Tuesday, November 24, 2009

Vermischte Lesehinweise (2)

1. Rundfunkrechtliches aus Deutschland:
2. Aus dem Ofcom-Broadcasting Bulletin:
  • Wer sich über eine zu detaillierte Rundfunkaufsicht in Österreich aufregt, kennt die britische Situation nicht: in den regelmäßig alle zwei Wochen erscheinenden Broadcast Bulletins werden auf vielen - oft über hundert - Seiten die Verfehlungen der Rundfunkveranstalter (oder Feststellungen, dass keine Verfehlungen vorlagen) ausgeführt. Das kann manchmal amüsant sein, manchmal aber auch recht grundsätzlich. Die jüngste Nummer (146) beschäftigt sich mit der (unzulässigen) werblichen Gestaltung von sponsorship credits. Die diesbezüglichen Regeln sind in Österreich aufgrund der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben sehr ähnlich ("Patronanzsendungen", zB § 17 ORF-Gesetz). 
  • In Nummer 146 des Broadcast Bulletins fndet sich eine interessante Entscheidung zu den Pflichten von Rundfunkveranstaltern, die Minderjährige in ihren Programmen (hier: "Boys and Girls Alone") einsetzen.
3. Von der EU-Kommission:
4. Telekom:
5. Medien:

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Sunday, August 30, 2009

Murdoch lobt "regulatory professionalism of Germany" (und den Darwinismus im Mediengeschäft)

Dass James Murdoch, Chairman and Chief Executive Europe and Asia der News Corporation (und natürlich Sohn von Rupert Murdoch), weder für die BBC noch für die britische Regulierungsbehörde Ofcom besondere Sympathien hat, ist nicht wirklich überraschend. Schließlich ist die BBC ein wesentlicher Konkurrent von News Corp-Unternehmen (zB BSkyB oder - im Online-Bereich - auch der Sun oder Times). Und so finden sich in seiner MacTaggart Lecture vom vergangenen Freitag (hier als pdf) massive Breitseiten sowohl gegen die BBC (insbesondere auch gegen den BBC Trust: "You need deep pockets, sheer bloody-mindedness and an army of lawyers just to make the BBC Trust sit up and pay attention") als auch gegen Ofcom ("a regulator armed with a set of prejudices and a spreadsheet"). Nicht ganz unrecht hat Murdoch vielleicht mit seinem Hinweis auf die überbordende Produktion von Konsultationsdokumenten und Berichten durch Ofcom, die er mit Zahlen unterlegt:
"In the past five years Ofcom launched nearly 450 consultations – nearly two every week. It has produced three Public Service Broadcasting annual reports, and two Public Service Broadcasting reviews in five phases. These alone have in total - including appendices, special reports and other related material - amounted to over five thousand pages and spawned another 18,000 pages of responses."
Freilich: dass eine der jüngsten Konsultationen Maßnahmen betrifft, mit der BSkyB verpflichtet werden soll, Premiumkanäle anderen Anbietern auf Vorleistungsbasis zur Verfügung zu stellen, hat James Murdoch dabei nicht erwähnt (siehe dazu die Ofcom-Presseaussendung vom 26.06.2009, das Konsultationsdokument und die Konsultationswebsite).

Auf den ersten Blick überraschend fand ich das ausdrückliche Lob Murdochs für den "regulatory professionalism of Germany": meint er damit die Landesmedienanstalten? Wohl nicht: der Dank an die deutsche Regulierung gilt sicher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
, die zugunsten der News Corporation eine "Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der Premiere AG" aussprach (siehe dazu auch hier und hier).

Und ebenfalls nur auf den ersten Blick überraschend ist, dass von einem Vertreter der erzkonservativen News Corp (die zu Murdoch gehördenden Fox News in den USA strahlen immerhin auch Werbung des Creation-Museums aus) massive Einwände gegen den Kreationismus vorgebracht werden: denn er sieht Vertreter des Kreationismus dort, wo sie bisher außer ihm wohl noch niemand vermutet hat - in der britischen Fernsehindustrie. "The consensus appears to be that creationism – the belief in a managed process with an omniscient authority - is the only way to achieve successful outcomes." Nach Murdoch folgerichtig wäre der medienwirtschaftliche Darwinismus daher auch Garant für die (journalistische) Unabhängigkeit. "The only reliable, durable, and perpetual guarantor of independence is profit." Einige Mitarbeiter der News Corp sehen das vielleicht anders - siehe dazu auch den Bericht des House of Lords: "Why ownership matters" (dazu auch hier und hier).

PS: die MacTaggart Lecture wird jährlich beim Edinburgh International Television Festival gehalten, auch vergangenes Jahr gab es dabei übrigens Angriffe auf Ofcom, allerdings von einem Vertreter der BBC. Umfangreiche Berichterstattung zum EITV-Festival und insbesondere auch zur MacTaggart Lecture (einschließlich zB der Reaktion des BBC Trust) findet sich hier beim MediaGuardian.
[update 30.08.2009: weitere Reaktionen: Will Hutton im Observer, Robert Peston von der BBC - siehe auch dessen Dunn Lecture -; Bericht im Guardian, Peter Preston im Guardian]
[update 05.09.2009: laut Umfragen wird die Position Murdochs von der Mehrheit der britischen Bevölkerung nicht geteilt - das Vertrauen in die BBC hat seit dem vergangenen Jahr sogar zugenommen, siehe diesen Bericht]

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Wednesday, August 26, 2009

Don't talk back this way: Ofcom auf den Spuren der FCC

Von der FCC in Zeiten der Bush-Präsidentschaft war man einen harten Kurs gegen sogenannte "fleeting expletives" gewohnt (siehe zur zentralen Auseinandersetzung zwischen FCC und Fox, u.a. zum Paris Hilton-Sager: "Have you ever tried to get cow shit out of a Prada purse? It’s not so fucking simple." hier, hier, hier und hier).

Bemerkenswert ist aber, dass in jüngster Zeit auch die britische Regulierungsbehörde Ofcom - eine geradezu paradigmatische New Labour-Erfindung (siehe näher dazu zB hier auf theregister) - bei der Verwendung des "f word" während der Tageszeit kein Pardon kennt. Jüngst hat Ofcom eine Rechtsverletzung durch die BBC festgestellt, weil Tony Curtis in einem Live-Interview in der Radiosendung Talkback die Worte "bastards", "bullshit" und - das schlimmste Wort - "fuck off" verwendet hat.

Die Ofcom-Entscheidung ist hier (S. 25/26) nachzulesen. Bemerkenswert ist, dass sich der Interviewer gleich während des Interviews zweimal bei den Hörern für die schlimmen Worte entschuldigt und den Interviewpartner darauf aufmerksam gemacht hat, dass er solche Wörter nicht verwenden soll. Und auch Tony Curtis hat sich, nachdem ihm bewusst wurde, dass es sich nicht um eine Aufzeichnung sondern um ein Live-Interview handelte, ausdrücklich bei jedermann entschuldigt (im Wortlaut in der Ofcom-Entscheidung nachlesbar). Ofcom zeigte sich davon nicht beeindruckt:
"Ofcom took into account the nature of the programme, the fact that it was a live broadcast, and also the apologies offered to listeners by both the presenter and Mr Curtis.
Ofcom considers that during live interviews it is important for the broadcaster to properly brief interviewees of the need to avoid offensive language (where appropriate) and also to be particularly vigilant during the broadcast itself for any potential breaches of the Code and where necessary take action to prevent them.
While Ofcom acknowledged that the apologies to listeners went some way in mitigating the potential offence of the language used, Ofcom considered that the language, in particular the use of the word 'fuck' was likely to have gone beyond the expectations of the audience for a programme of this type and at this time."
Ist es aber einem Radio- oder Fernsehreporter wirklich zuzumuten, jeden Interviewpartner vor dem Interview (in der Entscheidung heißt es eigentlich "during the interview") ausdrücklich darüber aufzuklären, welche Worte er (nicht) verwenden darf?

Im konkreten Fall hat der Interviewer sogar fast mustergültig versucht, den Interviewpartner einzubremsen (Zitat: "Oh no, now come on. We really, really can't use that kind of language"). Was hätte er tun sollen: das Interview abbrechen, das Aufnahmegerät abschalten? Muss man als Reporter/Rundfunkveranstalter nun nicht nur, wie die FCC meint, von Leuten wie Paris Hilton eine etwas zu herbe Sprache erwarten, sondern auch von großen alten Hollywoood-Stars? Und kann eine solche Policy, konsequent zu Ende gedacht, überhaupt noch zu einem anderen Ergebnis führen als zum Vermeiden von Live-Interviews?

"Fucking hell ... it's fucking Great Britain"
, sagte Jamie Oliver einmal im Fernsehen (allerdings nicht im Tagesprogramm)

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Wednesday, August 12, 2009

In der Krise lieber kommunizieren als dinieren: Ofcom Report (und anderer Lesestoff)

"Consumers prefer communications over celebrations in recession", so fasst die britische Regulierungsbehörde Ofcom wesentliche Ergebnisse ihres aktuellen Communications Market Report 2009 (pdf) zusammen (Presseaussendung; siehe auch die Übersicht über die Daten): "When asked which items consumers were likely to cut back on in the recession, 47 per cent would choose to cut back on going out for dinner ... only a fifth (19 per cent) who would cut back on mobile phone spend, 16 per cent on TV subscriptions and 10 per cent on their broadband services."

Wenig überraschend ist, dass die Ofcom-Leute wieder ganz beeindruckt davon sind, wie gut es den Menschen dank ihrer Arbeit geht ("People taking control and getting good deals in downturn"), auch wenn es für sie sonst manchmal weniger zu lachen gibt (siehe zB "Tories would cut Ofcom powers", Maggie Bown: Why I have sympathy for Cameron's view on Ofcom's policy role", "Ofcom hits back at David Cameron", "Ofcom is out of date", "Does Ofcom deserve it?", "Ofcom trims pay at top", usw).

In diesem Zusammenhang gleich noch Hinweise auf weiteren Lesestoff:

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Wednesday, July 01, 2009

Public Service Teleshopping und "transactional TV gambling services"

Auf dem österreichischen Fernsehmarkt war der "Quiz Express", die Call-In-Show des öffentlich-rechtlichen ORF, kein durchschlagender Erfolg. Laut Stellungnahme des ORF gegenüber dem Bundeskommunikationssenat (siehe dazu bereits hier) hat der "Quiz Express" "keine Erträge abgeworfen" (mit anderen Worten: musste durch Einnahmen aus den Programmentgelten mitfinanziert werden!); abgesehen davon war dieses ORF-Angebot Teleshopping und damit gesetzwidrig, wie der BKS in seinem Bescheid vom 1. September 2008 feststellte (die Sendung ist mittlerweile eingestellt).

Umso nachhaltiger ist der Erfolg dieser Sendung auf europäischer Ebene: wer immer sich mit europäischem Rundfunkrecht und Rundfunkregulierung beschäftigt, kommt nämlich an dem in der "Quiz Express"-Causa ergangenen EuGH-Urteil (C-195/06 KommAustria / ORF) nicht vorbei. Auch der aktuelle siebente Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" (KOM(2009)309 vom 20.6.2009) stellt diese Sache gleich an den Anfang des Kapitels über die Anwendung der Werbevorschriften.

Ansonsten ist zu diesem Bericht nicht viel anzumerken, die Kommission erledigt ihre Verpflichtung nach Art 26 der Fernsehrichtlinie, alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie zu erstellen, mittlerweile routiniert und ziemlich uninspiriert. Der Bericht umfasst schlanke elf Seiten und enthält neben einer groben Skizze des Richtlinienrechts (sowohl in der alten als auch in der bis spätestens 19. Dezember 2009 umzusetzenden Fassung) nur eine eher kursorische und beliebig wirkende Aufzählung verschiedener von der Kommission für relevant erachteter Entwicklungen der beiden vergangenen Jahre. Wirklich Neues erfährt man daraus nicht.

Public Service Teleshopping?
Während in Österreich Teleshopping im öffentlich-rechtlichen Fernsehen (noch) unzulässig ist, gehen die Briten wieder einmal einen Schritt voraus. Mit einer Änderung des COSTA (Code on scheduling of TV advertising) wird nun auch den öffentlich-rechtlichen TV-Veranstaltern im Vereinigten Königreich die Möglichkeit eingeräumt, bis zu sechs Stunden Teleshopping anzubieten (zwischen 0 und 6 Uhr).

Außerdem hat die britische Regulierungsbehörde Ofcom Änderungen bei der regulatorischen Beurteilung von "transactional TV gambling channels" vorgenommen. Solche Spiele-Sender standen früher unter einer allgemeinen Lizenz als redaktionelle Programme - in Hinkunft werden auch diese Programme als Teleshopping klassifiziert. Mit anderen Worten: Was früher als redaktioneller Inhalt - auch öffentlich-rechtlicher Sender - durchging, wird nun neu als Teleshopping qualifiziert.
Sicher ein Schritt zu mehr Ehrlichkeit - aber irgendwie wirkt es doch merkwürdig, wenn auch Public Service-Broadcastern Formate zugestanden werden, bei denen ein öffentlich-rechtlicher Mehrwert jedenfalls nicht leicht zu erkennen ist. Dass aber die Definition von Public Service-Aufträgen für Rundfunkveranstalter Sache der Mitgliedstaaten ist und diese dabei über weites Ermessen verfügen, hat das EU-Gericht erster Instanz zuletzt etwa in der Sache TV2 (siehe dazu hier) betont; ähnlich auch der EuGH in der Rs C-222/07 UTECA (siehe dazu hier). Die Mitgliedstaaten dürften sogar Must Carry-Verpflichtungen für Teleshopping-Angebote festlegen (siehe dazu hier).

Zumindest in einem Punkt hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Rundfunk-Leiturteil vom September 2007 recht: "Rundfunk kann für die Verfolgung nicht nur publizistischer, sondern auch wirtschaftlicher Ziele eingesetzt werden."

PS - weil es sachlich dazupasst: die sogenannte "Gewinnspielsatzung" der deutschen Landesmedienanstalten ermöglicht es offenbar, dass nun auch Minderjährige bei Call In-Sendungen angesprochen werden - als hätte es noch eines weiteren Belegs für die Qualität dieses "Regulierungsinstruments" bedurft (siehe dazu in diesem Blog zB schon hier und hier).
Update (10.08.2009): Nach einem Bericht in DWDL.de hat 9Live beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf einen Normenkontrolle hinsichtlich der Gewinnspielsatzung gestellt; ungeachtet dessen will sich der Sender aber neu positionieren, da Call-In-Formate nicht mehr so gut laufen.

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Sunday, June 21, 2009

Neuigkeiten von der USB-Stick-Fraktion: Digital Britain


Während die österreichische Internetoffensive weiterhin in geheimer Mission unterwegs ist, macht die in ähnlicher Weise mit einem USB-Stick als Symbol operierende britische "Digital Britain"-Initiative ziemlichen Wind.

Der vergangene Woche vorgestellte Endbericht brachte durchaus einige kontroverse Ideen: von der Steuer auf Festnetzanschlüsse (50p pro Monat), über die Abschaltung von Internetzugängen bei Verstößen gegen Urheberrechte, die Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks bis 2015, bis hin schließlich zur Neuverteilung eines Teils der BBC-Licence Fee ("top-slicing"), zugunsten vor allem von ITV (da trifft es sich - für ihn - gut, wenn Stephen, mittlerweile Lord, Carter, früherer Chef von Ofcom und nun zuständiger Minister, demnächst Chef von ITV werden dürfte, siehe zB "Lord Carter to quit").

Zum Digital Britain-Bericht gäbe es viel zu sagen/schreiben - aber aus Zeitgründen müssen hier einmal ein paar Links auf britische Reaktionen reichen. Zunächst einmal die vom Medienministerium veröffentlichten media releases (1), (2), (3), weiters Berichte auf Times Online, im Guardian (PSB blow, Ofcom wins und Emily Bell mit "Digital Britain: pipes, not poetry"; sowie die Gesamtübersicht hier) und bei der BBC selbst (expert reactions, BBC fee could fund ITV Wales news, ITV to gain licence fee share, licence fee could be shared).

Erwartungsgemäß besonders kritisch äußerte sich natürlich der konservative Schatten-Staatssekretär für Medien und Kultur, Jeremy Hunt; aber liegt er wirklich ganz daneben, wenn er Folgendes anmerkt:
"The introduction of the report on page 3 says it seeks to achieve 7 things. What are they? The first is an analysis. The second is an analysis. The third, a statement of ambition. The fourth a restatement. The fifth an analysis. The sixth a framework. And the seventh a review.

Where in all this is a single action? But there is one area in which this report has excelled itself: consultations. The interim report published in January announced 8 consultations. This one announces 12 - plus one new quango [quasi-NGO]. This is surely government of the management consultants for the management consultants by the management consultants."

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Saturday, May 23, 2009

Rundfunkzulassungen: die Lotterie


Die Vergabe von Frequenzen bzw von Hörfunkzulassungen kann auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen. Lehrbuchmäßig unterscheidet man meist folgende Grundformen:
  • "first come, first serve": Zuteilung nach Maßgabe des Antragsdatums
  • vergleichende Auswahlverfahren ("Kriterienwettbewerb", "beauty contest"): Festlegung bestimmter Kriterien, die bei der Vergabe berücksichtigt werden (zB Diensteangebot, Preisgestaltung, Flächendeckung, bei Rundfunkzulassungen in der Regel publizistische Kriterien, etwa den Anteil eigengestalteter Sendungen, die Programmausrichtung, regionalen Bezug, Medienvielfaltsaspekte etc.)
  • Versteigerung (Auktion): die Frequenzen bzw die Zulassung erhält, wer nach den Versteigerungsregeln als Gewinner festgestellt wird (d.h. in der Regel: wer am meisten für die Frequenznutzung bezahlt)
  • Los (Lotterie)
  • freie Nutzungen ("unlicensed spectrum" oder "open spectrum"), zB im ISM-Band oder DECT
Die britische Regulierungsbehörde Ofcom ist nicht nur für ihre detaillierten und komplexen Auktionsverfahren bekannt (zB aktuell, allerdings wegen diverser Gerichtsverfahren ins Stocken geraten, im 2,6 GHz-Bereich), sie kann auch ganz anders: für beschränkte Hörfunkzulassungen gibt es auch den Losentscheid, der Ofcom-untypisch low-tech erfolgt. Das oben eingebettete offizielle Ofcom-Video zeigt die Vergabeentscheidung zu den beschränkten Hörfunkzulassungen für den Ramadan 2009 - falls ich bei Gelegenheit wieder einmal eine Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung und/oder zur Vergabe von Hörfunkzulassungen machen sollte, habe ich damit ein schönes Lehrvideo gefunden.

Für die anderen Vergabeformen sind solche Videos nicht so leicht zu finden: zur Auktion vielleicht etwas zur holländischen Auktion, oder mehr on topic, aber nicht ganz so aktionsgeladen, Nobelpreisträger Ronald Coase, der von der "Erfindung" der Frequenzversteigerung 1951 erzählt (es war übrigens nicht Coase selbst, sondern Leo Herzel, einer seiner Studenten, der den Einfall dazu hatte). Zum Beauty Contest ist es besonders schwierig, nicht in Stereotype zu verfallen (zumal natürlich auch in Beauty Contests zu Frequenz- oder Zulassungsentscheidungen die Antworten gelegentlich von einer Qualität sein können, wie man sie aus amerikanischen beauty pageants kennt); vielleicht kann man diesen besonderen Beauty Contest als Illustration nehmen. Für first come, first serve schließlich bleibt nur dieses zu Recht wenig gesehene Haustiervideo.

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Sunday, February 22, 2009

Festes Netz, festes Entgelt, (nach unten) flexible Bandbreite

Zwischen beworbener und tatsächlich nutzbarer Bandbreite liegt bei mobilem Breitband-Internet regelmäßig ein recht beträchtlicher Unterschied (siehe etwa den Arbeiterkammer-Test vom Oktober 2008); teilweise lässt sich das auch mit den technischen Gegegebenheiten erklären. In letzter Zeit hat aber die Praxis, mit faktisch kaum erreichbaren "bis zu"-Bandbreiten zu werben, auch auf das Festnetz übergegriffen.

Abgesehen von der Frage, ab welchem Übertreibungsgrad die Werbung irreführend ist (und gegebenenfalls, ab welchem Übertreibungsgrad sie dann wieder als marktschreierische Werbung, die ohnehin niemand ernst nimmt, nicht mehr irreführend wäre), stellen sich da natürlich auch einige vertragsrechtliche Fragen. Wenn die Leistungsbeschreibungen zB "bis zu 16 Mbit/s" versprechen, muss man dann auch 2 oder 3 Mbit/s als vertragskonform hinnehmen? Meines Erachtens jedenfalls dann nicht, wenn auch Bandbreiten "bis zu 4 Mbit/s" oder "bis zu 8 Mbit/s" angeboten werden. Interessanter wird es, wenn in den Leistungsbeschreibungen die Bandbreiten ohne "bis zu"-Einschränkung angegeben werden, und nur auf der Website folgender kleiner Hinweis erfolgt:
"Die angegebenen Bandbreiten verstehen sich als maximal im geteilt genutzten Netzwerk."
Ob diese Klausel den Benchmark-Test des § 6 Abs 3 KSchG (Transparenzgebot) bestehen würde, will ich hier einmal dahingestellt lassen - wie sie sich im Ergebnis auswirken kann (und wie der Provider - nicht - reagiert), zeigt dieser Beitrag von Manfred Schindler: statt der versprochenen 30 Mbit/s sind es bei ihm im Regelfall knapp 1 Mbit/s, also bloß ein Dreißigstel vom erwarteten "speed". (Da kann ich richtig zufrieden sein: immerhin bekomme ich von meinem Provider typischerweise zwischen 30 und 45% jener 8 Mbit/s, die mir "bis zu"-versprochen wurden.)

Aber vielleicht sollte man als Konsument beim Abschluss von Verträgen über Breitband-Internet von den Providern lernen und eigene Vertragsklauseln verwenden, zB:
"Das von mir zugesagte Entgelt versteht sich als maximal im geteilt genutzten Konto." (Mit anderen Worten: was ich an Geld übrig habe, verteile ich bis zu diesem Maximalbetrag auch an Sie). Noch einfacher ist natürlich: "Das von mir zugesagte Entgelt beträgt bis zu xy Euro monatlich".
PS - im Ernst: die brititsche Regulierungsbehörde Ofcom hat aufgrund ähnlicher Probleme einen freiwilligen Verhaltenskodex erstellt, der mittlerweile von den wesentlichen ISPs unterzeichnet wurde (siehe dazu auch den Konsumentenleitfaden). Der Verhaltenskodex unterscheidet zwischen "headline or advertised speed" (das ist die in der Werbung genannte Geschindigkeit), "access line speed" (maximale Geschwindigkeit zwischen Breitband-Modem und local exchange / cable head end), "actual throughput speed" und "average throughput speed" (was der Kunde tatsächlich bekommt). Für "early 2009" hat Ofcom auch die Veröffentlichung von weiteren Untersuchungsergebnissen angekündigt, wonach ein Viertel der britischen Breitbandkunden nicht die von ihnen bei Vertragsabschluss erwartete Bandbreite bekommen haben.

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Monday, February 02, 2009

Digitale Dividende - für wen?

Wenn es um die Verteilung von Dividenden geht, ist das Interesse groß - und wie der volle Saal bei der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Digitale Plattform Austria letzten Dienstag gezeigt hat, gilt dies auch für die digitale Dividende (siehe dazu schon hier), selbst wenn noch keineswegs feststeht, wie viel es letztlich zu verteilen geben wird.

Die Veranstaltung unter dem schlichten Titel "Die digitale Dividende" bot einen informativen Überblick über die tatsächliche Situation in Österreich und über die maßgebenden Interessenpositionen, von den Rundfunknetzbetreibern über die Mobilfunker bis zu den Kulturveranstaltern, die um die Einsetzbarkeit ihrer drahtlosen Mikrofone bangen. Interessant waren auch die ersten zaghaften Ansätze für eine österreichische frequenzpolitische Position, die sich aus dem Einleitungsstatement von Univ.-Prof. Georg Lienbacher, Leiter des Verfassungdienstes im Bundeskanzleramt, ableiten lassen (da Lienbacher in Vertretung des kurzfristig verhinderten Medien-Staatssekretärs Josef Ostermayer sprach, darf man wohl annehmen, dass es sich dabei um eine "offiziöse" Position handelt). Lienbacher betonte den Interessenausgleich, den es zwischen Rundfunkveranstaltern, Mobilfunkbetreibern und Konsumenten bei der DVB-H-Vergabe gegeben habe, und wünschte sich darauf aufbauend auch in Zukunft eine pragmatische Vorgangsweise. Der Bedarf an zusätzlichen "Muxen" (Multiplex-Plattformen) für DVB-T in Österreich sei "überschaubar", meinte Lienbacher und betonte, dass weder ein gänzliches Aufbrauchen der digitalen Dividende für Rundfunkdienste, noch eine "Vorausreservierung für nicht umsetzungsreife Konzepte" angebracht sei. Deutliche Kritik gab es an der Europäischen Kommission; Österreich spreche sich gegen den Versuch aus, den politischen Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten in der Rundfunk- und Frequenzpolitik zurückzudrängen; Rundfunk-Frequenzen seien auch kein beliebig handelsbares Wirtschaftsgut.

Wesentliche Aussagen der weiteren Referenten sind der Presseinformation der RTR zu entnehmen; daher hier nur ergänzend ein paar aus meiner Sicht interessante Details, die in der Presseinfo nicht erwähnt werden:
  • Hans Hege, Direktor der MABB, betonte die Bedeutung der terrestrischen TV-Verbreitung für Zweitgeräte und mobile Geräte, sodass die Reichweite von DVB-T über die bundesweit 11% der Haushalte, für die DVB-T die einzige TV-Versorgung ist, hinausgehe. Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten haben sich nach seinen Angaben durch die Digitalisierung die Senderkosten halbiert. Die Terrestrik sei auch notwendig, um unerwünschten Entwicklungen (Verschlüsselung bisher frei empfangbarer Programme) in der Kabel- und Satellitenverbreitung entgegenzuwirken. Hege sprach sich für die Harmonisierung des (bisherigen) Rundfunk-Spektrums oberhalb von 790 MHz aus, auch um Breitband-Internet zu ermöglichen (durch Rundfunkgebühren würden ja zB auch die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anstalten finanziert werden, sie sollten daher auch von jedermann genutzt werden können, was eine entsprechend Internetanbindung voraussetzt). Dennoch zeigte sich Hege skeptisch zur Nutzung der digitalen Dividende durch Mobilfunker: für mobiles Telefonieren sei die digitale Dividende nicht notwendig, die bisher mangelnde Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit Breitband-Internet sei auch "kein Problem der Physik", sondern eine wirtschaftliche Frage. Auch Rundfunkfrequenzen seien dafür kein Allheilmittel. Schließlich sei "die bisherige Geschichte der Durchsetzung von (Versorgungs-)Auflagen keine Erfolgsgeschichte". Frequenzbedarf für Rundfunkdienste werde es bei einer späteren Umstellung auf DVB-T2 geben; dass HDTV über DVB-T verbreitet werde, hält Hege hingegen auf absehbare Zeit nicht für realistisch.
  • Michael Truppe vom Bundeskanzleramt berichtete über den Diskussionsstand in Brüssel (sieh dazu die Vortragsfolien).
  • Franz Prull (im Bild oben links zu sehen), stv. Leiter der KommAustria und oberster Rundfunk-Frequenzplaner, zeigte auf, was von der theoretisch möglichen digitalen Dividende in der frequenzplanerischen Praxis überbleibt (siehe seine Folien). In Österreich mit seinen (für die Frequenzplanung) neun bis zehn Nachbarstaaten ist die Situation natürlich einigermaßen komplexer als auf einer Insel wie etwa dem UK. Von sechs bis sieben "Layers" (Bedeckungen) bleibt da manchmal gar nicht mehr viel übrig, zumal die Vergabe der digitalen Dividende ja schon mit Mux B (zweites bundesweites DVB-T), Mux C (regionales DVB-T) und Mux D (bundesweites DVB-H) begonnen hat.
  • Auch Franz Ziegelwanger, Frequenzmanager des BMVIT, ging auf die technischen Gegebenheiten ein und erläuterte insbesondere die schwierige Situation von PMSE (Funkanwendungen für "Programme Making and Special Events", also vor allem drahtlose Mikrofone in Theatern, Opernhäusern, bei Veranstaltungen und der TV-Programmproduktion), die derzeit in lokal nicht genutzten Bereichen des Rundfunkspektrums verwendet werden, durch die Ausnützung der digitalen Dividende aber "vertrieben" werden könnten. Allenfalls könnte für diese Anwendungen Ersatz im L-Band gefunden werden (siehe seine Vortragsfolien).
  • Michael Wagenhofer, kaufmännischer Geschäftsführer der ORS, betonte - im Gegensatz zu Hege - dass auch HDTV digital terrestrsich verbreitet werden müsse. In einer digitalen Zukunft müssten "zumindest 2 HDTV-MUXe" in der Startphase, danach bis zu 7 HD-MUXe angeboten werden, für einen weichen Umstieg (auch auf DVB-T2) seien daher Frequenzreserven erforderlich - für andere Anwendungen blieb in seinem Szenario kein Raum (siehe auch seine Vortragsfolien).
  • Iris Henseler-Unger, Vizepräsidentin der deutschen Bundesnetzagentur, berichtete von Grabenkämpfen um die digitale Dividende und verwendete mehrfach das Bild von Schützengräben - insgesamt eine recht martialische Darstellung. Und auch wenn sie sich eher in der Rolle einer Vermittlerin sehen wollte, war doch ziemlich klar, wo ihre Präferenzen lagen - jedenfalls nicht bei den Rundfunkveranstaltern und den sie unterstützenden Ländern. In einigen Punkten aber deckte sich ihre Meinung durchaus mit Hans Hege, etwa dass HDTV über terrestrische Verbreitunsgwege "keinen Sinn" macht, aber auch bei der Einschätzung, dass DVB-T als "Hebel" nützlich ist, um Verschlüsselungsbestrebungen im Kabel- und Sat-Bereich im Zaum zu halten. Henseler-Unger machte klar, dass sie jedenfalls von einer Zuweisung des Frequenzbereichs 790-862 MHz für Mobilfunkanwendungen (IMT) ausgeht und auch im Bereich 470 bis 790 MHz andere Anwendungen als Rundfunkdienste zulassen möchte (neben PMSE auch Cognitive Radio und drahtlosen festen Breitbandzugang). Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung, in der dies geregelt werden soll, könnte im Februar im Kabinett beschlossen werden, bedarf aber dann noch der Zustimmung durch den Bundesrat (siehe auch ihre Vortragsfolien).
  • Tobias Schmidt von RTL verteidigte eloquent die Position der Rundfunkveranstalter. Das Kompromissangebot aus dieser Sicht war, die Kanäle 61 bis 69 (also 790 bis 862 MHz) für andere Anwendungen freizugeben, dafür aber für den Frequenzbereich unter 790 MHz einen "Bestandsschutz" für Rundfunkdienste festzuschreiben; außerdem müssten die Kosten für notwendige Umzugsmaßnahmen aus dem Bereich 790 bis 862 MHz von den "neuen Mietern" bezahlt werden. Für Schmidt ist das Argument, die digitale Dividende werde von Telekomanbietern zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum genützt werden, nicht glaubwürdig; wörtlich sagte er: "Ich möchte das den Kollegen von der Telekomseite raten, das nicht allzu sehr nach vorne zu tragen, sonst werden sie es am Ende noch tun müssen."
  • Stephan Korehnke von Vodafone D2 bezog die Gegenposition (siehe auch seine Vortragsfolien) - er will, dass zusätzlich zu den aus seiner Sicht ohnehin klaren 72 MHz (790 bis 862 MHz) noch weitere 90 MHz für Telekomanwendungen freigemacht werden. Auflagen zur Flächenversorgung sollen nur "mit Augenmaß" erteilt werden (soll wohl heißen: gerade nicht für die wirklich ländlichen Gebiete). Bei der "Förderung kultur- und medienpolitischer Zielsetzungen wie zB kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus" setzte Korehnke in seinen Vortragsfolien ein Fragezeichen: die Liberalisierung der Frequenzverwaltung soll nach Ansicht von Vodafone D2 offenbar ohne Berücksichtigung dieser Kriterien erfolgen.
Man kann nun gespannt sein, wie sich der österreichische "pragmatische Ansatz" entwickeln wird und ob sich daraus gar einmal so etwas wie eine nationale Frequenzpolitik und -strategie (siehe Art 3 Abs 1 lit b der Entscheidung über die einheitliche Bereitstellung von Informationen über die Frequenznutzung in der Gemeinschaft) entwickeln könnte (siehe dazu auch hier)

PS: Die britische Regulierungsbehörde Ofcom, in ihrer Eigenwahrnehmung immer schon "leader within Europe in planning for the release of a digital dividend", hat übrigens heute ein Konsultationsdokument (Kurzfassung, Presseinfo) veröffentlicht, in dem sie eine Änderung des bisherigen Planes zur Diskussion stellt. Im Hinblick auf die - nach dem Ergebnis der Weltfunkkonferenz eigentlich wenig überraschende - Entscheidung anderer EU-Staaten, vorrangig das Spektrum von 790 bis 862 MHz (auch) dem Mobilfunk zur Verfügung zu stellen, will sich Ofcom nun dieser Entwicklung anschließen und den alten Plan entsprechend abändern. Und es wäre nicht Ofcom, würde nicht selbst dieser Rückzieher, der einiges an früheren Planungen und auch Frequenzzuteilungen obsolet macht, noch mit Milliardengewinnen für die Volkswirtschaft angepriesen: "We estimate these net benefits, conservatively, at £2-3 billion in net present value (NPV)." Dagegen nehmen sich die Kosten für den Rückzieher bescheiden aus: "We believe the costs of clearing channels 61, 62 and 69 will be modest compared to the benefits. Our estimate is that these costs lie in the range of about £90-200m."

PPS: In den USA ist der geplante Umstieg auf digitale terrestrische Verbreitung am 17. Februar noch immer nicht ganz klar (siehe zB hier oder hier). Bemerkenswert ist die Drastik, mit der der derzeit amtierende interimistische Vorsitzende der FCC, Mcihael J. Copps, die Situation in einer Ansprache am vergangenen Freitag beschrieben hat: "... we never really dug deep enough to understand all the consequences that would attend the DTV transition ... we didn’t have a well thought-out and coherent and coordinated plan to ease the transition ... we didn’t have a sense of real urgency until it was too late. ... Unfortunately, things don’t look any better now ... If anything, they look worse. At this point, we will not have — we cannot have — a seamless DTV transition." Und vier Tage zuvor hatte Copps noch in einer Ansprache vor den Mitarbeitern der FCC dringend dazu aufgerufen, sich für das "DTV volunteer team" zu melden. [update 5.2.2009: der Umstellungszeitpunkt wurde nun doch auf 12. Juni 2009 verschoben - Fernsehsender können aber auch wie geplant schon am 17. Februar umstellen; siehe die Public Notice der FCC]

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Saturday, January 24, 2009

Steilerer Gleitpfad - eine unsanfte Landung für Ofcom

Ein kurzer Hinweis für den harten Kern der Telekomrechtler: die britische Competition Commission hat am vergangenen Donnerstag eine Entscheidung über die Höhe der Mobilterminierungsentgelte veröffentlicht. Ofcom hatte 2007 entschieden, dass die Entgelte für die Terminierung in einem Gleitpfad bis 2010/2011 auf 5,1 Pence/Minute fallen sollten (in den Netzen von O2, Orange, T-Mobile und Vodafone, bzw. 5,9 Pence/Min im H3G-Netz). Die Competition Commission (CC) reduzierte diese Entgelte (Zielwerte 2010/2011) nun auf 4,0 bzw. 4,4 Pence/Min. Sie berücksichtigte dabei vor allem die UMTS-Lizenzen/Frequenzen nicht zum Anschaffungspreis, sondern zum aktuellen Wert, und nahm auch einen geringeren Aufschlag für Netwerkexternalitäten an. Auch wenn einige besonders spanennde Daten in der Veröffentlichung herausgenommen wurden, bleiben noch gut 350 interessante Seiten zu lesen.

Die Fragen waren der Competition Commisison gemäß Sec. 193 des Communications Act 2003 vom Competition Appeals Tribunal (CAT) - der ersten Gerichtsinstanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Ofcom - vorgelegt worden. Die nicht unmittelbar mit der Preisfestsetzung zusammenhängenden Fragen sind vom CAT selbst zu entscheiden. In einem (Zwischen-)Urteil vom 22. Jänner 2009 hat das CAT nun - ebenfalls gegen die Ansicht von Ofcom - entschieden, dass die Preisfestsetzung nach der gerichtlichen Entscheidung den gesamten Zeitraum umfassen muss, für den die Festlegung durch die Regulierungsbehörde erfolgte (und nicht bloß die Zukunft, ab der Entscheidung des CAT). Im Detail geht es dabei um komplexe Fragen des anzuwendenden spezifischen Prozessrechts und materiellen Rechts, die auf andere Staaten nicht übertragen werden können, im Hintergrund - und vom CAT ausdrücklich angesprochen - ist freilich stets die Frage des wirksamen Rechtsbehelfs nach Art 4 der RahmenRL.

Dass das ganze Verfahren (siehe im Detail die Case Site) nicht gerade einfach und übersichtlich ist, zeigt sich zB auch in dieser Bemerkung des CAT: "We have in several previous rulings in this appeal stressed the need to keep the appeal within manageable bounds and on track to reach a conclusion before the whole of the price control expires."

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Wednesday, January 21, 2009

Ofcom: Second Public Service Broadcasting Review

Wer wissen will, wie es im Vereinigten Königreich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitergehen soll (Kurzfassung im typischen Ofcom-Jargon: "greater choice, flexibility, and opportunities to enjoy public service content"), kann nun die Ergebnisse des Second Public Service Broadcasting Review der Ofcom lesen:

update: der Guardian "mediamonkey" bietet einen "idiot's guide" zu Ofcom's PSB-Review - Zitat (who wants what):

  • Lord Carter (communications minister)
    Would like: 'To be seen as the man who saved public service broadcasting'
    Offering: 'A very long, much-heralded report'
  • Ed Richards (Ofcom)
    Would like: 'To be seen as the man who actually saved public service broadcasting'
    Offering: 'A very long, much-heralded report'
  • Andy Duncan (Channel 4)
    Would like: 'Lots of other people’s money'
    Offering: 'To continue broadcasting Channel 4 News, Dispatches and, er... Big Brother'
  • Mark Thompson (BBC)
    Would like: 'To keep all his money – and Top Gear merchandising – to himself'
    Offering: 'To let other broadcasters use his iPlayer and maybe the odd satellite truck now and again' ...
  • Michael Grade (ITV)
    Would like: 'To be freed of all the costs of public service broadcasting while maintaining the fig leaf of being a public service broadcaster'
    Offering: 'To continue broadcasting a bit of fuddy duddy public service stuff – if we must'

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Tuesday, January 20, 2009

Neuer Präsident, neues Personal: die FCC bekommt einen neuen Vorsitzenden

Julius Genachowski war Barack Obamas Technologieberater im Wahlkampf und für dessen Technologieprogramm verantwortlich, in dem die Offenheit des Internet (mit starker Betonung des Prinzips der Netzneutralität) und die Medien(eigentümer)vielfalt an erster Stelle stehen. Demnächst wird Genachowski wesentlich dafür verantwortlich sein, dieses Programm auch umzusetzen - als designierter neuer FCC-Vorsitzender. Genachowski war bereits für die FCC tätig, ein wenig Hintergrund bietet diese Story auf ars technica (siehe auch das Porträt im WSJ)

Auch ein führender Verfassungs- und Verwaltungsrechtsprofessor wird in Obamas Team mit Regulierungsfragen befasst sein: Cass Sunstein, derzeit Professor an der Harvard Law School, wird Chef des Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA), einer Einrichtung im Office of Management and Budget. Das OIRA "develops and oversees the implementation of government-wide policies in the areas of information technology, information policy, privacy, and statistical policy. OIRA also oversees agency implementation of the Information Quality Law". Sunstein, der in früheren Jahren auch Rundfunkrechtliches publiziert hat (1999: "Private Broadcasters and the Public Interest: Notes Toward a 'Third Way'"), hat sich in vielen Aufsätzen und Büchern mit allgemeinen Regulierungsfragen, insbesondere der gerichtlichen Kontrolle von Regulierungsentscheidungen, befasst, zB in Avoiding Absurdity? A New Canon in Regulatory Law (with notes on interpretive theory), Do Judges Make Regulatory Policy? An Empirical Investigation of 'Chevron' oder The Real World of Arbitrariness Review).

PS: Auch die britische Regulierungsbehörde Ofcom wird demnächst eine neue Vorsitzende haben: zu Ostern wird Lord Currie für Colette Bowe Platz machen (zum möglichen Kulturwandel siehe wieder einmal Maggie Brown im Guardian). Lord Currie selbst wird übrigens auch Aufsichtsrat (non-executive director) der Royal Mail - da Ofcom demnächst auch Postregulierer werden soll, wurde dieser Wechsel natürlich kritisch beurteilt (zB hier oder hier).

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Tuesday, January 06, 2009

Lesestoff

Nach dem Motto "everything is miscellaneous" ein paar nicht weiter strukturierte Hinweise auf interessanten Lesestoff:
  • Eine ziemlich harte Beurteilung für das Wirken der amerikanischen Regulierungsbehörde unter ihrem - noch - aktuellen Vorsitzenden, bzw vor allem eine harte Beurteilung des Vorsitzenden selbst, findet sich in einem Bericht des Kongress-Ausschusses für Energie und Wirtschaft mit dem klaren Titel "Deception and Distrust, The Federal Communications Commission under Chairman Kevin J. Martin." (siehe dazu auch hier und hier; der Bericht bestärkt durchaus den Eindruck, den ich aus einem Gespräch mit Kevin Martin vor etwa drei Jahren mitgenommen habe: eine sehr starke politische Ausrichtung, die in der FCC ein Instrument zur Förderung auch gesellschaftspolitischer Ziele der Bush-Administration sah und wenig Raum für auch vorsichtigen Widerspruch ließ).
  • Zum Thema Next Generation Access erschien ein Band in der Schriftenreihe der RTR und auch die Studie The Economics of Next Generation Access des WIK.
  • Der AK-Wettbewerbsbericht 2008 enthält wie jedes Jahr auch wieder Berichte aus den Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden, unter anderem für Telekom und Rundfunk.
  • Medien und Kommunikationsbericht der deutschen Bundesregierung (mit Anlage: Gutachten des Hans Bredow-Instituts).
  • das EMR Saarbrücken hat schon vor etwa einem Jahr im Auftrag des Ausschusses der Regionen eine Evaluation" des TK-Pakets vorgenommen, die ich erst kürzlich entdeckt habe; ungeachtet der inzwischen eingetretenen Entwicklungen ist dieses Dokument schon insofern interessant, als das EMR seinen spezifisch rundfunkrechtlichen Background einbringt und Frequenzmanagement-Fragen an die Spitze stellt.
  • Das Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher (Website dazu) nennt zwar den Finanzbereich als jenen, in dem Verbraucher "die wirksame Durchsetzung von Massenforderungen für am schwierigsten halten" - an zweiter Stelle steht aber schon der Telekombereich; dass kollektive Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten hier interessant sein könnten, meint auch das Ofcomwatch-Blog. Wer einen Überblick bekommen will, was Verbraucherschützer in Österreich im Telekombereich bislang so alles erstritten haben, ist auf der Seite verbraucherrecht.at (konkret: hier) gut aufgehoben.
  • Weiter mit Ofcom und Konsumenten: "The Consumer Experience" nennt sich ein jährlicher Bericht von Ofcom, zuletzt im vergangenen November vorgelegt, in dem die Situation der Konsumenten auf den Kommunikationsmärkten untersucht wird und Policy-Schlussfolgerungen gezogen werden. Auch wenn im Policy-Teil die Dichte an Ofcom-typischen Sprechblasen recht hoch ist ("We will continue to work in this area to ensure that these services can develop to meet changing consumer needs and expectations."), finden sich doch viele wesentliche Informationen und auch vergleichsweise konkrete Positionen.
  • Hinzuweisen ist auch auf den ebenfalls im vergangenen November vorgelegten neuen International Communications Markets Report von Ofcom. Die schon bisher im internationalen Vergleich herangezogenen Länder (Frankreich, Deutschland, Italien, USA, Kanada und Japan wurden diesmal um Polen, Spanien, die Niederlande Schweden und Irland ergänzt (vielleicht kommt irgendwann einmal auch Österreich dazu?), außerdem wird die Entwicklung in Brasilien, Russland, Indien und China beleuchtet.

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Saturday, November 22, 2008

Negativer Public Value Test für lokalen Online-Videodienst der BBC

Mit dem "Public Value Test" (PVT) werden in Großbritannien neue Angebote der BBC daraufhin geprüft, ob ihr "public value" allfällige negative Auswirkungen auf den Markt überwiegt - ob also ein "öffentlich-rechtlicher Mehrwert" vorliegt (ORF-Generaldirektor Wrabetz hatte übrigens schon im vergangenen Jahr angekündigt, ab Jänner 2008 (!) alle neuen Angebote des ORF einem solchen Test nach Vorbild der BBC zu unterziehen, siehe dazu hier).

Mittlerweile dürfte sich beim ORF wie auch (immer schon) bei der BBC die Begeisterung für das recht aufwendige Verfahren in Grenzen halten, vor allem wegen des von der Regulierungsbehörde als Teil des PVT durchgeführten "Market Impact Assessment" (MIA). Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten neuen Angebote auf das Marktumfeld mit dem klassischen Analyseinstrumentarium der Regulierungsbehörde beurteilt, also unter Anwendung wirtschaftwissenschaftlicher Methoden auf der Basis möglichst umfassender Marktdaten. Anders als das manchen Beteiligten wohl vorgeschwebt ist, reicht es also nicht aus, einem ohnehin willigen eigenen Gremium der Rundfunkanstalt einige halbwegs plausible Annahmen grob verbal darzulegen.*)

In den bisher durchgeführten MIAs hatte Ofcom einmal eine fast schon euphorisch positive Stellungnahme abgegeben (das betraf ein digitales Fernsehprogramm in gälischer Sprache; siehe auch den Gesamtbericht) und in zwei weiteren Fällen eine eher neutral/differenzierte Position bezogen (einerseits zu HDTV, siehe auch den Gesamtbericht, und andererseits zu on demand-Diensten wie catch-up TV, simulcast TV over the internet und audio downloads; siehe auch dazu den Gesamtbericht). Das gestern veröffentlichte Statement zu lokalen Online-Videodiensten der BBC (summary hier; zum Beginn des Verfahrens siehe schon hier) ist nun jedoch deutlich negativ ausgefallen.

Mit dem lokalen Online-Videodienst würde die BBC nämlich nach Ansicht von Ofcom in einem ohnehin schwierigen Markt die kommerziellen (lokalen) Onlinedienste privater Unternehmen (vor allem lokaler/regionaler Zeitungen und lokaler Radio- und Fernsehstationen) konkurrenzieren, und zwar mit einem finanziellen Einsatz, mit dem die Konkurrenten nicht mithalten können. Conclusio:"Overall, we conclude that the launch of the proposal would have a significant negative market impact on commercial providers."

Zwar wären einige Modifikationen des Angebotes denkbar, und zwar vor allem einmal eine Verschiebung, bis die Werbeausgaben wieder "normale Höhen" erreicht haben, oder/und eine offensive Verlinkung zu anderen lokalen Anbietern. Aber auch das würde laut Ofcom nicht reichen: "We do not believe, however, that these modifications would be sufficient to offset the negative market impacts we have identified."

Der für die Gesamtbeurteilung zuständige BBC Trust hatte zuvor schon den Public Value skeptisch beurteilt: "Against the background of increased financial pressures on the BBC, the PVA [Public Value Assessment] concluded that the service would not create significant new reach or impact in return for the investment of licence fee funds."

Und so ist es auch nicht überraschend, dass auch das (vorläufige) Gesamturteil des BBC Trust negativ ausfällt. Die vorläufige Entscheidung des Trust steht nun bis zum 5. Jänner 2009 zur Konsultation. Eine erste kritische Reaktion darauf (mit weiterführenden Hinweisen) gibt es schon von Daithí Mac Sithigh auf LexFerenda.

___
*) Sogar der deutsche Drei-Stufen-Test wird ohne ein Mindestmaß an sachkundiger Analyse nicht auskommen, die sich der WDR (laut DWDL) nun wenig überraschend vom Kölner Institut für Rundfunkökonomie zukaufen wird (zum Problem dieser Art der Experten-Auswahl hat sich übrigens Professor Dörr beim letzten Rundfunkforum geäußert, siehe hier [unten]).

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Monday, September 15, 2008

Leseempfehlungen

  • "Using more, paying less" - das ist kein weiterer Wahlkampfslogan gegen die Teuerung, sondern eine Kernbotschaft aus dem exakt 365 (!) Seiten starken Jahresbericht der britischen Regulierungsbehörde Ofcom: The Communications Market 2008 (press release, part 1, part 2, key points). Erstmals gibt es auch "interactive key points", bei denen eine Kommentierung möglich ist (nach einem Monat sind aber gerade einmal zehn Kommentare online).
  • Die österreichische Regulierungsbehörde hat ebenfalls ihren Jahresbericht (Kommunikationsbericht 2007) vorgelegt, der wie immer die wesentlichsten Informationen übersichtlich zusammenstellt und Pflichtlektüre für alle ist, die sich mit Telekom- und Rundfunkregulierung befassen. In der Schriftenreihe der RTR ist auch der Band Chancen und Risken des digitalen Hörfunks für Österreich erschienen.
  • Die deutsche Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich hat in ihrem 11. Jahresbericht für den Zeitraum vom 1.7.2007 bis 30.6.2008 wieder eine Menge Daten zu den Eigentumsverhältnissen in der deutschen Medienlandschaft zusammengetragen. Seither wurde übrigens die Zusammensetzung der Kommission geändert und es gehören ihr nun auch sechs Vertreter der Landesmedienanstalten an, die wahrscheinlich bisher noch nicht in genügend Gremien, Räten oder Kommissionen gesessen sind. Immerhin hat man aber auch die GSPWM und die GSDZ mit Wirkung vom 1. September 2008 abgeschafft und als Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten unter einer diesmal tatsächlich medientauglichen Abkürzung (ZAK!) neu aufgestellt.
  • Der Jahresbericht 2007 der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ist übrigens hier zu finden.
  • Noch eine Leseempfehlung abseits der Jahresberichte: rebooting america: ein (online kostenlos verfügbares) Buch mit 44 sehr knappen Essays mit Ideen für ein Redesign der Demokratie im Internet-Zeitalter - natürlich spezifisch auf die USA abgestellt, aber als Denkanstöße auch für Europa eignen sich die teilweise auch recht exotischen Ideen allemal; unter den AutorInnen ist etwa Newt Gingrich genauso wie Scott Heiferman, Beth Noveck oder Susan Crawford.

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Tuesday, September 09, 2008

VoIP und Notrufe: Skype out im Out?

Die Entziehung des Rechts, Kommunikationsdienste bereitzustellen, ist so ziemlich das schärfste Mittel, das die Regulierungsbehörde gegen einen Diensteanbieter in der Hand hat (s § 91 TKG 2003 bzw Art 10 der GenehmigungsRL). Vor nunmehr etwa zweieinhalb Monaten hat die Telekom-Control-Kommission erstmals davon Gebrauch gemacht und mit Bescheid vom 23. 6.2008
"das Recht der Skype Communications S.a.r.l., Kommunikationsdienste, die eine Verbindung in das PSTN herstellen, insbesondere den Dienst 'Skype Out', in Österreich öffentlich bereitzustellen, bis zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften der §§ 15, 20, 22 und 25 Abs. 1 TKG 2003 ausgesetzt."
Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Dienst Skype Out, bei dem Verbindungen ins "traditionelle" Festnetz hergestellt werden, von der Regulierungsbehörde als elektronischer Kommunikationsdienst bzw noch spezifischer als öffentlicher Telefondienst eingestuft wird - und daher die Erreichbarkeit von Notrufen gewährleisten müsste (s dazu auch die Richtlinien der Regulierungsbehörde für Anbieter von VoIP-Diensten).

Die Entscheidung ist noch nicht allzu lange im Web verfügbar, damals habe ich dazu auf content and carrier berichtet. Nun ist sie mir wieder untergekommen, weil die britische Regulierungsbehörde mit Presseaussendung vom 8.9.2008 ankündigte, nun ebenfalls genauer zu prüfen, ob die VoIP-Anbieter die Verplichtung zur Erreichbarkeit von Notrufnummern gewährleisten.

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Thursday, June 05, 2008

Der hypothetische Eier-Regulator: ein Gleichnis in der Mobilfunk-Regulierung

Adam Scott ist Ingenieur, Jurist und Richter am britischen Competition Appeals Tribunal (CAT). Außerdem war er bis vor kurzem auch noch als anglikanischer Priester tätig (und das war ihm keineswegs nebensächlich, sondern durchaus Berufung, wie sich im Gespäch mit ihm stets zeigte). Vielleicht hat die British Telecom daher in einem jüngst entschiedenen Verfahren betreffend Mobilterminierungsentgelte (MTRs) mit Bedacht eine zentrale Argumentationskette in ein Gleichnis vom hypothetischen Eier-Regulator verpackt. Das Gleichnis (nachzulesen in Nr. 128 des Urteils) wurde vom CAT nämlich gut aufgenommen: "Mr Budd’s white and brown egg analogy usefully illustrates the mistake that OFCOM made." (Nr. 135)

In der Sache ging es um die sogenannten "blended rates", also gemischte Terminierungsentgelte. Während die Terminierung in 2G-Netze preisreguliert war, hatte der britische Regulator Ofcom zunächst keine Preisregelung für die Terminierung in 3G-Netze getroffen. Als die 2G-Mobilnetzbetreiber ihre 3G-Netze aufbauten, gingen sie dazu über, von BT (und anderen) für die Terminierung in ihren Netzen einen einheitlichen Satz zu verlangen, egal ob ins 2G- oder 3G-Netz terminiert wurde. Da diese blended rate höher lag als die 2G-Terminierung, kam es zu einem Streitbeilegungsverfahren vor der Ofcom. Liest man das Urteil des CAT vom 20.5.2008, [2008] CAT 12, so hat Ofcom dabei so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Eine knappe Zusammenfassung wesentlicher Punkte:
  • Der Streitbeilegungsmechanismus ist, anders als von Ofcom gesehen, eine weitere regulatorische Beschränkung für die betroffenen Unternehmen neben der ex-ante Regulierung und dem ex post-Wettbewerbsrecht. Auch wenn keine SMP-Feststellung und Auferlegung von spezifischen Verpflichtungen erfolgte, kann im Streitbeilegungsverfahren nach Art 20 der RahmenRL und Art 5 Abs 4 der ZugangsRL ein Eingriff erfolgen. "OFCOM failed to recognise that dispute resolution is itself a third potential regulatory restraint that operates in addition to other ex ante obligations and ex post competition law. ... The fact that dispute resolution is intended to be an additional form of regulation exercised in parallel with SMP regulation and general competition law is clear from the Common Regulatory Framework." (Nr. 88 und 89 des Urteils)
  • Die Regulierungsziele nach Art 8 der RahmenRL sind umfassend zu berücksichtigen. Allein der Hinweis auf die Konsistenz (nach der Art: "das haben wir immer schon so gemacht") reicht nicht aus. "As it is, there is insufficient reasoning in the Disputes Determinations as to which objectives – other than the need for the regulator to be consistent – OFCOM considered." (Nr. 95)
  • Zwei oder drei Jahren nach der ersten Regulierungsfestlegung wäre es notwendig gewesen, sich die Marktdaten auch im Rahmen der Streitbeilegung neu anzuschauen. "... given the length of time that had elapsed since the publication of the 2004 Statement and the important changes that had occurred in the market OFCOM should have looked afresh at whether approval of the rates proposed was consistent with its wider duties." (Nr. 99)
  • Die Festlegung angemessener Entgelte erfordert neben dem fairen Ausgleich zwischen den Streitbeteiligten auch die Berücksichtigung der weiteren Regulierungsziele und regulatorischen Aufgaben (erinnert im Ergebnis durchaus an VwGH 18.3.2004, 2002/03/0124 und 31.1.2005, 2004/03/0151). "The word 'reasonable' in this context means two things. First it requires a fair balance to be struck between the interests of the parties to the connectivity agreement. ... But secondly, because OFCOM is a regulator bound by its statutory duties and the Community requirements it also means reasonable for the purposes of ensuring that those objectives and requirements are achieved." (Nr. 101)
  • Auch bei der Entscheidung über angemessene Entgelte sind die Kosten nicht irrelevant (vgl dazu für Österreich VwGH 18.10.2005, 2001/03/0170). "The costs are not only relevant when setting a 'strictly cost based price' but are likely to be a factor to a greater or lesser extent in most cases where the dispute between the parties concerns price." (Nr. 104)
  • Vergleiche mit MTRs im Ausland sind zwar schwierig, könnten aber hilfreich sein. "... there was an error of methodology in simply dismissing the value of any comparison." (Nr. 144)
  • Auch Konsumenteninteressen sind zu berücksichtigen. "OFCOM should have had regard to the fact that if higher mobile call termination charges are passed on to BT’s customers ..., consumers might be adversely affected." (Nr. 125)
  • Der "gains from trade test", der letztlich darauf abstellte, ob BT mit den von den Mobilnetzbetreibern verlangten Terminierungsentgelten noch einen Gewinn erzielen konnte, wurde vom CAT ganz generell als ungeeignet beurteilt ("misconceived"[Nr. 124], "serious error" [Nr. 170]).
  • Eine "rückwirkende" Festlegung der strittigen Terminierungsentgelte ist möglich (auf den Zeitpunkt, zu dem die erhöhten Entgelte erstmals verlangt und damit strittig wurden); ob die Beträge von den Konsumenten verlangt werden könnten, ist dafür irrelevant (Nr. 169-173).
  • Eine Streitbeilegungsenstscheidung muss sich nicht im Rahmen des von den Parteien abgesteckten Rahmens halten (vgl dazu für Österreich VwGH 8.9.2004, 2000/03/0330): "The legislation clearly thus envisages that the reference of a dispute to OFCOM could lead ultimately to a result which is not that contended for by either of the parties to the dispute." (Nr. 181)
Das CAT hat damit ein weiteres Stück aus dem regulatorischen Puzzle ("another piece in the regulatory jigsaw" [Nr. 34]) herausgenommen und neu gelegt. Für zukünftige Streitfälle äußert das Tribunal auch einen bemerkenswerten Wunsch: "The Tribunal expects parties to future disputes to behave responsibly and be realistic in their expectations." (Nr. 105)

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Thursday, April 10, 2008

"So what is Public Service Broadcasting, anyway?"

Wohin geht der öffentlich-rechtliche Rundfunk bzw Public Service Broadcasting (PSB)? Im UK denkt man umfassend nach: die Regulierungsbehörde Ofcom hat heute ein Blog zur Zukunft des Public Service Broadcasting (PSB) gestartet, zeitgleich mit dem Beginn der ersten Phase der Konsultation zum zweiten PSB-Review. Das erste Post im Blog fragt gleich "So what is Public Service Broadcasting, anyway?"

Die Konsultation wird natürlich "ergebnisoffen" dargestellt (Zitat: "And once we've got some feedback on that, we'll finally make our minds up early in 2009.") . Aber wenn man sich Ofcom CEO Ed Richards anhört (Video vom "launch event"), hat man nicht das Gefühl, dass sich an seinen Ansichten - zum Beispiel zur Neuverteilung der licence fee unter stärkerer Einbeziehung kommerzieller Veranstalter nach dem Abschluss der Digitalisierung - noch viel ändern könnte.

Ebenfalls heute hat Ofcom den neuesten Jahresbericht über die Prüfung des PSB-Auftrags ins Web gestellt: "Public Service Broadcasting - Annual Report 2008".

In Österreich ist eine Überprüfung, ob bzw. wie der ORF seine öffentlich-rechtlichen Aufträge erfüllt, (derzeit!) nicht vorgesehen. Die heute von der RTR präsentierte Programmanalyse ist eine wissenschaftliche Untersuchung des Programmprofils österreichischer Fernsehvollprogramme (auch im Vergleich zu solchen aus der Schweiz und Deutschland), die natürlich keine Beurteilung vornimmt (vornehmen kann), ob der Programmauftrag eingehalten wurde. Was der ORF als Erfüllung seines Auftrags ansieht, hat er jährlich bis zum 31. März dem Nationalrat und dem Bundesrat zu berichten (siehe § 8 ORF-Gesetz). Auf der Website des ORF sucht man den Bericht allerdings vergeblich (und nein, gemeint ist nicht der Geschäftsbericht, auf den man in der Regel verwiesen wird, wenn man nach dem Jahresbericht gemäß § 8 ORF-G fragt). Außer durch einen kurzen Bericht von Harald Fidler im Standard nimmt wohl kaum jemand davon Notiz (auch im Parlament übrigens nicht: in tatsächliche parlamentarische Behandlung wurden die Berichte bislang nicht genommen).

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