Monday, February 15, 2010

Der Presserat kommt, eine Stiftungsrätin geht (und der Werberat geht weiter)

Drei kurze und nicht weiter zusammenhängende Notizen:

1. Alles mit der Zeit: seit heute gibt es tatsächlich den Trägerverein für den neuen Presserat: wie aus diesem Vereinsregister-Auszug hervorgeht, ist der "Verein zur Selbstkontrolle der österreichischen Presse - Österreichischer Presserat" mit heutigem Tag entstanden; als Gründer sind der Verband Österreichischer Zeitungen und der Österreichische Gewerkschaftsbund angegeben, Organe wurden noch nicht bestellt (aber, in Österreich wichtig, einen Präsidenten oder eine Präsidentin wird es jedenfalls geben). Die vom VÖZ registrierte Domain www.presserat.eu ist derzeit noch nicht aktiv (bei der naheliegenderen Domain www.presserat.at ist dem neuen Verein schon jemand zuvorgekommen).

2. Helga Rabl-Stadler, derzeit noch Mitglied des ORF-Stiftungsrates, will dieses Gremium laut Meldung im Standard verlassen, mit einer bemerkenswerten Begründung: "Ich sehe keine Perspektive, vom Stiftungsrat aus im ORF Positives zu bewirken". Das ist erstaunlich konsequent, war es doch Rabl-Stadler selbst, die sich über das Fehlen fachlicher Kompetenz im Stiftungsrat beschwerte (dazu hier), die nach eigener Auffassung "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" hat (dazu hier), und die im Hinblick auf die ORF-Tochtergesellschaften eingestanden hat, von nichts zu wissen (dazu hier). Irgendwie verständlich, dass sie angesichts dieses bisherigen Erfolgs ihrer Stiftungsrats-Tätigkeit für die Zukunft offenbar auch keine positiven Perspektiven gesehen hat.

3. Der Werberat hat seine Website neu designt, seinen Selbstbeschränkungskodex, insbesondere die Regeln betreffend sexistische Werbung, adaptiert und den Geschäftsbericht 2009 vorgestellt. Das alles wirkt nun etwas moderner, inhaltlich muss ich es mir aber bei Gelegenheit (die wohl so schnell nicht kommen wird) erst einmal in Ruhe näher anschauen. Das ganze Redesign ändert freilich nichts daran, dass Hademar Bankhofer (im Ernst!) weiterhin Mitglied im Entscheidungsgremium des Werberats ist. Mutig, wenn der Werberat angesichts dessen noch selbst auf die Bedeutung der "Reputation jedes einzelnen Mitglieds" hinweist ...

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Thursday, December 17, 2009

Qualitätsnormen für Stiftungsratsmitglieder? Vielleicht keine so schlechte Idee

Es ist schon einige Zeit her, da glaubte Klaus Pekarek, Vorsitzender des ORF-Stiftungsrates, noch daran, dass ein Corporate Governance-Kodex des ORF "Qualitätsnormen für Stiftungsratsmitglieder" (sic!) bringen könnte (dazu hier). Aber dieser Kodex, an dem eine Stiftungsrats-Arbeitsgruppe angeblich von 2006 bis 2008 gearbeitet hat, ist heute noch immer nicht beschlossen.

Und so kann es weiter sein, dass es es nach Auffassung (auch) von Stiftungsratsmitgliedern "in den Aufsichtsgremien an fachlicher Kompetenz" fehlt, dass zumindest eines dieser Stiftungsratsmitglieder Maßnahmen zugestimmt hat, die nach eigener Auffassung "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" haben (dazu hier), und dass dasselbe Stiftungsratsmitglied im Hinblick auf die ORF-Tochtergesellschaften eingestehen kann, von nichts zu wissen (dazu hier). Ausgerechnet dieses Stiftungsratsmitglied will sich nach Pressemeldungen jetzt "anschauen, wie er [der heute überraschend bestellte neue Kaufmännische Direktor des ORF, für dessen Bestellung sie selbst gestimmt hat] der Aufgabe gewachsen ist" (hätte sie Zweifel gehabt, ob der neue Kaufmännische Direktor der Aufgabe gewachsen ist, hätte sie seiner Bestellung natürlich nicht zustimmen dürfen).

Und wiederum dasselbe Stiftungsratsmitglied sieht im Begutachtungsentwurf für eine ORF-Gesetznovelle ein "Giftpaket im Sinne eines freien Rundfunks" (sprachlich ist eigentlich nicht ganz klar, ob sie den "freien Rundfunk" als Gift sieht, oder ob sie eher meint, dass der Gesetzesentwurf Gift für den freien Rundfunk sei). Zitat aus Horizont:
"Sie kritisierte vor allem, dass der Stiftungsrat künftig Kompetenzen an die Medienbehörde abtreten müsse, die noch dazu ausschließlich mit Juristen beschickt sein soll. 'Ich glaube, dass der ORF mit so einem Staatsjuristenfunk einen enormen Nachteil hat', so Rabl-Stadler. Die VP-nahe Stiftungsrätin befürchtet, dass der ORF künftig 'noch schwerfälliger' wird, wenn wichtige Beschlüsse künftig die Zustimmung von Juristen brauchen."
Nun könnte man einwenden, dass es viel schwerfälliger als im Stiftungsrat (der es zum Beispiel in über drei Jahren nicht schafft, einen einfachen Corporate Governance-Kodex fertig zu bringen) wohl kaum mehr gehen könnte. Aber im Ernst: so sehr man über die konkrete Ausgestaltung der Behörde und die Anforderungen an ihre MitarbeiterInnen diskutieren kann ("agency design" ist ohnehin eines meiner Lieblingsthemen), so schwer ist es zu verstehen, wenn ein Mitglied des Stiftungsrats, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des ORF kennen sollte, offenbar der Auffassung ist, die Stiftungsratskompetenzen könnten ohne Verstärkung der behördlichen Aufsicht so bleiben wie bisher. Diese Lektüre könnte helfen (aber vielleicht verstehen das auch nur Staatsjuristenfunker).

PS: die schöne Wortschöpfung "Staatsjuristenfunk" (jedenfalls bei Google bis zur heutigen Wortmeldung dieses Stiftungsratsmitglieds unbekannt) dürfte eine Zusammenführung der Worte Juristenrundfunk und Staatsrundfunk sein, die beide von Wolfgang Langenbucher in einem vor kurzem flächendeckend (Presse, Falter [nicht online], Standard) verbreiteten Kommentar verwendet wurden. Langenbucher, Sprecher der selbsternannten ORF-Retter, denen auch dieses Stiftungsratsmitglied angehört, sieht im "neuen Bundesgesetz", das bei ihm 150 Seiten hat (er meint den Entwurf und zählt offenbar die Erläuterungen dazu) eine "kommunikationspolitische Katastrophe", die seiner Ansicht nach irgendwie damit zusammenzuhängen scheint, dass sich der Bundeskanzler - den verfassungsmäßigen Vorgaben entsprechend - über die Tätigkeit der Regulierungsbehörde unterrichten kann (für den Bundeskommunikationssenat wurde dieses Informationsrecht übrigens schon im Nationalrat beschlossen; morgen wird der Bundesrat beschließen, keinen Einspruch zu erheben).

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Wednesday, December 16, 2009

Micky Maus-Geschichte: Ein Copyright-Experte für den ORF-Stiftungsrat?

Gestern - gleich nachdem Mitglieder der Kärntner Landesregierung auch sonst "staatspolitische Verantwortung übernommen, Verhandlungsgeschick bewiesen und somit die H. [ein hier anonymisiertes, systemrelevantes Unternehmen] gerettet" haben - befasste sich die Kärntner Landesregierung mit weiteren wichtigen und dringenden Staatsgeschäften: der Bestellung eines Mitglieds des ORF-Stiftungsrats (jedes Bundesland darf ein Mitglied bestellen, die Funktionsperiode des derzeitigen Stiftungsrats endet im kommenden Februar). Der bisherige Kärntner Vertreter und zugleich Vorsitzender des Stiftungsrats, Klaus Pekarek, wurde - darauf legt er wert - "nicht abgesetzt", sondern stand einfach nicht mehr zur Verfügung. Statt ihm wurde der Hotelier Siggi Neuschitzer bestellt, der laut Presseaussendung der Landesregierung "umfassendes Wissen über die nationale und internationale Medienlandschaft sowie PR Know-how" mitbringt.

Auf dem Foto links (das Fotos stammt nicht von mir, sondern vom Kärntner Landespressedienst/Mandl) ist Siggi Neuschitzer schon mit einem ORF-Mikrofon in der Hand zu sehen, bei der Verleihung des "Ehrenrings der Stadt Gmünd" an ORF- Landesdirektor Haslitzer am 1.10.2009. Und weil die Verwendung des Fotos "nur im Zusammenhang mit der gegenständlichen Presseaussendung gestattet" ist, weise ich natürlich gerne auf diese Presseaussendung hin ("LH Dörfler bei 'Österreichbild'-Vorpräsentation und Ehrenringverleihung an Willy Haslitzer").

Siggi Neuschitzer ist in der internationalen Presse bisher vor allem mit einem wirklichen Micky Maus-Thema aufgefallen: nachdem in der Kirche in der Gemeinde Malta ein Fresko freigelegt wurde, auf dem unter anderem "ein Geschöpf mit großen runden Ohren und einer Spitznase" zu sehen ist, verkündete er laut Zeitungsbericht:
"This fresco proves that Mickey Mouse is a true Austrian and was not born in Hollywood ... The similarity to Mickey Mouse is so astounding that Disney could lose its world-wide copyright."
Der Londoner Anwalt Matthew Dick sah die Aussichten dafür freilich nicht günstig:
"It is unlikely, however, that Herr Neuschitzer's arguments that Disney could lose its world-wide copyright in the character will be met with much academic regard."
Da hat er sicher recht, aber die Geschichte mit dem Copyright war wohl nicht ernst gemeint - und für den Tourismus wird die kurze internationale Aufmerksamkeit nicht schlecht gewesen sein.

PS: in den Kommentaren zum orf.at-Bericht über die Bestellung des neuen Stiftungsratsmitglieds kommt auch das Wort "Versorgungsposten" vor; die Mitgliedschaft im Stiftungsrat ist aber ein Ehrenamt, zur Versorgung also vollkommen ungeeignet!

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Sunday, July 26, 2009

Wir Besserwisser: ORF-Stiftungsrätin moderiert selbst

Im heutigen Kurier, auf den ORF angesprochen, meint Helga Rabl-Stadler: "Die Weltgeschichte sollte von 30-jährigen kommentiert werden, nicht immer von uns Besserwissern."

Da trifft es sich gut, dass die Salzburger Festspiele nichts mit der Weltgeschichte zu tun haben, denn die Moderation von Gesprächsrunden zu den Festspielen, deren Präsidentin sie ist, übernimmt Rabl-Stadler doch gerne selbst. Und so kann man also demnächst im ORF-Programm TW1 sehen, wie die Festspielpräsidentin, die zugleich ORF-Stiftungsrätin ist, Gespräche zu den Festspielen moderiert (was kommt als Nächstes? Könnte man vielleicht ORF-Stiftungsrat Domany, Ex-Vorstand des Flughafens Wien, als Moderator einer Diskussionssendung zum Skylink am Flughafen Wien gewinnen?) .

Da Rabl-Stadler für die Moderation wohl kein Arbeitsverhältnis mit dem ORF oder seiner Tochtergesellschaft TW1 eingehen wird, liegt eine Unvereinbarkeit im Sinne des § 20 Abs 3 Z 1 oder 3 ORF-G nicht vor. Und was potentielle Interessenkonflikte betrifft, so bastelt der Stiftungsrat seit zumindest 2006 an einem Corporate Governance-Kodex, der "weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, Rahmenbedingungen und Qualitätsnormen für Stiftungsratsmitglieder schaffen" soll (so Stiftungsratsvorsitzender Pekarek laut einer APA-Meldung vom 9.7.2007; siehe in diesem Blog auch hier). Und auch wenn zuletzt sogar das Regierungsprogramm einen Corporate Governance-Kodex für den ORF, "differenziert nach Organmitgliedern und MitarbeiterInnen", gefordert hat: geben tut es ihn bis heute nicht.

Ob diese Verzögerung beim Corporate Governance-Kodex auch damit zu tun hat, dass es "in den Aufsichtsgremien an fachlicher Kompetenz" fehlt, wie Rabl-Stadler, selbst Mitglied des wesentlichsten Aufsichtsgremiums, als Unterzeichnerin der "Rettet den ORF"-Erklärung meint? Oder bezog sich die Kritik an der Fachkompetenz vielleicht nur darauf, dass Mitglieder des Stiftungsrates (wie zB Rabl-Stadler) Maßnahmen zugestimmt haben, die nach Auffassung von Rabl-Stadler "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" haben (siehe dazu schon hier)?

PS: Auch ohne Moderatorinnen-Tätigkeit kann sich Stiftungsrätin Rabl-Stadler über mangelnde Präsenz im ORF nicht beklagen: zB Frühstück bei mir, Morgenjournal - und vor wenigen Wochen auch Club 2, in dem sie bedauerte, dass es ihr (als Festspielpräsidentin) auf Grund der Antikorruptionsbestimmungen nicht einmal möglich sei, den ORF-Generaldirektor zu den Salzburger Festspielen einzuladen.

PPS (update 26.7.2009, 16 Uhr): Praktischerweise sorgt der ORF per Presseaussendung auch gleich für die Weiterverbreitung der Aussagen der Festspielpräsidentin, die - ausgerechnet bei Claudia Stöckl, die doch "Botschafterin des guten Gesprächs" im Dienste von ORF und Kraft Foods ist - "erbost" auf Kritik von Martin Kusej, Gerard Mortier und Ioan Holender reagierte.

Noch ein update (01.08.2009): Der Standard vom 29.97.2009 berichtete über diese Sache. Ich lerne daraus a) TW1 sieht keinen Interessenkonflikt und b) es handelt sich um "die Fernsehfassung einer Radiosendung aus dem Studio Salzburg"; dass es sich um abgefilmten Hörfunk handelt, wurde in der TW1-Aussendung leider nicht erwähnt. Zum Interessenkonflikt: wenn ich richtig unterrichtet bin, sieht der Entwurf für den Verhaltenskodex eine Unvereinbarkeit bei der "Mitwirkung an der Gestaltung einer Sendung/eines Beitrags, die/der sich auf die eigene Person oder auf Personen bezieht, zu denen eine enge Beziehung besteht".

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Wednesday, June 24, 2009

Falsches Signal, wohlüberlegt gesetzt (und sechs Tage später zurückgenommen)

"Krammer hat mit Journalisten 'kein Problem'". Das war natürlich schon eine Schlagzeile wert: immerhin ein Mitglied des ORF-Stiftungsrates, also des Aufsichtsgremiums von Österreichs größtem Kommunikationsunternehmen, hat kein Problem mit Journalisten, wie die APA recherchiert hat.

Die Aussage Krammers stand auch in einem gewissen Spannungsverhältnis zur tags zuvor verkündeten geplanten Verbannung der JournalistInnen aus der Umgebung des Stiftungsrats-Sitzungszimmers, wo die BerichterstatterInnen traditionellerweise auf das Ende (oder auf Unterbrechungen) der Sitzungen warten - und dabei natürlich auch Stimmungsbilder einfangen, etwa wenn einzelne Stiftungsratsmitglieder den Saal (vorübergehend) verlassen, manchmal auch um Telefonate mit jenen Menschen zu führen, von denen sie unabhängig sind.

Stiftungsratsvorsitzender Pekarek, der die "Verbannung" laut Medienberichten noch ausdrücklich verteidigte, gab auch bekannt, dass diese Maßnahme auf einhellige Zustimmung des Stiftungsrats gestoßen sei. Besonders bemerkenswert ist, dass laut Pekarek über das Thema "organisatorische Rahmenbedingungen für Aufsichtsratssitzungen ebenso lange diskutiert [wurde], wie über den finanziellen Zustand des Hauses" (dabei musste ich an Bert Brecht denken, Buckower Elegien, Nr. 15: Bei der Lektüre eines spätgriechischen Dichters).

Heute, sechs Tage später, ist wieder alles anders - Zitat:
"Das Informationsbedürfnis der Gebührenzahler und eine größtmögliche Transparenz rund um die ORF-Entscheidungen sind ein hohes Gut. Deshalb soll sich an den organisatorischen Rahmenbedingungen nichts ändern - alles abwägend und berücksichtigend ist das der einzig vernünftige Weg", erklärte Stiftungsratsvorsitzender Pekarek. "Jede - wenn auch gut gemeinte - Veränderung, die als Versuch wahrgenommen wird, den Informationsfluss einzuschränken, wäre darüber hinaus in der gegenwärtigen schwierigen wirtschaftlichen Situation des ORF und vor dem Hintergrund der Planungen für ein neues ORF-Gesetz ein falsches Signal."
Zunächst hat also der der Stiftungsrat lange ("ebenso lange wie über den finanziellen Zustand des Hauses") über organisatorische Änderungen, die als Versuch zur Einschränkung des Informationsflusses wahrgenommen werden können, beraten und diese Änderungen auch "einhellig" beschlossen. Sechs Tage später bemerkt man, dass die Erhöhung der Intransparenz "ein falsches Signal" ist, wenn man vom Gesetzgeber etwas will (insbesondere sehr viel Geld); würde es dem ORF wirtschaftlich gut gehen, so schließe ich daraus, wäre ein solches Signal für den Stiftungsrat offenbar ganz ok.

Fazit: Das oberste Organ des größten österreichischen Kommunikationsunternehmens wurde - trotz eingehender Diskussion über die geplanten Maßnahmen - davon überrascht, dass JournalistInnen auf die Einschränkung ihrer Möglichkeiten zum Informationszugang kritisch reagieren - und braucht sechs Tage, ein falsches Signal wieder umzustellen.

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Tuesday, April 14, 2009

ORF: unternehmensinterne PolitikerInnen?

Es könnte eine Serie werden: wie Österreichs größtes Kommunikationsunternehmen kommuniziert (siehe bisher etwa hier und hier). Aktuelles Beispiel: wie reagiert der ORF auf die Bitte nach Übermittlung des Jahresberichts gemäß § 8 ORF-Gesetz und des "Strategie- und Strukturkonzepts"?

Sozusagen im Selbstversuch habe ich vor gut einer Woche folgende E-Mail an den ORF-Kundendienst geschrieben:
"Leider kann ich auf Ihrer Website weder den aktuellen Jahresbericht nach § 8 Abs 1 ORF-Gesetz noch das in letzter Zeit diskutierte 'Strategie- und Strukturkonzept' des ORF finden. Da beide Dokumente wohl öffentlich zugänglich sein sollten, ersuche ich Sie, mir diese (am einfachsten per e-mail: [...]) zu übersenden."*
Heute bekam ich darauf folgende Antwort:
"Ich bedanke mich für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserem Programm. Gerne übermittle ich Ihnen den Link, dem folgend Sie unseren aktuellen Geschäftsbericht finden:
http://kundendienst.orf.at/service/publikationen/gb_2007.html
Zum Jahr 2008 gibt es bis jetzt lediglich diese Zusammenfassung:
http://kundendienst.orf.at/unternehmen/menschen/gremien/jahresergebnis.html
Das angesprochene Strategie-Papier ist leider nicht öffentlich zugänglich, da es sich hier um ein unternehmensinternes Konzept handelt. Diesbezüglich bitte ich um Ihr Verständnis!"*
Was den Jahresbericht anlangt, ist es ein Déjà-vu: auch 2005 und 2007 habe ich angefragt und auch damals bekam ich praktisch gleichlautende Antworten, in denen der Jahresbericht nach § 8 ORF-Gesetz mit dem ORF-Geschäftsbericht verwechselt wurde. Der Jahresbericht - immerhin das zentrale Instrument, mit dem der ORF nach dem Konzept des ORF-Gesetzes die Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Aufträge dokumentiert (Harald Fidler im Standard ist diesbezüglich skeptisch) - ist im ORF-Kundendienst schlicht unbekannt.
Natürlich kann man den Bericht bekommen, wenn man hartnäckig ist und bei den richtigen Leuten (manchmal mehrfach) nachfragt, und so habe ich mittlerweile alle bisherigen Jahresberichte (bis auf den jüngsten) auch offiziell vom ORF bekommen können - auf Papier, denn elektronisch wollte die Berichte noch nie jemand weitergeben. Offen bleibt für mich die Frage, was der ORF mit dem Verstecken seines (nach dem ORF-Gesetz) zentralen Leistungsnachweises bezweckt.

Dass ich das Strategie- und Strukturkonzept nicht bekommen würde (jedenfalls nicht auf diesem Weg), war fast zu erwarten - interessant finde ich allerdings, dass es sich nach der Auskunft des Kundendienstes um ein unternehmensinternes Konzept handeln soll, das nicht öffentlcih zugänglich sei. Abgesehen davon, dass es (laut Standard-Bericht) im ORF-Intranet zugänglich ist (was de facto einer Veröffentlichung gleichkommt), hat es jedenfalls auch Staatssekretär Ostermayer bekommen (siehe wiederum im Standard), und auf einem in der (Online-)Presse veröffentlichten Foto von der Nationalrats-Sondersitzung am 31. März 2009 sieht man das Strategie- und Strukturkonzept zB zwischen dan Abgeordneten Glawischnig und Bucher liegen. Wenn es sich aber um ein unternehmensinternes Konzept handelt, dann stellt sich doch die Frage, welche PolitikerInnen nach Ansicht des ORF so unternehmensintern sind, dass ihnen das Dokument übermittelt wurde. Und wenn das Konzept "der Politik" übermittelt wurde (immerhin meint ja sogar der ORF-Informationsdirektor, dass "die Politik" Eigentümerfunktion habe, und auch der Stiftungsratsvorsitzende scheint dies ähnlich zu sehen), dann ist schwer verständlich, dass die Allgemeinheit - immerhin Begünstigte der Stiftung ORF - nicht wissen dürfte, wohin die Reise gehen soll. Auch hier gilt natürlich: wer wirklich will, kann sich das Konzept schon organisieren - was spräche dann aber dagegen, es gleich öffentlich zu machen?

Wie man liest, soll noch diese Woche ein Entwurf für eine Novelle zum ORF-Gesetz in Begutachtung gehen. Und obwohl ich mich sonst mit Anmerkungen dazu zurückhalte, möchte ich doch eine kleine Anregung einbringen - die Einfügung einer Bestimmung zur Transparenz, zB so

"§ ## Transparenzverpflichtung
Der ORF hat zumindest folgende Informationen auf seiner Website ### [zB. kundendienst.orf.at] zu veröffentlichen:
1. den Jahresbericht gemäß § 8 Abs 1,
2. Beschlüsse des Stifungsrates gemäß § 18,
3. Beschlüsse des Stiftungsrates gemäß § 21 Abs 1 Z 6 bis 13,
4. Maßnahmen, die nach § 21 Abs 2 Z 1, 2 und 17 der Zustimmung des Stiftungsrates bedürfen,
5. Stellenausschreibungen gemäß § 27,
6. Empfehlungen des Publikumsrates gemäß § 30,
7. das Tarifwerk des Werbefunks und die Programmentgelte gemäß § 31,
8. das Redakteursstatut gemäß § 33,
9. den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht nach § 39 Abs 1 bis 3,
10. eine Dokumentation über die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 39 Abs 4 einschließlich der genauen Angabe der Methode, nach der die Kosten und Erlöse den verschiedenen Geschäftsbereichen zugeordnet und zugewiesen werden und der Darlegung der Kostenrechnungsgrundsätze, die der getrennten Buchführung zugrunde liegen,
11. Prüfberichte gemäß §§ 40 und 41."

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*) Jeweils vollständiger Wortlaut mit Ausnahme der Gruß- und Höflichkeitsformeln bzw der Absenderangaben

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Saturday, April 04, 2009

Das Publikum als Kapital

"Darauf kann man sehr stolz sein", sagte Klaus Pekarekt, Vorsitzender des ORF-Stiftungsrates, zur Beschlussfassung über das acht Sätze umfassende "Positionspapier" mit dem Titel "Für die Zukunft des ORF" in der Sitzung des Stiftungsrates am 2. April. In der Öffentlichkeit und sogar in der ORF-eigenen Pressemitteilung wurde auch Wert darauf gelegt, dass dieses Dokument von den "Kapitalvertretern" einstimmig beschlossen wurde (gemeint war, dass nur die nach § 20 Abs 1 Z 5 ORF-G vom Zentralbetriebsrat bestellten Stiftungsratsmitglieder dagegen waren). Aber: im Stiftungsrat gibt es keine Kapitalvertreter. Denn der ORF ist keine Aktiengesellschaft (auch wenn Haftung und teilweise Aufgaben des Stiftungsrats an die Regeln des Aktiengesetzes anknüpfen). Die Stiftungsratsmitglieder sind nicht zur Vertretung von Kapitalinteressen bestellt, sondern zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit, der die öffentlich-rechtliche Stiftung ORF zu dienen hat. Aber vielleicht sollte das auch nur zum Ausdruck bringen, dass diese Allgemeinheit - das Publikum - das eigentliche Kapital des ORF ist.

Der "sehr wichtige und wesentliche" (Stiftungsratsvorsitzender Pekarek) bzw. "historische" (Generaldirektor Wrabetz) Beschluss ist hier nachzulesen. Mich beeindruckt vor allem ein Satz:
"Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation des ORF spricht sich der ORF-Stiftungsrat für wirksame Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmens aus."
Wirklich historisch wäre es gewesen, hätte sich der Stiftungsrat ausdrücklich für unwirksame Maßnahmen ausgesprochen (oder gleich dafür, das Ziel der Sicherung des Unternehmens aufzugeben); jedenfalls aber wäre es auch interessant gewesen, hätte der Stiftungsrat ein wenig konkreter gesagt, was er sich unter diesen wirksamen Maßnahmen vorstellt.

Aber wesentlich war wohl vor allem die Symbolik des Handelns. Stiftungsratschef Pekarek: "Der Stiftungsrat möchte damit ein Signal setzen, die Geschäftsführung unterstützen und ein Bekenntnis zum ORF ablegen." Das zentrale Aufsichtsgremium des ORF muss sich in einem wichtigen, wesentlichen, historischen Beschluss erst ausdrücklich zum ORF bekennen? Hätte man also an diesem Bekenntnis Zweifel haben sollen? Ebenfalls großartig: Der Publikumsrats-Vorsitzende ruft dazu auf, die Publikumsinteressen zu wahren.

PS: was der ORF in Erfüllung seines Auftrags leistet, hat er Jahr für Jahr jeweils bis zum 31. März in seinem Bericht nach § 8 ORF-Gesetz zu dokumentieren. Dieser Bericht geht zwar an National- und Bundesrat (wird dort allerdings nicht behandelt), dem ORF selbst war das aber auch heuer weder eine Presseaussendung noch einen Bericht in den eigenen Medien wert (zumindest habe ich nichts dazu gehört, gesehen oder online gefunden). Und schon gar nicht wird der Bericht auf der ORF-Website zur Verfügung gestellt. Auch das - offenbar breit gestreute - Strategiekonzept des Generaldirektors, das schon vor der Sitzung des Stiftungsrats nicht nur dessen Mitgliedern, sondern auch Politikern oder Ex-Generalintendanten zur Verfügung gestellt wurde, also nicht geheim sein kann, sucht man auf der ORF-Website vergeblich. Die ORF-Website dürfte generell kein vorrangiges Instrument der Unternehmenskommunikation sein: so wirkt es eher eigenartig, wenn die dort auch unter der Subdomain "derneue.orf.at" angebotene Unternehmenschronik am 28. August 2003 plötzlich endet. Dass seither nichts passiert wäre, kann man ja wohl eher nicht behaupten.

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Wednesday, April 01, 2009

ORF: Rettungs-Räte und Räte-Raten

Rettungs-Räte: In meinem letzten Beitrag habe ich darauf hingewisen, dass unter den "Proponenten", die es sich zur Aufgabe gemacht haben, den ORF irgendwie durch "Neugründung" zu retten (weil er "von innen" nicht mehr sanierbar sei), auch jemand "von innen" dabei ist, nämlich Stiftungsrätin Helga Rabl-Stadler. Ein Blog-Leser hat mich nun freundlicherweise darauf hingewiesen, dass Rabl-Stadler nicht das einzige Mitglied des Stiftunsgrats unter den Rettern ist. Tatsächlich habe ich den ehemaligen kaufmännischen Direktor des ORF, Peter Radel, zwar als "Proponent" wahrgenommen, aber irgendwie verdrängt, dass er ja auch - wie Rabl-Stadler - von der Bundesregierung bestelltes Mitglied des Stiftungsrates ist. Auch er glaubt, den ORF von außen retten zu müssen - was wohl impliziert, dass er dem ORF-Organ, dem er angehört, nicht zutraut, die ihm zugewiesenen Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung, zu erfüllen.

Räte-Raten: in der Sondersitzung des Nationalrates wurde von Bundeskanzler Faymann eine "Verkleinerung des ORF-Aufsichtsrates, in dem künftig keine Parteienvertreter mehr sitzen sollen" angekündigt. Wie groß oder klein die neuen Räte sein werden und wie die Bestellung ihrer Mitglieder erfolgen soll, ist noch rätselhaft, denn Faymann wird wohl kaum gemeint haben, einfach § 20 Abs 1 Z 1 ORF-G (Bestellung von sechs Stiftungsratsmitgliedern nach Vorschlägen der politischen Parteien) zu streichen. Letztlich wird die Bestellung jedenfalls der Mitglieder des Stiftungsrates (oder eines anderen an seine Stelle tretenden Aufsichtsorgans) irgendwie auf eine politische Entscheidung zurückzuführen sein müssen - denn wer außer dem Parlament oder der vom Vertrauen der Parlamentsmehrheit getragenen Bundesregierung sollte denn sozusagen die Vertretung der "Allgemeinheit", zu deren Begünstigung der ORF ja gesetzlich als Stiftung eingerichtet ist, wahrnehmen?

Und weil nicht nur in diesem Zusammenhang immer wieder auf die BBC verwiesen wird: dort erfolgt die Bestellung der Mitglieder des BBC-Trusts (der Trust bestellt wiederum das Executive Board der BBC) entsprechend der Royal Charter der BBC durch "Order in Council", also formal durch die Königin nach Beratung mit dem Privy Council. De facto erfolgt die (Vor-)Auswahl durch ein kleine Kommission (panel) unter Vorsitz eines hohen Beamten des Medienministeriums, der auch ein Vertreter der BBC und ein "independent assessor" angehört, nach den allgemeinen Regeln für Stellenbesetzungen im öffentlichen Bereich, dh Ausschreibung, Shortlist, Interviews - und dann der Vorschlag an die politisch Verantwortlichen, für den gilt: "the overriding principle remains appointment on merit and no candidate can be recommended to ministers unless they have been judged as suitable against the established selection criteria". Dass die Opposition in Österreich damit zufrieden wäre, wenn der Bundeskanzler nach Ausschreibung und einem Auswahlprozess in einer BKA-internen Kommission die Stiftungsratsmitglieder bestellt, dürfte wohl nicht anzunehmen sein (viel würde allerdings auch von den Kritierien abhängen, die bei einer Ausschreibung festgelegt werden).

In Österreich gibt es mit dem Stellenbesetzungsgesetz Regeln nur für die Besetzung des Leitungsorgans öffentlicher Unternehmen, sodass im ORF nur der Generaldirektor nach § 4 Abs 1 Stellenbesetzungsgesetz "ausschließlich auf Grund der Eignung der Bewerber" zu bestellen ist; für alle Stellen im ORF gilt freilich nach § 27 Abs 2 ORF-G, dass sie (mit Ausnahme unergeordneter Dienstleistungen) öffentlich auszuschreiben sind und dass bei der Auswahl "in erster Linie die fachliche Eingnung zu berücksichtigen ist" (siehe dazu auch das Erkenntnis des VwGH vom 14.1.2009, 2006/04/0241). Für die Mitgliedschaft im Stiftungsrat, die ja keine "Stelle" ist, sondern ein Ehrenamt, gelten diese Regeln nicht (dass Stiftungsräte allerdings schon aus haftungsrechtlichen Gründen "eine das Durchschnittsniveau übersteigende, besondere 'intelligenzmäßige Kapazität'" aufweisen müssen, habe ich schon im letzten Beitrag erwähnt).

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Monday, March 30, 2009

Alles alte Alphatiere?

Bei der Club 2-Diskussion im ORF über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Fernsehens letzte Woche (siehe dazu im Standard hier) konnte sich NDR-Direktorin Maria von Welser einen kleinen Seitenhieb auf Gerd Bacher, der wieder einmal alles besser wusste, nicht verkneifen: "natürlich, wenn so alte Alphatiere bei uns noch auftreten würden, weiß ich nicht ..." (der Rest ging irgendwie unter). Was von Welser wohl zum heute publik gewordenen "Proponentenkomitee" der Initiative "Rettet den ORF!" gesagt hätte? Einige Alphatiere sind da schon dabei, aber alt? Mit im Schnitt jugendlichen 67 Jahren sind die Proponenten (wiederum im Schnitt) immerhin jünger als der vom ORF bestellte Sachverständige für das Qualitätssicherungssystem.

Und was wollen die "Proponenten"? Da es sich vielleicht nicht gerade um digital natives handelt, habe ich noch keine Website gefunden, aber im Online-Standard gibt es immerhin das "Manifest". Dabei handelt es sich um ganz großes Drama: frei nach Gustav ("Ich habe eine Sehnsucht nach der nächsten Katastrophe") wird gleich zu Beginn eine drohende gesellschaftspolitische Katastrophe beschworen - und ebenfalls frei nach Gustav ("Rettet die Wale - und stürzt das System") muss man nach den Proponenten offenbar das System stürzen, um die Wale den ORF zu retten.

Ich will die medienpolitischen Positionen dieser Gruppe nicht näher kommentieren. Was mich allerdings beeindruckt, ist die Sicherheit, mit der hier Außenstehende (mit einer Ausnahme, einer Stiftungsrätin* zwei Ausnahmen, nämlich zwei Mitgliedern des Stiftungsrates, aber dazu komme ich gleich) einen "ruinösen Zustand" und einen "Sanierungsfall" konstatieren, der nur mehr mit massiven gesetzlichen Eingriffen bzw einer "Neugründung" zu retten wäre. Und interessant ist auch, dass den "Aufsichtsgremien" nicht nur vorgeworfen wird, es mangle ihnen an fachlicher Kompetenz, sondern auch, dass sie in einem ganz konkreten Fall, nämlich bei der kollektiven Anstellung freier Mitarbeiter, ihren gesetzlichen Aufgaben nicht entsprochen hätten.

Das ist nicht nur deshalb mutig, weil man darin vielleicht eine Tatsachenbehauptung sehen könnte, deren Richtigkeit wohl von den betroffenen Personen bestritten wird, sondern auch weil unter den Proponenten ein Mitglied* zwei Mitglieder des ORF-Stiftungsrates sind, neben Peter Radel auch Helga Rabl-Stadler. Sie hat eben dieser Anstellung zugestimmt, auch wenn sie es - laut Format - mittlerweile bereut, weil dies "dem ORF untragbare finanzielle Lasten gebracht" habe.

Kann man damit das "Rettet den ORF"-Manifest auch als eine Art Selbstbezichtigung von Helga Rabl-Stadler sehen? Meint sie auch sich selbst, wenn sie von der fehlenden fachlichen Kompetenz der Aufsichtsgremien spricht? Und war sie demnach nicht beteiligt, als der Stiftungsrat angeblich seinen gesetzlichen Aufgaben nicht nachgekommen ist?

Heute wird Rabl-Stadler in der Presse - bezogen auf die Tochterunternehmen des ORF (GIS, ORS, Enterprise, Online und Teletext) - mit den Worten zitiert: "Ich hafte zwar als Stiftungsrat, aber ich weiß nichts." Das ist auch nicht wirklich überzeugend: denn die Haftung kann sich natürlich nur soweit erstrecken, als der Aufgabenbereich des Stiftungsrates geht. Da aber nach § 21 Abs 3 ORF-G de facto das Zustimmungsrecht des Stiftungsrates bei Tochtergesellschaften ebenso weitgehend ist wie beim ORF selbst, sollte es jedenfalls nach dem Gesetz nicht so sein, dass die Stiftungsratsmitglieder über die Vorgänge in diesen Gesellschaften nichts wissen. Würden dem Stiftungsrat tatsächlich Informationen vorenthalten, die für die Wahrnehmung seiner Zuständigkeiten erforderlich sind, wäre dies ein Verstoß gegen die Berichtspflicht des Generaldirektors nach § 21 Abs 4 ORF-G - einen solchen Fall kann ich mir kaum vorstellen, denn ein Stiftungsrat, der sich selbst ernst nimmt, könnte sich das allein schon wegen der Haftung nicht gefallen lassen.

Die Mitglieder des Stiftungsrates haben gemäß § 20 Abs 2 ORF-Gesetz dieselbe Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit wie Aufsichtsratsmitglieder einer Aktiengesellschaft. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs muss jedes Mitglied des Aufsichtsrats "über das Wissen und die Erfahrung verfügen, die zur kompetenten Bewältigung der dem Aufssichtsrat übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Dazu zählt jedenfalls auch die Fähigkeit, die von den Geschäftsführern an den Aufsichtsrat herangetragenen Berichte mit entsprechender Sachkenntnis aufzunehmen, um daraus die richtigen Schlüsse für die zu treffenden Entscheidungen über Geschäftsführungsmaßnahmen ziehen zu können. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Aufsichtsrat insgesamt jenes Wissen, das zur kompetenten Bewältigung seiner Aufgaben erforderlich ist, aufbringt. Jedes einzelne Mitglied muss daher in der Lage sein, die ihm von anderen - allenfalls auch zugezogenen Sachverständigen - gelieferten Informationen zu verstehen und sachgerecht zu würdigen." Jedenfalls muss bei jedem Aufsichtsratsmitglied "eine das Durchschnittsniveau übersteigende, besondere 'intelligenzmäßige Kapazität' vorausgesetzt werden".

Wer die Mitgliedschaft zum Stiftungsrat annimmt, gibt dadurch zu erkennen, dass er sich - in der Sprache des § 1299 ABGB - "den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue". Wer erst als Stiftungsratsmitglied bemerkt, dass ihm diese Kenntnisse fehlen, wäre gut beraten, rasch die Funktion niederzulegen.

PS: Rabl-Stadler spricht sich mit dem "Rettet den ORF"-Manifest für eine Entparteipolitisierung des Stiftungsrates aus; im Format-Interview wird sie als "ORF-Stiftungsrätin, ÖVP" vorgestellt, obwohl sie von der Bundesregierung bestellt wurde und nicht auf einem der sechs Parteimandate sitzt.

PPS: Alexander Wrabetz, der jedenfalls entscheidend näher an der Sache dran war als Gerd Bacher und andere "ORF-Retter", sagte zur Anstellung der freien Mitarbeiter, die in der "Rettet den ORF"-Ferndiagnose als betriebswirtschaftlicher Unsinn bezeichnet wird, in einem Presse-Interview schon im Jahr 2007 Folgendes: "Der große Vorteil dieser Anstellung war, dass der ORF jetzt nicht bankrott ist." Andererseits: wäre der ORF durch die erwarteten Massenklagen auf Anstellung bankrott gegangen, hätte Bacher schon vor ein paar Jahren zur Rettung aufrufen können.

Und zum Abschluss: "ich gehöre nicht zu den Scheißern, die unentwegt sagen: Ja, zu meiner Zeit!", sagte Gerd Bacher vor wenigen Jahren (zitiert nach der ORF Wien Website).

*) update 31.3.2009: von einem Leser wurde ich dankenswerter Weise darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur, wie ursprünglich in diesem Beitrag stand, eine Proponentin der "ORF-Retter" auch dem Stiftungsrat des ORF angehört, sondern dass ja auch Dr. Peter Radel, früherer kaufmännischer Direktor des ORF und derzeit von der Bundesregierung bestellter Stiftungsrat, unter den Proponenten zu finden ist. Ich habe das im obigen Text daher korrigiert.

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Sunday, March 08, 2009

ORF-Mediathek: doch "Kangaroo" in Austria?

"Kangaroo on walkabout in Austria" titelte BBC-News - allerdings ist das drei Jahre her und betraf ein ganz reales Känguru, nicht das im UK vor kurzem an der Wettbewerbskommission gescheiterte "Project Kangaroo", mit dem unter anderem Archivmaterial der BBC online angeboten werden sollte (siehe dazu näher hier). Dennoch stellt sich die Frage, ob nicht das Projekt einer ORF-Mediathek, die "als digitale Plattform eine bedeutsame Marktposition auf dem Online-Sektor einnehmen soll" (so wird der Vertrag im Standard zitiert) sozusagen als kleines Känguru geplant war (vielleicht eine Art "project wallaby"?).

Der ORF selbst erwähnt in seiner Aussendung nur eine DVD-Edition, was allerdings den (im aktuellen profil [nicht online] auch faksimiliert wiedergegebenen) Absatz im Vertrag über die "bedeutsame Marktposition auf dem Online-Sektor" nicht erklärt. Einzelne Stiftungsräte des ORF (Radel, Krammer, Küberl) haben inzwischen Bedenken - teilweise auch rechtlicher Natur - zum Vertragsschluss angemeldet.

Wie die Sache rechtlich einzuschätzen ist, kann man auf Basis der bisher veröffentlichten Informationen nicht sagen; hier einmal ein Hinweis auf die Rahmenbedingungen: Nach § 21 Abs 2 Z 11 ORF-G ist unter anderem zur Veräußerung von "Verwertungsrechten an Urheberrechten, deren Wert im Einzelfall 1 Million Euro übersteigt" die Zustimmung des Stiftungsrats erforderlich; das selbe gilt nach § 21 Abs 2 Z 15 ORF-G zur Aufnahme von Geschäftszweigen. Nach § 21 Abs 3 ORF-G hat der Generaldirektor überdies die Zustimmung des Stiftungsrates einzuholen, falls er bei verbundenen Unternehmen an solchen Geschäften durch Weisung, Zustimmung oder Stimmabgabe mitwirkt. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage müsste daher in den Gesellschaftsvertrag der jeweiligen (Tochter-)Gesellschaft ein dem § 21 Abs 2 ORF-G vergleichbarer Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte aufgenommen werden.

Der strittige Vertrag wurde nicht vom ORF, sondern von der Tochtergesellschaft ORF-Enterprise GmbH & Co KG, abgeschlossen, deren Aufsichtsratsvorsitzender ORF-Generaldirektor Wrabetz ist (auch Online-Direktor Prantner ist übrigens Mitglied des Aufsichtsrats).

Fasst man das zusammen, hätte der Vertrag also dann die Zustimmung durch den ORF-Stiftungsrat gebraucht, wenn damit Verwertungsrechte von mehr als 1 Million Euro veräußert wurden oder es sich um die Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges handelt. In diesem Fall wäre nämlich der Aufsichtsrat der ORF-Enterprise GmbH & Co KG zu befassen gewesen und da dort der ORF-Generaldirektor mitwirkt, hätte er die Zustimmung des Stiftungsrates einholen müssen - und zwar, jedenfalls nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, "ehe die (Tochter-)Geselllschaft die in Abs. 2 genannten Maßnahmen durchführt." Das Erreichen der 1 Million-Euro- Wertgrenze wird allerdings von ORF-Kommunikationschef Strobl dementiert, wenn auch etwas vorsichtig; so hieß es in der APA (hier in der Presse): "Dass diese Grenze überschritten wird, glaubt Strobl nicht."

Damit stehen derzeit zwei Varianten im Raum:
  • Entweder es handelt sich um einen Routinevertrag einer Tochtergesellschaft des ORF, der weder in der Tochtergesellschaft noch im ORF selbst der Zustimmung des Aufsichts- bzw Stiftungsrats bedürfte (weil unter 1 Mio Euro und auch kein neuer Geschäftszweig) - in diesem Fall müsste einem ORF-Generaldirektor Wrabetz (entgegen der Meinung von Staatssekretär Ostermayer) vielleicht doch ein wenig leidtun: es ist zumindest ungewöhnlich, dass Aufsichtsratsmitglieder (bzw Stiftungsratsmitglieder) Detailfragen zu einem Routinevertrag einer Tochtergesellschaft in der Öffentlichkeit diskutieren.
  • Oder aber - so die Ansicht von ORF-Stiftungsrat Karl Krammer - es liegt ein zustimmungspflichtiger Vertrag vor, der ohne Zustimmung des Stiftungsrats geschlossen wurde. Dann aber wäre "leidtun" wohl tatsächlich keine relevante Kategorie mehr.
Update 10.3.2009: Mittlerweile wurde der Vertrag laut Medienberichten einvernehmlich aufgelöst.

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