die Diskrepanz könnte auch in den Wartezeiten liegen. Laut Angaben von "Rat auf Draht" kann es nämlich "schon mal ... auch zu längeren Wartezeiten kommen", und es gibt sogar
"ein zweites Tonband. Dieses informiert dich, wenn die Warteschleife voll ist. Probier dann einfach ein bisschen später noch einmal durchzukommen."

In § 19 KEM-V heißt es aber (unter anderem):

"(1) Der Zuteilungsinhaber einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste hat sicherzustellen, dass ... der Notrufdienst 24 Stunden täglich erreichbar ist und so ausgestattet wird, dass bei der Entgegennahme von Rufen keine nennenswerten Wartezeiten auftreten.
(2) Die Belegung von öffentlichen Kurzrufnummern für Notrufdienste mit Tonbandnachrichten oder ähnlichen automatischen Systemen sowie ein Verhalten, das keine der Notrufsituation adäquate Hilfe ermöglicht oder initiiert, ist nicht zulässig."


Schade, dass offenbar keine ausreichenden Ressourcen bereitstehen, diesen Notrufdienst nach den Vorgaben der Verordnung zu erbringen.

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Tuesday, November 06, 2007

Vorurteilsfreies Zuhören, demnächst unter Tel.Nr. 116123

Ein zentraler "Notruf" zur Sperre von Bankomat-, Kredit- oder SIM-Karten - in Deutschland unter der Telefonnummer 116116 erreichbar - wird offenbar gemeinschaftsweit noch nicht als "Dienst von sozialem Wert" gesehen: denn obgleich er in der zu den 116er-Nummern erfolgten Konsultation der Kommission ausdrücklich als eines von zwei Beispielen genannt war, hat er keinen Eingang in die nun vorliegende Entscheidung der Kommission vom 29.10.2007 zur Reservierung weiterer mit 116 beginnender Rufnummern gefunden.

Die Entscheidung ergänzt bzw. ändert die erste Entscheidung vom 15.2.2007, mit der eine Notrufnummer für vermisste Kinder eingeführt wurde (siehe dazu schon hier, hier und hier). Neu sind nicht nur die zwei neuen Rufnummern - 116111 (Hotlines für Hilfe suchende Kinder) und 116123 (Hotlines zur Lebenshilfe) -, sondern auch nähere Beschreibungen der Dienste und dafür geltende "besondere Bedingungen". So wird für die Hotline für vermisste Kinder erstmals klargestellt, dass dieser Dienst ständig erreichbar sein muss ("alle Tage rund um die Uhr, landesweit"). Erstmals wird in der Entscheidung auch festgelegt, was der Dienst bieten muss:

"Der Dienst: a) nimmt Meldungen über vermisste Kinder entgegen und leitet sie an die Polizei weiter; b) berät und unterstützt die für vermisste Kinder verantwortlichen Personen; c) unterstützt die Untersuchung."
Ein "Hotline für Lebenshilfe" wiederum
"bietet dem Anrufer einen menschlichen Ansprechpartner, der ihm vorurteilsfrei zuhört. Er leistet seelischen Beistand für Anrufer, die unter Einsamkeit leiden, eine Lebenskrise durchmachen oder Suizidgedanken hegen."

Das klingt nicht nur nach Telefonseelsorge, das ist im Wesentlichen Telefonseelsorge. Nach den Angaben der Vereinigung von Telefonsseelsorgediensten INFOTES im Rahmen der Konsultation hat auch die österreichische Telefonseelsorge ihr Interesse bekundet, sich für die einheitliche Nummer zu bewerben. Noch konkreter ist die Angelegenheit bei den Hotlines für Hilfe suchende Kinder, hier gibt es nämlich auch schon ein Schreiben des ORF, der die "Rat auf Draht"-Hotline betreibt, mit dem Commitment, die einheitliche Nummer zu beantragen. Damit dürfte jedenfalls diesen Nummern das Schicksal der 116000-Nummer erspart bleiben, die in Österreich derzeit mangels Interesse noch nicht zugeteilt ist.

Interessant ist, dass sowohl die Lebenshilfe- als auch die Kinderhilfe-Hotlines nach der Entscheidung der Kommission ihren Dienst nicht rund um die Uhr anbieten müssen (in diesem Fall müssen aber "Anrufern die nächsten Sprechzeiten angesagt werden.")

Da nicht zu erwarten ist, dass die Diözesen (als Betreiber der Telefonseelsorge) und ORF ihre bestehenden Notrufnummern (142 und 147) aufgeben werden, wird es dann wohl zu einem Nebeneinander zwischen "echten Notrufen" und "Diensten von sozialem Wert" kommen, auch wenn teilweise hinter den unterschiedlichen Nummern dieselben Dienste erbracht werden. Für die Klienten dieser Dienste mag es egal sein, ob sie 147 oder 116111 wählen, wenn man dahinter jeweils zum "Rat auf Draht"-Dienst des ORF gelangt. Sowohl für die Telekom-, als auch für die Notruf-/Hotline-Betreiber aber kann die Unterscheidung wegen der unterschiedlichen Rechtsvorschriften durchaus kritisch sein: immerhin sind die 116er-Nummern zwar für die Anrufenden gratis, aber sonst zielnetztarifiert, und sie unterliegen generell anderen rechtlichen Regelungen (§§ 24a bis 24i KEM-V) als "echte Notrufnummern" (§ 20 TKG 2003, §§ 16 bis 19a KEM-V).

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Friday, March 30, 2007

Notruf ohne Not?

Manche Rechtsvorschriften werden geschaffen, um das Image des Rechtssetzenden zu verbessern, oder, wie man in der Theater- und Opernstadt Wien so schön sagt, "für die Galerie" - damit also die Menschen auf den billigen Plätzen auch was zu sehen bekommen. (Soviel zur Bilderklärung, mit dem folgenden Text hat das natürlich nichts zu tun)

Die Europäische Kommission hat in einem Akt wohl vorbereiteter Rechtssetzung einen klaren und entschlossenen Schritt zur Einführung eines "Notrufs für vermisste Kinder" (falls jemand fragt: die Nummer lautet 116000) gesetzt und dazu gleich einmal eine ganze Nummerngasse für "harmonisierte Dienste von sozialem Wert" reserviert (Entscheidung vom 15. Februar 2007, siehe dazu schon hier).

Und nach dem Konzept "erst entscheiden, dann nachdenken" fragt man sich nun, wofür diese Nummern denn sonst noch gut sein sollen: in einer Konsultation sucht die Kommission nach "Stellungnahmen, Vorschlägen sowie sonstigen einschlägigen Informationen."

Interessant ist folgende Erklärung: "Anrufe bei 116-Nummern werden genauso behandelt wie bei den bestehenden gebührenfreien Rufnummern, bei denen der angerufene Teilnehmer die Kosten überwiegend oder ganz trägt."
Das würde es für Österreich nahelegen, die Nummern nicht als "echte Notrufe" ("Öffentliche Kurzrufnummern für Notrufdienste" im Sinne der §§ 16ff KEM-V) festzulegen - zumal es ja auch keine Kurzrufnummern sind -, sondern sie tatsächlich den entgeltfreien Rufnummern im Bereich 0800 gleichzustellen (siehe § 71 Abs 1 KEM-V). Damit würde nicht der Kommunikationsdiensteanbieter, sondern der Anbieter des Notrufdienstes die Anrufkosten zu übernehmen haben.
Kritisch könnte das für "Rat auf Draht", die derzeit in Österreich jedenfalls aus dem Mobilnetz am häufigsten gewählte Notrufnummer, werden. Dieser "Notrufdienst für Kinder und Jugendliche" unter der Notrufnummer 147 (§ 17 Z 9 KEM-V) könnte nämlich nach dem Konzept der Kommission in Hinkunft in den Rufnummernbereich 116 fallen: Im Konsultationsdokument wird die Nummer 116111 für "Hotline-Dienste für Hilfe suchende Kinder" vorgeschlagen.

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Thursday, February 15, 2007

"harmonised numbers for harmonised services of social value"

Mit einer heute getroffenen Entscheidung (Nachtrag: am 17.2. im Amtsblatt veröffentlicht) verpflichtet die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten, den mit "116" beginnenden Rufnummernbereich für "harmonisierte Dienste von sozialem Wert" zu reservieren.

In einem ersten Schritt wird die Rufnummer 116000 für "Notrufe für vermisste Kinder" festgelegt.

An dieser Entscheidung sind zumindest drei Aspekte bemerkenswert:
  • Zunächst die Rechtsgrundlage: Die Entscheidung stützt sich auf Art 10 Abs 4 der Rahmenrichtlinie. Nach dieser Bestimmung unterstützen die Mitgliedstaaten die Vereinheitlichung der Zuweisung von Nummerierungsressourcen in der Gemeinschaft, wenn dies notwendig ist, um die Entwicklung europaweiter Dienste zu fördern. Die Kommission kann in dieser Frage - nach Befassung des Kommunikationsausschusses - "geeignete technische Umsetzungsmaßnahmen beschließen."
    Ist aber die Festlegung eines Nummernbereichs samt näherer Bedingungen für die Nutzung wirklich bloß eine "technische Umsetzungsmaßnahme"?
  • Die zweite Frage ist schlicht, ob die Nummer wirklich nützlich sein wird: mit der Entscheidung 91/396/EWG wurde schon vor 15 Jahren (Umsetzungsfrist war der 31.12.1992) die einheitliche europäische Notrufnummer 112 festgelegt (jetzt Art 26 Universaldienstrichtlinie). In praktisch jedem Umsetzungsbericht hat die Kommission seither ausgeführt, dass die Bekanntheit dieser Nummer noch nicht zufriedenstellend ist.
    Und wenn das schon bei der allgemeinen Notrufnummer so ein Problem ist, wieso sollte es besser werden, wenn man nun ergänzend noch ein paar weitere Notrufnummern festlegt (die Entscheidung ist ja darauf angelegt, durch weitere Nummern ergänzt zu werden)?
  • Und schließlich hat die Kommission es für notwendig gefunden, ausdrücklich festzulegen, dass während eines Anrufs zu dieser Notrufnummer keine Werbung oder Unterhaltung geboten werden darf (Art 4 lit e der Entscheidung). Beruhigend zu wissen, dass man im Falle eines Anrufs nicht zu hören bekommen wird: "Gute Unterhaltung beim Notruf für vermisste Kinder wünscht Ihnen Firma X..."

Für Kommissionsmitglied Viviane Reding ist das natürlich wieder einmal ein großer Schritt, über den sie erfreut sein kann (letzte Woche war ja gerade erst ein anderer wichtiger Schritt gesetzt worden - siehe hier), aber was ein großer Schritt für eine Kommissarin ist, muss noch nicht zwingend auch ein großer Schritt für die Menschheit sein.

PS: die Umsetzung in Österreich sollte technisch kein großes Problem sein - in der von der RTR-GmbH erlassenen KEM-V (Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung) wären Änderungen im 3. Abschnitt (Rufnummernplan) vorzunehmen.

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