Monday, November 23, 2009

Postmarkt und Parlament, eine Anmerkung

Das Postmarktgesetz wurde am Mittwoch vergangener Woche - unverändert gegenüber der Regierungsvorlage (zum Entwurf siehe hier) - im Plenum des Nationalrats beschlossen. Am Donnerstag wurde es im Bundesrat dem Verkehrsausschuss zugewiesen und schon heute, am dritten Arbeitstag nach dem Nationalratsbeschluss, kam es zur Beschlussfassung im Ausschuss und gleich darauf im Plenum des Bundesrates (Parlamentskorrespondenz).

Angesichts der Streitigkeiten, die der Regierungsvorlage vorausgegangen waren, ist die rasche und zwischen den Koalitionsparteien letztlich unstrittige Beschlussfassung durchaus bemerkenswert - auch wenn der Infrastruktursprecher der ÖVP offenbar ein spannendes Match mit sich selbst ausgetragen haben dürfte, wie aus seinen Presseaussendungen vom 11.11.2009 und vom 18.11.2009 hervorgeht.

Zunächst stimmte er am 10.11.2009 im Verkehrsausschuss der Regierungsvorlage zu (Ausschussbericht 459 BlgNR 24. GP) - und stellte damit "den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (319 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen."

Am nächsten Tag appellierte er an die Verkehrsministerin, eine Bestimmung  (§ 3 Abs 2 lit b des Entwurfs) "noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechend abzuändern." Das ist nicht nur deshalb interessant, weil er auch Mitglied der Geschäftsführung der MEDICUR-Holding ist und damit beruflich in einem gewissen Nahebezug zu einem Unternehmen steht, das von § 3 Abs 2 lit b des Entwurfs durchaus profitieren dürfte, und weil er tags zuvor noch überzeugt war, dass die Regierungsvorlage unverändert angenommen werden sollte, sondern weil die Verkehrsministerin eine Regierungsvorlage, die schon dem Nationalratsplenunm vorliegt, ja schlecht abändern kann.

Aber vielleicht war das auch gar nicht so ernst gemeint, denn im Plenum des Nationalrats hat der zwischendurch offenbar unsicher gewordene Infrastuktursprecher ohnehin wieder der (unveränderten) Regierungsvorlage zugestimmt, um noch am selben Tag in einer Pressaussendung verlauten zu lassen, dass die Entstehungsgeschichte des Postmarktgesetzes "von einer gewissen Orientierungslosigkeit und einem defizitären politischen Management geprägt" gewesen sei (er zielte mit diesem Vorwurf allerdings auf die Verkehrsministerin).

Abgesehen von dieser Anmerkung zum parlamentarischen Prozess noch ein legistisches Detail:
Das Postmarktgesetz wird am 1. Jänner 2011 in Kraft treten (§ 64 Abs 1). Von diesem Grundsatz gibt es ganz wenige Ausnahmen, darunter auch die Bestimmungen des § 59 Abs. 2 bis 5, die schon am Tag nach der Kundmachung in Kraft treten. § 59 Abs 2 und 4 (betrifft Aufgaben der Regulierungsbehörden) treten dann mit Ablauf des 31. Dezember 2010 - also noch vor Inkrafttreten des gesamten Postmarktgesetzes - schon wieder außer Kraft; für eine gewisse Verwirrung dürfte damit gesorgt sein, zumal damit im Jahr 2010 neben dem Postgesetz auch schon (teilweise vorübergehend) einzelne Bestimmungen des Postmarktgesetzes gelten.

Und schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass auch das KommAustria-Gesetz (KOG) mit dem Postmarktgesetz mit Wirksamkeit ab 1.1.2011 geändert wird - schon mit 1.1.2010 soll das KOG durch die letzte Woche dem Parlament zugeleitete Regierungsvorlage 471 BlgNR 24. GP geändert werden (und natürlich auch mit dem derzeit in Begutachtung befindlichen Entwurf zur Änderung vor allem des ORF-Gesetzes).

PS: Der Ausschussbericht zum Postmarktgesetz (laut Parlamentswebsite, sowohl in der pdf- als auch der html-Version) zählt übrigens die "wesentlichen Punkte des neuen Postmarktgesetzes" so auf :
"-       Definition des Universaldienstes
-       Definition des Universaldienstes
-       Definition des Universaldienstes
-       Definition des Universaldienstes
-       Definition des Universaldienstes"

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Friday, October 30, 2009

VfGH: Universaldienstverpflichtungen der Post keine Verletzung der Erwerbsfreiheit

Mit Bescheid vom 30.6.2009 hatte die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie die Schließung von 193 Potämtern bis zum Ablauf von drei Monaten nach Bescheidzustellung untersagt (siehe dazu diesen Bericht in der Presse, der auch die betroffenen Postämter nennt; zB auch dieses). Die Österreichische Post AG erhob dagegen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und stellte auch Individualanträge zur Aufhebung einzelner Bestimmungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstverordnung. Mit  Erkenntnis vom 8.10.2009, B 828/09 ua, hat der VfGH nun die Beschwerde ab- und die Individualanträge zurückgewiesen. Das Erkenntnis enthält auch ganz grundsätzliche Ausführungen zum (Post-)Universaldienst, in denen die Bedeutung der Infrastrukturverantwortung des Staates betont wird. Auch wenn sich die Situation der Post - im Hinblick auf das (noch) bestehende Monopol im reservierten Bereich (§ 6 PostG) - von Universaldiensterbringern zB im Telekombereich unterscheidet, so ist doch die Hervorhebung der staatlichen Gewährleistung für das Fuktionieren von Infrastrukturen auch für andere Netzinfrastrukturen interessant. Wörtlich heißt es im Erkenntnis des VfGH:
"Der Universaldienst weist gegenüber anderer unternehmerischer Tätigkeit eine Reihe von Besonderheiten auf:
Postdienstleistungen machen einen wesentlichen Teil der Infrastruktur eines Landes aus. Auf die besondere Bedeutung der Postdienste weist auch die Post-RL in Art. 3 hin. Mit der Gewährleistung des Funktionierens von Infrastruktureinrichtungen nimmt der Bund seine Infrastrukturverantwortung wahr. Überträgt er im Rahmen dieser Verantwortung die Erbringung solcher Dienstleistungen an ein privates Unternehmen, so hat dieses auch ein höheres Maß an Intensität der Wirtschaftsaufsicht hinzunehmen (vgl. Raschauer, Österreichisches Wirtschaftsrecht2, 2003, 185). Schließlich hängt vom Funktionieren des Universaldienstes und der Versorgung mit flächendeckenden Dienstleistungen das wirtschaftliche Wohl des Landes ab. ...
Zieht man die Besonderheiten des Universaldienstes und die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei in Betracht, so ist allein in dem Umstand, dass dem Betreiber von Universaldiensten im Interesse des Funktionierens des Universaldienstes intensivere Beschränkungen als anderen Unternehmen auferlegt werden, keine Verletzung der Erwerbsfreiheit oder des Gleichheitssatzes zu erkennen."
Auch dass vor der Schließung von Postämtern eine gewisse Mitwirkung der Gemeinden vorgesehen ist (diese sind zu informieren und im Einvernehmen mit ihnen sind innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen), wurde nicht als verfassungswidrig beurteilt - es hätte für die Post auch noch schlimmer können, etwa ein Verfahren mit echter Bürgerbeteiligung. Der VfGH hält der Post entgegen, sie übersehe,
"dass der Postmarkt nicht nur aus den Postdienstbetreibern besteht, sondern auch aus deren Kunden, seien es Private oder andere Unternehmen, deren unternehmerischer Erfolg ganz entscheidend vom Vorhandensein einer funktionierenden Infrastruktur, und damit auch des Postdienstes, abhängt. Die Mitwirkung der Gemeinden entspricht einer mediatisierten Mitwirkung der lokalen Postkunden, zu denen nahezu alle Gemeindebewohner zählen. Der Gesetzgeber hat eine verhältnismäßige Lösung gefunden. Er hat keine Bürgerbeteiligung am Verfahren vorgesehen, wie sie in anderen Bereichen vorgesehen ist, bei denen eine Vielzahl von Menschen von Maßnahmen betroffen sind. Selbst die Gemeinden haben im Verfahren keine Parteistellung. Der Gesetzgeber mutet dem Universaldienstbetreiber also bloß Verhandlungen mit den betroffenen Gemeinden für die Dauer von maximal drei Monaten zu, räumt den Gemeinden aber keine Möglichkeit ein, geplante Postamtsschließungen über diese Zeit hinaus zu verzögern."
PS: die Regierungsvorlage zum neuen Postmarktgesetz (zum Entwurf hier), dürfte am 10.11.2009 im Verkehrsausschuss und am 18.11.2009 im Plenum des Nationalrats behandelt und wohl auch beschlossen werden.

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Monday, July 27, 2009

Postraub: Was das Volk begehren soll

Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch begeht einen Raub, "wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern". Postraub - also ein Raub, der auf die Wegnahme von Sachen wie zB Briefen oder Geld gerichtet ist, die sich im Gewahrsam der Post befinden - ist in Österreich, anders als zB in den USA, kein besonders qualifiziertes Delikt.

Ganz sicher kein Postraub ist es, wenn die Österreichische Post AG eigene Filialen schließt (schließen will), denn dabei wird ihr weder etwas weggenommen oder abgenötigt, sondern es geht um ihre unternehmerische Entscheidung, die allerdings bestimmten Beschränkungen auf Grund des von der Post zu erbringenden Universaldienstes unterworfen ist (siehe dazu näher schon in diesem Beitrag).

Dennoch ist gerade für Postamtsschließungen der Begriff "Postraub" wieder in Mode gekommen: Die Sozialistische Jugend protestiert gegen die geplanten Filialschließungen unter der Domain http://www.postraub.at/, und die Christgewerkschafter haben unter dem Slogan "Stopp dem Postraub" ein Volksbegehren initiiert. Da genügend Unterstützungserklärungen vorgelegt wurden, hat die Innenministerin die Eintragungswoche (27. Juli bis 3. August 2009) festgelegt; in dieser Woche müssen 100.000 Eintragungen erfolgen, damit das Volksbegehren im Parlament behandelt werden muss (die schon vorgelegten Unterstützungserklärungen werden eingerechnet).

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben den Weg gewählt, nicht einen fertigen Gesetzesantrag zu stellen, sondern eine bloße "Anregung" (vergleiche § 3 Abs 1 des Volksbegehrengesetzes). Hier der Wortlaut:
„Wir fordern: Aufrechterhaltung der Infrastruktur und dadurch Sicherung von Postdienstleistungen zu gleichen Bedingungen für die gesamte Bevölkerung. Novellierung des Postgesetzes und Erhebung in den Verfassungsrang;
Fixierung von mindestens 1300 Postfilialen im Postgesetz welche durch die Post AG zu führen sind.
Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen die auch nach der Liberalisierung Brief einen fairen Wettbewerb sicher stellen.“
Die Kundmachung der Entscheidung der Innenministerin über die Einleitung des Volksbegehrens erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am 27. März 2009 (da die Wiener Zeitung das gedruckte Amtsblatt ja als letzte Rettung vor dem Staatschaos sieht, ist die Kundmachung natürlich nicht mehr frei elektronisch zugänglich - sonst könnte das ja vielleicht jeder lesen! - und ich kann daher nicht darauf verlinken - mittlerweile sind die Informationen aber auf der Website des BMI verfügbar).

Dass zur Richtlinienumsetzung eine Novelle des Postgesetzes kommen wird müssen, ist klar; spannender wären konkrete Vorstellungen, was in dieser Novelle aus der Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens stehen sollte, abgesehen von der Mindestanzahl an Filialen, die von der "Post AG" (gemeint sicher: "Österreichische Post AG") geführt werden sollen. Interessant wäre vor allem, wie sich die Initiatoren konkret die Sicherung des fairen Wettbewerbs vorstellen. Denn über das Gebot des fairen Wettbewerbs sind sich wohl alle einig (jedenfalls ist mir keine Forderung bekannt, die auf die Ermöglichung unfairen Wettbewerbs abzielt), Streit gibt es meist erst, wenn es um konkrete Maßnahmen geht.

Update 04.08.2009: Vorläufiges Endergebnis des Volksbegehrens (mit Grafiken): 140.622 gültige Eintragungen - das Volksbegehren ist daher vom Nationalrat zu behandeln. Ebenfalls vom Nationalrat zu behandeln ist die am 28.07.2009 im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage für ein neues Postmarktgesetz.

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Wednesday, June 03, 2009

Postmarktgesetz: keine ex ante-Regulierung für die Post

Das neue Postmarktgesetz soll, so heißt es in § 1 Abs. 1 des Entwurfs, "gewährleisten, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte und qualitativ hochwertige Postdienste angeboten werden." Insbesondere soll das Gesetz im gesamten Bundesgebiet eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten (Universaldienst) gewährleisten und "einen fairen Wettbewerb beim Erbringen von Postdiensten ermöglichen."

Der politische Schwerpunkt liegt eindeutig näher beim Universaldienst als beim Wettbewerb, was im Begutachtungsverfahren auch entsprechende Kritik hervorgerufen hat (siehe die Stellungnahmen auf der Website des Parlaments). So sieht zB die "Initiative Zukunft Postmarkt" im Gesetzesentwurf "eine klare Absage an Markt und Wettbewerb." Natürlich ist das die Position der Interessenvertreter von (möglichen) Postkonkurrenten - aber es ist doch bemerkenswert, dass immerhin der frühere Chef der Telekom-Regulierungsbehörde, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, als Sprecher der Initiative diese Sicht teilt (Stellungnahme der "Intitiative Zukunft Postmarkt").

Und es ist nicht nur der frühere Regulator, der sich kritisch mit dem Entwurf auseinandersetzt: auch die aktuellen Post-Regulierungsbehörden (Telekom-Control-Kommission, Senat für Post-Regulierung [TKKP] und RTR-GmbH) finden in ihrer Stellungnahme recht klare Worte: die Regulierungsbehörden finden es etwa "nicht nachvollziehbar, dass sich im vorliegenden Gesetzesentwurf zu zentralen Angelegenheiten der Wettbewerbs- und Zugangsregulierung ... kaum Bestimmungen finden." Als "strukurelles Manko" wird festgestellt, dass "kein effizientes und effektives ex ante-Einschreiten der Regulierungsbehörde" vorgesehen ist.

Die Österreichische Post AG sieht dies in ihrer Stellungnahme natürlich anders - und geht überdies davon aus, dass "ihre besondere Position im Gesetzwerdungsprozeß nochmals [!] gewürdigt wird." Die Post sieht im Entwurf offenbar Vorteile für mögliche Wettbewerber, denn sie wendet sich auch ausdrücklich dagegen, dass diesen "noch weitere Vorteile" eingeräumt werden könnten. Dies würde nämlich "eine unverhältnismäßige Belastung für die Post [bedeuten], welche zu einschneidenden Ergebnisverschlechterungen führen und damit den Wert der Post für den Mehrheitsaktionär, die Republik Österreich, sowie die anderen Aktionäre, unter ihnen zahlreiche Postbedienstete, dramatisch mindern würde".

Abzuwarten bleibt, ob und in welcher Form die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen wird; geplant war ein Beschluss am 9. Juni 2009, sodass auch die parlamentarische Behandlung noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein könnte [update 09.06.2009: laut Medienberichten ist die Angelegenheit noch blockiert - vielleicht kommt es nächste Woche im Ministerrat zum Beschluss; update 04.08.2008: am 28.07.2009 wurde die Regierungsvorlage im Ministerrat beschlossen].

PS: ein Beispiel für die Erbringung des Universaldienstes in den USA illustriert dieser Artikel der New York Times ($ 46.000 jährlich für die Versorgung von 20 Abgabestellen - per Flugzeug).

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Tuesday, May 12, 2009

Lesestoff: RTR- und BNetzA-Studien, eYou, etc.

Wieder einmal ein paar Lesetipps:
  • Breitband-NASE: die RTR veröffentlichte letzte Woche ihre nachfrageseitige Erhebung (NASE) "Der österreichische Breitbandmarkt aus Sicht der Nachfrager" (Presseaussendung, NASE 2007 und 2005);
  • Die deutsche Bundesnetzagentur ließ ebenfalls zum Thema Nachfrage forschen, allerdings auf dem Postmarkt: WIK-Studie Nachfrage nach Postdienstleistungen durch Geschäftskunden, Anhang 1, Anhang 2) (Pressemitteilung);
  • Die schon einmal hier vorgestellte Studie von Prof. Vogelsang zu Regulierungsoptionen bei Leerkapazitäten auf Vorleistungs- und Endkundenmärkten des Festnetzes ist nun auch als Band 1/2009 der Schriftenreihe der RTR-GmbH erschienen (zu dieser Studie hat auch eine Konsultation der RTR stattgefunden, allerdings sind bislang, rund sechs Wochen nach dem Ende der Konsultation, noch keine Stellungnahmen auf der Website veröffentlicht);
  • Der Jahresbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten für das Jahr 2008 (hier eine knappe Übersicht) ist auch verfügbar; auf Seite 54 heißt es: "In case 2681/2007/PB, the Ombudsman criticised the Commission for denying the existence of a certain document during an earlier inquiry. It subsequently acknowledged the document's existence after the complainant received a copy from another source. The Ombudsman pointed out that the presumption of truthfulness of the administration's factual statement that a certain requested document does not exist implies a particularly strict duty of care to ensure the accuracy of such statements." Wer contentandcarrier liest, kennt den Fall.
  • "Verbraucherrechte: Kommission will Verbrauchern grenzenloses Web ermöglichen", lautet die Überschrift der Presseaussendung, mit der die Kommissarinen Reding und Kuneva letzte Woche den "eYouGuide" ("Ihre Rechte online") vorstellten. Wieviel der Guide zu Verbraucherrechten in der digitalen Welt bringen kann, vermag ich nicht wirklich einzuschätzen. Gezwungenermaßen sind die Antworten natürlich oft sehr allgemein oder offen. Die Antwort auf die Frage "Darf ich Video- und Audioinhalte von Streamingdiensten aufzeichnen?" lautet etwa: "Normalerweise ja, wenn die Aufzeichnung für Ihre private Verwendung bestimmt ist und wenn die Gesetze Ihres Landes das erlauben." Das hat geradezu Shakespeare-Qualität: "What do you think of the trade, Pompey? is it a lawful trade? -- If the law would allow it, sir. -- But the law will not allow it, Pompey; nor it shall not be allowed in Vienna." (Measure for Measure, Act II Scene 1)
  • Und wenn wir schon beim Konsumentenschutz sind: zum Thema Collective Redress gibt es auch ein neues Collective Redress Consultation Paper; von kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten können natürlich auch Telekomunternehmen betroffen sein, wie etwa das im Konsultationsdokument genannte Beispiel eines portugiesischen Telekomunternehmens zeigt, das gleich 3 Mio. Kunden eine unzulässige "start up-fee" verrechnet hatte und von einem Gericht zur Rückzahlung von immerhin 70 Mio. Euro verurteilt wurde (das Konsultations-Dokument vermeidet jegliche Namensnennung - wer den Fall nicht kennt, es war DECO gegen Portugal Telecom, ein kurzer Überblick zu diesem Fall in diesem Dokument, Appendix C [S. 77], oder in dieser Präsentation).
  • Und in einem Fall, in dem eine österreichische Verbraucherschutzorganisation gegen ein Mobilfunkunternehmen wegen einer Änderungskündigungsklausel vorging, ist nun auch die zweitinstanzliche Entscheidung des OLG Wien (noch nicht rechtskräftig) zugunsten des VKI ausgefallen (Urteil, Pressemitteilung des VKI) zur erstinstanzlichen Entscheidung des HG Wien in dieser Sache siehe schon hier; update 30.10.2009: der VKI hat auch in dritter und letzter Instanz gewonnen, siehe dazu hier;
  • update: die neue Empfehlung der Europäischen Kommission zum Schutz der Privatsphäre und Datenschutz bei RFID-Anwendungen samt Impact Assessment.

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Wednesday, November 19, 2008

Post-Universaldienst in Europa

Vielleicht nicht uninteressant in der aktuellen Post-Universaldienstdebatte: ein Preisvergleich über die Universaldienstleistungen in Europa. Die portugiesische Regulierungsbehörde hat soeben eine Erhebung veröffentlicht, in der die Preise für Standard-Inlands- und Auslandsbriefe und für 2kg-Pakete verglichen wurden. Sowohl in den absoluten Beträgen, als auch bereinigt mit der Kaufkraftparität, kommt Österreich bei allen drei Leistungen im guten Mittelfeld zu liegen (jeweils eher knapp unter dem Mittelwert; die Studie ist in portugiesischer Sprache, die Tabellen sind aber auch für nicht Sprachkundige zu verstehen).

In diesem Zusammenhang noch eine kurze Anmerkung zur östereichischen Diskussion (siehe allgemein in diesem Blog dazu schon hier): Auf den ersten Blick mag die mediale Berichterstattung der letzten eineinhalb Wochen für die Österreichische Post AG nicht gerade positiv gewesen sein. Aber im Ergebnis brachte der Wirbel der Post AG einen strategischen Sieg auf der ganzen Linie - denn es scheint nun kaum mehr vorstellbar, dass das für den Frühling 2009 angekündigte neue Postmarktgesetz die wesentlichsten Forderungen der der Post AG (vor allem eine Verpflichtung aller neuen Anbieter, ihre Dienste flächendeckend zu erbringen) nicht berücksichtigen würde.

Mittlerweile wird dieser Ansatz, wonach eine Art Universaldienstverpflichtung jeden Anbieter treffen sollte, nämlich nicht mehr nur von der Post AG und den inneren Reihen der Arbeitnehmervertreter verfolgt, sondern hat etwa auch bei Vizekanzler und Finanzminister Molterer (der dabei wohl an die Dividende denken muss) Anklang gefunden; dieser meinte zB "Man müsse daher auch die Frage der Universaldienstverordnung prüfen, inwieweit sie nicht für private Anbieter in gleicher Weise zu gelten hat wie für die Post." Auch Alfred Payrleitner im Kurier vom 16.11. beispielsweise schließt sich der nun offenbar herrschenden neuen Meinung an, selbst wenn sie aus Sicht der klassischen Universaldienstlehre etwas schräg klingt: "Entweder Universaldienst für alle – oder kein Universaldienst." (!?) Ähnliche Beispiele lassen sich in fast allen Zeitungen finden, bis hin zum Wirtschaftsblatt. Dass der gegenwärtige Verkehrsminister (und seine kolportierte Nachfolgerin, die sich in diesem Zusammenhang auch zu Wort gemeldet hat), eine ähnliche Linie verfolgen, dürfte ohnehin nicht in Zweifel stehen. Ohne die Aufregung um die geplanten Postamtsschließungen wäre eine derart einheitliche Phalanx wohl kaum zu erreichen gewesen.

In der Diskussion ist auch wieder aufgefallen, dass die Differenzierung zwischen der Wahrnehmung von Aufgaben der Postregulierung (im Bereich des Verkehrsministers, teilweise durch Postbüro und Telekom-Control-Kommission) auf der einen Seite und Ausübung der Funktionen des Mehrheitseigentümers der Post AG (im Verantwortungsbereich des Finanzministers, bei der ÖIAG) auf der anderen Seite vielen Akteuren - ob Journalisten, Politikern oder (sonstigen) Instant-Experten für eh alles - ziemliche Schwierigkeiten macht. Auch der Unterschied zwischen einem zur Begutachtung ausgesandten Verordnungsentwurf (hier die Erläuterungen) und einer tatsächlich erlassenen Verordnung ist in den Medien oft verloren gegangen.

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Saturday, November 08, 2008

Aus aktuellem Anlass: Postamtsschließungen

"In die Diskussion um mögliche Schließungen von Postämtern hat sich nun auch die SPÖ eingeschaltet. SP-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos spart dabei nicht mit Attacken gegen die Regierung." Das war 2004, und Darabos wusste damals - mittlerweile ist er ja selbst Regierungsmitglied - auch, wo der Fehler lag: bei der Post-Universaldienstverordnung - die "Regierung" (richtig: der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie) habe nämlich im Jahr 2002 eine Post-Universaldienstverordnung beschlossen, die lediglich eine "ausreichende flächendeckende Versorgung" vorschreibe (ohne die Kriterien dafür zu konkretisieren). Werner Faymann, seit bald zwei Jahren Verkehrsminister, dürfte offenbar anderer Meinung gewesen sein, jedenfalls wurde die Post-Universaldienstverordnung auch in seiner Zeit als Minister nicht geändert und ist seit 2002 unverändert in Kraft.

Nun gibt es also die nächste Aufregung um geplante Postamtsschließungen: der Verkehrsminister solle weitere Schließungen mit Bescheid untersagen, wird dabei zum Beispiel gefordert, und der Gemeindebund zieht laut Aussendung auch eine Klage in Erwägung (gegen wen eigentlich?).

Ohne Kommentar dazu nur ein Hinweis zur Rechtslage: § 4 Postgesetz
verlangt vom Universaldienstbetreiber (Österreichische Post AG) ein Universaldienstkonzept, einschließlich Filialnetzkonzept, das der obersten Postbehörde vorzulegen - also nicht zwingend zu veröffentlichen - ist, und lässt Schließungen von Postämtern nur zu, wenn die kostendeckende Führung eines Postamtes dauerhaft ausgeschlossen ist und die Erbringung des Universaldienstes durch eine alternative Lösung (Post-Geschäftsstelle, Landzusteller, 'Mobiles Postamt' o. ä.) gewährleistet ist. Vor der Schließung eines Postamtes sind die bisher versorgten Gemeinden zu informieren, innerhalb von 3 Monaten sollen mit diesen alternative Lösungen gesucht werden. Der Verkehrsminister kann die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien verlangen. Nur wenn diese Kriterien nicht erfüllt oder die verlangten Nachweise nicht vorgelegt werden, kann er auch die Schließung eines Postamtes bescheidmäßig untersagen. § 3 Abs 4 der Post-Universaldienstverordnung führt dieses Verfahren noch näher aus, insbesondere wird dort festgelegt, dass auch den Gemeinden Unterlagen vorzulegen sind, die die fehlende Kostendeckungsaussicht belegen. Ein subjektives Recht der Gemeinden, den Verkehrsminister zur bescheidmäßigen Untersagung einer Postamtsschließung zu bewegen, ergibt sich daraus aber nicht (siehe den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.10.2005, 2005/03/0193).

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Tuesday, July 01, 2008

Schneckenpost? EuGH und EuG zu Post-Sachen aus den 90er Jahren

Auf unterschiedlichen Ebenen - EuGH einerseits, Gericht erster Instanz (EuG) andererseits - gab es heute Urteile in Verfahren betreffend Beihilfen im Postsektor. In beiden Fällen erhielten die "Incumbents" Recht: einerseits vor dem EuGH in der Sache C-341/06 P und C-342/06 P Chronopost und La Poste gegen Kommission, und andererseits vor dem EuG in der Sache T-266/02 Deutsche PostAG gegen Kommission.

Inhaltlich ging es jeweils um Beihilfen (bzw "Maßnahmen") aus lange vergangenen Jahren, bei der französischen Post zurückreichend bis 1986, bei der Deutschen Post bis 1990. Entscheidend waren in beiden Fällen im wesentlichen Verfahrensfragen (auf deren nähere Darlegung ich hier verzichte).

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Saturday, November 17, 2007

EuGH zu Post-Universaldienst

Während wir auf die spannendsten Telekom-Entscheidungen des EuGH noch warten müssen (die für kommende Woche angekündigte Entscheidung in der Rechtssache C-262/06 Deutsche Telekom, in der es um das Übergangsregime zum Rechtsrahmen 2002 geht, dürfte kaum Überraschungen bringen), gibt es immerhin eine neue Entscheidung aus einem verwandten Bereich: der Postregulierung.

In der Sache C‑162/06 International Mail Spain SL ging es um die Auslegung des Art 7 Abs 2 der Postdienste-RL 97/67/EG (in der Stammfassung, wenngleich auch die durch die RL 2002/39/EG geänderte Fassung im Urteil mitberücksichtigt wird). Nach dieser Bestimmung konnten - "soweit es für die Aufrechterhaltung des Universaldienstes notwendig ist" - die grenzüberschreitende Post und Direktwerbung innerhalb einer bestimmten Grenze "reserviert" (das heißt: dem Universaldienstanbieter vorbehalten) werden.

Der EuGH betont, dass die Reservierung laut Richtlinie "notwendig" sein muss, bloße Zweckmäßigkeit reicht daher nicht aus. "Notwendig" ist die Reservierung aber nur dann, wenn sonst das finanzielle Gleichgewicht des postalischen Universaldienstes beeinträchtigt und damit die Sicherstellung des Universaldienstes gefährdet wäre. Die Beweislast dafür obliegt "dem Mitgliedstaat oder dem Unternehmen, der bzw. das sich auf diese Bestimmung beruft".

Anders als im Telekombereich ist ja im Postdienste-Bereich bis heute die Querfinanzierung des Universaldienstes durch die "Reservierung" von Monopol-Diensten vorgesehen. Mit dem nächsten Schritt der Postdienste-Liberalisierung wird dieses System aufgegeben. Da es dann (für die meisten Mitgliedstaaten per 31.12.2010) keine reservierten Dienste mehr geben darf, wird für die Postdienste auch eine Universaldienstfonds-Lösung ermöglicht, bei der alle Postdiensteanbieter die Nettokosten des Universaldienstes anteilig mitfinanzieren. Die Finanzierung aus öffentlichen Geldern wird auch zulässig - aber wenig wahrscheinlich - sein (siehe dazu Art 7 der neuen Postdiensterichtlinie in der Fassung der politischen Einigung vom Oktober dieses Jahres).

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Saturday, October 06, 2007

Post-moderne Regulierungsbehörden

Nicht ganz ein Jahr ist es her, dass die Kommission ihren Richtlinienvorschlag für eine Änderung der Postdienste-Richtlinie vorgestellt hat (siehe dazu hier, zur Position des Parlaments siehe hier). Nun hat der Ministerrat am 1. Oktober 2007 eine politische Einigung erzielt und ich habe das zum Anlass genommen, wieder einmal meine Übersicht über die EU-Rechtsvorschriften zu nationalen Regulierungsbehörden in verschiedenen Sektoren zu aktualisieren (diesmal unter Verwendung der englischsprachigen Texte, da auch noch nicht von allen Änderungsvorschlägen deutsche Texte verfügbar sind); links zu allen Richtlinien und Vorschlägen habe ich auf content and carrier gepostet.

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Monday, July 16, 2007

Postmärkte: Liberalisierung verschoben, Regulierungsbehörden unverändert

Das Europäische Parlament hat am 12. Juli 2007 über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG über die Vollendung des Binnenmarktes für Postdienste (KOM(2006)594 endg - siehe dazu mein früheres Posting hier) abgestimmt (siehe den Text der legislativen Entschließung hier, die Presseaussendung des Parlaments hier).
Im Vordergrund standen dabei der Universaldienst und der Zeitpunkt der Liberalisierung - das Parlament will die Marktöffnung erst zum 1.1.2011 umsetzen. Für die neuen Mitgliedstaaten sowie "Mitgliedstaaten mit einer niedrigen Bevölkerungszahl und einer geringen geografischen Ausdehnung" (sprich: jedenfalls Luxemburg) oder "Mitgliedstaaten mit besonders schwierigen Reliefbedingungen, insbesondere diejenigen mit sehr vielen Inseln" (also Griechenland; und mit den Reliefbedingungen wird wohl auch Österreich gemeint sein), soll es eine weitere Übergangsfrist bis 1.1.2013 geben.
Aus der Sicht dieses Blogs, in dem vor allem die Regulierungsbehördenfrage mitverfolgt wird, ist interessant, dass am vorgeschlagenen Artikel 22 der Postdienste-RL, der die nationalen Regulierungsbehörden regelt (siehe dazu hier), vom Parlament keine Änderungen vorgenommen wurden.

Und fast hätte ich es vergessen: bei der geplanten Neukonstruktion der österreichischen Medien- und Telekommunikationsbehörde sind - so will es jedenfalls der Verfassungsausschuss in seinen Ausschussfeststellungen vom 3.7.2007 - "auch Überlegungen anzustellen, inwieweit die Postregulierung und die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften in diese Behördenstruktur einzubeziehen sein sollen."

Nach bereits geltendem Recht (§ 25 PostG idF der Postgesetznovelle 2005, BGBl I 2006/2) ist Post-Regulierungsbehörde in Österreich derzeit der Bundesminister für Verkehr, Innovation undTechnologie; ab 1. Jänner 2008 werden gemäß § 25a PostG die Aufgaben der Regulierungsbehörde von der Telekom-Control-Kommission und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH übernommen. Angesichts der hinausgeschobenen Liberalisierung auf europäischer Ebene und der noch nicht wirklich absehbaren Lösung für die "Medien- und Telekommunikationsbehörde" würde es mich nicht wundern, wenn § 25a PostG vor seinem Inkrafttreten noch einmal novelliert würde.

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Tuesday, October 31, 2006

Vorschlag zur Änderung der Postdienste-Richtlinie

Im neuen Richtlinienvorschlag der Kommission zur Änderung der Postdienste-Richtlinie (RL 97/67/EG in der Fassung der RL 2002/39/EG) ist vorgesehen, dass ab dem 1. Jänner 2009 keine ausschließlichen und besonderen Rechte (Monopolbereiche) mehr bestehen dürfen. Zugleich sollen die Regeln zur Sicherstellung des Universaldienstes neu gefasst werden.

Neue Regeln sollen auch für die Regulierungsbehörde(n) gelten, wobei sich der Vorschlag deutlich an Art 3 und 4 der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste orientiert. Für die Postdienste neu ist in diesem Zusammenhang,
  1. dass nun ausdrücklich die Sicherstellung der wirksamen strukturellen Trennung der Regulierungsfunktionen von Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Kontrolle verlangt wird, wenn Mitgliedstaaten weiterhin an Unternehmen beteiligt sind, die Postdienste bereitstellen, oder diese kontrollieren (vgl Art 3 Abs 2 RahmenRL).
  2. dass die Mitgliedstaaten die von den nationalen Regulierungsbehörden wahrzunehmenden Aufgaben in leicht zugänglicher Form zu veröffentlichen haben, insbesondere wenn diese Aufgaben mehr als einer Stelle übertragen werden, und dass die Mitgliedstaaten gegebenenfalls für die Konsultation und Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden und den für die Anwendung des Wettbewerbs- und des Verbraucherschutzrechts zuständigen nationalen Behörden in Fragen von gemeinsamem Interesse sorgen müssen (vgl. Art 3 Abs. 4 RahmenRL),
  3. dass die nationalen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten eng zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig Amtshilfe zu leisten haben, um die Anwendung dieser Richtlinie zu erleichtern (vgl dazu die Verpflichtung zum Informationsaustausch nach Art 3 Abs 5 RahmenRL), und
  4. dass die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen haben, dass es auf nationaler Ebene wirksame Verfahren gibt, nach denen jeder Nutzer oder Anbieter von Postdiensten, der von einer Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde betroffen ist, bei einer von den beteiligten Parteien unabhängigen Beschwerdestelle Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung einlegen kann, sowie dass bis zum Abschluss eines Beschwerdeverfahrens der Beschluss der nationalen Regulierungsbehörde in Kraft bleibt, sofern die Beschwerdeinstanz nicht anders entscheidet (vgl Art 4 Abs 1 RahmenRL).

Interessanterweise nicht übernommen wurde die Bestimmung aus Art 4 Abs 1 RahmenRL, wonach die Beschwerdinstanz über den angemessenen Sachverstand verfügen muss, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Ein e-contrario-Schluss wird aber wohl nicht angebracht sein ;-)

Für Österreich wurden in der Postgesetznovelle 2005 (BGBl I 2006/2) die Weichen gestellt, dass ab 1. Jänner 2008 die Aufgaben der Regulierungsbehörde von der RTR-GmbH und der Telekom-Control-Kommission wahrgenommen werden (vgl § 25a und § 28a in Verbindung mit § 31 Abs 8 PostG).

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