Tuesday, December 22, 2009

Noch mehr zu lesen: positiver Public Value Test für "Canvas"

Der Amsterdam-Test - egal in welcher regionalen Ausprägung, ob "Public Value Test" (UK), "Drei Stufen-Test" (D) oder "Auftragsvorprüfung" (so wohl demnächst in Österreich, siehe §§ 6 bis 6b ORF-G in der Entwurfsfassung) - ist mit ziemlich hohem bürokratischen Aufwand verbunden und sorgt immer für genügend Nachschub an Lesestoff. 

Anschaulich zeigt sich das aktuell wieder am Projekt "Canvas", einem Joint Venture von BBC, ITV, BT, Five, Channel 4 und TalkTalk zur Entwicklung eines Standards für einen auf dem Internetprotokoll basierenden TV-Standard (so wird das in den Medien beschrieben; die offizielle Umschreibung im Glossar zum Market Impact Assessment lautet: "A joint venture intended to develop and promote a standards-based open environment for internet-connected digital television devices").

Heute hat der BBC Trust den Public Value Test für dieses Angebot (vorläufig) positiv abgeschlossen, und wenn man das nachvollziehen will, gibt es im Wesentlichen folgende Dokuemten zum Lesen: das Market Impact Assessment (171 Seiten), das Public Value Assessment (164 Seiten) und die eigentliche Entscheidung, die vorläufigen Schlussfolgerungen (33 Seiten); ergänzend kommen dazu noch fünf Studien bzw Erhebungen: Opinion Leader Umfrage (55 Seiten), Omnibus Umfrage (5 Seiten), TV Model Report (70 Seiten), VOD Report (21 Seiten) und ISP report (71 Seiten).

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Sunday, September 27, 2009

Rückblick auf das 5. Österreichische Rundfunkforum

Am 17. und 18. September 2009 fand das 5. Österreichische Rundfunkforum unter dem Generalthema "Public Value" statt (zur Ankündigung hier bzw hier) - höchste Zeit für einen kurzen Rückblick. Da die Vorträge ohnehin im Manz-Verlag veröffentlicht werden (die Teilnehmer erhalten den Tagungsband auch zugesandt), werde ich hier aber gar nicht erst versuchen, die einzelnen Referate irgendwie nachzuerzählen oder zusammenzufassen, sondern nur ein paar sehr selektive Anmerkungen machen.

Im Eröffnungsreferat entwickelte Matthias Cornils vor dem Hintergrund der in Deutschland mittlerweile angelaufenene "Drei-Stufen-Tests" ("seit Wochen wird in Deutschland getestet, was das Zeug hält") eine Differenzierung zwischen einem enger verstandenen Public Value "im englischen Sinne" - einem konkret beweisbedürftigen Mehrwert - und einem weiter verstandenen Public Value "im deutschen Sinne", der abstrakt einen Mehrwert durch öffentlich-rechtliche Angebote unterstellt. Kritisch beurteilte Cornils den deutschen Zugang, nach dem mittlerweile bei Angebotsverknappung genauso wie bei Angebotsüberflutung eine Public Value-Rechtfertigung angenommen werde: während die öffentlich-rechtlichen Anstalten im ersten Fall die Medien- bzw. Meinungsvielfalt sicherten, käme ihnen im anderen Fall Integrations- und Orientierungsfunktion in einem fragmentierten Umfeld zu.

Kommunikationswissenschaftler Josef Trappel musste ein wenig gegen die Feststellung von Matthias Cornils antreten, wonach sich in den bisherigen Drei-Stufen-Tests gezeigt habe, dass die Berechenbarkeit der ökonomischen und publizistischen Beurteilungen auch nicht höher als jene der Juristen sei. Trappel, der für die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesmedienanstalten einen Leitfaden für die Drei-Stufen-Tests verfasst hat, sprach vom "medienpolitischen Virus" des Public Value Tests und ließ auch eine gewisse Skepsis gegenüber den wirtschaftswissenschaftlichen Gutachten durchklingen ("lesen sich wie Lehrbücher der Ökonomie"). Sein Hinweis auf die teilweise dramatischen Ressourcenengpässe in den Redaktionen fand auch in der Diskussion am nächsten Tag ein Echo: ein Diskutant warnte vor einem "Szenario, in dem gutbezahlte Gutachter schlecht bezahlte Journalisten kontrollieren".

Lukas Repa, der bei der Europäischen Kommission an der Rundfunkmitteilung mitgearbeitet hat und insbesondere auch mit den deutschen und nunmehr österreichsichen Beihilfeverfahren betreffend die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst war, legte die gemeinschaftsrechtlichen (wettbewerbsrechtlichen) Rahmenbedingungen für den "Public Value" dar. Angesprochen auf eine gewisse "Geschmeidigkeit" der Kommission in ihren im Lauf der Zeit vertretenen Positionen, bezog er sich insbesondere auf die Rechtsprechung des EuG in den Fällen TV2 (dazu hier) und SIC (dazu hier), an der sich die Kommission natürlich orientiere. Ich habe ihn in der Diskussion auch gefragt, wie er - insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Prüfung des neuen französischen Finanzierungsmodells (siehe dazu hier) - die derzeit diskutierte Umstellung der ORF-Finanzierung von einer gemischten Finanzierung aus Programmentgelten und Werbung auf eine Finanzierung zum Teil auch direkt aus Budgetmitteln (sogenannte "Gebührenrefundierung") beurteilen würde. Repa (der natürlich betonte, nur seine persönliche Meinung zu äußern) würde eher davon ausgehen, dass es sich dabei nicht um eine neue (notifizierungspflichtige) Beihilfe handeln würde (ich habe da meine Zweifel, aber wenn es nun im Oktober zu einem Abschluss des Beihilfenverfahrens kommen wird, wird die Kommission wohl kaum von sich aus wieder zu prüfen beginnen, wenn eine derzeit schon diskutierte Finanzierungsvariante umgesetzt wird).

Heinz Mayer, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, befasste sich in seinem Referat mit dem BVG-Rundfunk, das - vorsichtig ausgedrückt - nicht von allen österreichischen Rundfunkrechtlern als optimal in die Gegenwart passend beurteilt wird. Mayer arbeitete allerdings eine wesentliche Aussage aus diesem Verfassungsgesetz heraus: wenn der Staat einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einrichtet, dann muss er auch dafür sorgen, dass dessen Finanzierung, unabhängig von Werbeeinnahmen, gesichert ist - und dies, so Mayer, ist mit § 31 ORF-G auch geschehen. Es sei Aufgabe es Stiftungsrates, dafür zu sorgen, dass der ORF seine öffentlich-rechtlichen Aufgaben erfüllen kann. Diesen Auftrag sieht Mayer weit: "ein qualitativ ansprechendes Angebot für alle elementaren Lebensbereiche anzubieten". In der Diskussion meinte er: "Erotik gehört zum öffentlichen Auftrag, Pornographie nicht".

Tobias Schmid von der Mediengruppe RTL Deutschland ging auf die Rolle der Privaten bei der Schaffung von Public Value ein. Seine Kernthese: der private Rundfunk erzeuge längst Public Value, den man aber freilich nicht mit "Bildungsbürgertum und persönlichem Geschmacksempfinden" gleichsetzen dürfe. Schmid sprach sich für eine Anreizsetzung in der Regulierung aus, bei der bestimmte gesellschaftlich erwünschte Inhalte nicht direkt finanziell gefördert würden, sondern durch verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen (zB auch eine "must be found"-Regelung, die sicherstellen würde, dass Vollprogramme in den elektronischen Programmführern leicht aufgefunden werden). Schmid sprach im Hinblick auf die Landesmedienanstalten - Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, war im Publikum - von "Verzweiflungsregulierung": die Regulierer würden gerade die wenigen meinungsbildenden Vollprogramme besonders genau beobachten, während andere kleinere Sender praktisch sanktionslos blieben .

Alison Gold vom BBC Trust stellte das britische Modell des Public Value Test (PVT) vor. Drei Aspekte aus diesem Referat seien hier hervorgehoben: erstens sind die Tests teuer, das ist bekannt, und sie dauern (höchstens) sechs Monate, was von manchen als lang empfunden wird. Gold bestätigte die hohen Kosten - ganz grob etwa 1 Mio € pro Test -, aber sie hielt auch fest, dass bei der Markteinführung wesentlicher neuer Produkte auch sonst Kosten für die Bewertung und Marktabschätzungen anfielen; die Zeit von sechs Monaten hingegen sei keineswegs lang, andere Entwicklungen oder interne Prüf- und Genehmigungsprozesse würden oft länger dauern, beim PVT zwängen aber die rechtlichen Vorgaben zu einem straffen Verfahrensablauf. Zweitens ist ein ganz wesentlicher Bestimmungsfaktor für den Erfolg der PVTs die Vorbereitung seitens der Geschäftsführung der BBC: je besser die von der BBC-Executive vorbereiteten Grundlagen für den PVT, desto besser (und günstiger) auch die Gutachten. Und drittens betonte Gold besonders die Rolle der Öffentlichkeit, die über Konsultationen und die Veröffentlichung aller relevanten Unterlagen eingebunden ist: PVTs könne man nicht hinter verschlossenen Türen durchführen.

Susanne Pfab, Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz und daher aktuell in zahlreichen "Drei-Stufen-Tests" involviert, stellte das deutsche Modell dar. Sie skizzierte die schon rein abwicklungstechnisch schwierige Situation, dass aufgrund der Beihilfenentscheidung auch zahlreiche Bestandsprüfungen durchzuführen und zeitgerecht abzuschließen sind (anders als im UK, wo nur neue Angebote geprüft werden). Das Verfahren werfe zahlreiche juristische Fragen, zB nach der Verfahrensart (Pfab sprach von einem Verfahren sui generis, das kein Verwaltungsverfahren sei, obgleich es gewisse Ähnlichkeit mit einem Planfestsetzungs- oder einem Bewilligungsverfahren habe). Umstritten sei, in wieweit die für die Entscheidung zuständigen Rundfunkräte nur eine ja/nein-Entscheidung treffen oder auch Abänderungen verlangen könnten. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit verwies Pfab darauf, dass bereits in den Rundfunkräten (mit insgesamt rund 500 Mitgliedern) "eine ziemlich breite Menge von Gesellschaft" versammelt sei. Als Nebeneffekt der Drei-Stufen-Tests konstatierte Pfab eine wachsendes Selbstbewusstsein der Rundfunkräte, deren Unabhängigkeit auch deutlicher betont werde. Im Hinblick auf die Gutachter sprach Pfab von Problemen, eine ausreichende Zahl geeigneter Gutachter zu finden, auf eine Ausschreibung hin hätten sich nur sehr wenige gemeldet.

PS: 1. Im UK ist die gegenwärtige Form der Public Value Bewertung nicht unumstößlich: interessanterweise ist es nicht nur der "Schattenminister" Jeremy Hunt, der die Rolle des BBC Trust beim PVT in Frage stellt, sondern auch der derzeit zuständige Minister Ben Bradshaw (hier, hier und hier).
2. Die aktuellen Entscheidungen des MDR-Rundfunkrates vom 21.9.2009 in den Dreistufentests zu KI.KAplus und kikaninchen.de sind hier bzw hier zu finden (Presseaussendung des MDR; Bericht bei DWDL und bei epd); wie man daraus erkennen kann, vertritt der Rundfunkrat die Auffassung, dass nicht nur eine Genehmigung oder Versagung des Konzepts möglich ist, da er Modifikationen gegenüber dem Vorschlag vorgenommen hat.

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Wednesday, September 16, 2009

Leitfaden zum 3-Stufen-Test - Verfasser morgen beim Rundfunkforum!

Die deutschen Landesmedienanstalten haben sich von der Durchführung der ersten Drei-Stufen-Tests der öffentlich-rechtlichen Veranstalter ja nicht gerade begeistert gezeigt (Beliebigkeit der methodischen Vorgangsweise") und schon im Mai ein Positionspapier veröffentlicht (dazu auch hier). Nun haben sie auch einen "Leitfaden zur Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote im Rahmen des Drei-Stufen-Tests" vorgestellt (Presseaussendung), verfasst vom IPMZ unter der Projektleitung von Josef Trappel.

Josef Trappel wird auch morgen beim 5. Österreichischen Rundfunkforum sprechen, sein Thema wird der "Public Value aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht" sein.

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Tuesday, September 15, 2009

Die Public Value-Woche: Parlaments-Enquete und Rundfunkforum

Eigentlich läuft derzeit gerade die "Aktionswoche zum bedingungslosen Grundeinkommen" - aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaut es nicht so ganz nach einer bedingungslosen Grundfinanzierung aus. Die näheren Bedingungen werden diese Woche nicht nur zwischen Republik und Europäischer Kommission im Beihilfeverfahren weiter verhandelt (auch wenn die Eckpfeiler im Wesentlichen feststehen dürften), sondern auch in einer parlamentarischen Enquete besprochen (siehe dazu schon hier und hier).

Mittlerweile gibt es dafür eine geänderte Tagesordnung und Liste der Referenten und Referentinnen. Dass Nellie Kroes nicht kommen würde, war zu erwarten, an ihrer Stelle spricht ihr Generaldirektor Philip Lowe (wer dabei Konkretes und/oder Neues erwartet, wird enttäuscht sein). Auch sonst bleibt das Rednerfeld trotz Änderungen männlich. Ausgefallen ist einer der drei deutschen Karnevals- und Rundfunkexperten: Fritz Pleitgen, ex-ARD und ex-EBU-Chef, wird keinen Kommentar mehr zu den Zukunftschancen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgeben (er wird bei der Enquete überraschenderweise auch nicht durch Günter Struve oder Gerd Bacher, sondern durch Jean-Paul Philippot, aktueller EBU-Chef aus Belgien, ersetzt).

Zur Vorbereitung auf den Beitrag von ZDF-Chef Markus Schächter sei übrigens eine kleine Übersetzungshilfe von den "medienpiraten" dringend empfohlen: Reden wie Markus Schächter (Teil 1, Teil 2, Teil 3).

BBC-Chef Mark Thompson wird nicht kommen (der hat zu Hause genug zu tun), statt dessen kommt die Nummer 2 der BBC, Mark Byford [update: 17.9.2009: auch Mark Byford ist nicht gekommen, ich habe die hier zunächst gemachten Anmerkungen zu seiner Person nun gelöscht].
Und schließlich fehlt auch Armin Walpen, der bald nicht mehr-Generaldirektor der SRG. An seiner Stelle wird sein Stellvertreter Daniel Eckmann sprechen, dessen Zukunft bei der SRG allerdings nur unwesentlich länger dauern wird als die seines Chefs: ein Monat nach Walpen wird auch Eckmann die SRG verlassen.

Im zweiten Themenblock der Enquete fallen keine Redner aus, allerdings kommen noch zwei dazu: der Zentralbetriebsratsobmann des ORF und Markus Breitenecker von Puls 4. Puls 4 wird übrigens am Tag vor der Enquete, am 16. September 2009, um 20:15 die "TV-Arena 09" zeigen: eine Diskussion, an der unter anderem die Klubobleute von ÖVP und SPÖ, Generaldirektor Philip Lowe, VÖZ-Präsident Horst Pirker und "namhafte internationale und österreichische Medienexperten,... darunter Alfred Grinschgl, Michael Grabner, Michael Holoubek, Klaus Unterberger, Hans-Jörgen Manstein, Univ.-Prof. Mag. DDr. Matthias Karmasin, Mag. Gerald Grünberger, Dr. Heinz Fischer-Heidelberger, sowie die wichtigsten Medienjournalisten" teilnehmen werden. "Vom ORF ist Generaldirektor Alexander Wrabetz angefragt."

Und was jedenfalls - trotz der Kampfprogrammierung durch die Parlamentarische Enquete am Nachmittag des 17.9. - nicht ausfällt, ist natürlich das 5. Österreichische Rundfunkforum am 17. und 18. September (sozusagen der kleinere, fokussierte Spartenkanal im Vergleich zur Enquete), diesmal zum Thema "Public Value" (dazu schon hier bzw hier). [Disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters]

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Wednesday, August 12, 2009

Rundfunkforum 2009 und Dokumentation des Rundfunkforums 2008

Das nächste Rundfunkforum - dieses Jahr zum Thema "Public Value" - findet, wie schon angekündigt, am 17. und 18. September 2009 in Wien statt (Achtung neuer Veranstaltungsort: Kommunalkredit, Türkenstraße 9, 1090 Wien) - hier der Link zur Einladung mit dem endgültigen Programm und zum Anmeldeformular. Zusätzlich zu den schon in der ersten Ankündigung genannten ReferentInnen wird auch Dr. Susanne Pfab, Geschäftsführerin der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz, einen Vortrag halten, der sich mit dem (deutschen) Drei-Stufen-Test befasst. Eine spannende Diskussion ist garantiert, insbesondere auch zur Frage, welche Form eines Public Value-Tests in Österreich zu erwarten ist.

Im vergangenen Jahr stand das Rundfunkforum unter dem Generalthema "Medien im Web" (siehe dazu hier und hier). Die dort gehaltenen Referate sind nun im Manz-Verlag erschienen (Bestellformular); hier das Inhaltsverzeichnis:
[Disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters]

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Friday, July 10, 2009

Coming up: ein "Public Value"-September mit Rundfunkforum und Parlamentsenquete

Am 17. und 18. September 2009 findet in Wien das 5. Österreichische Rundfunkforum, veranstaltet vom Forschungsinstitut für das Recht der elektronischen Massenmedien (REM), statt. Der Termin wurde schon beim 4. Rundfunkforum im September 2008 festgelegt, und auch das Thema steht seit längerem fest: "Public Value". Als daher vor zwei Wochen bekannt wurde, dass der Nationalrat für den 16. September 2009 eine Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk – Medienvielfalt in Österreich" plante, schien das bestens zusammenzupassen: zunächst eine eher medienpolitische Erörterung im Parlament, und an den nächsten beiden Tagen dann die überwiegend auf rechtliche Fragen hin ausgerichtete Veranstaltung des REM, mit dem engeren Fokus auf "Public Value".

Nun gibt es zwar eine leichte Terminkollision, denn der Nationalrat wird seine Enquente erst am 17. September abhalten, sodass es am Nachmittag zu einer teilweisen Überschneidung mit dem Rundfunkforum kommt. Das wird aber dem 5. Rundfunkforum keinen Abbruch tun - unter anderem stehen folgende Vorträge auf dem Programm:
Die Einladung zum 5. Rundfunkforum wird demnächst versandt werden [full disclosure: ich bin Vorstandsmitglied des Veranstalters].

Im Parlament wird es dafür grundsätzlich hergehen, neben den führenden österreichischen Medienpolitikern und - wenn's wahr ist - EG-Wettbewerbskommissarin Nellie Kroes werden in einem ersten Themenblock zu den Zukunftschancen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter anderem Armin Walpen (bald ex-SRG-Chef; "hinterlässt einen Scherbenhaufen" schrieb die NZZ vor kurzem) und Fritz Pleitgen (längst ex-ARD-Chef und mittlerweile auch schon ex-EBU-Chef) Statements abgeben. Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk scheint die Zukunft offenbar vor allem in der Weisheit des Alters zu liegen: das Publikum wird immer älter, die Qualitätssicherung im ORF erfolgt durch einen Experten mit langer Berufs- und danach noch Konsulentenerfahrung - und schließlich sind die ORF-Retter ja auch im Schnitt 67.

Deutlich jünger ist von den an der Parlamentsenquete teilnehmenden Vertretern der öffentlich-rechtlichen Anstalten (neben ORF-GD Alexander Wrabetz) nur Mark Thompson, Generaldirektor der BBC (vielleicht kann sich der ORF-Generaldirektor Unterstützung holen für allfällige Gehaltsverhandlungen: Armin Walpen [von Blick als "Porsche-Walpen" bezeichnet] erhielt im Jahr 2008 immerhin - inklusive Boni - rund 460.000 €; Mark Thompson bekam gar etwa 950.000 €). Die ganze Liste der zur Parlamentsenquete eingeladenen Herren (Kommissarin Kroes ist tatsächlich die einzige Frau in dieser Riege) steht im Standard (update 21.07.2009: nun steht die Liste der Teilnehmer und die Tagesordnung auch hier auf der Parlaments-Website).

Noch etwas Neues bringt der Herbst in Sachen "public vlaue": auf der Website http://www.public-value.at/, die im Rahmen eines Projektes der FH Wien erstellt wird, soll es "viele spannende Dinge zum Thema Public Value zu entdecken geben" (so verspricht es jedenfalls der auf dieser Site derzeit zu findende Teaser).

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Friday, June 19, 2009

Aus meinem Back-Katalog: "Rundfunkregulierung zwischen Public Value und Private Enterprise"

By request: da ich vor kurzem wieder einmal angesprochen wurde, ob mein Vortrag "Rundfunkregulierung zwischen Public Value und Private Enterprise", den ich vor mehr als einem Jahr an der Wirtschaftsuniversität Wien gehalten habe (siehe zu dieser Veranstaltung hier), irgendwo nachzulesen ist, habe ich das Manuskript - mit Ausnahme der Formatierung und fünf knapper Fußnoten unverändert - nun hier auf die Website gestellt. Um eine umfangreichere Überarbeitung vorzunehmen und den klassischen Anmerkungsapparat anzufügen, fehlte mir schlicht die Freizeit (und/oder Motivation).

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Sunday, May 31, 2009

Amsterdam-Test: ex ante Prüfung im Land erspart ex post Intervention aus Brüssel

Der "Amsterdam-Test" ist auch ein Lehrstück in angewandtem Branding: Für die Mechanismen zur Prüfung der Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen im Rundfunksektor mit dem gemeinsamen Markt haben sich in den Mitgliedstaaten schon Begriffe wie "Public Value Test" (UK) oder "Drei Stufen Test" (Deutschland) herausgebildet. Die Kommission konnte damit nicht ganz glücklich sein, denn aus ihrer Sicht geht es ja um eine gemeinschaftsrechtlich begründete Prüfung, deren Maßstäbe in der gesamten EU natürlich einheitlich sein müssen - aber es fehlte bislang der gemeinschaftsrechtlich geprägte einheitliche Begriff dafür. Den hat man schließlich mit "Amsterdam Test" gefunden - soweit ich das überblicke, wurde er erstmals in einer Rede von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes im März dieses Jahres verwendet (siehe dazu hier).

"Amsterdam Test" ist als Marke schlau gewählt: denn die Kommission sah sich in all den Beihilfenverfahren zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer massiven Einwänden gegenüber, die sich auf das Protokoll von Amsterdam und die daraus abzuleitende Sonderstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stützten. Die Kommission dreht diesen Argumentationstopos mit dem Begriff "Amsterdam Test" gewissermaßen um: bei der Beihilfen-Prüfung geht es demnach nicht um einen Angriff auf die im Protokoll von Amsterdam zum Ausdruck kommende besondere Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gerade darum, die in diesem Protokoll festgelegten Voraussetzungen für die staatliche Finanzierung zu klären.

Der stellvertretende Generaldirektor der DG Wettbewerb, Herbert Ungerer, hat nun in einem Vortrag in Berlin eine Definition des Amsterdam-Tests gegeben: "Mit Amsterdam Test bezeichnen wir die Vorabprüfung jener Bedingungen, die der EU Vertrag [richtig wäre: EG-Vertrag] an die Verwendung staatlicher Beihilfen im Fernseh- und Rundfunksektor knüpft."

In seinem Vortrag hat Ungerer "klargestellt", dass "die EU Kommission sicher nicht die Rolle einer weiteren Prüfungsinstanz nach den Gremien übernehmen will." Drei Sätze weiter erklärt er dann allerdings gleich, dass der NDR Mediathek-Test "nicht völlig unproblematisch" war (siehe dazu auch hier). Kernpunkt der Kritik ist, dass der NDR-Rundfunkrat zwar Einnahmenverluste für private Wettbewerber für realistisch hielt, aber dennoch keine Einschränkungen des neuen öffentlich-rechtlichen Anbots verlangte, weil nicht mit einem Marktaustritt Dritter zu rechnen wäre.

Ungerer verweist auf den Entwurf der Rundfunkmitteilung (siehe dazu auch hier), nach dem den Mitgliedstaaten wesentliche Spielräume gegeben werden, vor allem bei der Beurteilung, wann eine audiovisuelle Dienstleistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als "neu und wesentlich" anzusehen ist, welche Behörden die Prüfung vornehmen und wie das Verfahren im Detail aussehen soll.
"Zwingend ist aber, die Transparenz des Verfahrens zu garantieren und die Unabhängigkeit und Wirksamkeit des Tests zu garantieren. Stellungnahmen Dritter und die Entscheidung am Ende des Tests sind zu veröffentlichen. Die Entscheidungen sind zu begründen. Insbesondere muss die effektive Unabhängigkeit des Entscheidungsträgers gegenüber der Intendanz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt sichergestellt werden."
Nicht nur Herbert Ungerer, auch die Direktorenkonferenz der deutschen Landesmedienanstalten hat vor kurzem Kritik an den ersten Drei Stufen Tests in Deutschland geübt (Positionspapier, Pressemitteilung). Kritisiert wurde zB die "Beliebigkeit der methodischen Vorgangsweise" und dass die Gutachten "öffentlich-rechtliche Angebote per se als höherwertig für die Konsumenten-Wohlfahrt" eingestuft haben als private Angebote; eine Nutzenabwägung finde ebensowenig statt wie eine ernsthafte Risikoanalyse bezüglich der ökonomischen Auswirkungen auf die privaten Angebote (mehr dazu bei telemedicus).

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Wednesday, April 08, 2009

Rundfunkmitteilung: noch ein Entwurf, noch eine Konsultation

Aller guten Dinge sind drei, offenbar auch im Beihilfenrecht: nach dem Drei Stufen-Test* hat die Kommission nun offenbar die Drei-Stufen-Konsultation entdeckt: die lange angekündigte Neufassung der Rundfunkmitteilung (siehe dazu in diesem Blog hier und hier) geht nun mit einem neuen Entwurf in die dritte Runde der Konsultation.

Wie von Kommissarin Reding angekündigt, wurde der Text etwas gekürzt; der neue Entwurf hat nur mehr 97 Absätze (gegenüber den 107 Absätzen des letzten Entwurfs; allerdings hat die derzeit noch geltende Rundfunkmitteilung aus 2001 nur 62 Absätze). Allzu gravierende Weglassungen sind allerdings nicht zu verzeichnen, vor allem wurden Zitate gekürzt und Wiederholungen gestrichen. Spannender könnten die inhaltlichen Änderungen sein, die in der Presseaussendung der Kommission so beschrieben werden:
"Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum vorausgegangenen Entwurf betreffen die Grundsätze der Technikneutralität und der redaktionellen Unabhängigkeit. Zudem wird stärkeres Gewicht auf die wesentlichen Grundsätze gelegt, wobei den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung eingeräumt und mehr Klarheit hinsichtlich der Bildung von Rücklagen für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten geschaffen wird."
Grundsätzliche Umwälzungen sind das aber eher nicht:
  • Der Grundsatz der Technologieneutralität war schon im letzten Entwurf in Absatz 51 erwähnt worden (nun ganz ähnlich gefasst in Absatz 81); nun kommt hinzu, dsass die Kommission in Absatz 85 ausdrücklich klarstellt, dass es nicht als neuer Dienst zu betrachten - und einem "Drei-Stufen-Test" zu unterziehen - ist, wenn Inhalte, die bereits über eine "herkömmliche Verbreitungsplattform (wie Fernsehen oder Radio) ausgestrahlt werden, lediglich gleichzeitig über eine neue Plattform (wie Internet oder Mobilgeräte) verbreitet werden".
  • Der Grundsatz der redaktionellen Unabhängigkeit wurde in den Absätzen Nr. 47 und 86 eher als eine Art "Erinnerungspost" eingefügt (hieß es in diesen Zusammenhängen im letzten Entwurf "Angesichts der Besonderheiten des Rundfunksystems ...", so heißt es nun "Angesichts der Besonderheiten des Rundfunksystems und der Notwendigkeit zum Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten").
  • Neu und für Österreich besonders interessant ist die "Kleinstaaten-Klausel" in Absatz 42: "Die Kommission wird bei ihrer Bewertung auch den Schwierigkeiten mancher kleiner Mitgliedstaaten Rechnung tragen, die notwendigen Mittel über Rundfunkgebühren hereinzuholen, wenn die Kosten des öffentlichen Rundfunks pro Einwohner unter ansonsten gleichen Bedingungen höher sind."
  • Ebenfalls unter den Punkt "mehr Flexibilität bei der Umsetzung" lässt sich die Entschärfung bei den Anforderunegn an die Aufsicht subsumieren. Wurde im früheren Entwurf in den Absätzen 69 und 99 eine externe Stelle verlangt, so sieht die Neufassung nur mehr eine Stelle vor, "die effektiv von der Geschäftsführung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt unabhängig und mit den erforderlichen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet ist, um eine regelmäßige Kontrolle vorzunehmen und zur Gewährleistung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nötigenfalls geeignete Abhilemaßnahmen zu beschließen" (Absatz 54); dass diese Stelle extern sein sollte, wird nicht mehr verlangt, was die deutschen Länder beruhigen könnte. In Absatz 89 findet sich eine ähnliche Formulierung, zusätzlich wird dort den Mitgliedstaaten konzediert, dass sie die Möglichkeit haben müssen, "ein Verfahren zu entwickeln, das in Hinblick auf die Marktgröße und die Marktstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt angemessen ist." Auch hier also ein möglicher Kleinstaaten-Discount.
  • Dieser Entlastung bei den Anforderungen an die Aufsicht steht eine "Klarstellung" - eher eine Verschärfung - bei den Rücklagen gegenüber. Nach den Absätzen 73 bis 76 wird zwar generell eine Rücklagenbildung in der Höhe von bis zu 10% der Ausgaben (im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags) akzeptiert, allerdings wird auch deutlicher als bisher darauf hingewiesen, dass darüber hinausgehende Rücklagen als Überkompensierungen grundsätzlich zurückzufordern sind. Die Bedingunegn, zu denen allgemeine und - nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen zulässige - besondere Rücklagen für öffentlich-rechtliche Tätigkeiten verwendet werden dürfen, sind von den Mitgliedstaaten "genau festzulegen".
  • Neu ist auch eine kleine Verbeugung vor den Zeitungsverlagen; in Absatz 16 heißt es nun: "Zeitungsverlage und andere Printmedien sind außerdem ein wichtiger Garant für eine objektiv informierte Öffentlichkeit und für die Demokratie. Da diese Anbieter jetzt mit Rundfunkveranstaltern im Internet im Wettbewerb stehen, sind alle diese kommerziellen Mediendienstleister von den potenziellen negativen Auswirkungen betroffen, die staatliche Beihilfen zugunsten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle haben können. ... Es liegt in der Tat im gemeinsamen Interesse, auch im derzeitigen dynamischen Medienumfeld ein vielfältiges und ausgewogenes Medienangebot öffentlicher und privater Rundfunkveranstalter zu wahren."
*) zum kürzlich abgeschlossenen Drei-Stufen-Test betreffend die NDR-Mediathek siehe hier auf der NDR-Website die relevanten Dokumente (Beschreibung der Mediathek, medienökonomisches Gutachten, Beschluss des Rundfunkrates); Robin Meyer-Lucht vermerkt dazu: "Der ernsthafte Versuch von Aufsicht wurde nicht unternommen".

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Wednesday, February 25, 2009

Lesestoff

Wieder einmal ein kurzer Hinweis auf interessanten Lesestoff:

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Monday, December 22, 2008

Weihnachtsfrieden zwischen Kommission und Deutschland zum 3 Stufen-Test

Kurz vor Weihnachten ist Zeit für den Friedensschluss: nachdem die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer letzte Woche den "12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag" (eigentlich: "Zwölfter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge") unterzeichnet haben, gibt es nun auch eine gemeinsame Presseerklärung von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes einerseits und den Ministerpräsidenten Kurt Beck (Rheinland-Pfalz) und Günther H. Oettinger (Baden-Württemberg) andererseits.

Das Wording der Aussendung ist, wie bei solchen Waffenstillstandserklärungen üblich, fein abgestimmt. Die Rede ist von den nun erfolgreich zum Abschluss gebrachten "Bemühungen der 16 Länder ..., die Aktivitäten von ARD und ZDF unter Einbeziehung der Interessen kommerzieller Medien auf eine gemeinschaftsrechtlich verlässliche Grundlage zu stellen" (Was ist eigentlich mit den Interessen der Zuschauer/Gebührenzahler/Pay-TV-Abonnenten etc.?)

Für das laufende österreichische Beihilfeverfahren ist sicher von Interesse, dass das deutsche Modell des Drei-Stufen-Tests von Kroes als "ein wichtiges Beispiel für die Art von Verfahren, die zur Sicherstellung effektiver Kontrolle auf nationaler Ebene erforderlich sind", bezeichnet wird; mit anderen Worten: wenn es so wie in Deutschland gemacht wird (unter der Verantwortung der Rundfunkräte, also von Organen der Rundfunkanstalten) wäre die Kommission schon zufrieden; auch die Modelle in Belgien, in Irland und im UK sind aus der Sicht der Wettbewerbskommissarin in Ordnung. Ausdrücklich betont Kroes zudem, dass auch eine neue Rundfunkmitteilung (zum Entwurf siehe hier) keine weiteren Anpassungen der Rechtslage in Deutschland notwendig machen werde (nachdem sich die deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalten (zB WDR) und in alter Tradition der Staatsferne auch die Vertreter der Staatskanzleien und sonstige Politiker schon präventiv einmal ordentlich über den Entwurf aufgeregt haben).

[update 23.12.2008: die richtigen Links zu der auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei eher versteckten aktuellen Fassung des 12. RFÄStV und zur Begründung fand ich bei Alexander Svensson, der die wesentlichen Punkte auch übersichtlich zusammenfasst)]

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Monday, December 08, 2008

Gimme Three Steps: NDR beginnt mit 3-Stufen-Test

"Three Steps To Heaven" werden es wohl nicht werden, vielleicht geht es auch eher um jene "three steps towards the door", von denen Lynyrd Skynyrd singen ("Gimme Three Steps"), und die man als drei Schritte Vorsprung (auf der Flucht) übersetzen muss: jedenfalls beginnt der NDR nun für seine geplante Mediathek mit dem ersten "Drei-Stufen-Test" (Presseaussendung, Kurz-Info, Projektbeschreibung). Medienökonomen, die die Bewertung durchführen möchten, können ihr Interesse bis 8. Dezember anmelden (also schnell melden! Andererseits: es würde mich nicht überraschen, wenn der NDR hier oder in diesem Umfeld [zB hier] fündig würde).
EU-Medienkommissarin Viviane Reding ist zwar skeptisch, ob ein vom Rundfunkrat durchgeführter Drei-Stufen-Test ausreichen wird (dazu schon hier), schließt es aber nicht von vornherein aus; sie hält es offenbar mehr mit Police: Every step you take, I'll be watching you.

Der ORF kündigt zunächst einmal einen Public Value Bericht an (das mit dem für Jänner 2008 angekündigten Public Value Test ist sich offenbar nicht ganz ausgegangen), immerhin ein erster Schritt. Und nur als PS: ein Geschäftsbericht des ORF für das Jahr 2007 ist noch immer nicht verfügbar (aber vielleicht ist er dem Sparpaket zum Opfer gefallen).

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Saturday, November 22, 2008

Negativer Public Value Test für lokalen Online-Videodienst der BBC

Mit dem "Public Value Test" (PVT) werden in Großbritannien neue Angebote der BBC daraufhin geprüft, ob ihr "public value" allfällige negative Auswirkungen auf den Markt überwiegt - ob also ein "öffentlich-rechtlicher Mehrwert" vorliegt (ORF-Generaldirektor Wrabetz hatte übrigens schon im vergangenen Jahr angekündigt, ab Jänner 2008 (!) alle neuen Angebote des ORF einem solchen Test nach Vorbild der BBC zu unterziehen, siehe dazu hier).

Mittlerweile dürfte sich beim ORF wie auch (immer schon) bei der BBC die Begeisterung für das recht aufwendige Verfahren in Grenzen halten, vor allem wegen des von der Regulierungsbehörde als Teil des PVT durchgeführten "Market Impact Assessment" (MIA). Dabei werden die voraussichtlichen Auswirkungen der geplanten neuen Angebote auf das Marktumfeld mit dem klassischen Analyseinstrumentarium der Regulierungsbehörde beurteilt, also unter Anwendung wirtschaftwissenschaftlicher Methoden auf der Basis möglichst umfassender Marktdaten. Anders als das manchen Beteiligten wohl vorgeschwebt ist, reicht es also nicht aus, einem ohnehin willigen eigenen Gremium der Rundfunkanstalt einige halbwegs plausible Annahmen grob verbal darzulegen.*)

In den bisher durchgeführten MIAs hatte Ofcom einmal eine fast schon euphorisch positive Stellungnahme abgegeben (das betraf ein digitales Fernsehprogramm in gälischer Sprache; siehe auch den Gesamtbericht) und in zwei weiteren Fällen eine eher neutral/differenzierte Position bezogen (einerseits zu HDTV, siehe auch den Gesamtbericht, und andererseits zu on demand-Diensten wie catch-up TV, simulcast TV over the internet und audio downloads; siehe auch dazu den Gesamtbericht). Das gestern veröffentlichte Statement zu lokalen Online-Videodiensten der BBC (summary hier; zum Beginn des Verfahrens siehe schon hier) ist nun jedoch deutlich negativ ausgefallen.

Mit dem lokalen Online-Videodienst würde die BBC nämlich nach Ansicht von Ofcom in einem ohnehin schwierigen Markt die kommerziellen (lokalen) Onlinedienste privater Unternehmen (vor allem lokaler/regionaler Zeitungen und lokaler Radio- und Fernsehstationen) konkurrenzieren, und zwar mit einem finanziellen Einsatz, mit dem die Konkurrenten nicht mithalten können. Conclusio:"Overall, we conclude that the launch of the proposal would have a significant negative market impact on commercial providers."

Zwar wären einige Modifikationen des Angebotes denkbar, und zwar vor allem einmal eine Verschiebung, bis die Werbeausgaben wieder "normale Höhen" erreicht haben, oder/und eine offensive Verlinkung zu anderen lokalen Anbietern. Aber auch das würde laut Ofcom nicht reichen: "We do not believe, however, that these modifications would be sufficient to offset the negative market impacts we have identified."

Der für die Gesamtbeurteilung zuständige BBC Trust hatte zuvor schon den Public Value skeptisch beurteilt: "Against the background of increased financial pressures on the BBC, the PVA [Public Value Assessment] concluded that the service would not create significant new reach or impact in return for the investment of licence fee funds."

Und so ist es auch nicht überraschend, dass auch das (vorläufige) Gesamturteil des BBC Trust negativ ausfällt. Die vorläufige Entscheidung des Trust steht nun bis zum 5. Jänner 2009 zur Konsultation. Eine erste kritische Reaktion darauf (mit weiterführenden Hinweisen) gibt es schon von Daithí Mac Sithigh auf LexFerenda.

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*) Sogar der deutsche Drei-Stufen-Test wird ohne ein Mindestmaß an sachkundiger Analyse nicht auskommen, die sich der WDR (laut DWDL) nun wenig überraschend vom Kölner Institut für Rundfunkökonomie zukaufen wird (zum Problem dieser Art der Experten-Auswahl hat sich übrigens Professor Dörr beim letzten Rundfunkforum geäußert, siehe hier [unten]).

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Wednesday, June 25, 2008

Market Impact Assessment - Beispiel BBC

ORF-Generaldirektor Wrabetz hat vor einiger Zeit angekündigt, auch in Österreich neue Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einem Public Value Test nach dem Vorbild der BBC zu unterziehen. Auch wenn das versprochene Implementierungsdatum (Jänner 2008) mittlerweile vorbei ist, lohnt sich doch ein gelegentlicher Blick ins Vereinigte Königreich, um einen Eindruck zu gewinnen, wie dort solche Tests tatsächlich durchgeführt werden. Schließlich sollte man es zumindest nicht von vornherein ausschließen, dass ein derartiger Test auch in Österreich relevant werden könnte - nicht zuletzt, weil GD Wrabetz vor kurzem (in einem Interview mit der Presse) auch angemerkt hat, er wäre schon zufrieden, wenn der ORF inhaltlich so viel machen dürfe wie die BBC.

Im UK hat also dieser Tage das Public Value Assessment für ein Projekt der BBC beginnen, in dem lokale Videos online bereitgestellt werden sollen. Schon wenn man nur kurz in die Dokumente hineinschaut, erkennt man den hohen Aufwand, der bei der Beurteilung getrieben wird. Hier nur einmal Hinweise auf die wichtigsten Dokumente dazu:
Frühestens im November 2008 dürfte das Verfahren zum Market Impact Assessment abgeschlossen werden.

Auch in Frankreich tut sich etwas: die Kommission Copé (siehe dazu schon hier) hat ihren Endbericht an Präsident Sarkozy übergeben. Sarkozy hat dabei in einer Rede nochmals dargelegt, was seine Pläne mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind: keine Werbung, wohl aber Sponsoring ("parrainage"), und zwar schon ab 1. Jänner 2009 (vorerst werbefrei zwischen 20 und 6 Uhr); Copé hatte erst September 2009 als Beginn vorgeschlagen. Der Einnahmenausfall soll mit 80 Mio Euro von privaten Veranstaltern ersetzt werden und zum größeren Teil (450 Mio bis 650 Mio Euro) durch eine zusätzliche Steuer (ca. 0,9%) auf den Umsatz von Telefonieanbietern (fest und mobil) sowie Internet Access Providern aufgebracht werden.

Und zu Deutschland der Vollständigkeit halber hier auch ein Link auf den "Arbeitsentwurf zur Umsetzung der Zusagen gegenüber der EU-Kommission im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens ARD/ZDF", auf den sich die deutschen Ministerpräsidenten am 12. Juni 2008 verständigt haben.

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Thursday, June 12, 2008

Staatliche Beihilfen und Public Service Broadcasting: Ergebnisse der Konsultation

Vor einiger Zeit habe ich - aus einem damals akutellen Anlass - einen Multiple-Choice-Test für TW1-Geschäftsführer Werner Mück vorgeschlagen. Nun, nachdem die Konsultation der Europäischen Kommission in Sachen Public Service Broadcasting/state aid abgeschlossen ist, gibt es die Auflösung: richtig war b), der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF wird durch Gesetz festgelegt. "In Austria the remit is exhaustively defined in a single federal law", hält auch die Kommission auf Seite 18 ihrer Zusammenfassung der Konsultationsergebnisse fest.

Alle in der Konsultation abgegebenen Stellungnahmen sind auf dieser Website abrufbar, zur Vereinfachung hier die direkten links auf die österreichische Stellungnahme (die wegen des anhängigen Beihilfenverfahrens "eine detaillierte Antwort und dadurch Vorwegnahme
der Verfahrensstellungnahme im Rahmen der Konsultation [als] nicht opportun" ansieht), sowie die etwas ausführlicheren Stellungnahmen von ORF, ATV und VÖZ (die Zusammenfasung der Kommission erwähnt auf Seite 36 auch eine Stellungnahme des VÖP, diese dürfte aber als vertraulich bezeichnet worden sein, da sie auf der Konsultations-Website nicht zu finden ist). Zwei Punkte möchte ich zur besseren Übersicht aus der Zusammenfassung zitieren:

1. Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Auftrags - Unterschied Österreich/Deutschland:

"In Austria, the Bundeskommunikationssenat (BKS) can impose administrative penalties for an infringement of the ORF-Gesetz and therefore also for an infringement of the remit. Its decisions are subject to scrutiny by the Supreme Courts of Austria. Individuals can bring an action to the BKS for an infringement." (S 21)
"In Germany, the fulfilment of the public service remit by the PSB's is subject to several forms of internal and external control. The Länder control the legality of the PSB's actions including the public service remit. Internally, actions of the PSBs are subject to scrutiny by "Aufsichtsgremien", i.e.: supervisory boards. The PSBs are financially controlled by Court of auditors and by the KEF, an independent regulator who calculates the amount of financial compensation needed by the PSBs to provide the public service." (S 20)
"Examples of internal supervisory bodies within PSBs include the Rundfunk- und Verwaltungsräte of ARD and ZDF and ORF's Stiftungsrat in Austria. These internal bodies are partially appointed by political parties, partially by churches, associations, education entities and others. A recurring issue discussed in the replies to question 2.3.4. is whether the control of the remit can be entrusted to the internal bodies of PSBs, alone." (S 22)

2. Ex-ante Prüfung/Public Value Test:
"Austria and the Netherlands doubt whether an ex ante test for new media services should also include an assessment of the potential impact of new services on the market. Austria moreover raises the question whether an ex ante control mechanism is the only adequate means of verifying that new non-linear activities are qualified as public service." (S 14f)
"Of the 17 EU and EFTA Member States who replied to the Commission's consultation, 2 Member States (Denmark, and the UK) assess the public value of a new media service before launching the service on the market. Five others (Germany, Ireland, Belgium - Flemish region, Hungary and Norway) are in the process of implementing such mechanism." (S 12)

Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hat in einer Rede auf dem medienforum NRW (siehe dazu auch Gregors Beitrag auf contentandcarrier) anklingen lassen, dass sie nicht nur den public value, sondern auch den market impact beurteilt haben möchte (wie es der britische PVT, angeblich Vorbild für den angeblich kommenden ORF-PVT, vorsieht): "This raises the question whether the entrustment should be preceded by a transparent and open assessment both of the public value of a new audiovisual service, as well as of its market impact."

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Vom Marienhof auf den Küniglberg: Qualitätssicherung durch Günter Struve

Günter Struve, bis Oktober noch ARD-Programmdirektor, war im April letzten Jahres "besonders gespannt auf die neue Vorabend-Daily mit Comedy-Elementen und Wiener Schmäh" (gemeint war "Mitten im Achten", das Zitat stammt aus dem Standard vom 10.4.2007). Nun kann er bald wieder gespannt sein auf den Wiener Schmäh, da er vom ORF zum "Sachverständigen für das Qualitätssicherungssystem für Programme 2008 und 2009" bestellt wurde.

Struve - mit seinen 68 Jahren geradezu jugendlich, jedenfalls wenn man ihn zum Beispiel mit Gerd Bacher (82) vergleicht, der die Premiere von Mitten im Achten im übrigen auch interessiert verfolgt hatte - kann sicher einiges an Erfahrung mit Qualitätssicherung mitbringen - etwa an Hand des Beispiels Marienhof. Dort war die arme ARD natürlich Betrogene und nicht Täterin, so Struve, der auch betonte, dass die Redaktion der ARD "ihre Aufgabe verantwortungsbewusst erfüllt" habe. Auch im Umgang mit "schmieriger Schleichwerbung", pardon: PR wie geschmiert, hat Struve Erfahrungen; und damit solche Erfahrungen frisch bleiben, wird - wie Stefan Niggemeier schreibt - derzeit in der ARD ganz aktuell die "Schleichwerbung recycelt".

Die ORF-Aussendung spricht übrigens nur vom Qualitätssicherungssystem, in den Medien wird dies als Public-Value-Test (Wiener Zeitung) bzw. Test des öffentlich-rechtlichen Mehrwerts von ORF-Angeboten (Standard) verstanden. Ganz kann ich derzeit noch nicht nachvollziehen, dass das Qualitätssicherungssystem (vgl dazu zB § 21 Abs 1 Z 12 ORF-G) dasselbe sein soll wie der von Generaldirektor Wrabetz für Jänner (2008) versprochene Public-Value Test nach dem Vorbild der BBC. Der ORF-Meldung ist jedenfalls nicht zu entnehmen, wie das Qualitätssicherungssystem ausschauen wird und was gerade Günter Struve dabei leisten soll.

Nachdem die BBC vor kurzem Sir David Attenborough (82) zu ihrer Verteidigung ins Rennen geschickt hat, hätte ich mir ja vom ORF eigentlich erwartet, dass vielleicht Hugo Portisch (81), Ilse Buck (Alter unbekannt), Helmut Zilk (81), Franz Kreuzer (79) oder ähnliche ORF-Ikonen aufgeboten werden - aber das wird schon noch kommen.

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Sunday, December 02, 2007

Hier spricht die Anstalt: was genau ist ein Vollprogramm?

Der Begriff des Vollprogramms ist im deutschen Rundfunkstaatsvertrag - ganz ähnlich wie in Österreich in § 2 Z 17 Privatfernsehgesetz - so definiert:

"ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden"
Was man sich darunter vorstellen soll, das versucht die Landesmedienanstalt Saarland in einem aktuellen Dokument zu beschreiben; besonders beeindruckt hat mich dabei folgender Satz:

"Die mit dem scheinbar so unscharfen Begriff des Vollprogramms gemeinte Qualität lässt sich unschwer als genau das beschreiben, was vorliegt, wenn etwas alles aufweist, was zu einem 'vollen' Programm, zur Programmfülle (Vielfalt) gehört."
Ein Programm ist also genau dann ein Vollprogramm, wenn es alles hat, was es zu einem solchen macht. So unschwer genaue Definitionen könnte man öfter gebrauchen!

Eine detailliertere Ableitung, die - augenscheinlich genauso unschwer - zum Ergebnis kommt, dass ein Vollprogramm eine bestimmte Minutenanzahl an Nachrichtensendungen erfordert, findet sich hier. Diese Definitions-Übung führt insgesamt zur Forderung, dass auch private TV-Veranstalter zum "public value" beitragen müssen. In der Medienanstalts-typischen Sprache heißt das dann so:

"Es ist keine gesetzeskonforme Option für den privaten Rundfunk, sich seiner Pflicht zur Erzeugung eines public value zu entledigen. Dies gilt auch und gerade dann, wenn ökonomische Interessen dazu vermeintlich nötigen. Dies um so mehr, wenn man ansonsten aber die Schutzwirkung des Rundfunks in seiner Doppelnatur (z. B. bei der Frage der 'Frequenzversteigerung') einfordert."

Inzwischen hat sich - auf der anderen, der öffentlich-rechtlichen Baustelle - die ARD "auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung des so genannten Drei-Stufen-Tests für neue digitale Gemeinschaftsangebote geeinigt." Den Begriff "public value test" vermeidet die ARD konsequent, weil er in Richtung des BBC-Modells deutet, das aber einen Schritt weiter geht als der Drei-Stufen-Test, bei dem geprüft wird,
  1. ob das neue Angebot Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist,
  2. welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und
  3. wie hoch der damit verbundene finanzielle Aufwand ist.
Im BBC-Modell kommt zu den drei hier genannten Stufen noch eine Beurteilung der Auswirkungen auf den Markt hinzu, die von der Ofcom erstellt wird (Market Impact Assessment).

Laut Aussendung der ARD war es wichtig, "den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten"; daher wurde "das in der ARD bewährte Federführungsprinzip auch für den Drei-Stufen-Test eingeführt". Wie unbürokratisch sich das abspielen wird, zeigt sich schon daran, dass in das Verfahren auch die Rundfunkräte der jeweils anderen (acht) Rundfunkanstalten einbezogen werden und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) die Koordinierung übernimmt. Etwas Unbürokratischeres als eine Gremienvorsitzendenkonferenz, die alle ARD-Rundfunkanstalten im Verfahren des public value tests 3-Stufen-Tests koordiniert, kann man sich ja wirklich schwer vorstellen.

Auch der österreichische öffentlich-rechtliche Rundfunk wird sich einem Public Value Test stellen: vor elf Monaten hat ORF-Generaldirektor Wrabetz dies jedenfalls angekündigt und dabei explizit - anders als die ARD - auf das BBC-Modell verwiesen. In einem Monat - ab Jänner 2008 - soll es soweit sein (siehe folgende screenshots von der ORF-Website):


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Saturday, September 15, 2007

Public Value Test für ORF-Angebote?

Dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Pflichtbeiträge der Empfänger als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts anzusehen ist, war bei der Fachdiskussion anlässlich des 3. Österreichischen Rundfunkforums am 13. und 14. September 2007 (siehe dazu auch hier und hier) nicht wirklich strittig.
Patrick Segalla vom Bundeskanzleramt (und Chairman der Group of Specialists on Public Service Media in the Information Society des Europarates) verwies in seinem Referat zwar auch darauf, dass die Gemeinschaftsgerichte bisher dazu keine Entscheidung getroffen haben (was sich bald ändern könnte), aber die Entscheidungspraxis der Kommission ist eindeutig. Schon mit Hinblick auf ein mögliches Verfahren gegen Österreich (eine Beschwerde ist anhängig, die Kommission hat aber noch kein förmliches Verfahren eröffnet) ging Segalla auf die wesentlichen Kriterien ein, die für die Kommission relevant sind, natürlich vor allem im Lichte der Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007, E 3/2005, zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland.

Klar ist, dass zum einen irgendeine Form der externen Kontrolle der Festsetzung der Programmentgelte gefunden werden sollte, und dass zum anderen auch bei der Kontrolle des Mitteleinsatzes Adaptierungen erforderlich werden dürften. Darüber hinaus wird die Kommission - zumindest für neue Angebote - wohl auch einen "Public Value Test" verlangen.

In der deutschen Beihilfen-Entscheidung kommt zwar der Begriff Public Value Test nicht vor, in Randnummer 328 wird aber der Inhalt des Tests skizziert:
"Die öffentlichen Rundfunkanstalten werden dazu verpflichtet, für alle neuen und veränderten digitalen Angebote einen dreistufigen Test durchzuführen. Die drei Stufen werden gesetzlich festgelegt und erfordern eine Prüfung durch die Rundfunkanstalten für jedes Angebot, dass es (1) zum öffentlichen Auftrag gehört und damit die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer Gesellschaft entspricht, dass es (2) in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und dass (3) der Aufwand für die Erbringung des Angebotes vorgesehen ist. Der Begriff des publizistischen Wettbewerbs wird in der Gesetzesbegründung weiter konkretisiert, wobei folgende Punkte einzubeziehen sind: Umfang und Qualität der vorhandenen, frei zugänglichen Angebote sowie marktrelevante Auswirkungen des geplanten Angebots sowie die meinungsbildende Funktion des vorgesehenen Angebots (die unterhaltende Elemente einschließen kann) angesichts bereits vorhandener Angebote."
ARD-Generalsekretärin Wiedemann legte daher in der Diskussion auch großen Wert darauf, nur vom "Drei Stufen Test" zu sprechen, da mit "Public Value Test" meist jener der BBC assoziiert wird, der über die Anforderungen der Kommission insoweit hinausgeht, als auch ein "market impact assessment" verlangt wird. Der ORF dürfte davon ausgehen, dass er am Public Value Test in irgendeiner Form nicht vorbeikommen wird; Klaus Unterberger, Public Value-Beauftragter des ORF (siehe auch hier und hier) war jedenfalls unter den interessierten Zuhörern.

Auch die innerstaatlichen Regeln betreffend die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks standen beim Rundfunkforum zur Diskussion: Univ.Prof. Dr. Barbara Leitl von der Universität Linz nahm dabei vor allem die GIS unter die Lupe (siehe dazu auch einen Bericht im Standard).

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