Monday, February 15, 2010

Der Presserat kommt, eine Stiftungsrätin geht (und der Werberat geht weiter)

Drei kurze und nicht weiter zusammenhängende Notizen:

1. Alles mit der Zeit: seit heute gibt es tatsächlich den Trägerverein für den neuen Presserat: wie aus diesem Vereinsregister-Auszug hervorgeht, ist der "Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat" mit heutigem Tag entstanden; als Gründer sind der Verband Österreichischer Zeitungen und der Österreichische Gewerkschaftsbund angegeben, Organe wurden noch nicht bestellt (aber, in Österreich wichtig, einen Präsidenten oder eine Präsidentin wird es jedenfalls geben). Die vom VÖZ registrierte Domain www.presserat.eu ist derzeit noch nicht aktiv (bei der naheliegenderen Domain www.presserat.at ist dem neuen Verein schon jemand zuvorgekommen).

2. Helga Rabl-Stadler, derzeit noch Mitglied des ORF-Stiftungsrates, will dieses Gremium laut Meldung im Standard verlassen, mit einer bemerkenswerten Begründung: "Ich sehe keine Perspektive, vom Stiftungsrat aus im ORF Positives zu bewirken". Das ist erstaunlich konsequent, war es doch Rabl-Stadler selbst, die sich über das Fehlen fachlicher Kompetenz im Stiftungsrat beschwerte (dazu hier), die nach eigener Auffassung "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" hat (dazu hier), und die im Hinblick auf die ORF-Tochtergesellschaften eingestanden hat, von nichts zu wissen (dazu hier). Irgendwie verständlich, dass sie angesichts dieses bisherigen Erfolgs ihrer Stiftungsrats-Tätigkeit für die Zukunft offenbar auch keine positiven Perspektiven gesehen hat.

3. Der Werberat hat seine Website neu designt, seinen Selbstbeschränkungskodex, insbesondere die Regeln betreffend sexistische Werbung, adaptiert und den Geschäftsbericht 2009 vorgestellt. Das alles wirkt nun etwas moderner, inhaltlich muss ich es mir aber bei Gelegenheit (die wohl so schnell nicht kommen wird) erst einmal in Ruhe näher anschauen. Das ganze Redesign ändert freilich nichts daran, dass Hademar Bankhofer (im Ernst!) weiterhin Mitglied im Entscheidungsgremium des Werberats ist. Mutig, wenn der Werberat angesichts dessen noch selbst auf die Bedeutung der "Reputation jedes einzelnen Mitglieds" hinweist ...

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Monday, January 11, 2010

Was 2009 zum Beispiel nicht geschah

Fast kein Blog kommt ohne irgendeinen Rück- und/oder Ausblick rund um den Jahreswechsel aus - warum soll das hier anders sein? Aus Effizienzgründen - derzeit kann ich nur sehr wenig Freizeit zum Bloggen nutzen - mache ich es aber besonders kurz und liste fünf Dinge auf, die 2009 nicht passiert sind: 
  1. Der österreichische Presserat*), auf den sich Verleger und Journalistengewerkschaft schon mehrfach grundsätzlich oder überhaupt geeinigt hatten oder dann auch wieder nicht (siehe dazu zB hier), ist noch immer nicht errichtet, auch wenn dafür schon im letzten Juni € 150.000 an Subventionen des Bundes bereitgestellt wurden (§ 12a in Verbindung mit § 17 Abs 5 Presseförderungsgesetz). Die jüngste Einigung gab es am 10.12.2009; bis heute ist der angekündigte Verein aber jedenfalls nicht im Vereinsregister eingetragen. (Die Domain www.presserat.at - derzeit nicht erreichbar - hat sich übrigens schon vor langer Zeit jemand gesichert, der zum Thema Medienselbstregulierung publiziert hat. Update 2.2.2010: Die Domain des österreichischen Presserats wird wohl www.presserat.eu sein, zumindest ist diese Domain seit März 2009 für den Verband Österreichischer Zeitungen registriert).
  2. Der mit ordentlichem Selbstbewusstsein gestartete sogenannte "Medienrat" hat außer einer Gründungspressekonferenz auch noch keine wahrnehmbare Tätigkeit entfaltet (eine Website mit Bild der Mitglieder und Video der Gründungspressekonferenz ist kein Beweis ernsthafter Tätigkeit).
  3. Die sogenannte "Leseranwaltschaft" hat auch 2009 jedenfalls keine Entscheidung getroffen (auch von einer sonstigen Tätigkeit ist nichts zu bemerken; Anfragen dazu bleiben routinemäßig unbeantwortet).
  4. Die sogenannte "Internetoffensive Österreich" hat auch 2009 die lange angekündigte "Internetdeklaration" (siehe dazu zuletzt hier) nicht veröffentlicht.
  5. Und schließlich wurde die in diversen Regierungsprogrammen angekündigte konvergente Regulierungsbehörde für Telekom und Medien (nach dem aktuellen Regierungsprogramm eine "KommAustria neu", die "jedenfalls einen Mediensenat, einen Senat für den öffentlichrechtlichen Rundfunk und zwei Telekommunikationssenate" haben sollte) erwartungsgemäß auch 2009 nicht realisiert (und wird auch 2010 nicht realisiert werden).
*) In einem Club 2 des ORF im vergangenen Oktober gab es dazu zwischen Hon.-Prof. Dr. Gottfried Korn (Rechtsanwalt, zB auch für den ORF) und Armin Thurnher (Falter) folgenden Dialog:
Korn: "Der österreichische Presserat war ein Salzamt."
Thurnher: "Aber immerhin ein existierendes Salzamt, ein Symbol. Die Nichtexistenz eines Presserats ist eine Katastrophe." 
[Mögen alle Katastrophen von solcher Dimension sein!]

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Tuesday, September 29, 2009

Der Medienrat: "ein zeitgemäßes, effizientes Selbstkontrollorgan" (?!)

Mit dem Ministerialentwurf zur Mediengesetz-Novelle kann man glücklich sein oder auch nicht - das Begutachtungsverfahren gibt jedenfalls Gelegenheit, die eigene Position vorzubringen. Auch der Österreichische Journalisten Club, der nach seinen Statuten ja nicht nur den Handel mit Waren aller Art betreibt, sondern auch "standespolitische Aufgaben" wahrnimmt, hat sich im Begutachtungsverfahren zu Wort gemeldet. Neben der offiziellen Stellungnahme (pdf) gegenüber dem Justizministerium wurde begleitend auch per Presseaussendung vor den Bestrebungen gewarnt, die Grundrechte auszuhöhlen.

Besonders bemerkenswert an der Stellungnahme des ÖJC ist der folgende zweite Absatz:
"Ebenso sollte ein Ministerialentwurf von der aktuellen Faktenlage ausgehen und nicht alten, nicht mehr funktionstüchtigen Strukturen 'hinter her laufen'. Wenn auf Seite 4 des Vorblattes und der Erläuterungen dem nicht mehr vorhanden Presserat 'nachgeweint' wird, so stellen wir fest, dass sich in den vergangenen Jahren eine neue, zeitgemäße Form der Selbstkontrolle der österreichischen Medien durch den Österreichischen Medienrat, den Österreichischen Ethik-Rat [gemeint wahrscheinlich: der PR-Ethik-Rat] und den Österreichischen Werberat entwickelt hat. Diese neuen, effizienten Selbstkontrollorgane decken bereits jetzt die gesamte Medienlandschaft in Österreich ab und arbeiten sehr kostengünstig und ohne Staatszuschüsse." (Links hinzugefügt)
Könnte man die mutige Behauptung, der sogenannte Medienrat sei ein "effizientes Selbstkontrollorgan", nicht vielleicht als "Missstand in der Öffentlichkeitsarbeit" ansehen und sich beim PR-Ethik-Rat darüber beschweren? Immerhin hat der ÖJC diese Behauptung ja auch in seiner Presseaussendung wiederholt.

Aber was würde bei einer solchen Beschwerde bei diesem anderen "effizienten Selbstkontrollorgan" wohl herauskommen? Vielleicht wäre es ein "dringender Anlass, die weitere Entwicklung aktiv zu beobachten"? Wer glaubt, dass diese Wortfolge frei erfunden ist, den muss ich leider enttäuschen: denn gerade gestern, 28.9.2009, hat sich der PR-Ethik-Rat neu, effizient und zeitgemäß mit dem "Fall BUWOG/Hochegger" befasst und dabei tatsächlich Folgendes mitgeteilt:
"Die bisher bekannt gewordenen Fakten und die Reaktionen der Beteiligten sind für den Rat dringender Anlass, die weitere Entwicklung aktiv zu beobachten und Hintergründe sowie Zusammenhänge zu recherchieren."
Zurück zum sogenannten Medienrat (dazu in diesem Blog bereits hier und hier):
seit Mitte Juli - genau genommen seit dieser Presseaussendung des ÖJC - warte ich gespannt auf die erste Entscheidung dieses Rats. Ganz habe ich allerdings nicht verstanden, weshalb in diesem Fall eine polizeiliche Strafverfügung (Höchststrafe € 365), gegen die man Einspruch erheben kann (dessen Abweisung 10% des Strafbetrags kosten würde), mit einer 700 Euro teuren Beschwerde beim Medienrat "bekämpft" wird; aber vielleicht ist gerade das die neue, zeitgemäße Form der Selbstkontrolle - ein Rätsel bleibt allerdings, weshalb die Polizei nun auch schon zu den Medien gerechnet wird, oder wie der Medienrat sonst das Wort "Selbstkontrolle" bei einer Beschwerde gegen polizeiliches Vorgehen rechtfertigen will.
[Update 7.10.2009: Gerald Bäck, Mitglied des Medienrats, verdanke ich die Information in den Kommentaren, dass die Eingabe des ÖJC vom Medienrat nicht behandelt wurde, weil sie nicht dessen Aufgabenbereich entsprach]

Immerhin wurde ja angekündigt, die Entscheidungen auf der Website zu veröffentlichen, und viel mehr als zwei Monate sollte das effiziente Verfahren ja nicht dauern; also sollten wir bald etwas zu lesen bekommen auf der Website, auf der bislang leider nur das Bild der Mitglieder und das Video der Pressekonferenz vom 27. Mai 2009 zu sehen sind.

PS: in der Pressaussendung vom 15. Juli 2009 teilt der ÖJC auch mit, er habe seine Anwälte (in der Sache mit der Strafverfügung) beauftragt, "eine Klage gegen die Republik Österreich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen die Medien- und Pressefreiheit in Österreich, zu prüfen." Die Anwälte werden sich wohl die einschlägige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu Herzen nehmen, die da sagt: "Zu den wichtigsten Aufgaben des Rechtsanwaltes, der eine Vertretung übernimmt, gehört die Belehrung des meist rechtsunkundigen Mandanten" (zB 27.5.1999, 2 Ob 224/97y).

PPS: der dritte in der Stellungnahme des ÖJC genannte Rat, der Werberat, verdient sich - auch wenn ihm derzeit der Melissa-Mann angehört - eine eingehendere und ernsthaftere Behandlung, zu der ich allerdings in absehbarer Zeit kaum kommen werde.

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Wednesday, August 26, 2009

Jährlich grüßt der Presserat

A) "Sozialpartner wollen gemeinsam einen neuen Presserat"

B) "VÖZ für Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle: Bessere Effizienz, Rechtsverbindlichkeit und mehr Biss",

C) Der Journalistengewerkschafts-Chef ist optimistisch, dass es bald eine funktionierende Selbstkontrolle geben wird. In den Verhandlungen über die Wiederbelebung des Presserates stehe man relativ knapp vor einer Einigung.

D) Der Presserat kehrt zurück - Verleger und Journalisten einigen sich

E) "Neuer Presserat ist Chance für echte Selbstkontrolle statt Zahnlosigkeit"

Meinen Sie nicht auch, dass die oben zitierten Pressemeldungen eine schöne chronologische Abfolge ergeben? Sozusagen vom Wunsch über die unsicheren Verhandlungen bis hin zur Wirklichkeit. Das einzige Problem: die Abfolge stimmt nicht. Die chronologisch richtige Reihenfolge wäre nämlich B (28.12.2001), E (29.12.2001), A (29.10.2002), D (3.7.2008) und schließlich C (26.8.2009). Immerhin wurde heute also bestätigt, dass Verleger und Journalistengewerkschaft knapp vor einer Einigung stehen, die sie im Vorjahr schon erreicht hatten.

Aber vielleicht hilft die gesetzlich gesicherte Förderung der Selbstkontrolle der Presse (§ 12a Presseförderungsgesetz) nun wirklich zu einer Einigung. In meinem Referat beim Österreichischen Juristentag im vergangenen Mai (die Druckfassung erscheint, gemeinsam mit den Referaten von Bernd Raschauer und Wolfgang Urbantschitsch, demnächst im Verlag Manz) habe ich zu dieser Finanzierungszusage Folgendes gesagt:
"ein interessantes Modell: der Staat bezahlt dafür, dass sich zwei Parteien (Verleger und Journalistengewerkschaft), die seit nunmehr sieben Jahren bewiesen haben, dass sie sich nicht auf ein funktionierendes Modell der Selbstregulierung einigen können, vielleicht doch noch irgendwie zusammenraufen und den Anschein einer Presseselbstkontrolle einrichten: eine gesicherte Fremdfinanzierung für eine noch unsichere Selbstregulierung."

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Tuesday, August 25, 2009

"Tatsachen, nach denen im Sozialleben in der Regel nicht gefragt zu werden pflegt ...

... und die gewöhnlich nicht spontan mitgeteilt werden", sollen in Hinkunft auch nicht mehr straffrei durch Paparazzi-Fotos oder Videos an die Öffentlichkeit gebracht werden, um die Abgebildeten bloßzustellen. Das will der vor kurzem in Begutachtung geschickte Ministerialentwurf zur Änderung des Medienrechts (Gesetzestext, Erläuterungen, Textgegenüberstellung) durch die Einführung eines neuen gerichtlichen strafbaren Tatbestandes erreichen: nach § 120a StGB soll die "Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen" mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht sein. Strafbar soll sein, wer "von einem anderen in der Absicht, diesen bloßzustellen, eine Bildaufnahme herstellt, einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, die Umstände des persönlichen Lebens oder Geheimnisbereichs betrifft, an denen der Abgebildete ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse (§§ 1 Abs. 1, 8 und 9 DSG 2000) hat".

Der Entwurf sieht im Übrigen vor,
  • dass der Identitätsschutz (Schutz vor der Veröffentlichungen, die zum Bekanntwerden der Identität führen) auf Angehörige von Opfern sowie von Verdächtigen und Verurteilten und weiters auch auf Zeugen von Straftaten ausgedehnt wird,
  • dass für Entschädigungsansprüche wegen Identitätsbekanntgabe von Opfern von Straftaten keine gesonderte Prüfung schutzwürdiger Interessen vorzunehmen ist,
  • dass eine Entschädigungsuntergrenze von 100 Euro eingezogen wird und eine einheitliche Obergrenze von 100.000 Euro (statt derzeit je nach Verletzung 20.000, 50.000 oder 100.000 Euro); eine Überschreiten der Höchstgrenze "auf Grund besonders schwerwiegender Auswirkungen der Veröffentlichung und eines besonders schwerwiegenden Verstoßes gegen die gebotene journalistische Sorgfalt" ist möglich;
  • dass die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen von bisher sechs Monaten auf neun Monate "nach der erstmaligen, dem Anspruch zu Grunde liegenden
    Verbreitung, Ausstrahlung oder Abrufbarkeit" verlängert wird;
  • und dass schließlich die Befugnisse von Dienststellenleitern und Verhandlungsleitern bei den Gerichten und den unabhängigen Verwaltungssenaten, die Berichterstattung durch Bild- und Tonaufnahmen und -übertragungen in Amtsgebäuden zu beschränken oder auszuschließen, konkretisiert werden.
Damit sollen die entsprechenden Ankündigungen des Regierungsprogramms (siehe dazu hier) umgesetzt werden; für die im Regierungsprogramm ebenfalls noch vorgesehene "Erstreckung der Prozessbegleitung nach der StPO auf medienrechtliche Verfahren" fehlt derzeit das Geld. Die - wie meist bei Entwürfen des Justizministeriums - ausführlichen und instruktiven Erläuterungen nehmen ausdrücklich Bezug auf die im vergangenen Jahr durchgeführte Medienrechts-Enquete im Parlament (siehe dazu hier und hier) und die insbesondere im Zusammenhang mit zwei spektakulären Kriminalfällen geführte breite Debatte. Wörtlich heißt es in den Erläuterungen:
"Im Rahmen dieser intensiven medienethischen wie medienrechtlichen Debatte wurde insbesondere einerseits eine Stärkung des medienrechtlichen Persönlichkeitsschutzes, andererseits auch eine wirksame Selbstregulierung der Medien (Stichwort Presserat) gefordert. ... Trotz dieser breiten Debatte kann jedoch auch in jüngster Zeit nicht beobachtet werden, dass die persönlichkeitsverletzende Berichterstattung abgenommen hätte."
Trotz der mittlerweile auch gesetzlich vorgesehenen staatlichen Förderung der Selbstkontrolle der Presse (§ 12a Presseförderungsgesetz) fehlt ein Presserat allerdings nach wie vor in unserer Räte-Republik (bei Gelegenheit werde ich, wie schon angekündigt, auch noch auf diesen Rat zurückkommen).

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Wednesday, June 17, 2009

"Alles kein fake": Kleine Rundreise durch eine zumindest teilweise virtuelle Räte-Republik (Teil 1)

Vor drei Wochen wurde in Wien der sogenannte "Österreichische Medienrat" vorgestellt (dazu schon hier) - und noch heute findet man auf der Website nicht mehr als die Kontaktadresse, ein Bild der Mitglieder und deren Namen (kein Text, alles in einem jpg), sowie das Video der Pressekonferenz vom 27. Mai 2009.

Der Initiator des Medienrats, Fred Turnheim, sagte bei dieser Pressekonferenz: "Der Medienrat hat ab heute eine Adresse [...], er hat eine Telefonnummer und ist ab sofort auch erreichbar, diese Telefonnummer funktioniert auch schon, also es ist alles kein fake, sondern es ist einfach so wie es ist" (im Video bei ca. 4:50).

Gut, dass er das erwähnt hat. Vielleicht sollte man alle Selbstregulierungseinrichtungen um eine ausdrückliche Erklärung ersuchen, dass es sich dabei (jedenfalls nach Auffassung der Initiatoren) nicht um ein fake handelt. Mit der Frage nach der "Legitimation" kann man eine Unterscheidung nämlich nur schwer treffen. Der auch gerade neu gegründete, wunderbar schräge Österreichische Internetrat (ÖIR) etwa schreibt zu seiner Legitimation (ausdrücklich als Selbstlegitimation bezeichnet): "Der ÖIR hat sich selbst gegründet und verfügt über die Legitimation, sich als erste Institution als Österreichischer Internetrat bezeichnet zu haben ..."

Beim Österreichischen Medienrat sieht das - allerdings ironiefrei - nicht viel anders aus. Medienratsmitglied Silvia Ettl-Huber sagt in der Pressekonferenz (ca. bei 13:00 im Video): "Wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat drinnen, wir sind zwar vorgestellt worden mit unseren Funktionen, um zu zeigen, aus welchem beruflichen Kontext wir kommen, aber wir sitzen als Privatpersonen in diesem Medienrat, wir gehören diesem Medienrat privat an und wir haben sozusagen auch keine Legitimationen, die wir gegenüber Arbeitgebern etc. haben."

Macht alles nichts, denn wo die Not groß ist, kann es auch darauf nicht ankommen (und ganz im Ernst: die "Legitimation" ist dann kein Problem, wenn die Akzeptanz gesichert ist - aber gerade die Akzeptanz ist oft, wenn auch keineswegs zwingend, eine Folge entsprechender Legitimation). Gegen Schluss der Pressekonferenz (ca. bei 38:30 im Video) wird der Fred Turnheim deutlich:

"Wir sind einfach notwendig, der Österreichische Medienrat ist notwendig geworden, weil es sonst abgedriftet wäre in diesem Land. Hier geht es um demokratiepolitische Erwägungen, hier geht's um medienpolitische Erwägungen, hier geht's natürlich um den Schutz des Journalismus, hier geht's um die Pressefreiheit, und das sind die Fragen, um die es geht."

Damit wäre ja alles klar (vielleicht bis auf die angewendeten Standards, aber auch dazu sagt Fred Turnheim etwas: "Wir erkennen alle Codices an, alle, inländische, ausländische, die sind alle ehrenwert, gar keine Frage." Hoffentlich meint er damit nicht auch den Codex Hammurabi, dessen Bedeutung für Medienrechtler Simon Möller jüngst beschrieben hat?).

Lose vorgesehene weitere Räte für diese kleine Serie:

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Wednesday, May 27, 2009

Mayer statt Metternich: Selbstkontrolle, Schiedsstelle, sonstwas?

Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) ist, laut Selbstdarstellung, ein "gemeinnütziger, parteiunabhängiger und bundesweiter Kommunikations- und Serviceclub für in- und ausländische Journalisten und andere Medienmitarbeiter", zu dessen satzungsgemäßen Tätigkeiten unter anderem der Handel mit Waren aller Art, der Betrieb von Radio- und Fernsehsendern und die Vermittlung von Geschäften aller Art zählen.

Seit heute betreibt der ÖJC auch einen "Medienrat" - eine Einrichtung, die in der ersten Presseaussendung als "unabhängiges Organ der nichtstaatlichen, freiwilligen Selbstkontrolle des österreichischen Journalismus" bezeichnet wurde, in der zweiten Presseaussendung als "zeitgemäße, moderne Schiedsstelle", und von der es in der heutigen Presseaussendung heißt, sie werde die Kontrahenten im jeweiligen Streitfall zu einer Verhandlung laden und im Anschluss daran werde "eine Meinung zum jeweiligen Fall publiziert, die Gesichtspunkte des Rechts, der Ethik und der praktischen Sachzwänge des jeweiligen Mediums berücksichtigt."

Viel mehr ist den bislang veröffentlichten Informationen nicht wirklich zu entnehmen. Von einer Schiedsstelle (also auf Grundlage einer Schiedsvereinbarung) ist wohl keine Rede mehr, zumal darauf hingewiesen wird, dass die publizierte "Rechtsmeinung" auch "als Anhaltspunkt in eventuellen Gerichtsverfahren dienen" könne. Ganz klar ist mir allerdings noch nicht, wie das Konzept einer "Rechtsmeinung" mit dem Anspruch zusammenpasst, auch "Ethik" und "praktische Sachzwänge" zu berücksichtigen, vor allem da der Vorsitzende des Medienrats laut Presseaussendung auch betonte, dass nicht alles, was Recht ist, ethisch in Ordnung ist.

Eine Website ist in Vorbereitung (derzeit kann man sich dort nur ein Bild der Mitglieder ansehen und deren Namen nachlesen), Verfahrensordnungen oder Entscheidungskriterien sind jedenfalls derzeit nicht zugänglich. Laut Presseberichten will sich der Medienrat "an den vorhandenen internationalen Pressekodizes sowie dem Ehrenkodex der österreichischen Presse" orientieren. Laut pressetext.austria muss, wer Beschwerde beim Medienrat einbringt, "eine Gebühr von 700 Euro bezahlen". Eine Garantie, dass sich die betroffenen Verleger und/oder Journalisten dann auch am Verfahren beteiligen oder sich irgendwie an den veröffentlichten Rechtsmeinungen orientieren, bekommt man dafür aber offenbar nicht.

Mitglieder des Medienrats sind DI Gerald Bäck, Geschäftsführer von public.webwatch [und Web 2.0 Evangelist - hoffentlich lässt man ihn an die Website des Medienrats!]; Mag. Dr. Silvia Ettl-Huber, Leiterin des Internationales Journalismus Zentrums an der Donau-Uni Krems; Rüdiger Landgraf, Chefredakteur KRONEHIT [und Privatradio-Pionier]; Albert Malli, stellvertretender Senderchef Ö 3; Marius Perger, Chefredakteur und Herausgeber Börsen-Kurier, sowie - als Vorsitzender - o.Univ.Prof. DDr. Heinz Mayer, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Ob der Medienrat (anders als zB die Leseranwaltschaft, siehe dazu zB auch hier) funktionieren wird? Dazu ein Zitat aus der Presseaussendung des ÖJC:
ÖJC-Präsident Fred Turnheim: "Wenn es die Journalisten wollen, wird es funktionieren. Alternative wären 'metternichsche Artikel'." Das waren jene Bestimmungen zur Pressezensur, die letztlich zur Revolution von 1848 geführt haben.
Wenn ich das richtig verstanden habe, soll das heißen: wenn der "Medienrat" nicht funktioniert, kommt die Pressezensur (und ein paar Jahre später die Revolution?). Und so sehr ich die Mitglieder des Medienrats (soweit sie mir persönlich bekannt sind) auch schätze, so meine ich doch, dass zwischen der gegenwärtigen Situation in Österreich und der Pressezensur des Vormärz noch ein wenig mehr steht als der "Medienrat".

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Friday, February 06, 2009

Selbstregulierung, wieder einmal (Veranstaltungshinweis)

Manchmal denke ich, das einzig gut Funktionierende an der Selbstregulierung ist die Diskussion darüber. Und so gibt es demnächst wieder einmal eine Veranstaltung, die sich (schwerpunktmäßig) mit Fragen der journalistischen Selbstregulierung bzw. "Selbstkontrolle" befasst: vom 26. bis 28. Februar 2009 findet die Konferenz "Europäische Öffentlichkeit und journalistische Verantwortung" statt (Anmeldung hier). Veranstalter ist das Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaften der Universität Wien in Kooperation mit dem Presseclub Concordia, dem deutschen Verein für publizistische Selbstkontrolle, der Initiative Qualität im Journalismus und dem Kuratorium für Journalistenausbildung.

Keynote Speaker ist Miklos Haraszti, OSZE-Beauftragter für die Freiheit der Medien, zum Thema "Journalistic self-control at the European level - a deficiency?". Weitere SprecherInnen sind unter anderem
  • Robert Pinker, früherer Vorsitzender der britischen Press Complaints Commission (sein Rückzug ist mittlerweile auch schon fast fünf Jahre her),
  • Peter Studer, verdienter Schweizer Medienrechtler und ebenfalls früherer Vorsitzender eines Presserats,
  • Henrik Kaufholz von der Politiken in Dänemark,
  • Huub Evers von der Fontys Hochschule in Tilburg, der nicht nur das niederländische Standardwerk zur Medienethik geschrieben hat, sondern letztes Jahr auch einen kurzen Artikel mit dem schönen Titel: "Duitse Presserat worstelt met online journalistiek" (was man auf gut wienerisch wohl mit "Deutscher Presserat wurschtelt mit Online-Journalismus" gar nicht so falsch übersetzt hätte, "worstelt" bedeutet nämlich: "kämpft"),
  • Daphne Koene vom niederländischen Presserat
  • und noch einige andere mehr - leider erfährt man zu den ReferentInnen auf der Einladung nichts außer dem Herkunftsort; vielleicht gehen die Veranstalter davon aus, dass das Zielpublikum ohnehin alle kennen sollte - aber wer nicht so alt ist wie ich, hat vielleicht von Robert Pinker noch nie etwas gehört. Überhaupt kann die Einladung die Verbindung mit der klassischen Presse (print!) nicht verleugnen: auch auf der Website des Veranstalters gibt es sie nur in PDF, ohne nähere Informationen oder gar Verlinkung.
In Österreich, wo man sich zuletzt vor gut einem halben Jahr wieder einmal auf einen Presserat geeinigt hatte (zum Presserat in diesem Blog auch hier und hier), verhandelt man im Februar wieder einmal weiter (update 22.2.2009: und einigte sich wieder einmal nicht). Im Regierungsprogramm (dazu hier) wurden diese Verhandlungen "ausdrücklich begrüßt" und eine finanzielle Unterstützung "in Aussicht genommen", allerdings unter der - praktisch unerfüllbaren, oder zumindest vom Willen einzelner Regierungsmitglieder vielleicht nicht ganz unabhängigen - Bedingung, dass sich "alle relevanten Unternehmen und Titel unabhängig von Erscheinungsweise und Finanzierung" (also aus Sicht der Regierung wohl jedenfalls Krone, "Österreich" und "Heute") beteiligen.

Interessant ist, dass Selbstkontrolle (aus der Sicht der sich selbst Kontrollierenden) offenbar ganz gut mit Fremdfinanzierung zusammenpasst - auch der Werberat möchte nun die "Bundesregierung via Bundeskanzleramt, Medienstaatssekretariat, in die (Finanzierungs-) Pflicht" (!) bringen (Horizont-Bericht) - auf dass auch die selbstregulierende Tätigkeit des Melissa-Manns öffentlich mitfinanziert werde.

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Saturday, June 07, 2008

Was unterscheidet die Schweiz von Österreich?

Nein, es geht nicht um Fußball - sondern wieder einmal um den Presserat. "Der Presserat lebt, es lebe die Sozialpartnerschaft", so lautet die Subline einer Presseaussendung von impressum, dem größten Berufsverband von Medienschaffenden der Schweiz und Liechtensteins, vom vergangenen Donnerstag. Nach längeren Streitigkeiten wurde im Stiftungsrat des Schweizer Presserats nämlich entschieden, dass auch die Verleger wieder am System des Schweizer Presserats teilnehmen können, ebenso auch die SRG (siehe auch die Presseaussendung des Presserats).

In Österreich gibt es seit 2002 keinen Presserat mehr, aber man verhandelt wieder (und noch). Die Gespräche stehen allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: es geht eher darum, ob die JournalistInnen teilnehmen (bzw deren Gewerkschaft). In einer Diskussion am 27. Mai 2008 wurde ein gewisser Optimismus verbreitet (Meldungen dazu auf der Website der IQ-Journalismus). Konkrete Ergbnisse werden bis Ende des Jahres erwartet, von einer Einbeziehung elektronischer Medien wie in der Schweiz ist offenbar nicht die Rede.

Zur Nachlese verlinke ich auf ein paar Presseaussendungen rund um die Auflösung des österreichischen Presserats, beginnend mit der Kündigung der Vereinbarung durch den Verband österreichischer Zeitungen, mitgeteilt in einer Aussendung vom 28.12.2001 mit dem Titel "VÖZ für Stärkung der freiwilligen Selbstkontrolle"; die andere Seite (Gewerkschaft) sah am nächsten Tag eine "neue Chance" und zeigte sich "vorsichtig optimistisch"; am 21.1.2002 kündigte der Presserat an, seine Tätigkeit unverändert fortzuführen. Am 24.6.2002 volgt dann eine Aussendung des VÖZ, dass die Kündigung mit 30. Juni 2002 wirksam wird, am 29.6.2002 eine Aussendung des BSA, dass die Fortführung des Presserats begrüßt wird, am 29.10.2002 die Aussendung, dass die Sozialpartner gemeinsam einen neuen Presserat wollen, weil "der Presserat als Institution für beide Seiten unverzichtbar ist".

Was man aus dieser Geschichte wieder einmal lernen kann: wenn jemand die Stärkung einer Einrichtung fordert, ist deren Auflösung nicht weit, und was unverzichtbar ist, geht jahrelang niemandem wirklich ab.

PS: eine Entscheidung des alten Presserats betraf übrigens die Berichterstattung der Kronen Zeitung über eine Entscheidung der KommAustria, die noch von mir getroffen worden war. Der Presserat stellte fest, dass durch den Artikel die Berufspflichten der Presse verletzt wurden, da das wirtschaftliche Interesse der Zeitungsherausgeberin an der Sache (es ging um eine Privatradio-Zulassung) nicht erwähnt wurde. Den Artikel habe ich leider nicht (oder zumindest nicht greifbar), aber auf den Bescheid der KommAustria, um den es ging, kann ich verlinken (siehe dort zB Seite 14, auf der die wirtschaftlichen Interessen vielleicht deutlich werden); in der Sache gab es auch eine bestätigende Berufungsentscheidung des BKS, sowie abweisende Erkenntnisse von VfGH und VwGH.

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Thursday, May 22, 2008

Die rat-lose Presse, auch eine Fortsetzungsgeschichte

Seit Jahren gibt es in Österreich keinen Presserat mehr (siehe dazu schon diesen Blogbeitrag vom Februar 2007). Nun - nach den spektakulären Kriminalfällen und den damit offenbar untrennbar verbundenen Entgleisungen in der Berichterstattung einiger österreichischer Medien - gibt es wieder einmal einen Anlauf, eine Selbstregulierungseinrichtung der Presse (oder aller Medien?) einzurichten. Die Initiative Qualität im Journalismus beurteilt die Chancen auf einen "Presserat neu" als "gut wie lange nicht" und lädt zu einer Diskussion am Dienstag, 27. Mai, 18.30 Uhr, in den Räumen der Austria Presse Agentur (1060 Wien, Laimgrubengasse 10).

Was es nun bald ein Jahr lang angeblich gegeben hat, war die sogenannte "Leseranwaltschaft", eine Einrichtung, die zuletzt sogar von ihrem "Ehrenvorsitzenden" als "sinnlos" bezeichnet wurde. Dem kann man schwer widersprechen: außer schönen Bildern von fünf irgendwie an der Leseranwaltschaft beteiligten Menschen (wer Vorsitzende/r ist, wie die Aufgabenteilung ist, oder überhaupt nach welchen Regeln die "Leseranwaltschaft" allenfalls arbeitet, lässt die Website im Dunkeln), einem Link zum Ehrenkodex der österreichischen Presse (aktuelle Fassung 21.1.1999) und einer leeren Seite, auf der die - offenbar bislang nicht getroffenen - "Entscheidungen" der Leseranwaltschaft zum Download bereitstehen sollten, ist jedenfalls im Web nichts zu finden von der Leseranwaltschaft. Gern hätte ich Zahlen mitgeteilt, in wievielen Fällen die Leseranwaltschaft tätig geworden ist: aber leider antwortet die Leseranwaltschaft nicht auf meine entsprechenden Anfragen (vom 29.3.2008, Urgenz vom 29.4.2008).

Elisabeth Horvath, der nach der Website die Funktion einer "Clearingstelle" zukommt, berichtete letzten Oktober unter anderem Folgendes:
"Jede zweite oder dritte Woche gibt es einen Fall, wo ich mir denke, dass wir eigentlich selbst tätig werden müssten, denn von den LeserInnen kommt nichts, zumindest nicht zu uns."
"Wenn es Gravierendes gegen den journalistischen Ehrenkodex gibt, und man einigt sich zwischen der Anwaltschaft und dem Medium, dann veröffentlichen wir das Resultat auf unserer Homepage (www.leseranwalt.at), bzw. auch über OTS."
Also offenbar gab es bisher nichts Gravierendes, oder - wohl eher - man einigte sich nicht mit dem Medium. Die "Leseranwaltschaft" wird übrigens - laut Horvath - vom Verein der Chefredakteure finanziert, dessen Obmann Claus Reitan ist, bis vor kurzem Chefredakteur der Zeitung "Österreich". Reitan steht natürlich, wie das anlässlich seiner kürzlich erfolgten Bestellung zum Chefredakteur der Furche von der Geschäftsführerin des Verlags betont wurde, "in hohem Maß für ethische Verantwortung" (doch, das war wohl ernst gemeint, wahrscheinlich genauso ernst wie die Einrichtung der "Leseranwaltschaft").

PS: Full Disclosure/persönliches Interesse: ich habe am 28. Dezember 2007 eine Beschwerde an die Leseranwaltschaft wegen einer - nicht mich persönlich betreffenden - Verletzung des Ehrenkodices gerichtet, auf die ich am 15. April 2008 die Antwort bekommen habe, dass die Leseranwaltschaft "ein wertendes Statement im Sinne einer Presserats-Erklärung" nicht abgeben könne, da dies "weit über ihre Aufgabenstellung und ihr Mandat hinausginge." Natürlich habe ich dafür das Verständnis, um das ich von der "Leseranwaltschaft" ersucht wurde - schön wäre es freilich auch, wenn Aufgabenstellung und Mandat irgendwo klar zugänglich wären, und nicht andererseits Elisabeth Horvath von der Clearingstelle dieser Einrichtung sagt: "die Leser und Leserinnen sollen sich aufregen, wenn die Journalisten gegen den Ehrenkodex verstoßen."

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Wednesday, February 28, 2007

Rat-lose Presse: Ehre ohne Kodex?

Wenn Peter Hörmanseder (von maschek) im Zeit-Blog das Transkript eines höchst skurrilen Telefonates veröffentlicht, dann ist die erste Annahme natürlich: das muss erfunden sein, so wie die Dialoge in den voice-overs, für die maschek bekannt ist.
Und ganz sicher bin ich mir ja noch immer nicht, dass das Telefonat des angeblichen Journalisten der "Österreich"-Zeitung mit dem in einer Bank verschanzten Geiselnehmer wirklich so stattgefunden hat. Aber die nun mit einer gewissen Verzögerung doch eingetretene allgemeine Entrüstung einerseits und Leugnung jedes Fehlverhaltens durch Wolfgang Fellner andererseits (beides auf derStandard.at nachzulesen) machen die Sache doch recht glaubwürdig.
Demnach dürfte es stimmen: ein Mitarbeiter von "Österreich" ruft während einer Geiselnahme in der betroffenen Bank an, lässt sich von einem Bank-Mitarbeiter ("Das heißt, Sie sind Geisel?") mit dem Geiselnehmer verbinden und - der Mann muss Sportreporter gelernt haben - fragt dann, wie es dem Geiselnehmer so geht (ihm selbst übrigens, sagt der Mitarbeiter von "Österreich", "geht's ausgezeichnet").

Nachdem also die Befindlichkeiten geklärt waren und glücklicherweise die Geiselnahme später ohne weitere Zwischenfälle beendet werden konnte, setzt nun die Debatte ein, ob das Vorgehen des "Österreich"-Mitarbeiters dem journalistischen Berufsethos entsprochen hat oder gar strafrechtlich zu beurteilen wäre (von möglicher Gefährdung der körperlichen Sicherheit - § 89 StGB - oder fahrlässiger Gemeingefährdung - § 177 StGB - ist die Rede).

Der konkrete Fall soll hier nicht vertieft werden, aber er gibt Anlass, auf die seit Jahren offene Situation der Selbstregulierung in Fragen der journalistischen Berufsethik hinzuweisen. Während etwa in Deutschland und der Schweiz - in unterschiedlichen Formen - Presseräte als Selbstkontrolleinrichtungen bestehen (Schweizer Presserat, Deutscher Presserat), ist der österreichische Presserat 2002 "entschlafen" - eine wirkliche Erfolgsgeschichte war er zu diesem Zeitpunkt trotz vierzigjähriger Geschichte ohnehin längst nicht mehr, da sich gerade jene, die regelmäßig Anlass für ein Einschreiten gaben, nicht mehr beteiligten. Der sogenannte Ehrenkodex der österreichischen Presse ist seither ohne jegliches enforcement, aber auch eine Modernisierung wie in Deutschland (Pressekodex) oder der Schweiz (Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten und Richtlinien des Schweizer Presserats) hat nicht stattgefunden.
Journalistische Berufsausübung stützt sich auf die durch die Verfassung garantierte Pressefreiheit, trägt aber auch Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der von der journalistischen Tätigkeit Betroffenen - gerade in diesem heiklen Bereich gäbe es Bedarf an einem gewissen "standard setting" in Selbstverantwortung der Medien und ihrer JournalistInnen.
Das aktuelle Geschehen - das im österreichischen, ohnehin wirkungslosen Ehrenkodex anders als im deutschen Pressekodex (dort auf Grund eines anderen Anlassfalls) nicht ausdrücklich geregelt ist - könnte Anlass sein, die Bemühungen um eine neue Form der Medien-Selbstkontrolle in Österreich zu verstärken. Immerhin liegt mit einer Studie des Medienhauses Wien (Zusammenfassung; als Buch im Lit Verlag erschienen) ein guter Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen vor.

Dass aber trotz fehlendem Presserat und einem nicht aktuellen Ehrenkodex im journalistischen Berufsleben selbst des zu aktueller Berühmtheit gekommenen "Österreich"-Reporters die Ehre nicht ganz verloren ist, zeigt schon die Eröffnung des Telefonats, hier wiedergegeben nach dem Transkript im Zeit-Blog:

"Journalist: Guten Tag, ich wollte mit dem Herrn sprechen, der dort mit ein paar Leuten drinnen sitzt. Mit wem hab ich die Ehre?"

Ein PS aus telekommunikationsrechtlicher Sicht: § 78 TKG 2003 untersagt die missbräuchliche Verwendung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Als missbräuchliche Verwendung gilt unter anderem jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Sicherheit gefährdet.

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