Wednesday, February 24, 2010

Qualitätskontrolle

Dem Qualitätssicherungssystem widmet die Regierungsvorlage zur ORF-Gesetz-Novelle einen eigenen Paragraphen mit 8 Absätzen (§ 4a des ORF-G). Noch bevor das Gesetz im Parlament beschlossen wird, zeigt  "ORF-Star" Dominic Heinzl nun vor, wie man sich die Qualitätssicherung im ORF auch vorstellen kann (wörtliches Zitat aus einem aktuellen Interview auf oe24.at):
"Wir haben bei Chili ab 1. März unter dem neuen Credo 'Keine Bambis, keine Katzis, keine Spatzis und keine Lugners' eine Qualitätskontrolle installiert, wonach gewisse Personen des öffentlichen Lebens in unserer Sendung nicht mehr vorkommen werden."
Nun könnte man vielleicht darüber nachdenken, welche konkreten journalistischen Kriterien gerade für den Ausschluss "gewisser [welcher?] Personen des öffentlichen Lebens" ausschlaggebend sein könnten (wo doch offenbar andere Personen vergleichbaren "öffentlichen Interesses" weiterhin vorkommen sollen), aber es ist doch ein gutes Zeichen, wenn Qualitätskontrollmaßnahmen des ORF klar und deutlich kommuniziert werden. Wenn diese Tendenz zur Offenheit so weiter geht, könnte man vielleicht sogar einmal erfahren, was Günter Struve - angeblich "Sachverständiger für das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009" - geleistet hat.

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Vermischte Lesehinweise (5): von der ORF-G-Novelle bis zu Obama über "Sex on TV"

  • Wichtiger, wenngleich etwas anspruchsvoller Lesestoff ist aktuell natürlich die gestern beschlossene Regierungsvorlage zur Änderung unter anderem des KommAustria-Gesetzes und des ORF-Gesetzes (Text, Erläuterungen, Textgegenüberstellung - übrigens ein kleiner erster Kritikpunkt: es fehlt eine Kurzbezeichnung und offizielle Abkürzung, ich werde das daher jetzt einfach mal "Rundfunkrechtsänderungsgesetz" - RufRÄG - nennen). Da für die Gesetzwerdung dieser Regierungsvorlage im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, wird auch der nun vorliegende Text noch nicht die Endfassung sein, sodass ich zumindest vorerst noch keine weiteren Anmerkungen dazu machen möchte - mit nur einer kleinen, unwesentlichen Ausnahme: ich möchte auf das in Österreich neue Konzept hinweisen, wonach eine Behörde in ihrer Entscheidungspraxis auf die Spruchpraxis einer Selbstregulierungseinrichtung Bedacht zu nehmen hat. In  § 39 Abs 4 KOG in der Fassung der Regierungsvorlage heißt es:
    "Bei der Beurteilung von behaupteten Verletzungen der werberechtlichen Bestimmungen ... ist auf die Spruchpraxis allgemein anerkannter unabhängiger Selbstregulierungseinrichtungen Bedacht zu nehmen."
    Damit kann auch Österreich in eine ähnliche Situation wie Deutschland kommen, wo Entscheidungen von Selbstregulierungseinrichtungen behördliche Aufsichtsmaßnahmen präjudizieren können. So ist vor etwa einem Monat die zuständige Behörde zum Ergebnis gekommen, dass eine Sendung gegen Rechtsvorschriften (Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags) verstoßen hat, konnte diesen Verstoß aber nicht entsprechend sanktionieren, weil die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) "die Sendung vor der Ausstrahlung für das Nachmittagsprogramm freigegeben" hat.
  • Amerikanische Kinder bzw Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren verbringen im Schnitt siebeneinhalb Stunden pro Tag mit Unterhaltungsmedien. "And because they spend so much of that time 'media multitasking' (using more than one medium at a time), they actually manage to pack a total of 10 hours and 45 minutes (10:45) worth of media content into those 7½ hours." Das und mehr zum Medienkonsum von Jugendlichen in den USA erfährt man im Bericht GENERATION M2 - Media in the Lives of 8- to 18-Year-Olds der Kaiser Family Foundation (hier weitere Informationen zu dieser Studie). 
  • US-Präsident Obama, damals noch Senator, war im Jahr 2005 Gast eben dieser Foundation, und sprach zum Thema "Sex on TV". Aus dem Transkript seiner Ausführungen erfährt man nicht nur, dass er gerne Sopranos schaute, sondern auch, dass sein Zugang zur Inhaltsregulierung ganz im Zeichen von Newton Minow steht, den er sowohl der Sache nach (broadcasters as trustees of the public airwaves) als auch wörtlich zitiert (mit meinen Minow-Zitaten - zB hier oder hier, bzw im Blog hier - befinde ich mich also nicht in schlechter Gesellschaft). Gesetzgeberischen Lösungen zur Inhaltskontrolle steht Obama skeptisch gegenüber: "it’s very difficult to regulate our way out of this problem. And for those of us who value our First Amendment freedoms – and our freedoms of artistic expression – we wouldn’t want to", sagte er ebenso wie: "Not everything that is important lends itself to legislative solutions." 
  • Heribert Prantl, Leiter der innenpolitischen Redaktion der Süddeutschen Zeitung, wurde am 20.1.2010 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bielefeld die Honorarprofessur verliehen (Presseaussendung, Bericht). In seiner Antrittsvorlesung zur Bedeutung der Pressefreiheit (hier auszugsweise veröffentlicht) heißt es - unter der Zwischenüberschrift "Wenn der Staat mit Blaulicht kommt" - zB: "Der Gesetzgeber hat sich angewöhnt, Pressefreiheit gering zu schätzen. Ich frage mich freilich, ob es sich nicht auch der Journalismus angewöhnt hat, sich selber gering zu schätzen. Geht nicht womöglich von der Presse selbst mehr Gefahr für die Pressefreiheit aus als vom Gesetzgeber? Ich glaube: Ja!"
  • Wenn ich schon bei den Vorlesungen bin: auch Alan Rusbridger vom Guardian hat Ende Jänner einen nachlesenswerten Vortrag gehalten: in "Does journalism exist?" schildert Rusbridger, wie die Guardian-Gruppe mit den aktuellen Herausforderungen umgeht. Nach dem Grundatz "be of the web, not simply on the web" lehnt Rusbridger paywalls ab und zeigt, wie der Guardian Enthusiasmus, Fähigkeiten und Kenntnisse seiner Leser nützt, "how - so long as it is open to the rest of the web – a mainstream news organisation can harness something of the web's power. It is not about replacing the skills and knowledge of journalists with (that ugly phrase) user generated content. It is about experimenting with the balance of what we know, what we can do, with what they know, what they can do. ... There is a mutualised interest here. We are reaching towards the idea of a mutualised news organisation." Ein Nachrichtenverein auf Gegenseitigkeit, sozusagen.
    Ein von Rusbridger nochmals erzähltes und für Medienrechtler und PR-Leute besonders lehrreiches Beispiel ist natürlich der Fall Trafigura, der die Möglichkeiten des Zusammenwirkens von klassischem Journalismus und social media zeigt.
    "Again, this started as a piece of conventional reporting ... They uncovered a truly shocking story about a company which had hitherto been comfortably anonymous and which wanted to keep it that way.
    After dumping toxic waste in the Ivory Coast Trafigura was hit with a class action by 30,000 Africans who claimed to have been injured as a result. The company employed Carter-Ruck to chivvy journalists into obedient silence and then, having secured the mother of all super-injunctions, made the mistake of warning journalists that they could not even report mentions of Trafigura in parliament.One tweet and that legal edifice crumbled."

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Tuesday, February 16, 2010

Déjà vu: ORF-Defizit "geringer als prognostiziert"

"Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird im Jahr 2009 -29 Millionen Euro betragen." - so war es im Finanzplan des ORF für 2009 vorgesehen (siehe zB hier).

Heute kam dann eine positive Nachricht: "ORF-Minus 2009 deutlich geringer als prognostiziert", schreibt z.B. die Presse. Wie hoch wird also das Defizit 2009 sein? Ganz einfach: 44,5 Mio Euro, also rund 50 % höher als im Finanzplan 2009 vorgesehen, wie der Standard vorrechnet.

Rätselhaft? Ganz und gar nicht, denn die Verbesserung der Situation ist eben nicht gegenüber dem Finanzplan, sondern gegenüber der letzten Prognose eingetreten, und die gab es offenbar irgendwann im Herbst, mit einem befürchteten Defizit von fast 54 Mio Euro.

Das Muster ist aus dem Vorjahr bekannt: auch damals vermeldete der ORF stolz, dass das Jahresergebnis (2008) deutlich besser als prognostiziert ausgefallen war: nämlich mit einem Defizit vom 79 Mio Euro, statt wie im November 2008 "prognostiziert" minus 100 Mio Euro (der Finanzplan hatte ein Minus von ca. 28 Mio Euro vorgesehen; siehe dazu in diesem Blog hier). Fazit: Je dramatischer die - kurz vor Jahresende abgegebene - Prognose, desto erfreuter kann man sein, wenn das Ergebnis dann "besser als prognostiziert" ist.

(Update 17.2.201, 9 Uhr: in der ersten online gegangenen Version fehlte im zweiten Absatz versehentlich der größte Teil des zweiten Satzes, das habe ich nun korrigiert).

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Tuesday, February 09, 2010

Mumpitz aus der Nähe: Der Programmflüchtling als Publikumsrat

Gerhard Tötschinger, Sieger der ORF-Publikumsratswahl für den Bereich "Ältere Menschen", bezeichnete laut Meldung im Standard das aktuelle ORF-Programm als Mumpitz und sich selbst - in einer Presseaussendung - als Programm-Flüchtling. Verständlich, denn seine Qualitätsmaßstäbe sind Sendungen wie das "Quiz in Rot-Weiß-Rot" (1978-1988, moderiert von einem gewissen Gerhard Tötschinger) und "Schatzhaus Österreich" (1985 bis 1994 präsentiert von Elisabeth Orth, Schwester von "ORF-Star" Christiane Hörbiger, die wiederum laut ORF-Biografie Gerhard Tötschingers Lebensgefährtin ist).

Ab wann genau nach Ansicht des neuen Publikumsrates die Mumpitz-Zeit im ORF-Programm begonnen hat, ist weder der Standard-Meldung noch den Seniorenbund-Presseunterlagen zu entnehmen. Vielleicht schon im Herbst 2008? Damals jedenfalls zeigte der ORF eine Dokumentation, in der ein gewisser Gerhard Tötschinger als Autor und Regisseur "Christiane Hörbigers großartige Karriere vom Wiener Burgtheater über Hollywood und die großen Kino- und Serienerfolge bis zu den aktuellen, vielbeachteten Fernsehfilmen hin" nachzeichnete. Immerhin war der Titel nicht irreführend: "Christiane Hörbiger - ein Porträt aus der Nähe". In einem Programm, in dem bei Gelegenheit schon einmal ein Krone-Kolumnist eine Dokumentation über seinen Chef machen kann, sind solche Sendungen aber wohl ganz in Ordnung (laut Programmrichtlinien dürfen "persönliche Interessen die Gestaltung von Programmelementen nicht beeinflussen" - das Hörbiger-Porträt war aber keine ORF-Eigenproduktion).

Kein Mumpitz war nach Ansicht Tötschingers offenbar die Sendereihe "Schöner Leben", deren Abschaffung er laut Presseunterlagen beklagt. Ich habe "Schöner Leben" einmal gesehen (siehe dazu hier; der Link auf die TVthek funktioniert natürlich nicht mehr) und finde es daher beruhigend, dass Tötschinger nicht für eine Wiederaufnahme der Sendereihe eintritt, sondern - ganz im Gegenteil - "für einen qualitätsvollen Ersatz" (Hervorhebung hinzugefügt). 

PS. Ich habe weder Herrn Tötschinger noch andere KandidatInnen für den Publikumsrat gewählt, da ich - obwohl Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs 1 iVm Abs 2 Z 2 RGG) - nicht wählen durfte. Dabei habe ich sogar noch ein Fax zu Hause stehen ;-)

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Thursday, December 17, 2009

Qualitätsnormen für Stiftungsratsmitglieder? Vielleicht keine so schlechte Idee

Es ist schon einige Zeit her, da glaubte Klaus Pekarek, Vorsitzender des ORF-Stiftungsrates, noch daran, dass ein Corporate Governance-Kodex des ORF "Qualitätsnormen für Stiftungsratsmitglieder" (sic!) bringen könnte (dazu hier). Aber dieser Kodex, an dem eine Stiftungsrats-Arbeitsgruppe angeblich von 2006 bis 2008 gearbeitet hat, ist heute noch immer nicht beschlossen.

Und so kann es weiter sein, dass es es nach Auffassung (auch) von Stiftungsratsmitgliedern "in den Aufsichtsgremien an fachlicher Kompetenz" fehlt, dass zumindest eines dieser Stiftungsratsmitglieder Maßnahmen zugestimmt hat, die nach eigener Auffassung "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" haben (dazu hier), und dass dasselbe Stiftungsratsmitglied im Hinblick auf die ORF-Tochtergesellschaften eingestehen kann, von nichts zu wissen (dazu hier). Ausgerechnet dieses Stiftungsratsmitglied will sich nach Pressemeldungen jetzt "anschauen, wie er [der heute überraschend bestellte neue Kaufmännische Direktor des ORF, für dessen Bestellung sie selbst gestimmt hat] der Aufgabe gewachsen ist" (hätte sie Zweifel gehabt, ob der neue Kaufmännische Direktor der Aufgabe gewachsen ist, hätte sie seiner Bestellung natürlich nicht zustimmen dürfen).

Und wiederum dasselbe Stiftungsratsmitglied sieht im Begutachtungsentwurf für eine ORF-Gesetznovelle ein "Giftpaket im Sinne eines freien Rundfunks" (sprachlich ist eigentlich nicht ganz klar, ob sie den "freien Rundfunk" als Gift sieht, oder ob sie eher meint, dass der Gesetzesentwurf Gift für den freien Rundfunk sei). Zitat aus Horizont:
"Sie kritisierte vor allem, dass der Stiftungsrat künftig Kompetenzen an die Medienbehörde abtreten müsse, die noch dazu ausschließlich mit Juristen beschickt sein soll. 'Ich glaube, dass der ORF mit so einem Staatsjuristenfunk einen enormen Nachteil hat', so Rabl-Stadler. Die VP-nahe Stiftungsrätin befürchtet, dass der ORF künftig 'noch schwerfälliger' wird, wenn wichtige Beschlüsse künftig die Zustimmung von Juristen brauchen."
Nun könnte man einwenden, dass es viel schwerfälliger als im Stiftungsrat (der es zum Beispiel in über drei Jahren nicht schafft, einen einfachen Corporate Governance-Kodex fertig zu bringen) wohl kaum mehr gehen könnte. Aber im Ernst: so sehr man über die konkrete Ausgestaltung der Behörde und die Anforderungen an ihre MitarbeiterInnen diskutieren kann ("agency design" ist ohnehin eines meiner Lieblingsthemen), so schwer ist es zu verstehen, wenn ein Mitglied des Stiftungsrats, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des ORF kennen sollte, offenbar der Auffassung ist, die Stiftungsratskompetenzen könnten ohne Verstärkung der behördlichen Aufsicht so bleiben wie bisher. Diese Lektüre könnte helfen (aber vielleicht verstehen das auch nur Staatsjuristenfunker).

PS: die schöne Wortschöpfung "Staatsjuristenfunk" (jedenfalls bei Google bis zur heutigen Wortmeldung dieses Stiftungsratsmitglieds unbekannt) dürfte eine Zusammenführung der Worte Juristenrundfunk und Staatsrundfunk sein, die beide von Wolfgang Langenbucher in einem vor kurzem flächendeckend (Presse, Falter [nicht online], Standard) verbreiteten Kommentar verwendet wurden. Langenbucher, Sprecher der selbsternannten ORF-Retter, denen auch dieses Stiftungsratsmitglied angehört, sieht im "neuen Bundesgesetz", das bei ihm 150 Seiten hat (er meint den Entwurf und zählt offenbar die Erläuterungen dazu) eine "kommunikationspolitische Katastrophe", die seiner Ansicht nach irgendwie damit zusammenzuhängen scheint, dass sich der Bundeskanzler - den verfassungsmäßigen Vorgaben entsprechend - über die Tätigkeit der Regulierungsbehörde unterrichten kann (für den Bundeskommunikationssenat wurde dieses Informationsrecht übrigens schon im Nationalrat beschlossen; morgen wird der Bundesrat beschließen, keinen Einspruch zu erheben).

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Wednesday, December 16, 2009

Micky Maus-Geschichte: Ein Copyright-Experte für den ORF-Stiftungsrat?

Gestern - gleich nachdem Mitglieder der Kärntner Landesregierung auch sonst "staatspolitische Verantwortung übernommen, Verhandlungsgeschick bewiesen und somit die H. [ein hier anonymisiertes, systemrelevantes Unternehmen] gerettet" haben - befasste sich die Kärntner Landesregierung mit weiteren wichtigen und dringenden Staatsgeschäften: der Bestellung eines Mitglieds des ORF-Stiftungsrats (jedes Bundesland darf ein Mitglied bestellen, die Funktionsperiode des derzeitigen Stiftungsrats endet im kommenden Februar). Der bisherige Kärntner Vertreter und zugleich Vorsitzender des Stiftungsrats, Klaus Pekarek, wurde - darauf legt er wert - "nicht abgesetzt", sondern stand einfach nicht mehr zur Verfügung. Statt ihm wurde der Hotelier Siggi Neuschitzer bestellt, der laut Presseaussendung der Landesregierung "umfassendes Wissen über die nationale und internationale Medienlandschaft sowie PR Know-how" mitbringt.

Auf dem Foto links (das Fotos stammt nicht von mir, sondern vom Kärntner Landespressedienst/Mandl) ist Siggi Neuschitzer schon mit einem ORF-Mikrofon in der Hand zu sehen, bei der Verleihung des "Ehrenrings der Stadt Gmünd" an ORF- Landesdirektor Haslitzer am 1.10.2009. Und weil die Verwendung des Fotos "nur im Zusammenhang mit der gegenständlichen Presseaussendung gestattet" ist, weise ich natürlich gerne auf diese Presseaussendung hin ("LH Dörfler bei 'Österreichbild'-Vorpräsentation und Ehrenringverleihung an Willy Haslitzer").

Siggi Neuschitzer ist in der internationalen Presse bisher vor allem mit einem wirklichen Micky Maus-Thema aufgefallen: nachdem in der Kirche in der Gemeinde Malta ein Fresko freigelegt wurde, auf dem unter anderem "ein Geschöpf mit großen runden Ohren und einer Spitznase" zu sehen ist, verkündete er laut Zeitungsbericht:
"This fresco proves that Mickey Mouse is a true Austrian and was not born in Hollywood ... The similarity to Mickey Mouse is so astounding that Disney could lose its world-wide copyright."
Der Londoner Anwalt Matthew Dick sah die Aussichten dafür freilich nicht günstig:
"It is unlikely, however, that Herr Neuschitzer's arguments that Disney could lose its world-wide copyright in the character will be met with much academic regard."
Da hat er sicher recht, aber die Geschichte mit dem Copyright war wohl nicht ernst gemeint - und für den Tourismus wird die kurze internationale Aufmerksamkeit nicht schlecht gewesen sein.

PS: in den Kommentaren zum orf.at-Bericht über die Bestellung des neuen Stiftungsratsmitglieds kommt auch das Wort "Versorgungsposten" vor; die Mitgliedschaft im Stiftungsrat ist aber ein Ehrenamt, zur Versorgung also vollkommen ungeeignet!

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Wednesday, November 25, 2009

Staatsfreiheit des Rundfunks, österreichische Version

Wesentlicher Bestandteil der deutschen rundfunkrechtlichen Folklore ist der Grundsatz der Staatsfreiheit (oder auch Staatsferne). Das mag für einen Außenstehenden oft schwer nachvollziehbar sein, insbesondere wenn man einen Blick auf die Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirft, aber das Bundesverfassungsgericht wird nicht müde, diesen Grundsatz zu betonen (fast möchte man anmerken: wider manche Evidenz), zB im Urteil vom 12. März 2008, 2 BvF 4/03, so:

"Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG fordert ... die Staatsfreiheit des Rundfunks. Es ist dem Gesetzgeber daher versagt, Regelungen zu treffen, die zulassen, dass der Staat unmittelbar oder mittelbar ein Unternehmen beherrscht, das Rundfunksendungen veranstaltet.  ... Die Parteien weisen verglichen mit anderen gesellschaftlichen Kräften eine besondere Staatsnähe auf. Sie sind ihrem Wesen nach auf die Erlangung staatlicher Macht ausgerichtet und üben entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der obersten Staatsämter aus. ... Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks ist vom Gesetzgeber daher grundsätzlich auch bei der Beteiligung von politischen Parteien an der Veranstaltung und Überwachung von Rundfunk zu beachten." [Ein Grundsatz also, der grundsätzlich zu beachten ist!]

Wie schon - etwas versteckt - in diesem Blog vermerkt (hier, zweiter Bulletpoint), spitzt sich in Deutschland derzeit der Streit um die Weiterbestellung von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender zu. Roland Koch, hessischer Ministerpräsident und zugleich stellvertretender Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats, will die Vertragsverlängerung verhindern; dagegen gibt es juristisch wohlbegründete offene Briefe (u.a. hier und hier) und viele weitere Stellungnahmen; herauszuheben ist wieder einmal ein Kommentar von Stefan Niggemeier. Ausgehend von einem Satz im offenen Brief der Staatsrechtler ("Was geschieht, wenn es die Garantie der Staatsfreiheit nicht gibt, wird uns derzeit am Beispiel anderer europäischer Staaten vor Augen geführt.") hier eine juristische Anmerkung zur österreichischen Situation:

Das österreichische Rundfunkrecht kennt die besondere Ausprägung des Grundsatzes der Staatsfreiheit, wie er in Deutschland - zumindest auf dem Papier - zelebriert wird, tatsächlich nicht. Zwar ist die österreichische Verfassungsrechtslage vielleicht noch deutlicher ist als jene in Deutschland, denn immerhin haben wir ein Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, nach dem "die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe" zu gewährleisten ist, während sich die deutschen rundfunkrechtlichen Theoriegebilde aus dem einfachen Satz in Art 5 Grundgesetz ableiten, wonach die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden. Dennoch hat die "Staatsfreiheit" in Österreich in der Rechtsprechung nicht einmal annähernd ein vergleichbares Gewicht erhalten wie in Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof hat insbesondere auch ausgesprochen, dass Art I Abs 2 BVG-Rundfunk kein spezifisches Grundrecht schafft, sondern nur den Bundesgesetzgeber zur gesetzlichen Sicherstellung der Unabhängigkeit [damals nur:] des ORF verpflichtet (VfSlg 12.344/1990).

Für die Organe des ORF gilt ein "Politikerverbot", das in § 20 Abs 3 ORF-G für den Stiftungsrat, § 28 Abs 2 ORF-G für den Publikumsrat und § 26 Abs 2 ORF-G für den Generaldirektor, die Direktoren und die Landesdirektoren näher ausgeführt wird.

Über die Bestellung von Direktoren entscheidet gemäß § 21 Abs 1 Z 5 ORF-G - auf Vorschlag des Generaldirektors - der Stiftungsrat, dessen Mitglieder dabei (wie bei ihrer gesamten Tätigkeit) "dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft" haben (§ 20 Abs 2 ORF-G; siehe zur dabei geforderten "intelligenzmäßigen Kapazität" schon hier). Die Mitglieder des Stiftungsrates sind dabei an keine Weisungen und Aufträge gebunden (§ 19 Abs 2 ORF-G).

Wie sieht die Unabhängigkeit und Politikferne nun an einem konkreten Beispiel aus?
Nehmen wir an, dass sich - vollkommen überraschend - eine Direktorin des ORF beruflich verändern will und daher ihren Direktoren-Job aufgibt. In diesem Fall muss der Generaldirektor die Funktion mit einer Bewerbungsfrist von vier Wochen ausschreiben (§ 27 Abs 1 ORF-G) und dann dem Stiftungsrat einen Vorschlag für die Besetzung dieser Funktion vorlegen (§ 24 Abs 1 ORF-G). Grundvoraussetzung für die Bestellung zum Direktor ist nach § 26 Abs 1 ORF-G die volle Geschäftsfähigkeit (dh ein Mindestalter von 18 Jahren und kein Sachwalter) und "eine entsprechende Vorbildung oder eine fünfjährige einschlägige oder verwandte Berufserfahrung". Zu beachten ist dabei freilich, dass nach § 27 Abs 2 ORF-G bei der Auswahl von Bewerbern "in erster Linie die fachliche Eignung zu berücksichtigen" ist (dabei hat der Stiftungsrat nach der Rechtsprechung - VwGH 14.1.2009, 2006/04/0201 -  einen "personal- und unternehmenspolitischen Spielraum"). Eine staatliche Einflussnahme bzw. Einflussnahme von Parteien wäre demnach rechtlich nicht möglich.

Glaubt man nun den Zeitungsberichten, hat der ORF-Generaldirektor offenbar am Abend des 16. November 2009, ohne jeglichen Bezug zu der kurz zuvor erzielten politischen Einigung über die sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung", vom überraschenden beruflichen Veränderungswunsch seiner kaufmännischen Direktorin erfahren. Obwohl es schon spät war, schaffte er es großartiger Weise, schon am nächsten Morgen die Ausschreibung dieser so kurzfristig freigewordenen Funktion in der Wiener Zeitung veröffentlichen zu lassen und setzte eine Frist bis 15. Dezember 2009 für die Bewerbung. Nur wenig später wusste ein ORF-Journalist vom Wunsch des Generaldirektors, ihn für diese Funktion vorzuschlagen und kündigte seine Bewerbung an.

Nach der Ausschreibung müssen Bewerber nun ein Exposé der vorgeschlagenen Maßnahmen im Aufgabenbereich der zu besetzenden Funktion erstellen, was - angesichts der Zurückhaltung des ORF, unternehmensrelevante Daten öffentlich zugänglich zu machen - wohl umso leichter möglich sein wird, je mehr man sich schon vor Ende der Bewerbungsfrist mit konkreten Projekten im ausgeschriebenen Aufgabenbereich beschäftigen kann (wie machen das bloß die externen InteressentInnen, die sich bei einer derart offenen Ausschreibung mit vollkommen ungewissem Ausgang sicher zahlreich bewerben werden?).

Der Generaldirektor hat dann am 16. Dezember 2009 Zeit, die eingelangten Bewerbungen und Exposés zu studieren, gründlich zu überlegen und dem am 17. Dezember 2009 tagenden Stiftungsrat einen Vorschlag zu machen. Mit der Sorgfalt ordentlicher Aufsichtsräte werden die unabhängigen Stiftungsräte den Vorschlag prüfen und gegebenenfalls die vorgeschlagene Person bestellen. Angesichts der bekannten Unabhängigkeit und Politikferne aller Beteiligten kann daher derzeit niemand vorhersagen, wer kaufmännische(r) Direktor(in) des ORF werden wird.

So staats- und politikfern wie in Deutschland ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich also allemal.

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Friday, November 20, 2009

"thy just and lawful aid"*: Volltext der Beihilfenentscheidung zur ORF-Finanzierung

Die Ende Oktober ergangene Entscheidung der Kommission, das Verfahren betreffend die "Staatliche Beihilfe E 2/2008 (ex CP 163/2004 und CP 227/2005) – Finanzierung des ORF" nach Zusicherungen durch Österreich einzustellen, ist nun auch im Volltext veröffentlicht; als Geschäftsgeheimnisse wurden, soweit ich das gesehen habe, nur die (Schätz-)Werte für das Jahr 2009 unkenntlich gemacht.

Die beabsichtigte sogenannte "Refundierung der Gebührenbefreiung" (siehe § 31 Abs 10a bis 10g ORF-G in der Fassung des Begutachtungsentwurfs) wurde von der Kommission in der Entscheidung schon berücksichtigt und - wenn sie nicht mehr als 10% der Einnahmen des ORF aus den Programmentgelten beträgt - als "nicht wesentliche Änderung" der bestehenden Beihilfe beurteilt (Randnummer 242 der Entscheidung).

Bemerkenswert ist aber, dass die Kommission nicht nur für die Zukunft von einem in der Regel fünf Jahre betragenden "Finanzierungszeitraum" (siehe § 31 Abs 2 ORF-G idF des Begutachtungsentwurfs) ausgeht, sondern offenbar auch die bestehende Rechtslage dahin verstanden hat, dass der ORF nach der Programmentgelterhöhung 2008 nun bis 2012 keine Erhöhung mehr vornehmen könnte. In RNr. 255 der Entscheidung heißt es:
"Im vorliegenden Fall wurde der dem ORF für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zu zahlende Ausgleich kurz vor Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 festgesetzt, so dass dem allgemeinen Rückgang der Werbeeinnahmen auf dem Rundfunkmarkt nicht Rechnung getragen wurde. Ferner hat sich die Finanz- und Wirtschaftskrise durch die Abwertung der Vermögenswerte des ORF nachteilig auf dessen Bilanz ausgewirkt. Da der ORF trotz des gesunkenen Eigenkapitals bis 2012 das Programmentgelt nicht erhöhen kann, stimmt die Kommission mit Österreich darin überein, dass der ORF die Möglichkeit haben muss, sein Eigenkapital selbst zu erhöhen, wenn er im nächsten Finanzierungszeitraum schwarze Zahlen schreiben sollte." [Hervorhebung hinzugefügt]
Nach der geltenden Rechtslage ist das unrichtig, denn § 31 ORF-G sieht keine Bechränkungen vor, wann oder wie oft der ORF eine Erhöhung Anpassung des Programmentgelts beschließen kann. Rechtlich wäre der ORF daher keineswegs gehindert gewesen, das Programmentgelt nach Eintritt der Krise zu erhöhen (politisch ist die Sache natürlich anders, da ist eine Subvention aus dem Bundesbudget leichter durchsetzbar als eine direkte Erhöhung des Programmentgelts).

*) Shakespeare, King Henry VI, Part iii, Act III, Scene 3

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Thursday, November 19, 2009

ORF-G-Novelle: Qualitätssicherung im ORF (und: wo ist Struve?)

Der Entwurf für ein "Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden" (im Folgenden, der Einfachkeit halber: Entwurf für eine Novelle zum ORF-G) enthält auch detailliertere Regelungen zur Qualitätssicherung. Schon bisher gab es ja - eher indirekt formuliert über die Aufgaben des Stiftungsrates in § 21 ORF-G und des Publikumsrates in § 30 ORF-G - den Auftrag zur Einführung von Qualitätsssicherungssystemen.

Wie der ORF damit umgegangen ist, kann man teilweise dem letzten Rechnungshofbericht entnehmen: demnach war die Erarbeitung eines Qualitätssicherungssystems im Jahr 2002 eine von vier Voraussetzungen für die Auszahlung von Bonifikationen an die Generaldirektorin und die Direktoren. Die Generaldirektorin legte auch tatsächlich "einen drei Seiten umfassenden Vorschlag zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für Programme vor. Dieser Vorschlag basierte auf einem seit mehreren Jahren im ORF bestehenden Qualitätsmonitoring, das nunmehr auf das gesamte Programmangebot ausgeweitet und um Maßnahmen zum Jugendschutz erweitert wurde. Für diesen Vorschlag wurden der Generaldirektorin und den sechs Direktoren Bonifikationen von insgesamt rd. 63.600 EUR ausgezahlt." (Zitat aus dem Rechnungshofbericht, Hervorhebung hinzugefügt; mehr dazu schon hier).

Diese drei teuren Seiten (auf ein Honorar von € 21.200 pro Seite kommen wohl nicht viele Autoren) werden vom ORF als Geheimnis gehütet, ebenso wie die in der Folge (weiterhin) erstellten Bretschneider-Gutachten, "ob im jeweiligen Geschäftsjahr den Qualitätskriterien im Wesentlichen entsprochen wurde" (Antwort laut Rechnungshof war: ja, "insgesamt in den wesentlichen Belangen"; Preis dafür "jährlich zwischen 225.000 EUR und 279.000 EUR").

Seit Juni 2008 wacht angeblich ex-ARD Programmdirektor Günter Struve, bekannter Mitten im Achten-Fan und Verteidiger des Marienhofs, über das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009 (ORF-Aussendung); siehe dazu auch schon hier und hier. Was dabei genau herausgekommen ist, kann ich nicht beurteilen, veröffentlicht hat der ORF dazu bislang nichts.

Offenbar waren aber manche nicht so recht zufrieden mit der bisherigen Qualitätssicherung im ORF, denn der  Entwurf für eine Novelle zum ORF-G widment dem Qualitätssicherungssystem nun einen eigenen, ziemlich langen Paragraphen (nachzulesen hier im Entwurf, § 4a ORF-G, ab Seite 17, Erläuterungen dazu ab Seite 102; wenn die Erläuterungen von externen Gutachten schreiben, setzen sie den Begriff "Gutachten" übrigens unter Anführungszeichen). Neu ist insbesondere auch eine Transparenzverpflichtung (§ 4a Abs 7 des Entwurfs):
"Das nach den Grundsätzen dieser Bestimmung eingeführte Qualitätssicherungssystem sowie die dazu erstellten Studien und Teilnehmerbefragungen und die diesbezüglichen Beschlüsse des Stiftungsrates und des Publikumsrates sind auf der Website des ORF leicht, unmittelbar und ständig zugänglich zu machen, soweit dies rechtlich möglich ist und damit nicht berechtigte Unternehmensinteressen des ORF beeinträchtigt werden." 
Bemerkenswert ist ja, dass dem ORF offenbar alle Schritte zu mehr Transparenz gesetzlich abgerungen werden müssen (ich bin auch schon gespannt auf die Stellungnahme des ORF zu den ohnehin nicht radikalen Transparenzverpflichtungen im Gesetzesentwurf). Ich hätte vorerst nur die Anmerkung, dass anstelle der Worte "berechtigte Unternehemnsinteressen des ORF" schlicht die Worte "öffentliche Interessen" gesetzt werden: für den Träger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte wohl das öffentliche Interesse der Maßstab sein.

Und dann hätte ich noch drei Fragen: Was hat Günter Struve bis jetzt konkret für den ORF gemacht? Was hat das gekostet? Wo kann man das Ergebnis nachlesen?

Bonusfrage: wann werden die drei Seiten veröffentlicht, auf denen die früherer Generaldirektorin das (offenbar derzeit noch aktuelle) Qualitätssicherungssystem des ORF skizziert hat?

PS: DIe SRG hat vor kurzem ihr "Qualitätssymposium 2009" abgehalten, Details (mit Videos udn  weiteren Dokumenten) dazu hier.

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Tuesday, November 17, 2009

ORF-TVThek: Kreuzfahrten verkaufen für die "Zielgruppe der reiferen ORF-GebührenzahlerInnen"

Der Pensionistenverband hat heute nicht nur seinen Kandidaten für die Publikumsratswahl bekannt gegeben, sondern bei dieser Gelegenheit auch gleich protestiert - und zwar "gegen die kolportierten Pläne des ORF, 'Schöner leben', die einzige Sendung, die direkt für die Zielgruppe der reiferen ORF-GebührenzahlerInnen abzielt, einzustellen."
Glücklicherweise gibt es mittlerweile die "TVThek" des ORF, auf der man gleich nachsehen kann, welches televisionäre Wunderwerk hier in Gefahr sein könnte. Also habe ich mir einen Teil der letzten Sendung angesehen und bin angemessen beeindruckt. Zum Beispiel von einem Beitrag, der so einmoderiert wird:
"Ein wirklicher Jungbrunnen ist sicherlich auch eine gelungene Urlaubsreise. Und eine Reise, die Ihnen sicher lange Zeit in guter Erinnerung bleiben wird, ist unsere Ostseekreuzfahrt. Die reizstoffarme Seeluft wirkt sich zum Beispiel positiv auf Haut, Lunge und Immunsystem aus und auf dieser Reise erleben Sie auch die Höhepunkte des Nordens, und zwar von Kiel bis Kopenhagen."
und endet so:
"Wenn auch Sie die außergewöhnlichen Genüsse der Schöner-Leben Kreuzfahrt in den Norden genießen wollen, kommen Sie im Mai 2010 an Bord. Informationen unter der kostenfreien Reisehotline 0800 800 303 und auf unserer Homepage tv.ORF.at/schoenerleben".

Dazwischen liegen etwa acht Minuten Reisebericht (mehr will ich dazu gar nicht sagen). Die "Reisehotline" verweist übrigens (wie auch die ORF-Kundendienst-Seite) weiter auf eine Website, die von einem Reisebüro betrieben wird. Auf dieser Reisebüro-Website wird man so empfangen:
"Es freut uns, dass wir Ihnen mit den Reiseberichten im Lifestyle-Magazin 'Schöner leben' Gusto aufs Reisen machen! ...
Da [xy] Reisen die 'Schöner leben' Reisen maßschneidert, können wir für jeden Typ und für verschiedene Reisebudgets die richtige Reise bieten.
"
Unterzeichnet ist das von jemandem mit dem Etikett "Redaktionelle Leitung 'Schöner Leben' / ORF"

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Monday, November 16, 2009

"Mach dir ein eigenes Gesetz": neues "Fernsehgesetz" auf Parlamentswebsite

In den Verhandlungen zur geplanten Änderung des ORF-Gesetzes ist nun offenbar zwischen SPÖ und ÖVP Einigung erzielt worden (Standard, Presse, Kurier, Kleine Zeitung, OÖ Nachrichten). Dass auch zumindest eine der drei Oppositionsparteien schon Teil dieser Einigung wäre, habe ich allerdings nirgends gelesen - insoweit wird man auch den kommenden Begutachtungsentwurf noch nicht als abgeschlossenes Werk ansehen können. Zumindest hinsichtlich der Medienbehörde, für die es wohl eine Verfassungsmehrheit braucht, kann man also noch auf interessante Auseinandersetzungen gespannt sein. [update 17.11.2009: heute ist schon der/die neue kaufmännische Direktor(in) ausgeschrieben, gefordert sind wie üblich entweder "Vorbildung" oder einschlägige / verwandte Berufserfahrung; mit der Einigung über das Gesetz hat das sicher keinen Zusammenhang]

Viel einfacher ginge es, würde man vom "Gesetzesgenerator" (hier im Bild) Gebrauch machen, den eine Website der Parlamentsdirektion großzügigerweise bereit stellt."Entwirf [...] dein eigenes Gesetz. Das macht Spaß", heißt es dort (fairerweise muss man anmerken, dass es sich um eine an Kinder gerichtete Website handelt, mit dem Ziel der "spielerischen Vermittlung von Demokratie und Parlamentarismus"). Ganz trivial ist die Sache aber doch wieder nicht:
"Ein Gesetz entsteht nicht einfach so. Da müssen jede Menge Überlegungen und Entscheidungen getroffen werden: Zuerst braucht dein Gesetz einen Namen."
Das wäre das geringste Problem, "Fernsehgesetz" könnte man es zum Beispiel nennen - aber dummerweise gibt es das schon: hier. Das Gesetzblatt enthält allerdings noch folgenden kleingedruckten Hinweis: "Dieses mit dem Gesetzesgenerator erstelle Dokument dient ausschließlich pädagogischen Zwecken." (als ich studierte, hieß es übrigens noch "lex imperat, non docet", und auch die legistischen Richtlinien des BKA sagen: "Gesetze und Verordnungen sind grundsätzlich zur Erzeugung von Rechtsnormen bestimmt. Daher sind ... belehrende Ausführungen ... zu vermeiden.").

PS, ganz im Ernst: Ein wirkliches Ärgernis auf dieser Kinder-Website des Parlaments sind die Nutzungsbedingungen. Nett finde ich, dass sich die Parlamentsdirektion offenbar nicht ganz sicher ist, ob man diese Seite überhaupt anschauen darf, denn zunächst heißt es zwar: "Jeder Benutzer / Jede Benutzerin ist berechtigt, die auf der Webseite www.demokratiewebstatt.at angebotenen Informationen abzurufen und die angebotenen Leistungen zu nutzen." Doch gleich im nächsten Punkt steht dann: "Jede auch nur auszugsweise, gewerbliche oder private Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung." Aber vielleicht wurden die Nutzungsbedingungen auch in einem AGB-Generator erstellt ("Entwirf deine eigenen Nutzungsbedingungen - das macht Spaß!"). Den Hinweis, dass die Nutzungsbedingungen nur pädagogischen Zwecken dienen, habe ich allerdings bis jetzt nicht entdeckt. Ein lehrreiches Beispiel dafür, wie man AGB für Online-Angebote nicht gestalten sollte, sind diese Nutzungsbedingungen aber jedenfalls.

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Sunday, November 15, 2009

Repräsentative Räte (Teil 1): der Publikumsrat (oder: was der Kameradschaftsbund mit Bildung zu tun hat)

"Das Rätewesen als Zusammenarbeit von Ratgebern und Ratholern auf Gegenseitigkeit ist über die Bestimmung der Interessenvertretung in sich verbundener Menschengruppen hinaus die natürliche Organisationsform jeder Gesellschaft überhaupt", heißt es in Erich Mühsams anarchistischer Streitschrift "Alle Macht den Räten". Nun soll der Publikumsrat des ORF zwar in einer gewissen Weise Abbild der Gesellschaft sein, die Gefahr (oder neutral: Perspektive), dass ihm allzu viel Macht zukommt, besteht freilich nicht, denn de facto besteht die einzig wirksame Macht des Publikumsrats in der Entscheidung darüber, welche sechs seiner Mitglieder er in den Stiftungsrat entsendet (§ 30 Abs 1 Z 2 ORF-G).

Von diesen sechs Mitgliedern, die der Publikumsrat in den Stiftungsrat entsendet, müssen wiederum drei aus jenen Publikumsratsmitgliedern stammen, die "mittels Wahl durch die Rundfunkteilnehmer" (§ 28 Abs 4 bis 11 ORF-G) bestellt werden. Aus aktuellem Anlass (Ausschreibung vom 6.11.2009) ein paar Worte zum Wahlmodus:

Vorschläge: Der Bundeskanzler hat gemäß § 28 Abs 4 ORF-G Vorschläge einzuholen, und zwar (für die Direktwahl) von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für folgende "Bereiche bzw. Gruppen" repräsentativ sind: die Bildung, der Sport, die Jugend, die älteren Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Konsumenten. Wer als repräsentativ anzusehen ist, dafür gibt es im Gesetz keinen Hinweis (zum alten Rundfunkgesetz gab es - nur vorübergehend 1974/75 -  eine einschlägige Verordnung). Kogler/Traimer/Truppe schreiben, dass "aufgrund des statutengemäßen Zwecks in Zusammenahlt mit dem tatsächlichen Wirkungsbereich und der Mitgliederzahl" zu beurteilen sein werde, ob eine Organisation oder einrichtung repräsentativ ist. Daher hier ein kleiner "reality check", welche Einrichtungen sich bei der letzten Publikumsratswahl als repräsentativ angesehen haben (und vom BKA auch als repräsentativ genug beurteilt wurden, dass sich die von ihnen genannten Kandidaten der Direktwahl stellen konnten; Details auch hier):
  • Für den Bereich Bildung: Umweltdachverband, Verband Wiener Volksbildung, Wirtschaftsförderungsinstitut, Österreichischer Kameradschaftsbund
  • für den Bereich Jugend: Österreichische HochschülerInnenschaft, Umweltdachverband,  Kinderwelt Österreichs
  • für den Bereich ältere Menschen: Österreichischer Seniorenbund, Steirischer Seniorenbund, Pensionistenverband Österreichs
  • für den Bereich Eltern bzw. Familie: Österreichischer Familienbund, Katholischer Familienverband Österreichs, Die Kinderfreunde, Österreichischer Verband der Elternvereine an den öffentl. Pflichtschulen
  • für den Bereich Sport: Österreichische Bundes-Sportorganisation
  • für den Bereich Konsumenten: Bundesarbeitskammer, Umweltdachverband, Österreichisches Rotes Kreuz
Die Wahl. Der ORF hat nach § 28 Abs 6 ORF-G "im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit dafür Sorge zu tragen, dass jeder Rundfunkteilnehmer durch Stimmabgabe über Telefon, Telefax, Internet oder andere technisch vergleichbare Einrichtungen jeweils sechs Personen (eine für jeden Bereich) aus den zur Wahl stehenden Kandidaten auswählen kann. Dazu hat er eine Frist von einer Woche einzuräumen."

Wahlberechtigt sind nach dem Gesetz die "Rundfunkteilnehmer", wobei dieser Begriff durch einen Verweis auf § 2 Rundfunkgebührengesetz (RGG) definiert wird (allerdings mit der Abweichung, dass nur natürliche Personen wahlberechtigt sind). Nach dieser Bestimmung ist Rundfunkteilnehmer, "wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt". De facto konnten bei der letzten Publikumsratswahl nur "die bei der GIS erfassten" Rundfunkteilnehmer wählen (also jene, die entweder Gebühren zahlten oder von der Entrichtung der Gebühren befreit waren; nicht "erfasst" waren jene Rundfunkteilnehmer, die nach § 2 Abs 2 Z 2 RGG nicht der Gebührenpflicht unterlagen, weil für den jeweiligen Standort bereits jemand anderer die Gebühren entrichtete).

Wer bei der Publikumswahl durchfällt, kann noch immer darauf hoffen, dass er als eines der 17 vom Bundeskanzler zu bestellenden Mitglieder doch noch in den Publikumsrat einzieht. Auch dabei muss der Bundeskanzler aber aus den Vorschlägen auswählen, die ihm von "repräsentativen Einrichtungen bzw. Organisationen" gemacht werden (neben den schon genannten Bereichen auch für die Bereiche Hochschulen, Kunst, Schüler, behinderte Menschen, Volksgruppen, Touristik, Kraftfahrer und Umweltschutz).

So wurde etwa auch Helmut Pechlaner, der in der Publikumswahl unterlag, vom Bundeskanzler für den Bereich Bildung zum Mitglied des Publikumsrates bestellt. Pechlaner selbst war der Auffassung, er habe einen "ÖVP-Sitz im Publikumsrat", von dem er im Dezember 2008 aus Protest wegen einer - in keinem Zusammenhang mit dem ORF stehenden - politischen Auseinandersetzung mit dem damaligen (ÖVP-)Finanzminister Pröll zurücktrat.

Persönliche Anforderungen an Publikumsratsmitglieder bestehen - abgesehen von Unvereinbarkeitsregeln nach § 28 Abs 2 ORF-G - nur indirekt: da sechs Publikumsratsmitglieder (darunter drei der direkt gewählten) in den Stiftungsrat zu entsenden sind, hat schon der Bundeskanzler in der Ausschreibung angemerkt, dass bei den Wahlvorschlägen darauf zu achten ist, "dass die vorgeschlagenen Personen die gemäß § 20 Abs. 1 letzter Satz ORF-G für den Stiftungsrat erforderlichen Qualifikationen aufweisen." Allzu hart sind diese Kriterien allerdings auch nicht: erstens müssen die "Mitglieder die persönliche und fachliche Eignung durch eine entsprechende Vorbildung oder einschlägige Berufserfahrung in den vom Stiftungsrat zu besorgenden Angelegenheiten aufweisen" und zweitens "über Kenntnisse des österreichischen und internationalen Medienmarktes verfügen oder sich auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit im Bereich der Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Bildung hohes Ansehen erworben haben." Zusammengefasst also: Vorbildung oder Berufserfahrung und (einfache) Kenntnisse oder hohes Ansehen.

PS: Details zu den Mitgliedern des Publikumsrates bei der letzten konstituierenden Sitzung am am 3.2.2006 hier und bei der ersten konstituierenden Sitzung am 16.10.2001 hier.

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Wednesday, October 28, 2009

Beihilfenverfahren zur ORF-Finanzierung eingestellt - 12 Monate Zeit zur Umsetzung

Erst gestern wurde die überarbeitete Rundfunkmitteilung der Kommission vom 2.7.2009 (mehr dazu zuletzt hier) auch im Amtsblatt veröffentlicht, und heute hat die Kommission schon betont, die Kriterien der neuen Mitteilung erstmals in der nun getroffenen Entscheidung, das Beihilfenverfahren gegen Österreich wegen der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzustellen, angewandt zu haben (Presseaussendung der Kommission). Was das im Detail heißt, wird man erst beurteilen können, wenn die Entscheidung in einiger Zeit auch öffentlich zugänglich gemacht wird (hier, unter der Zahl E 2/2008), vorerst kann man sich nur auf die Pressemitteilung der Kommission stützen, die sich im Rahmen des Erwarteten hält. Zusammenfassend:
  • "präziserer öffentlich-rechtlicher Auftrag" heißt, dass "zusätzliche Kriterien für die Erbringung neuer Mediendienste eingeführt werden";
  • "neue Medienaufsicht", die überwachen wird, inwieweit der ORF den öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllt, und auch (im Nachhinein) prüft, ob es zu einer "Überkompensierung"gekommen ist;
  • Amsterdam-Test für neue Mediendienste (inklusive öffentliche Konsultation, Prüfung des gesellschaftlichen Mehrwerts und market impact assessment); gilt auch bei "den vom ORF geplanten neuen Spartenprogrammen für Information und Kultur"; mit der ORF TV-THEK darf aber schon vor dem Abschluss des Amsterdam-Tests gestartet werden, sofern dieses Angebot erst danach kommerziell verwertet wird;
  • Der ORF muss nicht genutzte Sportrechte Dritten in Sublizenzierung anbieten; "ORF Sport Plus" muss sich auf Sportarten konzentrieren, "denen in der österreichischen Medienberichterstattung kein breiter Raum zukommt" (2007 standen auf Sport Plus Fußball und Tennis mit je ca. 15% der Sendestunden an der Spitze).
  • "Die Programmgestaltung der bestehenden Fernsehkanäle ORF1 und ORF2 wird Gegenstand einer laufenden internen Qualitätskontrolle sein." [Zwischenfrage: sollte das nicht jetzt schon so sein? Man denke etwa an § 4 Abs 3 letzter Satz, an § 21 Abs 1 Z 12 und an § 30 Abs 1 Z 7 ORF-Gesetz. Und btw: was macht eigentlich der vom ORF bestellte "Sachverständige für das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009", wenn er gelegentlich von Hollywood herüberschaut, wo er (laut Meedia-Interview vom 19.10.2009 mit ARD-Chef Boudgoust) seinen Wohnsitz hat und "Trends und Entwicklungen für die ARD auf dem amerikanischen Fernsehmarkt" beobachtet?]
  • Österreich hat 12 Monate Zeit, die gegebenen Zusicherungen umzusetzen (also vor allem auch die dafür notwendigen Novellen zum ORF-G und KommAustria-Gesetz zu beschließen).
In der Kommissions-Presseaussendung ist nur ein Satzteil wirklich überraschend: dass nämlich ausdrücklich auch eine "Rekapitalisierung [des ORF] nach der Krise" erwähnt wird. Ich will hier nicht spekulieren, was damit gesagt werden soll, denn seriöser Weise muss man, wie schon erwähnt, den vollen Text der Entscheidung abwarten.

PS (update 29.10.2009): Standard-Redakteur Harald Fidler hat offenbar den Entscheidungstext - weitere Details von ihm hier, hier, hier und hier.

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Tuesday, October 27, 2009

ORF-Werbebeschränkungen 2001: wieviel Geld entging dem ORF?

"Im Publikumsrat rechnete Wrabetz vor, wie viel die letzten TV-Gesetze den ORF 2001 bis 2009 gekostet hätten: 416 Millionen mangels Gebührenabgeltung, 193 aus Werbebeschränkungen, 59 ob 'Preisdrucks der Werbefenster'", heißt es auf derStandard.at in einem Bericht über die Sitzung des Publikumsrates vom 27.10.2009; diepresse.com schreibt, Wrabetz habe vorgerechnet, "dass dem ORF seit der letzten Änderung des ORF-Gesetzes im Jahr 2001 und den darin enthaltenen Einschnitten kumuliert rund 700 Millionen Euro entgangen seien. Allein die nicht erfolgte Refundierung der Gebührenbefreiungen habe den Sender knapp 420 Millionen Euro gekostet, durch Werbebeschränkungen kamen weitere 250 Millionen Euro dazu." Dazu drei schnelle Anmerkungen:
  1. Die "Gebührenabgeltung" (oder "Refundierung der Gebührenbefreiung") war in BGBl I 1999/159 erstmals für 2001 (in der Höhe von 25% der durch Befreiungen entgangenen Programmentgelte) angekündigt und wurde mit BGBl I 2000/142 (also mit dem Budgetbegleitgesetz, nicht erst mit der Novelle zum Rundfunkgesetz 2001) noch vor ihrem Wirksamwerden wieder abgeschafft. De facto hat es eine "Refundierung" daher noch nie gegeben (siehe zB auch schon hier).
  2. Der "Preisdruck der Werbefenster" hat nichts mit dem ORF-Gesetz zu tun; wie gesetzliche Maßnahmen aussehen könnten, die den oft lamentierten "Abfluss" von Werbegeldern in deutsche Privatsender bzw deren österreichische Werbefenster auf gemeinschaftsrechtlich zulässige Weise verhindern würden, habe ich noch nirgends gelesen oder gehört (siehe zur "Werbefenster"-Diskussion hier).
  3. Damit bleiben 193 Mio Euro entgangene Einnahmen des ORF aus Werbebeschränkungen. An dieser Zahl - Berechnungsgrundlagen sind nicht veröffentlicht - ist vor allem bemerkenswert, wie niedrig sie angesetzt ist.
    Vor dem Inkrafttreten der Rundfunkgesetz-Novelle 2001 (mit der das Rundfunkgesetz zum ORF-Gesetz wurde) hatte der ORF nämlich allein schon aus dem Entfall der Regionalradio-Ringwerbung jährliche Einbußen von rund 9,45 Mio Euro erwartet, in den neun Jahren 2002 bis 2009 also kumuliert ca. 85 Mio Euro. Dazu wurden Einbußen aus Beschränkungen im "Merchandising" und bei "Kooperationen mit der Musikindustrie" erwartet (kumuliert zwischen 11 und 18 Mio Euro), bei der Werbemittlung im Bereich von 18 bis 73 Mio Euro, ebenso bei der Unterbrecherwerbung; dann bei der Werbung für periodische Druckwerke zwischen 40 und 55 Mio Euro, bei Sonderwerbeformen zwischen 58 und 82 Mio Euro, bei "Remindern" 7 Mio Euro und für die Einrechung von Patronanzhinweisen in die Werbezeit zwischen 36 und 55 Mio Euro.*)
    Summiert man nur die niedrigeren Beträge, so erwartete der ORF durch die Novelle 2001 Einbußen in der Höhe von (über neun Jahre kumuliert) mindestens 273 Mio Euro (das ist alles noch nominell gerechnet, ohne Berücksichtigung der Geldwertentwicklung).
    Zwei mögliche Schlussfolgerungen: entweder die Kostenaufstellung im Juni 2001 war sogar bei der "Kalkulation" der Untergrenze der "sicher eintretenden Belastungen" (das wording damals war "best worst case") um einiges zu pessimistisch, oder die Geschäftsführung in den Jahren 2002 bis 2009 war einfach so fantastisch erfolgreich, wie man sich dies 2001 gar nicht vorstellen konnte.
*) Die Zahlen stammen aus der Stellungnahme des ORF zum Entwurf der Rundfunkgesetz-Novelle 2001. Nach Presseberichten von Anfang Juni 2001 (online nicht mehr verfügbar) wurde die "detailierte Rechnung" zu diesen Belastungen von Alexander Wrabetz, damals kaufmännischer Direktor des ORF, vorgelegt.
(Meine Lieblingszahl aus dieser Stellungnahme ist übrigens der befürchtete Einnahmenentfall wegen der Verpflichtung, dass zur Prime Time in der Regel anspruchsvolle Programme zur Wahl stehen müssen: allein aus diesem Grund befürchtete der ORF einen Einnahmenentfall von 55 bis 109 Mio Euro pro Jahr - offenbar ging er davon aus, dass er bis dahin keine anspruchsvollen Programme zur Wahl stellte.)

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Wednesday, October 14, 2009

Rat auf Draht: Notruf in Not?

Die Notrufnummer 147 ist seit Jahren mit Abstand die meistgewählte Notrufnummer Österreichs, was auch daran liegen dürfte, dass - entgegen den rechtlichen Bestimmungen - die überwiegende Zahl der Anrufer den Notrufdienst gar nicht erreicht, sondern das Besetztzeichen oder ein Tonband hört. 2008 gab es allein aus den Mobilnetzen 1,23 Mio Anrufe zu 147; dem stehen laut Angaben des ORF "nur" 178.126 Kontakte, davon 116.411 Beratungsgespräche gegenüber (im Schnitt also etwa 319 Beratungsgesprächen pro Tag); siehe dazu in diesem Blog schon hier, hier und hier.

Finanziert wird dieses Beratungsangebot etwa zur Hälfte durch den ORF, dem dieses Beratungsangebot damit etwa soviel kostet wie der Generaldirektor: laut Petition des Netzwerks Kinderrechte € 350.000 pro Jahr (laut Harald Fidlers Medienwelt von A-Z lag der Bezug des Generaldirektors 2007 bei 348.500 zuzüglich Erfolgsprämie). Die anderen € 350.000 kommen überweigend von Bund und Ländern, teilweise auch von privaten Sponsoren.

Auf Grund der Einsparungen beim ORF ist die Zukunft von "Rat aud Draht" nicht gesichert, fürchtet - wohl nicht zu unrecht - das Netzwerk Kinderrechte, dessen Petition heute im Petitionsausschuss des Nationalrats behandelt wurde, siehe auch hier). Denn zum Kerngeschäft des ORF zählt der Notruf nicht.

Der Unternehmensgegenstand des ORF umfasst gemäß § 2 Abs 1 ORF-G
  1. die Veranstaltung von Rundfunk,
  2. die Durchführung von mit der Tätigkeit nach Z 1 in Zusammenhang stehenden Online-Diensten und Teletext und den Betrieb von für die Tätigkeiten nach dieser Ziffer und Z 1 notwendigen technischen Einrichtungen,
  3. alle Geschäfte und Maßnahmen, die für die Tätigkeit nach Z 1 und 2 oder die Vermarktung dieser Tätigkeiten geboten sind.
Außerdem darf sich der ORF nach § 2 Abs 2 ORF-G noch an bestimmten Unternehmen beteiligen. Mehr geht nicht: "Tätigkeiten, die nicht unter Abs. 1 und 2 subsumierbar sind, sind dem ORF - unabhängig davon wie sie finanziert werden - gesetzlich verwehrt." (Kogler/Traimer/Truppe, Österreichische Rundfunkgesetze, 2. Auflage, S. 8).

Ein "telefonisches psychologisches Beratungsangebot" wie "Rat auf Draht" muss daher, soll es vom ORF zulässigerweise angeboten werden, für die Veranstaltung von Rundfunk oder Online-Diensten oder zur Vermarktung dieser Dienste geboten sein. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, dürfte der ORF offensichtlich annehmen, denn er betreibt ja nicht nur den Notrufdienst unter 147, sondern hat sich erst letztes Jahr auch die Nummer 116123 - eine "öffentliche Kurzrufnummern für harmonisierte Dienste von sozialem Wert" - gesichert, unter der er - als "Hotline zur Lebenshilfe" - die "ö3-Kummernummer" erreichbar machen will (siehe dazu hier). Eine Verpflichtung, den Notrufdienst (oder die Kummernummer) zu betreiben, gibt es aber für den ORF gegenwärtig nicht.

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Wednesday, September 23, 2009

Braucht es ein ORF-Gesetz?

Die seit langem diskutierte Novelle zum ORF-Gesetz, so liest man, soll nun doch nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst 2010 kommen. Das wäre doch eine großartige Chance, sich von diesem Gesetz gleich ganz zu verabschieden und die Zeit zu nutzen, um ein einheitliches und modernes Rundfunkgesetz zu schaffen.

Derzeit ist Rundfunk in Österreich im ORF-Gesetz (ORF-G), im Privatfernsehgesetz (PrTV-G), im Privatradiogesetz (PrR-G), im Fernseh-Exklusivrechtegesetz (FERG) und zumindest indirekt auch im Rundfunkgebührengesetz (RGG) geregelt. Dazu kommen die Bestimmungen über die Regulierungsbehörde im KommAustria-Gesetz (KOG) und die Regeln betreffend Rundfunkübertragungsnetze sowie zur Frequenzverwaltung im Telekommunikationsgesetz (TKG 2003). Schließlich schwebt über allem noch das nur mehr historisch erklärbare BVG-Rundfunk.

Wofür diese (scheinbare) Trennung zwischen ORF, Privatradio und Privatfernsehen gesetzestechnisch gut sein soll, habe ich noch nie ganz verstanden: erstens ist die Trennung ohnehin nicht sauber (zB finden sich die Bestimmungen zur Frequenzzuordnung für den ORF im PrTV-G und PrR-G, das PrTV-G regelt auch Satellitenhörfunk, etc.), und zweitens werden gleiche oder ähnliche Regeln teilweise doppelt oder dreifach getroffen. Dass etwa Werbung für Tabakwaren und Spirituosen unzulässig ist, steht im ORF-G genauso wie im PrTV-G und PrR-G; auch dass Werbung die Menschenwürde nicht verletzen darf gilt für den ORF (in Hörfunk und Fernsehen) genauso wie für Fernsehwerbung nach dem PrTV-G (im PrR-G steht dazu nichts, freilich würde ich daraus keinen Umkehrschluss ziehen und die Menschenwürde verletzende Hörfunkspots schalten), usw. ...

Mein einfacher Vorschlag wäre daher: ein neues Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste, in dem die generellen Regeln für alle Rundfunkveranstalter und - soweit auf Grund der Mediendienste-RL erforderlich - sonstige Anbieter audiovisueller Mediendienste getroffen werden. Dieses Gesetz müsste private (kommerzielle) Veranstalter ebenso erfassen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die nicht-kommerziellen (freien) Veranstalter. Für Einrichtung/Organisation/Finanzierung des ORF - samt den erforderlichen Besonderheiten in der Aufsicht - könnte ein eigener Abschnitt in diesem Gesetz geschaffen werden, ebenso für die nicht-kommerziellen Veranstalter. Diese Kodifikation in einem Gesetz würde einer Differenzierung natürlich nicht entgegenstehen: im Gegenteil würde ich mir davon sogar eine verbesserte Übersicht erwarten, welche Regeln unterschiedslos für alle gelten, bei welchen zwischen nicht-kommerziellen, kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Angeboten unterschieden wird, und welche schließlich nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Anwendung kommen. Neben ORF-G, PrTV-G und PrR-G könnte man auch das FERG und das RGG problemlos integrieren und wohl auch die Bestimmungen über die Regulierungsbehörden (zumal die in jedem Regierungsprogramm der letzten Jahre angekündigte Zusammenführung von Rundfunk- und Telekomregulierung ja offenbar weiterhin nicht ernsthaft angegangen werden soll).

Und weil schließlich für die Umsetzung der Einigung im Beihilfeverfahren aller Voraussicht nach ohnehin eine Verfassungsmehrheit erforderlich sein wird, könnte man diese auch nützen, um das BVG-Rundfunk sanft zu entsorgen bzw auf den heute noch relevanten Kern (den Grundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks) zurückführen.

Realistisch hat dieser Vorschlag natürlich keine aktuelle Verwirklichungschance, aber vielleicht wird der Gesetzgeber nach drei bis vier weiteren ORF-G-Novellen - die jeweils von Novellen des PrTV-G und manchmal auch des PrR-G begleitet werden müssen und gelegentlich auch von Änderungen im KOG, FERG oder RGG - doch erkennen, dass ein einheitliches Rundfunkgesetz (bzw ein Bundesgesetz über audiovisuelle Medien) auch einen gewissen Reiz hätte.

PS: Aktuell drängendes Problem der Medienpolitik ist auch die unmittelbar anstehende Faxwahl von 6 Mitgliedern des ORF-Publikumsrats. Das könnte man, politischen Willen vorausgesetzt, gesetzestechnisch natürlich ganz einfach lösen, indem zB die aktuelle Funktionsperiode einfach von vier auf sechs Jahre verlängert, zB so:
Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird

Das Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G), BGBl. I Nr. 379/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 102/2007, wird wie folgt geändert:
1. In § 29 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.
2. Dem § 49 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 29 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2009 tritt mit 1. September 2009 in Kraft und gilt auch für die zu diesem Zeitpunkt laufende Funktionsperiode des Publikumsrates.“

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Saturday, September 19, 2009

Das Leben der Urgroßeltern: kursorische Anmerkungen zur "ORF-Enquete"

Vielleicht habe ich den ORF-Publikumsrat wirklich unterschätzt: der feinsinnig-ironischen Pressemitteilung von zuletzt (siehe dazu hier) folgte nun im Rahmen der parlamentarischen Enquete "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich" eine Wortmeldung des Vorsitzenden, in der er wörtlich sagte:
"Am Beginn erlauben Sie mir, ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzulegen. Zu einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den wir schätzen und den wir ungeteilt erhalten wollen, kurz: zu einem ORF, der unverzichtbarer Teil des Lebens und der Lebensqualität vieler, ja sehr vieler unserer Mitbürger, der Kinder, der Eltern, der Großeltern und in zunehmendem Maß auch der Urgroßeltern geworden ist." (Hervorhebung hinzugefügt)
Feiner hätte man das Problem der Überalterung des ORF-Publikums kaum ansprechen können.

Nicht alle Wortmeldungen waren so nobel zurückhaltend. Ein (nicht: der) Sprecher der sogenannten "Plattform Rettet den ORF" (diese Bezeichnung ist meines Wissens nicht ironisch gemeint, aber ganz sicher bin ich mir nicht), Armin Thurnher, musste gleich zweimal betonen, dass er gar nicht unwichtig ist:
"Wir sind zusammengeschlossen in einer nicht zu unterschätzenden Plattform namens 'PRO ORF', die beinhaltet auch wesentliche Organisationen der Zivilgesellschaft ...
[ich] stelle aber gleichzeitig fest, dass diese Plattform PRO ORF durchaus nicht irrelevant und durchaus kampfeslustig ist." (Hervorhebung hinzugefügt)
Was ist eigentlich aus dem guten alten Grundsatz "show, don't tell" geworden? Wer sich selbst so auffällig versichern muss, dass er gar nicht irrelevant ist, hat es wohl notwendig. Übrigens: die Website von Rettet den ORF könnte auch ein hoax sein: sie liegt noch immer auf einem Schüleraccount des BRG 18 Schopenhauergasse; die letzten Neuigkeiten dort sind vom 12. Mai 2009.
Armin Thurnher wirft außerdem Kommissarin Viviane Reding, die immerhin mehr als zwanzig Jahre lang Journalistin beim Luxemburger Wort war, "grundlegende Unkenntnis der Sachlage" vor, benennt als Ursachen der Medienkrise "Deregulierung, Digitalisierung, Finanzkrise etc." und will, dass die "Gebühren [gemeint wahrscheinlich: Programmentgelte] automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden".

Die letztgenannte Forderung ist nach der gegenwärtigen Rechtslage nur dann zu verstehen, wenn man dem ORF und seinen Organen grundlegend misstraut, denn sie bedeutet eine Einschränkung der derzeit gegebenen Autonomie des ORF, das Programmentgelt selbst festzulegen (siehe dazu - und zu anderen Positionen von "Pro ORF" - hier). Aber vielleicht gibt es auch wirklich Grund, den Organen zu misstrauen, denn Stiftungsratsmitglied Brigitte Kulovits-Rupp sagte wörtlich:
"Kurz zum Stiftungsrat, zur Größe des Gremiums: meiner Meinung nach ist es nicht die Größe des Gremiums, die die Handlungsfähigkeit erschwert. Wenn das politische Ziel einiger Protagonisten lautet, das Unternehmen um jeden Preis zum Scheitern zu bringen und das Tun auch danach ausgerichtet wird, dann wird das zu keinem guten Ende führen. Das soll heißen: wenn die Parole lautet: "Blockade", dann wird nie etwas zustandekommen, egal ob das Gremium aus 35, 20 oder 7 Mitgliedern besteht." (Hervorhebung hinzugefügt)
Das kann man wohl nur so verstehen, dass damit "einigen" Stiftungsratsmitgliedern gröbste Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, denn mit den Aufgaben eines Stifungsratsmitglieds ist es jedenfalls unvereinbar, das Scheitern des ORF anzustreben. Auch Fritz Wendl, Vorsitzender des ORF-Redakteursrats, hat gewisse Zweifel an der Kompetenz der Stiftungsratsmitglieder. Sein Wunsch:
"Beim Auswahlmodus der Eigentümervertreter sind Voraussetzungen zu schaffen, die sicherstellen, dass nur bestellt wird, wer über fachliche Qualifikation verfügt, nicht bloß Fraktionsvorgaben erfüllt, und nicht in Geschäftsbeziehungen mit dem ORF steht. Das ist im Gesetz zu definieren, da sich seit Jahren zeigt, dass Stiftungsräte/Kuratoren nicht in der Lage oder nicht willens sind zu einer Selbstkontrolle von Unvereinbarkeiten." (Hervorhebung hinzugefügt)
Die bekannten Besserwisser wird er damit vielleicht nicht überzeugen.

Mehr will ich zur Enquete gar nicht schreiben, denn einerseits möchte ich nicht zynisch klingen, andererseits habe ich mir auch noch kein Bild von der Gesamtveranstaltung gemacht, sondern erst stichprobenartig in die vom ORF on demand zur Verfügung gestellte Aufzeichnung hineingehört bzw. -gesehen. Ein Wortprotokoll wird in ein paar Wochen auf der Parlamentswebsite zur Verfügung stehen (hier), inzwischen kann man die Aussendungen der Parlamentskorrespondenz (1, 2, 3) oder zB die Reden von ORF-GD Wrabetz und von VÖZ-Präsident Horst Pirker lesen; der ORF hat auch eine kleine Broschüre publiziert, mit der die Fakten aus seiner Sicht dargestellt werden (nicht immer ganz richtig, etwa in der Aussage "ORF erhält nur zwei Drittel des Programmentgelts").

PS: weil Reden von Generaldirektoren derzeit offenbar Saison haben (siehe zuletzt vom ABC-Chef hier), verweise ich noch auf die Rede von BBC-Generaldirektor Mark Thompson auf der Convention der Royal Television Society in Cambridge, am Tag der österreichischen Parlamentsenquete, in der er gegen das "top-slicing" (Verwendung eines kleinen Teils der licence fee für Nicht-BBC-Angebote) ankämpft.

Update 2.11.2009: Das Wortprotokoll der Parlamentarischen Enquete ist nun online verfügbar

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Tuesday, September 15, 2009

Reminder: es gibt keine ORF-Enquete (und Notizen aus dem Randbereich)

Was sich ORF-Generaldirektor Wrabetz von der "Enquete zum Thema ORF und der ORF-Gesetzesnovelle" wünscht, hat er heute bekanntgegeben (zusammengefasst: € 60 Mio aus dem Budget, keine weiteren Werbebeschränkungen, Festschreiben des Online-Angebots im Gesetz [wahrscheinlich meint er: umfassender, als es ohnehin schon in § 3 Abs 5 ORF-G steht - ob die ORF-Marke "chatmania", Registernr. 236521 beim Patentamt, vielleicht doch noch mal zum Einsatz kommt?]). Nicht nur Wrabetz spricht von der "ORF-Enquete", diese Bezeichnung wird auch in vielen der ohnehin schon kaum mehr überschaubaren Statements zu diesem Thema verwendet.

Dabei wäre eine kleine Erinnerung angebracht: es gibt gar keine ORF-Enquete, sondern eine parlamentarische Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich". Da könnte es doch um mehr gehen als um den ORF, vor allem im dritten Themenblock, der der "Frage nach den Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt in Österreich gewidmet" ist, wie es in der Aussendung der Parlamentskorrespondenz hieß. Wie wirkt sich zB der Zusammenschluss Styria/Moser Holding auf die Medienvielfalt aus, oder wie könnten die Rahmenbedingungen für Medienvielfalt - auch abseits der ORF-Geld-, -Macht- und -Posten-Diskussion gestaltet werden - auch darüber könnte gesprochen werden. Realistisch betrachtet wird sich freilich die Kurzbezeichnung "ORF-Enquete" nicht als unzutreffend erweisen, jedenfalls wenn man die Statements im Vorfeld der Enquete so studiert.

Und weil es ohnehin schon so viele Stimmen gibt, was nun mit einem novellierten/neuen ORF-Gesetz nicht alles zu machen/festzuschreiben/zu ermöglichen/zu garantieren etc. sei, muss ich nicht auch noch meinen Senf dazugeben. Eingefallen ist mir bei der Lektüre mancher Wünsche allerdings Kurt Tucholsky, der bekanntlich ausgebildeter Jurist war; er schrieb, natürlich in anderem Zusammenhang: "Nicht nur das Gesetz ist halbirre, genügt nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen, schützt nicht die Schwachen ... die Leute erwarten auch zu viel vom Gesetz."

Ich beschränke mich daher hier auf zwei Marginalien, sozusagen zum ausgefransten Rand der Medienpolitik, nämlich zu TW1 und zur Wiener Zeitung:
1. Laut Presse steht die Umwandlung von TW1 in einen öffentlich-rechtlichen Kultur- und Infokanal "auch auf Wrabetz' Wunschzettel. Derzeit wird der als Privatsender vom ORF 'mit einem Minigewinn geführt' – das habe aber wenig Sinn, so Wrabetz." Letzteres hätte ich auch so gesehen, aber warum sich der ORF die wenig sinnvolle Führung eines Privatsenders mit Minigewinn angetan hat, wird dadurch nicht erklärt - vor allem weil der ORF unter Wrabetz dem Rechnungshof schon entgegengehalten hat, dass der ORF mit der Übernahme aller Anteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH (TW1) strategische und wirtschaftliche Interessen verfolgt hat (siehe dazu auch hier). Falls TW1 verkauft wird, würde ich gerne wissen, wieviel der ORF an diesem Abenteuer alles in allem verdient (oder verloren) hat.
2. Zu Inhalten der Wiener Zeitung wollte ich zwar nichts mehr schreiben, aber einen Satz von Andreas Unterberger in seiner aktuellen Kolumne muss man fast zitieren: "In Wahrheit aber bleibt das System demokratiepolitisch eine Provokation, solange der ORF mit den Pflichtbeiträgen tut, was ihm beliebt." Wie ist das eigentlich mit der Wiener Zeitung und den Pflichtbeiträgen (für Pflichtveröffentlichungen)? In diesem Zusammenhang ein Hinweis, wie es auch geht: Deutschland senkt mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Kosten für die verpflichtende elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

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Die Public Value-Woche: Parlaments-Enquete und Rundfunkforum

Eigentlich läuft derzeit gerade die "Aktionswoche zum bedingungslosen Grundeinkommen" - aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaut es nicht so ganz nach einer bedingungslosen Grundfinanzierung aus. Die näheren Bedingungen werden diese Woche nicht nur zwischen Republik und Europäischer Kommission im Beihilfeverfahren weiter verhandelt (auch wenn die Eckpfeiler im Wesentlichen feststehen dürften), sondern auch in einer parlamentarischen Enquete besprochen (siehe dazu schon hier und hier).

Mittlerweile gibt es dafür eine geänderte Tagesordnung und Liste der Referenten und Referentinnen. Dass Nellie Kroes nicht kommen würde, war zu erwarten, an ihrer Stelle spricht ihr Generaldirektor Philip Lowe (wer dabei Konkretes und/oder Neues erwartet, wird enttäuscht sein). Auch sonst bleibt das Rednerfeld trotz Änderungen männlich. Ausgefallen ist einer der drei deutschen Karnevals- und Rundfunkexperten: Fritz Pleitgen, ex-ARD und ex-EBU-Chef, wird keinen Kommentar mehr zu den Zukunftschancen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgeben (er wird bei der Enquete überraschenderweise auch nicht durch Günter Struve oder Gerd Bacher, sondern durch Jean-Paul Philippot, aktueller EBU-Chef aus Belgien, ersetzt).

Zur Vorbereitung auf den Beitrag von ZDF-Chef Markus Schächter sei übrigens eine kleine Übersetzungshilfe von den "medienpiraten" dringend empfohlen: Reden wie Markus Schächter (Teil 1, Teil 2, Teil 3).

BBC-Chef Mark Thompson wird nicht kommen (der hat zu Hause genug zu tun), statt dessen kommt die Nummer 2 der BBC, Mark Byford [update: 17.9.2009: auch Mark Byford ist nicht gekommen, ich habe die hier zunächst gemachten Anmerkungen zu seiner Person nun gelöscht].
Und schließlich fehlt auch Armin Walpen, der bald nicht mehr-Generaldirektor der SRG. An seiner Stelle wird sein Stellvertreter Daniel Eckmann sprechen, dessen Zukunft bei der SRG allerdings nur unwesentlich länger dauern wird als die seines Chefs: ein Monat nach Walpen wird auch Eckmann die SRG verlassen.

Im zweiten Themenblock der Enquete fallen keine Redner aus, allerdings kommen noch zwei dazu: der Zentralbetriebsratsobmann des ORF und Markus Breitenecker von Puls 4. Puls 4 wird übrigens am Tag vor der Enquete, am 16. September 2009, um 20:15 die "TV-Arena 09" zeigen: eine Diskussion, an der unter anderem die Klubobleute von ÖVP und SPÖ, Generaldirektor Philip Lowe, VÖZ-Präsident Horst Pirker und "namhafte internationale und österreichische Medienexperten,... darunter Alfred Grinschgl, Michael Grabner, Michael Holoubek, Klaus Unterberger, Hans-Jörgen Manstein, Univ.-Prof. Mag. DDr. Matthias Karmasin, Mag. Gerald Grünberger, Dr. Heinz Fischer-Heidelberger, sowie die wichtigsten Medienjournalisten" teilnehmen werden. "Vom ORF ist Generaldirektor Alexander Wrabetz angefragt."

Und was jedenfalls - trotz der Kampfprogrammierung durch die Parlamentarische Enquete am Nachmittag des 17.9. - nicht ausfällt, ist natürlich das 5. Österreichische Rundfunkforum am 17. und 18. September (sozusagen der kleinere, fokussierte Spartenkanal im Vergleich zur Enquete), diesmal zum Thema "Public Value" (dazu schon hier bzw hier). [Disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters]

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