Friday, December 04, 2009

Habemus Charta? Wenn Journalisten die Kommission "einschalten"

Es ist faszinierend: 48 Journalisten schreiben zehn "Grundsätze für die Freiheit der Medien gegenüber staatlichen Eingriffen" zusammen, nennen das Ergebnis "Europäische Charta für Pressefreiheit", teilen es der Europäischen Kommission (und dem Europarat) mit, machen einen Fototermin mit der Ex-Journalistin und Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, diese veröffentlicht eine ihrer üblichen Pressemitteilungen ("Diese Charta ist also ein wichtiger Schritt ...") - und schon nehmen die Unterzeichner der "Charta" an, "dass die EU-Kommission diese Charta selbst respektieren und aktiv dazu beitragen wird, ihr in ganz Europa Geltung zu verschaffen."

Das war im Mai bzw. Juni dieses Jahres und war aus meiner Sicht nicht weiter bemerkenswert - bis ich nach der Nichtverlängerung des Vertrags von ZDF-Chefredakteur Brender (mehr dazu bei Telemedicus) nun die Schlagzeile las: "Journalisten schalten EU-Kommission ein" (Pressemitteilung bei Gruner+Jahr). Tatsächlich: "17 deutsche Erstunterzeichner" der Charta sind offenbar ernsthaft der Ansicht, sie könnten wegen eines behaupteten "flagranten Verstoßes" gegen die selbstgestrickte Charta nun die Kommission "einschalten", weil sie ihr die Charta "offiziell notifiziert" (!) haben.

Die Vorgangsweise bei der Nichtweiterbestellung des ZDF-Chefredakteurs kann man wahrscheinlich - ich will mir diesbezüglich keine Beurteilung anmaßen - politisch und auch rechtlich mit guten Gründen kritisieren. Aber ist die "Einschaltung" der EU-Kommission - die evident keinerlei Zuständigkeit im Zusammenhang mit Personalbesetzungen bei einer deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt hat - unter Berufung auf ein vages selbstverfasstes Dokument nicht geradezu ein dramatisches Signal der Hilf- und Ahnungslosigkeit dieser Chefredakteure und "leitenden Journalisten"? Oder geht es bloß darum, den Anschein großer Dramatik ("Brüssel! Kommission!") zu erwecken, anstelle der Angelegenheit ernsthaft und nachhaltig mit den den Unterzeichnern offen stehenden publizistischen Mitteln auf den Grund zu gehen oder gegebenfalls auch rechtlich zielführendere Aktionen zu überlegen?

Die "Europäische Charta für Pressefreiheit" kann man als journalistische Deklaration ansehen, in der in freier Assoziation verschiedene dem Grunde nach wünschenswerte Ansätze zum Ausdruck gebracht werden. Als rechtsförmiger Text, aus dem sinnvoll Ansprüche abgeleitet werden könnten, eignet sie sich aber nicht (selbst wenn man annehmen wollte, dass ihr grundsätzlich Rechtswirkung zukommen könnte):
Wer zB - mit Artikel 3 der "Charta" - meint, das Recht von Journalisten und Medien zum Sammeln und Verbreiten von Informationen und Meinungen dürfe nicht eingeschränkt werden, dürfte verdrängt haben, dass es auch grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der vom "Sammeln und Verbreiten" von Informationen Betroffenen gibt (zB das Privatleben, die Ehre, der gute Ruf; vgl. etwa hier zum EGMR-Urteil im Fall Pfeifer). Dass die Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht auf Schutz der Ehre bzw. des Privatlebens nicht immer leicht fällt und die Urteile des EGMR nicht immer ganz konsistent erscheinen mögen, heißt noch lange nicht, dass man auf jede Abwägung verzichten könnte, wie dies aber die absolute Formulierung der "Charta" vorsieht.

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Sunday, June 28, 2009

Pressefreiheit, Version für Kinder, und Pressefreiheit, Version für Journalisten

"niemand darf z.B. ReporterInnen vorschreiben, was sie oder was sie nicht berichten dürfen: wie z.B: 'Darüber darfst du nicht berichten, weil, wenn die Menschen davon erfahren, dann wählen die unsere Partei nicht mehr.' Das gilt für alle Medien: Rundfunk, Presse und anderen Medien wie Online-Medien. Außerdem schützt das Recht der Pressefreiheit die ReporterInnen und JournalistInnen in der Ausübung ihrer Tätigkeit."
Das steht auf der österreichischen Parlaments-Website - für Kinder (einer lobenswerten Initiative, Kindern das Parlament näher zu bringen). Derzeit ist der Themenschwerpunkt "Pressefreiheit" (für Kinder!) über "Aktuelle Schlagzeilen" auch von der Eingangsseite der Parlaments-Website zu erreichen.
"Die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure verwahrt sich gegen Versuche, die Berichterstattung aus dem Parlament zu behindern. ... Zuletzt ist es in der Nationalratssitzung vom 29. Mai 2009 einem akkreditierten Agenturfotografen unmöglich gemacht worden, den Abschluss der Budgetdebatte bildlich festzuhalten."
Das wiederum steht in einer aktuellen Presseaussendung der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure (Reaktionen darauf: Parlamentspräsidentin, FPÖ-Generalsekretär Vilimsky, SP-Abgeordneter Pendl, nochmals Vilimsky; Presseberichte zB hier, hier und hier). Um zu prüfen, was genau da von den Abgeordneten und Präsidenten in der fraglichen Sitzung des Nationalrats in Richtung Pressegalerie gesagt wurde, muss man noch auf die Veröffentlichung des stenographischen Protokolls warten (es war die 23. Sitzung, die am 20.5. begonnen hat und nach mehrmaliger Unterbrechung am 29.5. beendet wurde); gerade zu dieser Sitzung ist das Protokoll aber noch nicht, auch noch nicht vorläufig, verfügbar.

Der Themenschwerpunkt "Pressefreiheit" (für Kinder) bietet übrigens auch ein Quiz. Da kann man sein Wissen testen, zum Beispiel auch zur Unterscheidung privater und öffentlich-rechtlicher "Fernsehsender" (ein kleiner Hinweis: nach § 4 Abs 3 ORF-G ist vom ORF "in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten."). Und wie erkennt man, laut Parlaments-Website für Kinder, nun wirklich den Unterschied? An der Werbung natürlich:

Update 7.7.2009: Mittlerweile ist das vorläufige Protokoll auf der Parlamentswebsite verfügbar, hier die entsprechenden Ausschnitte:

Teil 1, 29.5.2009, 18:41 Uhr:

"Präsident Fritz Neugebauer: ... Die zum Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2009 eingebrachten Entschließungsanträge werde ich im Anschluss an die dritte Lesung in der Reihenfolge der Einbringung unter Berücksichtigung der vorliegenden Verlangen auf namentliche Abstimmung abstimmen lassen. (Rufe bei der SPÖ in Richtung Besuchergalerie, wo sich jemand anschickt, ins Plenum zu fotografieren.)
Ich konnte das natürlich nicht sehen, weil ich in die Unterlagen geschaut habe. Herr Kollege, wir sind übereingekommen, dass nicht in die Reihen der Abgeordneten, zur Wahrung der Vertraulichkeit der da vorliegenden Papiere, fotografiert wird. Halten Sie sich bitte daran!
Ich wiederhole den letzten Absatz: ..."

Teil 2, 29.05.2009, 20:51 Uhr:

"Präsident Mag. Dr. Martin Graf: ... Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. (Rufe bei der FPÖ in Richtung eines auf der Galerie stehenden Photographen –: Hey! Da ist ja schon wieder einer oben! Das ist ja unglaublich!)
Ich darf den Photographen bitten, nicht in die Reihen zu photographieren. Das ist die letzte Aufforderung, dass Sie das beachten! (Abg. Vilimsky: Identitätsfeststellung!)
Wir befinden uns weiterhin im Abstimmungsvorgang. ..."

PS: noch ein Zitat aus dem Protokoll dieser Sitzung, wenn auch in ganz anderem Zusammenhang - am Wort ist wieder der Dritte Nationalratspräsident: "Wir sind ja auch Vorbild gegenüber der Öffentlichkeit (ironische Heiterkeit im Saal)"

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