
... steht auf diversen Servern zum Abruf bereit. Hier ein paar Hinweise auf einschlägig Lesenswertes aus der letzten Zeit:
Zur
Vorratsdatenspeicherung haben Justizministerin Berger und Verkehrsminister Faymann auf parlamentarische Anfragen von Abg. Zach geantwortet:
Anfragebeantwortung BM Berger (
Anfrage),
Anfragebeantwortung BM Faymann (
Anfrage); auf die Frage, ob er die Richtlinie für sinnvoll halte, geht BM Faymann in der Antwort nicht ausdrücklich ein, bemerkt aber (zutreffend):
"Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist darüber hinaus unabhängig von meiner persönlichen Meinung vorzubereiten."Zum Vergleich interssant ist natürlich auch der
deutsche Gesetzesentwurf zur Umsetzung Vorratsdaten-Richtlinie.
Fernsehrichtlinie: In der Tagung des Rates Bildung, Jugend und Kultur am 24. Mai 2007 wurde die politische Einigung über den Entwurf der
Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste erzielt: hier die links zum
konsolidierten Text, sowie zu den Presseaussendungen
des Rates und
der Kommission.
Die
European Regulators Group hat wieder einmal getagt und neben einer
knappen Presseaussendung auch zwei interessante neue Dokumente veröffentlicht:
Außerdem wurden noch Zusammenfassungen zweier Konsultationen veröffentlicht (
wholesale broadband,
harmonisation approach). Interessant bei der ERG ist natürlich immer, welche Dokumente nicht publiziert werden, diesmal zB der "Final report on broadband quality, pricing and bundling" (dafür stand "Access to ERG documents" auch wieder einmal auf der
Tagesordnung).
Auch die "Berichtssaison" ist in vollem Gang - hier eine Auswahl:
Und da sich die Telekom Austria AG vom US-amerikanischen Kapitalmarkt verabschiedet (siehe
Pressaussendung zum Ende der Registrierung bei der SEC), sollte man, solange es noch möglich ist, die Gelegenheit nützen, die nach den US-Kapitalmarktrecht erstellten Berichte und Formulare durchzusehen (
Übersicht hier). In
Form 20-F, eingereicht am 30. März 2007, findet man nicht nur die Botschaft, dass weiterer Wettbewerb zu weiteren Tarifreduktionen führen könnte, sondern auch eine recht detaillierte Übersicht über das regulatorische Umfeld bis hin zu anhängigen gerichtlichen Verfahren.
Und aus dem
Geschäftsbericht nach U.S. GAAP erfährt man unter anderem, wieviel die Telekom Austria AG für die Rechtsberatung durch eine Anwaltskanzlei gezahlt hat, in der ein Aufsichtsratsmitglied der TA Partnerin ist (im Jahr 2006 waren das € 526.000), oder wie hoch das Risiko aus dem Prozess zwischen dem
Verein für Konsumenteninformation (im Geschäftsbericht als "Verein für Konsumentenschutz" bezeichnet) und der Mobilkom austria AG betreffend die Taktung eingeschätzt wird (Antwort: nicht hoch; wörtlich heißt es:
"Mobilkom austria AG hat keine Rückstellung erfasst, da es nicht wahrscheinlich ist, dass es aufgrund dieser Klage zu einem Mittelabfluss kommt. Der maximal mögliche Abgang beträgt 5.646.000 EUR.").Das (nicht rechtskräftige) Urteil erster Instanz in Sachen VKI/Mobilkom findet sich übrigens
hier, ein Bericht dazu
hier; mehr zur Taktung auch im oben schon erwähnten
Streitschlichtungsbericht der RTR-GmbH auf Seiten 41-43).
Labels: ERG, RTR, Rundfunkrecht, TA, Telekomrecht, Vorratsdatenspeicherung