Sunday, April 12, 2009

"Kurz kommt auch wieder der eingangs gezeigte Hase ins Bild": Oster-Nachlese

Ostern ist rundfunkrechtlich ein heikler Termin: "Toni, der Lehrbua vom Osterhasen" schaffte es mit seiner im ORF-Fernsehen ausgestrahlten Werbung für Ö3 zu allen drei österreichischen Höchstgerichten (VfGH, VwGH, OGH; siehe dazu mehr hier in diesem Blog).

In Deutschland stellte zuletzt das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 17. Dezember 2008 fest, dass die Sendung "Jetzt geht's um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" von Sat1 unzulässige Schleichwerbung enthielt (Pressemitteilung des OVG, Bericht auf DWDL, Berichte zur unterinstanzlichen Entscheidung und zur Entscheidung der Medienbehörde auf Telemedicus).

Und sogar im Vereinigten Königreich ist der Easter Bunny letztes Jahr schon einmal ins Visier der Ofcom geraten; er sollte eben nicht in einer Radio-Morgensendung "Happy f(*)cking Easter" sagen (siehe Broadcast Bulletin vom 23.6.2008, Seite 8).

Und auch betulich-harmlose Werbespots für die ORF-Nachlese können rundfunkrechtlich kritisch sein, wie das Beispiel der Werbung für die "Oster-Nachlese" zeigt, die vom Bundeskommunikationssenat als Verstoß gegen § 13 Abs 8 ORF-Gesetz beurteilt hat; der Verwaltungsgerichtshof hat die dagegen erhobene Beschwerde des ORF als unbegrüdnet abgewiesen (VwGH 1.10.2008, 2005/04/0161). In der Entscheidung des Bundeskommunikationssenates wurde der gegenständliche Spot im Wesentlichen so beschrieben:
"Im Bildfenster ist vorerst ein Hase zu sehen, der über eine Wiese hoppelt, auf der sich gefärbte Ostereier befinden. Sodann sieht man Barbara van Melle, die mit der Dekoration von Zweigen mit bemalten Eiern beschäftigt ist. Danach wird die Dekoration von augenscheinlich zum Verzehr bestimmten Backwaren mit gefärbten Ostereiern gezeigt. Kurz kommt auch wieder der eingangs gezeigte Hase ins Bild. Während dieser Szenen ist ein Insert mit dem Text 'Oster Extra' und zuvor auch 'Schöner Leben' am unteren Bildrand zu sehen. Im Anschluss wird die betreffende Printausgabe der ORF-Nachlese auf einem bunten Hintergrund in das Bild eingespielt, wobei das Titelblatt groß und deutlich sichtbar ist. Man kann hierbei einige bemalte Eier und eine auf einem Teller in einer Art Nest angerichtete Speise sowie im oberen Titelblattdrittel die Überschrift 'Das große Oster-Extra' und die Aufschrift 'ORF nachlese' erkennen."
Nach § 13 Abs 8 ORF-Gesetz darf aber ORF-Fernsehwerbung für periodische Druckwerke nur auf den Titel (Namen des Druckwerks) und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen. Der ORF war der Ansicht, dass der Werbespot als Hinweis "auf eigene Programme und Sendungen sowie auf Begleitmaterialien, die direkt von diesen abgeleitet sind" zu beurteilen wäre und daher nach § 13 Abs 5 ORF-Gesetz nicht als Werbung gelte. Während der BKS in seiner Entscheidung ausführlich darlegte, weshalb es sich bei der Nachlese nicht bloß um solche Begleitmaterialien handelte, teilte der VwGH schon die Prämisse nicht, dass § 13 Abs. 8 erster Satz ORF-G auf ein periodisches Druckwerk keine Anwendung finde, wenn dieses Druckwerk gleichzeitig auch "Begleitmaterial" sei: Nur "für die Berechnung der höchstzulässigen Werbezeiten" gelten Hinweise auf Begleitmaterialien nicht als Werbung, abgesehen davon sind solche "Hinweise" als "Werbung" anzusehen und daher nach den diesbezüglichen Vorschriften, hier insbesondere § 13 Abs 8 erster Satz ORF-G, zu beurteilen. Dass aber im Fall des Oster-Nachlese-Spots mehr als bloß der Titel des Druckwerks und dessen Blattlinie genannt wurde, war evident.

PS - sozusagen als Nachlese zum Osterhasen-Lehrbub: der Oberste Gerichtshof ist in der "Toni, der Lehrbub"-Entscheidung noch zum Ergebnis gekommen, dass dem ORF die objektive Gesetzesverletzung im Sinne des Lauterkeitsrechts nicht subjektiv vorwerfbar war, da es damals noch keine Rechtsprechung - auch des Bundeskommunikationssenates - dazu gab. Das hat sich mittlerweile geändert, wie der OGH in einem Beschluss vom 26.08.2008, 4 Ob 105/08g zum Ausdruck brachte: "Der OGH hat sich bereits mit Inhalt und offenkundigem Zweck des § 13 Abs 9 ORF-G auseinandergesetzt, - vor dem Hintergrund einer nach dem damaligen Stand der Rechtsprechung vertretbaren Auslegung - (4 Ob 8/03k = MR 2003, 261 [Swoboda, 264) = ÖBl 2004, 68 - cross promotion; RIS-Justiz RS0077771 [T55]). Seither sind mehrere Entscheidungen des VwGH und des VfGH zu dieser Norm ergangen, und es besteht auch eine reichhaltige - im Rechtsmittel als 'verfeinert' bezeichnete - Entscheidungspraxis des für den Vollzug der genannten Norm zuständigen BKS." Der außerordentliche Revisionsrekurs des ORF gegen die vom OLG Wien verhängte einstweilige Verfügung blieb damit erfolglos; in dieser Entscheidung des OLG Wien hieß es wörtlich: "Es besteht kein Zweifel daran, dass die Beklagte den Zulässigkeitsrahmen § 13 Abs 9 ORF-G gezielt auszuloten versucht und dabei Grenzüberschreitungen in Kauf nimmt."

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Wednesday, November 26, 2008

Public Value aus Hollywood? Struve, Sonne, Saure Gurken

Günter Struve, Ex-ARD-Programmdirektor, wurde im Juni dieses Jahres vom ORF als "Sachverständiger für das Qualitätssicherungssystem, den Public- Value-Test der ORF-Programme 2008 und 2009" (Zitat aus der APA-Meldung) bestellt (siehe dazu schon hier).

Seither hat man von Struve in Österreich nicht allzuviel gehört: im September erhielt er von den Medienfrauen von ARD, ZDF und ORF die "Saure Gurke", einen Preis, der alljährlich für frauenfeindliche Sendungen in den öffentlich-rechtlichen Medien verliehen wird, und dann gab es auch gelegentlich noch etwas Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der diversen Schleichwerbungsvorwürfe.

Aber das stört alles nicht weiter, denn die Bestellung Struves zum Sachverständigen für ein Qualitätssicherungssystem ist ohnehin nur verständlich, wenn man darin eine Art paradoxe Intervention sieht - das ist vielleicht so ähnlich, als würde man jemanden, dem "scheißegal" ist, ob die Jugend zuschaut, zum ORF-Programmdirektor bestellen.

Was Günter Struve konkret beim ORF tun soll oder vielleicht sogar schon tut (das Jahr 2008 geht ja bald zu Ende), entzieht sich meiner Kenntnis. Da ich versucht bin, der ORF-Imagekampagne zu glauben (Das Beste kommt erst!), hoffe ich aber noch darauf, dass vielleicht einmal etwas Transparenz in die Qualitätssicherungsarbeit des ORF einkehrt und auch die einfachen "Rundfunkteilnehmer" über die sicher zukunftsweisenden Gutachten des Sachverständigen Struve aufgeklärt werden.

Die Frage ist nur: kann Struve die Gutachten in Hollywood schreiben, oder muss er seine "Altersteilzeit in der Sonne" zwischendurch für Besuche im derzeit grauen Wien unterbrechen? Den Beratervertrag für die ARD mit Dienstort L.A. scheinen Herrn Struve offenbar nicht alle zu gönnen (Meedia schreibt etwa von einem überflüssigem Hollywood-Job) - aber irgendwo muss er sich ja die Expertise in Sachen "Public Value" aneignen!

PS: Die ARD hat jüngst das "ARD-Jahrbuch 08" veröffentlicht, auf gut 500 Seiten findet sich naturgemäß viel Eigenwerbung, aber auch manche brauchbare Information.

PPS: Das Bild links oben hat nichts mit Struve zu tun; der Link führt zu einer Website der Verbraucherschutz-Generaldirektion der Europäischen Kommission mit Infos über unlautere Geschäftspraktiken, unter anderem mit Filmchen, in denen auch Schleichwerbung thematisiert wird. Marienhof, Bankhofer, Emig und andere einschlägige Highlights aus Struves Zeit als ARD-Programmdirektor hätte man aber auch damit wohl nicht verhindern können.

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Wednesday, October 22, 2008

Neu im österreichischen Werberat: der Namensgeber des "Deutschen Schleichwerbepreises"

Es ist wohl kein Zufall, dass der Deutsche Schleichwerbepreis, jüngst erfunden von boocompany.com, als "Goldener Hademar" bezeichnet wird (siehe nebenstehendes Bild, Quelle: www.boocompany.com); vor einer Woche wurde dieser Preis erstmals symbolisch an drei Vertreter deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten vergeben - zwei der Preisträger bekamen ihn für ihren (mangelnden) Einsatz im "Fall Bankhofer". In Österreich, wo Bankhofer auf TW1 "nur bezahlte Beiträge" moderiert (siehe dazu in diesem Blog hier, hier, hier und hier), hat der ORF - der auch das Programm TW1 veranstaltet - vor knapp drei Monaten der "Welt" (25. Juli 2008) eine "sehr genaue" Prüfung versprochen. Ergebnisse sind mir bislang nicht bekannt geworden.

Umso bemerkenswerter ist nun eine Nachricht aus der wunderbaren Welt der Werbe-Selbstregulierung: der österreichische Werberat stellt sich neu auf (seine Website weiß allerdings heute noch nichts davon) und ließ nun in einem dreistufigen Wahlverfahren (wie auch immer das ausgesehen haben mag) gleich 90 (in Worten: neunzig!) Mitglieder des "Weberats Neu" wählen (Pressemeldungen hier, hier und hier). Positiv zu vermerken ist, dass neben VertreterInnen der klassischen drei Bereiche Agenturen, Auftraggeber und Medien erstmals laut Pressemeldung auch "Persönlichkeiten aus anderen Disziplinen und Spezialgebieten wie Anwälte, Mediziner und Psychologen ... für die kommenden drei Jahren die Selbstregulierung in Österreich prägen" werden.

Das macht natürlich neugierig: werden da vielleicht Konsumentenschutz-VertreterInnen dabei sein? Sonstige Werbebetroffene? Der Blick in die Liste (download hier oder hier) zeigt, dass immerhin eine Vertreterin des Frauenhauses Wien dabei ist (Andrea Brem), wohl im Hinblick auf den Problembereich sexistischer und gewaltverharmlosender/verherrlichender Werbung. Sonst vier einschlägig erfahrene Anwälte (Höhne, Nordberg, Arturo, Pfliegler [keine Website]), die Leiterin der WIFI-Werbeakademie (einer Einrichtung der Wirtschaftskammer) Barbara Posch, der Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Alfred Brogyanyi, die "Motivforscherin" Sophie Karmasin, Angela Fritz von der Fachhochschule St. Pölten, Andreas Klemen (bis vor kurzem Chef der österreichischen Mediaedge:cia) sowie Anthony F. Guedes von der Film Factory.

Und dann sind da noch zwei weitere Vertreter "übergreifender Organisationen"(!) angeführt: einmal "Partner für Werbung" Walter Holiczki (bekannt auch als Produzent der "gesunden halben Stunde" auf TW1) sowie schließlich Prof. Hademar Bankhofer höchstselbst.
Ich habe jetzt alle VertreterInnen der sogenannten "übergreifenden Organisationen" angeführt, weil ich auf der Suche nach den versprochenen Disziplinen bin: Anwälte habe ich gefunden, Sophie Karmasin ist Psychologin - aber wo sind die Mediziner? Sollte gar der "Medizinjournalist" Bankhofer damit gemeint gewesen sein?

Wie auch immer, der Vorstand des Österreichischen Werberats hat - laut Pressemeldung - etwas inhaltlich (wenn auch nicht grammatikalisch) sehr Richtiges gesagt: "Selbstregulierung ist immer nur so gut, wie sein [sic!] Beurteilungs-Gremium." In diesem Sinne: viel Glück mit dem "Melissa-Mann" (copyright Stefan Niggemeier).

PS - Lesetipp: Selbstbeschränkungskodex der österreichischen Werbewirtschaft, speziell der Abschnitt 1.4. Gesundheit - hier ein Auszug: "Werbung soll den Konsum von Heilmitteln, andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen und nicht zu einem übermäßigen Konsum ermutigen. ... Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen bzw. die Erwartungen von KonsumentInnen auszunützen. Gesundheitswerbung soll nicht irreführen. Angaben, die sich auf physiologische oder pharmakologische Wirkungen berufen und beim (bei der) Konsumenten (Konsumentin) den Eindruck erwecken, dass das beworbene Produkt Gesundheit erhält, den Altersprozess aufhält oder rückgängig macht, bei gleichbleibender Lebensweise das Körpergewicht reduziert, eine diätische Wirkung vortäuscht oder ähnliches, sind zu unterlassen. ... Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel, seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere. ... Im Zusammenhang mit Vitamin-, Mineral- oder anderen Präparaten bzw. Zusatzstoffen sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, solche Produkte wären ein Ersatz für ausgewogene und gesunde Ernährung bzw. würden einen wirksamen Schutz vor Krankheiten darstellen."

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Thursday, August 07, 2008

Vom "Schauplatz Börse" zum "Schauplatz Gericht"

"Schauplatz Gericht" - eine Sendung des ORF - "begleitet Menschen und deren Schicksale vor Gericht und ist damit die einzige derartige Sendung im deutschen Sprachraum."

"Schauplatz Börse" hingegen war eine kurze Sendung, produziert vom Landesstudio Vorarlberg des ORF, bei der es - wie der Bundeskommunikationssenat in einer Entscheidung vom 16. Juni 2008 festgestellt hat - zur "Einbindung verkaufsfördernder Hinweise für Kapitalmarktprodukte und Dienstleistungen in das redaktionelle Format" gekommen ist, was wiederum geeignet war, die Allgemeinheit über den Zweck der Sendung irrezuführen: "Der ORF hat daher durch die Gestaltung dieser Sendung gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen."

Aber die Sache kam nicht nur vor den Bundeskommunikationssenat, sondern auch im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit vor Gericht. Mit einstweiliger Verfügung wurde dem ORF vom Oberlandesgericht Wien verboten, "unmittelbar vor Beginn der regionalisierten Sendestrecke Werbesendungen auszustrahlen, insbesondere in der mit Sponsorhinweisen einer Regionalbank versehenen Sendung 'Schauplatz Börse', wenn diese spezifische verkaufsfördernde Hinweise enthält, die in der Empfehlung münden, eine bestimmte Aktie zu kaufen."

Mit Beschluss vom 10. Juni 2008, 4 Ob 56/08a, hat der Oberste Gerichtshof den vom ORF eingebrachten außerordentlichen Revisionsrekurs zurückgewiesen, da darin keine erheblichen Rechtsfragen aufgeworfen wurden. Wörtlich führte der OGH aus:
"Es wurde - gegen Entgelt, und zwar auch durch die Einsparung von Produktionskosten wegen der Verwendung eines für den Beklagten kostenlosen Mitarbeiters - ein Anreiz für die Zuseher geschaffen, die präsentierte Ware oder Dienstleistung zu erwerben (Kogler/Traimer/Truppe, Österreichische Rundfunkgesetze², 62 mwN zur Rsp des VfGH, VwGH und EuGH). Der eindeutige und daher vorwerfbare Verstoß gegen das Verbot bloß regionaler Werbung nach § 13 Abs 7 ORF-G rechtfertigt bereits das (einstweilige) Unterlassungsgebot. Es bedarf somit keiner Lösung der Frage, ob die Aktienempfehlung auch gegen das Verbot verkaufsfördernder Hinweise in Patronanzsendungen (§ 17 Abs 2 Z 3 ORF-G) - in vorwerfbarer Weise - verstößt und ein solcher Verstoß neben dem zuvor erwähnten Werbeverbot selbständig zu ahnden wäre."
Vielleicht könnte der ORF solche Gerichtsverfahren in eigener Sache für seine Sendereihe "Schauplatz Gericht" verwerten, werden dort doch - nach den Angaben auf der ORF-Website - "oft Geschichten dokumentiert, die selbst kreativen Drehbuchautoren kaum eingefallen wären."

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Thursday, July 24, 2008

"...streng von den Juristen des ORF überwacht ..." *)

"Nachdem vorgestern erste Hinweise auf Auffälligkeiten eingegangen waren", hat der Westdeutsche Rundfunk heute die Zusammenarbeit mit Prof. Hademar Bankhofer (siehe dazu hier) beendet. In der Presseaussendung dazu heißt es, dass "aus Sicht des WDR der Anschein von Schleichwerbung nicht ausgeschlossen werden" kann (da drängt sich die Frage auf: kann der WDR also Schleichwerbung ausschließen, bloß den Anschein von Schleichwerbung nicht?). Interessant ist, dass offenbar das eigene Programm nicht besonders aufmerksam verfolgt wird, wenn es erste (!) Hinweise auf Auffälligkeiten von dritter Seite braucht, um das zu bemerken. Aber immerhin: der WDR handelt.

In Österreich ist die Sache natürlich anders: die gesunde halbe Stunde auf TW1 hat mit Schleichwerbung nichts zu tun - in einer E-Mail an Thomas Knüwer (Handelsblatt Weblog) schreibt Bankhofer wörtlich:
"Bei dieser Sendung vom österreichischen ORF-Sender TW 1, der mit Deutschland absolut nichts zu tun hat, handelt es sich um ein Pilot-Projekt, das sich an die neuen Richtlinien der EU für gesponserte Sendungen hält und die streng von den Juristen des ORF überwacht wird. [update 20.8.2008 - Anmerkung: siehe aber dazu die "Fußnote" am Ende dieses Postings!] Da sind am Ende der Sendung die Sponsoren offengelegt. Das hat nichts mit mir zu tun. Ich moderiere die Sendung."

"Es ist mehr als perfide, in diesen Block Szenen einer österreichischen Sendung einzubauen, die vom ORF-Sender TW 1 mit einer Produktionsfirma prodziert wird, wo wiederum ich nur moderiere und die Themen vorgegeben bekomme. Und wie gesagt: Es handelt sich um ein Projekt genau nach den neuen Sponsoring-Richtlinien der EU, die in Österreich anerkannt wurden und die von Juristen der Senders begleitet wird. Also kein Recht, von Schleichwerbung zu reden."
Mit den "neuen Sponsoring-Richtlinien der EU" meint Prof. Bankhofer wahrscheinlich die Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie, die allerdings für Österreich (noch) keine Änderungen der Rechtslage gebracht hat. Aber die Details muss Prof. Bankhofer nicht wissen, zumal die Sendung ohnehin "streng von den Juristen des ORF überwacht wird" (update 20.8.2008: Prof. Bankhofer dürfte das nicht ganz richtig dargestellt haben, die Rechtsabteilung des ORF prüft nämlich, wie sie mir nun mitgeteilt hat, die Beiträge von TW1 nicht). Diese wissen natürlich auch, dass nicht alles, was man sozusagen umgangssprachlich als Schleichwerbung bezeichnet, auch wirklich Schleichwerbung im Sinne des ORF-G ist: manches ist auch einfach nur Werbung. So hat der Bundeskommunikationssenat etwa die Audi-Präsentation in Wetten dass (dazu hier und hier) als unzulässige - weil nicht vom sonstigen Programm getrennte - Werbung beurteilt. In einer Entscheidung zu einer "Aufgegabelt in Österreich"-Sendung ist der BKS auch ausführlich auf die Abgrenzung der Schleichwerbung von der nach § 17 Abs 2 Z 3 ORF-G ebenfalls unzulässigen Verkaufsförderung bei gesponserten Sendungen ("Patronanzsendungen") eingegangen; er sagt dazu unter anderem:
"Die Erwähnung oder Darstellung von Erzeugnissen und Dienstleistungen oder Unternehmen ... sind daher jedenfalls in zwei Konstellationen unzulässig: Wenn sie eine offenkundige spezifische produktbezogene Absatzförderung von Erzeugnissen und Dienstleistungen des Sponsors ... enthalten und damit gegen das Verbot des § 17 Abs. 2 Z 3 ORF-G verstoßen. Des Weiteren dann, wenn sie zum Zweck der Absatzförderung erfolgen und die Zuseherinnen und Zuseher angesichts deren Erwartungshaltung gegenüber der Sendung über diesen Werbezweck in die Irre führen können und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung gemäß § 14 Abs. 2 ORF-G verstoßen."
"Je deutlicher, fokussierter oder intensiver die werbliche Darstellung eines ganz bestimmten Produkts ... ist, desto eher scheidet eine Irreführungseignung aus und greift daher insbesondere das Verbot des § 17 Abs. 2 Z 3 ORF-G."
Vielleicht hat also Prof. Bankhofer recht, wenn er meint: "Hier von Schleichwerbung zu reden, ist lächerlich." (Betonung hinzugefügt)

Lesenswert ist auch ein Bericht auf stern.de, in dem Walter Holiczki (er bzw seine Agentur wird auf der "die gesunde halbe Stunde"-Website unter der Überschrift Redaktion, Betreuung und Auftragsabwicklung genannt) zitiert wird: "Die Sendung trägt sich allein aus den Beiträgen der Sponsoren." [dass TW1 dafür nichts zahlt, ist in Kenntnis des Geschäftsmodells nicht wirklich überraschend; interessant wäre, ob/wieviel an TW1 gezahlt wird, damit diese Sendung dort gebracht wird]. Weiter heißt es im Stern: "Holiczki räumt auch ein, dass die Sponsoren nicht nur dafür zahlen, dass ihre Produkte in der Sendung vorgestellt werden. Er sagt vielmehr auch, dass die Sponsoren die von Bankhofer vor der Sendung formulierten Fragen vorab zugeschickt bekommen. Und weiter: 'Es kommt schon vor, dass die dann zu der ein oder anderen Frage sagen: bitte streichen.' "

(Auf weitere Blog-Reaktionen verweist lanu von BooCompany; aktuell zu dieser Sache auch Helge Fahrnberger)

*) update 20. August 2008: Die Rechtsabteilung des ORF teilt mir dazu mit, dass die Beiträge auf TW1 nicht von der Rechtsabteilung des ORF geprüft werden.

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Wednesday, July 23, 2008

Was der ARD recht ist, kann auch für TW1 nur billig sein?

Hademar Bankhofer, von Stefan Niggemeier aus gegebenem Anlass als "Melissa-Mann" bezeichnet, hat nicht nur eine regelmäßige Sendung bei TW1, sondern kommt auch in der ARD und den deutschen dritten Programmen immer wieder ins Bild. Anlass genug für BooCompany, einen neuen Schleichwerbeskandal in der ARD festzustellen und ein Video mit Sendungsausschnitten ins Netz zu stellen [update 5.8.2008: auf YouTube wegen eines copyright claims von camp tv nicht mehr zu sehen, aber auf BooCompany weiterhin abzurufen]; das Gesundheitsblog "Stationäre Aufnahme" bezeichnet Bankhofer gleich rundheraus als "Mr. Schleichwerbung".

Im Video sieht man allerdings nicht nur ARD-Ausschnitte, sondern auch kurze Ausschnitte aus Sendungen, die bei TW1 gelaufen sind. Da geht es einerseits um "Vitalkost" von Almased (Bankhauser im Gespräch mit Aloys Berg, der auf der amerikanischen Website von Almased als Produktentwickler, auf der deutschen Website als Verfasser einer unabhängigen Studie genannt wird), und andererseits um ein cholesterinsenkendes rezeptpflichtiges Arzneimittel (Sortis von Pfizer; Bankhofer spricht vom "Wirkstoff Atorvastatin aus der Pfizer-Forschung"). Ausdrücklich und mit Insert verweist Bankhofer alle, die mehr zu diesem Thema wissen wollen, auf die Website www.herzschutz.at, eine Seite, die von einer nicht näher beschriebenen "Interessensgemeinschaft Herz" - unter der Adresse der österreichischen Pfizer-Niederlassung und mit einer von Pfizer registrierten Domain - betrieben wird.

ORF-Stiftungsrat Karl Krammer hat vor nicht allzu langer Zeit "Diskussionsbedarf" bei TW1 gesehen. Vielleicht sollte der Stiftungsrat auch einmal darüber diskutieren, ob in einem Prestigeobjekt des ORF wirklich Platz sein muss für diese Form des "Aufmerksammachens" auf Arzneimittel (Werbung - nicht nur Schleichwerbung - für rezeptpflichtige Arzneimittel wäre nach § 16 ORF-G ja verboten). Wie so eine Kooperation im Hintergrund abläuft, wird Krammer als "Berater in Politik und Medien" wohl wissen; falls nicht kann er ja den ihm nicht ganz unbekannten Dieter Ecker fragen: dessen Agentur hat die "Herzschutz"-Kampagne entwickelt.

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Saturday, June 07, 2008

Andere Gesetze der Alpenrepublik? Deutsche Medien zur "Wetten dass..?"-Entscheidung des BKS

Die "Wetten dass ..?"-Entscheidung des Bundeskommunikationssenates hat nun - eineinhalb Wochen nach der Veröffentlichung - auch die deutschen Medien erreicht (online zB Spiegel, Welt, Netzeitung, DerWesten (WAZ-Portal), Kölnische Rundschau, Frankfurter Rundschau, Sächsische Zeitung). Der Unterschied zwischen Werbung und Schleichwerbung ist dabei gelegentlich verlorengegangen; hinzugekommen ist, dass in der "Alpenrepublik" (gemeint: Österreich) angeblich "andere Gesetze" gelten würden.

Ausgangspunkt der meisten Berichte ist eine Agenturmeldung (im Wortlaut zB hier), an der gar nicht viel falsch ist (ein nicht existentes "Bundeskommunikationsamt" sollte allerdings auch die dpa besser nicht zitieren). Und dann kommen Schlagzeilen-Redakteure, die einmal eine "Strafe für Werbe-Verstoß" (focus) erfinden (das wäre zwar denkbar, war aber nicht der Fall), und ein andermal "unerlaubte Schleichwerbung" (Welt Online) oder einen "Schleichwerbungsvorwurf" (SpiegelOnline) behaupten. Nett ist auch, dass SpiegelOnline von "Schleichwerbung für einen guten Zweck" schreibt, also offensichtlich den Autohersteller Audi für einen guten Zweck hält (was aber in Deutschland vielleicht gar nicht so absurd scheinen mag).

Schleichwerbung hat allerdings der Bundeskommunikationssenat nicht festgestellt, sondern Werbung, die unzulässiger Weise nicht ausreichend von anderen Programmteilen getrennt war. Nun sollte man zwar als Journalist den Unterschied zwischen Schleichwerbung und anderer Werbung kennen; da aber "Wetten dass" bisher eher mit Schleichwerbung in Verbindung gebracht wurde, mag man diesen Fehler vielleicht nachsehen. Schon weniger Verständnis habe ich allerdings für Behauptungen, die weder auf Recherche noch auf eigener Sachkenntnis beruhen.

Wenn Spiegel Online über die Gottschalk'sche Autowerbung schreibt "In Deutschland ist das rechtens, in Österreich nicht", dann ist das natürlich Nonsens. Die Bestimmungen über die Trennung zwischen Werbung und anderen Programmteilen gehen auf die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen (nun: Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) zurück, in deren Artikel 10 es heißt:

"Fernsehwerbung und Teleshopping müssen als solche klar erkennbar und durch optische und/oder akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt sein." [Neufassung in der AVMD-RL: "Fernsehwerbung und Teleshopping müssen als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein."]

Diese Richtlinienbestimmung wurde praktisch wörtlich sowohl in Deutschland (§ 7 Abs 3 Rundfunkstaatsvertrag) als auch in Österreich (§ 13 Abs 3 ORF-Gesetz) umgesetzt. Die materielle Rechtslage zur Trennung von Werbung und anderem Programm ist daher in Österreich und Deutschland gleich (für Deutschland wäre noch zu beachten, dass Werbung für den ZDF nach 20.00 Uhr überhaupt unzulässig ist). Auch Schleichwerbung ist übrigens in Österreich und Deutschland gleich definiert (§ 14 Abs 2 ORF-G, § 2 Abs 2 Z 6 RfStV) und gleichermaßen unzulässig (§ 14 Abs 2 ORF-G, § 7 Abs 6 RfStV).

Dass in Deutschland daher andere Gesetze gelten würden als in der "Alpenrepublik", wie dies SpiegelOnline behauptet, stimmt daher zwar formal, nicht aber materiell (die Kölnische Rundschau hat ordentlich recherchiert und ist auch zu diesem Ergebnis gekommen).

Wie effektiv die EU-Mitgliedstaaten die Einhaltung der Werbebestimmungen der AVMD-RL sicherstellen, wird übrigens bald im Auftrag der Europäischen Kommission näher evaluiert werden. Bei dem vor kurzem ausgeschriebenen Auftrag (siehe auch hier) für ein entsprechendes compliance monitoring geht es immerhin um ein geschätztes Auftragsvolumen von 2,5 Mio Euro (exkl MwSt).

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Sunday, May 11, 2008

Seitenblicke auf die AUA

Die 50 Jahr-Feiern der Austrian Airlines haben 1,7 Mio Euro gekostet, und AUA Vorstand Alfred Ötsch habe dies, so der Standard in einem Bericht vom 8. Mai 2008, damit gerechtfertigt, dass "da auch ein Beitrag in den ,Seitenblicken‘ zur besten Sendezeit dabei" gewesen sei. Gemeint war offenbar ein "Seitenblicke Spezial" auf ORF 2 am 5. April, das allein diesem Event gewidmet war. ORF-Sprecher Pius Strobl hat, ebenfalls laut Standard, dementiert: "selbstverständlich" würden die ORF-Societyreporter nicht gegen Geld kommen.

Das ist natürlich schon insofern einfach, als die Sendung nicht von ORF-Reportern gemacht wird, sondern von der Interspot Film. Und für Menschen, die mit der Branche vertraut sind, läge es nicht ganz außerhalb des Vorstellungsvermögens, dass der Aufwand des Produktionsunternehmens (und damit die Kosten, die dem ORF für den Erwerb solcher wichtigen Sendungen entstehen), durch Leistungen der Beworbenen Unternehmen, über die berichtet wird, vielleicht etwas vermindert werden könnte.

Das ist auch bei anderen Sendungen offenbar nicht untypisch. Bei "Aufgegabelt in Österreich" etwa berichtete die Gemeindezeitung Kals über Aufnahmen im Ort (für die Sendung "Aufgegabelt in Osttirol"): "Vorgesehen sind 4 Minuten und wird hierfür ein Betrag von € 4.000,- verlangt."
Für eine eigene Sendung muss man noch ein wenig mehr bezahlen: Die Gemeinde St. Ulrich im Grödental/Ortisei zahlte nach eigenen Angaben 14.000 Euro für die Sendung "Magische Weihnachten in St. Ulrich", ebenfalls in der "Aufgegabelt in Österreich"-Reihe) - natürlich nicht an den ORF, sondern an das Produktionsunternehmen. In der Gemeindezeitung liest sich das in der schönen ladinischen Sprache so:
"Tres la Lia Turistica de Urtijëi iel unì metù a jì la produzion dl film 'Magische Weihnachten in St. Ulrich' che unirà mustrà tla televijion dl’Austria ORF 2 dan Nadel (trasmiscion 'Aufgegabelt', de dumenia dala 9 danmesdi) y bonamënter ti Paejes Tudësc sun ARD. L Chemun de Urtijëi paia 14.000 Euro per la Produktion West de Dispruch; chësc cuntribut va tres la Lia per l Turism."

Ob sich solche Investitionen immer auszahlen, ist eine andere Frage: mit den AUA-Seitenblicken beschäftigt sich zum Beispiel auch ein Thread auf dem Luftfahrtforum Österreich, in dem die Sendung so beschrieben wird: "es ging ums Festl der AUA anläßlich des 50ers. Man hat abwechselnd Ausschnitte vom Hangarfest und Bilder aus der Vergangenheit gesehen, wobei hier mal wichtig war, wer wann mit der AUA geflogen ist". Ein anderer User meinte dazu (Orthographie wie im Original): "die paar Interviews mit den B-Promis dies da zeigt haben waren vergeudung von Filmmaterial und Sendezeit und hät ma sich sparen können"

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Wednesday, March 26, 2008

"Schleichwerbung - das geht nicht!" (1978)

Ganz ausnahmsweise ein TV-Programmhinweis: 26. März 2008, 22.25 Uhr, 3sat, "Kottan ermittelt - Wien Mitte" (Buch: Helmut Zenker, Regie: Peter Patzak) Bestens geeignet als rundfunkrechtliches Anschauungsmaterial, zum Beispiel jene Szene im Kaffeehaus, aus der das obige Bild stammt:

Schremser (gespielt von Walter Davy) blättert in einer griechischen Zeitung; Kottan (Franz Buchrieser) spricht ihn darauf an:
Kottan: Können Sie griechisch?
Schremser: Ka Wort, warum?
Kottan: Nur so.
Schremser: Ah, Sie meinen wegen der Zeitung? A österreichische Zeitung im österreichischen Fernsehen? Schleichwerbung - das geht nicht!

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Monday, February 04, 2008

Winterzeit im ORF: gut für Ihr Herz? Oder gut für Unilever?

Stephan Eberharter, Ex-Skiprofi, hat Erfahrung in Gesundheitsfragen. Wie Leser dieses Blogs wissen, würde er niemandem - und sei es selbst Hermann Maier - je einen gebrochenen "Haxn" wünschen; ein Umstand, der auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (im Fall Nikowitz gegen Österreich) beschäftigte. Derzeit ist Eberharter in einer gesundheitlichen Herzensangelegenheit unterwegs: unser aller "Bewusstsein für Herzgesundheit und Cholesterin" soll gesteigert werden.

Die einschlägige Kampagne von Margarine-Hersteller Unilever sieht nicht nur Eberharter-Testimonials in TV-Spots vor, sondern auch die Übernahme von Patronanzen für die ORF-Sendung "Winterzeit", wie einem Bericht in medianet zu entnehmen ist. Und außerdem?
„Außerdem wurde eine Kooperation mit ‚ORF‘-Winterzeit abgeschlossen, bei der das Thema Cholesterin über den Zeitraum von drei Wochen immer wieder redaktionell vorkommt und neben Stephan Eberharter auch die Diätologin vom Becel-Institut als Studiogäste über das Thema Herzgesundheit & Cholesterin aufklären werden“, erläutert Martin Grüner [Kampagnenverantwortlicher bei WWP Weirather-Wenzel & Partner].

BooCompany, die auf diesen Bericht aufmerksam gemacht haben, weisen darauf hin, dass Schleichwerbung für dieselbe Margarine schon einmal einem Mitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters den Job gekostet hat: Hagen Boßdorf von der ARD musste gehen. In der Diskussion hier ist eigentlich schon alles gesagt, samt einschlägigen Gesetzeszitaten, die ich mir damit sparen kann. Dass diese Form von "PR wie geschmiert" (nein, das ist kein dummes Wortspiel von mir, sondern der Titel der Pressemeldung der Unilever-Agentur) in Österreich irgendwelche Konsequenzen haben würde, ist eher nicht zu erwarten. Schließlich war das alles wohl nur ein Missverständnis und nie hat irgendjemand mit einem Sendungssponsor je eine Absprache über den Inhalt der Sendung getroffen.

Also alles in Butter? Sicher, denn immerhin ist - wohl im Sinne der vom ORF zu gewährleistenden Objektivität und Ausgewogenheit - eine "Zusammenarbeit mit dem ORF auf redaktioneller Basis in Form von Kooperationen und Patronanzen" auch mit der AMA (also sozusagen der Butterfraktion) schon für das Jahr 2005 dokumentiert (siehe hier) - und folgenlos geblieben.

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Wednesday, December 26, 2007

Ski-Wetter und Schleichwerbung

In der Serie "Mit dem Rundfunkrecht durch die Jahreszeiten" (siehe zuletzt hier) sind wir nun im Winter angelangt: beim "Ski-Wetter". Das war - im Jahr 2005 - ein Programmteil des ORF-Fernsehprogramms, der beim Zuseher - wie dies der Bundeskommunikationssenat (BKS)festgestellt hat - zunächst den Eindruck erweckte, dass er ein spezieller Teil der Sendung „ZIB-Wetter“ sei. Der Zuseher konnte demnach davon ausgehen, "dass das redaktionelle Informations-Programm über das Wetter
fortgesetzt wird."


Tatsächlich aber wurde "ein werblich gestalteter Beitrag über eine bestimmte Region" gesendet, für den auch ein Entgelt geleistet wurde. In der Entscheidung des BKS wurde daher Schleichwerbung (§ 14 Abs. 2 ORF-G) festgestellt, die vom ORF dagegen erhobene Beschwerde wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 14. November 2007 abgewiesen.

Bemerkenswert ist das im Erkenntnis referierte Beschwerdevorbringen des ORF: demnach "entspreche es dem Grundsatz ordnungsgemäßer wirtschaftlicher Gebarung, 'solcher Art lukrierbare Zuschüsse' zum redaktionellen Programm zu erwerben."

Der ORF wurde auch aktiv: die Österreich-Werbung [im BKS-Bescheid nicht anonymisiert], die nach den Feststellungen des BKS den "Spezialwetterbericht" um 5.615,-- € angeboten hatte, wurde aufgefordert, das Angebot im Internet zu entfernen - was auch geschehen ist.

Zur offenbar schwierigen Unterscheidung zwischen Werbung und (redaktionellem) Programm habe ich vor einiger Zeit etwas zur ORF-Tochter tw1 gepostet. Auch hier dürfte jemand aktiv geworden sein und hat immerhin bewirkt, dass die direkten Angebote zum Kauf redaktioneller Sendezeit nicht mehr im Internet verfügbar sind. So ist zum Beispiel auch der Produzent von tourtv, der im vergangenen Mai noch TKPs für redaktionelle Beiträge angepriesen hat, nun vorsichtiger geworden; auf seiner Website heißt es jetzt: "fragen Sie uns. Sie werden Verständnis haben, dass redaktionelle TV-Produktionen generell der jeweiligen Landesgesetzgebung unterliegen die wir selbstverständlich beachten."

Ab 4. Jänner 2008 gibt es übrigens eine neue Sendung auf tw1: Treffpunkt Österreich. Alle redaktionellen Beiträge werden da sicher vollkommen unabhängig und ohne Produktionskostenzuschüsse gestaltet werden, daran muss man einfach glauben. Schön, dass gleich in der ersten Sendung jemand zu Gast ist, der ganz unabhängig z.B. über die Preispolitik der Skigebiete sprechen wird: Prof. Peter Schröcksnadel. Vielleicht könnte er seinen Sohn, Geschäftsführer ua der Sitour Marketing GmbH, gelegentlich dazu motivieren, die Website der Sitour zu aktualisieren, denn dort wird tw1 gleich noch zum eigenen Konzern gezählt (falls das jetzt geändert wird, hier ein Ausdruck, wie es am 26.12.2007 ausgesehen hat). Denn richtig ist ja vielmehr, dass die TW1 Tourismusfernsehen GmbH natürlich stets, wie vom Gesetz gefordert (§ 9 Abs. 1 ORF-G), vom ORF beherrscht wurde, auch schon vor dem Kauf des 50%-Anteils der Sitour im Jahr 2005. Oder sollte irgendwer auch daran zweifeln?

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