Thursday, January 28, 2010

TW1 weiter orientierungslos? Die "grundlegende Richtung" des ORF 2010

Wahrscheinlich kann man es dem ORF nicht verdenken, dass er offenbar nicht recht weiß, welche "grundlegende Richtung" im Sinne des Mediengesetzes er eigentlich mit dem von ihm (gemäß § 9 ORF-G) veranstalteten Fernsehprogramm TW1 verfolgt oder verfolgen soll. Immerhin steht im Raum, dass dieses in letzter Zeit mit "bestem Finanzergebnis" (so die eigene Presseaussendung zum letztvorliegenden Jahresabschluss), das heißt also mit einem "Minigewinn" (so Generaldirektor Wrabetz laut Presse im vergangenen September), veranstaltete Programm in ein öffentlich-rechtliches, gebührenfinanziertes Informations- und Kultur-Spartenprogramm überführt werden soll (§ 4c ORF-G in der Fassung des Begutachtungsentwurfs), vielleicht auch um weitere "Minigewinne" und sonstige "Rekordwerte" (dazu hier) zu vermeiden.

Jedenfalls fehlt in der heute in der Wiener Zeitung veröffentlichten Offenlegung des ORF gemäß § 25 Mediengesetz überraschenderweise jeder Hinweis auf das von ihm veranstaltete Programm TW1. Im Vorjahr (dazu hier) hatte der ORF TW1 noch erwähnt, allerdings vergessen, die grundlegende Richtung anzugeben. Dieses Jahr bleibt das Programm TW1 gleich unerwähnt. Aber vielleicht kommt das auch noch: bis 31. Jänner 2010 bleibt noch Zeit für eine Veröffentlichung, und manchmal funktionieren Einschaltungen in der Wiener Zeitung ja besonders rasch, etwa bei der Ausschreibung einer Direktorenfunktion (die in § 25 MedienG eröffnete Alternative, die grundlegende Richtung nicht in der Wiener Zeitung, sondern "ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite" zur Verfügung zu stellen, nützt der ORF derzeit nicht, auch nicht im TW1-Teletext).
Offengelegt wird die indirekte Beteiligung des ORF an der "Tourismusfernsehen GmbH", deren Unternehmensgegenstand demnach die "Produktion von Fernsehprgrammen, insbesondere für Touristen" ist (laut Impressum auf der Website von TW1 ist Unternehmensgegenstand der "TW1 Tourismus Fernsehen Gesellschaft mbH" der Betrieb eines Spartenprogramms gem. § 9 ORF-G; das Impressum im Teletext von TW1 nennt übrigens auch heute morgen noch einen gewissen Prof. Werner Mück als Geschäftsführer - aber wer erwartet schon vom TW1-Teletext Aktualität? Update 1.2.2010: Prof. Mück wurde nun auch im Teletext-Impressum ersetzt.).

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Tuesday, September 15, 2009

Reminder: es gibt keine ORF-Enquete (und Notizen aus dem Randbereich)

Was sich ORF-Generaldirektor Wrabetz von der "Enquete zum Thema ORF und der ORF-Gesetzesnovelle" wünscht, hat er heute bekanntgegeben (zusammengefasst: € 60 Mio aus dem Budget, keine weiteren Werbebeschränkungen, Festschreiben des Online-Angebots im Gesetz [wahrscheinlich meint er: umfassender, als es ohnehin schon in § 3 Abs 5 ORF-G steht - ob die ORF-Marke "chatmania", Registernr. 236521 beim Patentamt, vielleicht doch noch mal zum Einsatz kommt?]). Nicht nur Wrabetz spricht von der "ORF-Enquete", diese Bezeichnung wird auch in vielen der ohnehin schon kaum mehr überschaubaren Statements zu diesem Thema verwendet.

Dabei wäre eine kleine Erinnerung angebracht: es gibt gar keine ORF-Enquete, sondern eine parlamentarische Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich". Da könnte es doch um mehr gehen als um den ORF, vor allem im dritten Themenblock, der der "Frage nach den Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt in Österreich gewidmet" ist, wie es in der Aussendung der Parlamentskorrespondenz hieß. Wie wirkt sich zB der Zusammenschluss Styria/Moser Holding auf die Medienvielfalt aus, oder wie könnten die Rahmenbedingungen für Medienvielfalt - auch abseits der ORF-Geld-, -Macht- und -Posten-Diskussion gestaltet werden - auch darüber könnte gesprochen werden. Realistisch betrachtet wird sich freilich die Kurzbezeichnung "ORF-Enquete" nicht als unzutreffend erweisen, jedenfalls wenn man die Statements im Vorfeld der Enquete so studiert.

Und weil es ohnehin schon so viele Stimmen gibt, was nun mit einem novellierten/neuen ORF-Gesetz nicht alles zu machen/festzuschreiben/zu ermöglichen/zu garantieren etc. sei, muss ich nicht auch noch meinen Senf dazugeben. Eingefallen ist mir bei der Lektüre mancher Wünsche allerdings Kurt Tucholsky, der bekanntlich ausgebildeter Jurist war; er schrieb, natürlich in anderem Zusammenhang: "Nicht nur das Gesetz ist halbirre, genügt nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen, schützt nicht die Schwachen ... die Leute erwarten auch zu viel vom Gesetz."

Ich beschränke mich daher hier auf zwei Marginalien, sozusagen zum ausgefransten Rand der Medienpolitik, nämlich zu TW1 und zur Wiener Zeitung:
1. Laut Presse steht die Umwandlung von TW1 in einen öffentlich-rechtlichen Kultur- und Infokanal "auch auf Wrabetz' Wunschzettel. Derzeit wird der als Privatsender vom ORF 'mit einem Minigewinn geführt' – das habe aber wenig Sinn, so Wrabetz." Letzteres hätte ich auch so gesehen, aber warum sich der ORF die wenig sinnvolle Führung eines Privatsenders mit Minigewinn angetan hat, wird dadurch nicht erklärt - vor allem weil der ORF unter Wrabetz dem Rechnungshof schon entgegengehalten hat, dass der ORF mit der Übernahme aller Anteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH (TW1) strategische und wirtschaftliche Interessen verfolgt hat (siehe dazu auch hier). Falls TW1 verkauft wird, würde ich gerne wissen, wieviel der ORF an diesem Abenteuer alles in allem verdient (oder verloren) hat.
2. Zu Inhalten der Wiener Zeitung wollte ich zwar nichts mehr schreiben, aber einen Satz von Andreas Unterberger in seiner aktuellen Kolumne muss man fast zitieren: "In Wahrheit aber bleibt das System demokratiepolitisch eine Provokation, solange der ORF mit den Pflichtbeiträgen tut, was ihm beliebt." Wie ist das eigentlich mit der Wiener Zeitung und den Pflichtbeiträgen (für Pflichtveröffentlichungen)? In diesem Zusammenhang ein Hinweis, wie es auch geht: Deutschland senkt mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Kosten für die verpflichtende elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

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Sunday, September 06, 2009

Geschäftsführer für TW1 (oder für einen gebührenfinanzierten Infokanal?) gesucht

Die Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH sucht einen neuen Geschäftsführer (ausgeschrieben in der Wiener Zeitung vom 5.9.2009). Die Gesellschaft gehört (über die TW1-Betriebsführungsgesellschaft mbH) zu 100 % dem ORF (der sich skurrilerweise "faktisch gezwungen" sah, alle Anteile zu übernehmen - siehe dazu ausführlicher hier), und sie veranstaltet das Spartenprogramm TW1 (so steht es in der Ausschreibung; ich hätte "veranstaltet" unter Anführungszeichen gesetzt, denn nach § 9 Abs 1 ORF-G ist der ORF selbst Veranstalter dieses Programms).

Wer immer diesen Job anstrebt, er darf (oder muss) - wenn man der "Festlegung" des ORF-Generaldirektors in der letzten Generalversammlung glaubt - das Programm TW1 jedenfalls noch mindestens bis Ende 2010 weiterführen. Immerhin ist dieses Programm in letzter Zeit offenbar umwerfend erfolgreich (laut eigener Pressesaussendung), auch wenn der Jahresgewinn 2008 von ganzen 280.000 € (laut ORF-Konzernbilanz) nicht wirklich ausgereicht hat, das Gesamtergebnis des ORF-Konzerns substantiell zu verbessern.

Nach 2010 freilich soll es auch für TW1 mit den ohnehin noch nicht seit allzu langer Zeit erzielten Gewinnen wieder vorbei sein. Zwar hatte die "geplante Umwandlung in einen gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Spartensender" noch im April 2009 "nicht erste Priorität", doch in einem Standard-Interview vom 22.8.2009 sagte ORF-Generaldirektor
Wrabetz:
"Mein Plan ist: Wenn das EU-Wettbewerbsverfahren abgeschlossen ist, TW1 nach einem Public Value Test in einen gebührenfinanzierten, öffentlich-rechtlichen Infokanal umzuwandeln."
Geht man davon aus, dass das Wettbewerbsverfahren noch im Herbst abgeschlossen wird, worauf einiges hindeutet, könnte also tatsächlich der (jedenfalls nach dem letzt-veröffentlichten Jahresabschluss gewinnnbringende) Sender TW1 im Jahr 2011 zu einem gebührenfinanzierten Programm werden. In Zeiten des eisernen Sparens eine interessante Perspektive - "Geld" (woher?) nennt Wrabetz dafür zwar als Bedingung, allerdings: "Soviel ist das nicht, da geht es um geschicktes Recyling und Ergänzung von bestehenden Produktionen."

Wer sollte also als neuer Geschäftsführer ("für Programmgestaltung und Unternehmensentwicklung", der kaufmännischen Geschäftsführer bleibt) dem scheidenden Prof. Werner Mück nachfolgen? Ich hätte da einen Vorschlag, der schon wegen des Professorentitels für Kontinuität sorgen würde: Prof. Hademar Bankhofer, aka Melissa-Mann. Bankhofer hat nicht nur Erfahrung bei TW1, er ist auch immer noch "ORF-Star" (laut ORF-Website), und immerhin ist er jetzt für einen Privatsender tätig. Und weil das Zurückholen (früherer) ORF-Stars von Privatsendern mittlerweile Chefsache geworden ist, könnte sich der ORF-Generaldirektor vielleicht auch gleich persönlich um den Herrn Professor bemühen.

PS - must-read (und must hear) in Sachen Bankhofer: Stefan Niggemeier: Hademar Bankhofer und die Arschlöcher (mit Interview-Ausschnitt im O-Ton)

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Thursday, February 05, 2009

TW1: Das Beste kommt erst immer wieder

"Mit einem Marktanteil von 0,5 Prozent und täglichen Zuschauerzahlen von 106.000 (mit Spitzenwerten von bis zu 171.000) hat sich der Sender als fixe Größe unter den Spartensendern etabliert." Das war 2002.

"die Marktanteile wurden verdoppelt, die Reichweiten waren die besten seit dem Sendestart ... Die Tagesreichweite im Dezember übertraf den im Vormonat aufgestellten Rekordwert abermals. Jeweils 209.000 Zuseher pro Tag (vgl. Vorjahreswert 150.000) bescherten dem Spartensender somit den höchsten Wert seit Sendestart." So hieß es in einer Presseaussendung im Jänner 2008 über das Jahr 2007. Und einige Tage vorher stand schon im Kurier: "Im November und Dezember 2007 habe es überhaupt die höchste TW-1-Nutzung mit einem KaSat-Marktanteil von 0.4 Prozent und 209.000 Zusehern gegeben. Damit hat man gestandene Sender in diesem Segment wie Bayern Alpha und und Phoenix überholt."

Und nun, nach dem erfolgreichsten Jahr seit Sendestart? "Die Tagesreichweite im Dezember 2008 erreichte durch die sehr gute Nutzung abermals einen neuen Höchststand: im Schnitt sahen pro Tag 82.000 Seher mehr zu als im Dezember 2007. Im Bereich der Spartensender befindet sich TW1 mit einem Marktanteil von 0,4 Prozent auf dem Niveau von Sendern wie DSF, BR-Alpha oder MTV. "

Zur Veranschaulichung: damit hätte jeder Fernsehzuseher im Schnitt etwa 37 Sekunden das Programm von TW1 gesehen. Aber stimmt das überhaupt? Auf der Website von TW1 steht bei den Mediadaten etwas anderes, dort heißt es nämlich: "Der KaSat-Marktanteil TW1/ORF SP+ betrug im Dezember 0,4%." Der Anteil von Sport Plus ist da also schon eingerechnet, die Blutauffrischung durch den gebührenfinanzierten Sport wird TW1 wohl nicht geschadet haben.

Überhaupt sind die Zahlen von TW1 recht verwirrend - so heißt es in der Presseaussendung: "Rund 22.000 Zuseher mehr pro Tag als im Vorjahr und damit eine Steigerung der Tagesreichweite von 23 Prozent bestätigen das adaptierte Sendeschema." Geht man - in grammatikalisch korrigierender Auslegung - davon aus, dass nicht eine frühere "Tagesreichweite von 23%" noch gesteigert wurde, sondern die Tagesreichweite um 23% gestiegen ist, dann würde das eine Tagesreichweite von (durchschnittlich im Jahr 2008) 117.652 Zusehern (die jeweils mindestens 60 Sekunden lang bei TW1 geblieben sind) bedeuten.

Das könnte auch einigermaßen mit der weiteren Behauptung zusammenpassen, dass die Tagesreichweite im Dezember 2008 "abermals einen neuen Höchststand" erreicht habe und im Schnitt pro Tag 82.000 Seher mehr zusahen als im Dezember 2007, zumal auf der Mediadaten-Seite von TW1 für den "Einzelsender" TW1 immerhin die Tagesreichweite für Dezember 2008 mit 161.000 Zusehern angegeben ist. 82.000 Zuseher weniger würden also für Dezember 2007 79.000 ergeben. Wenn aber, wie TW1 letztes Jahr behauptete, die durchschnittliche Tagesreichweite im Dezember 2007 bei 209.000 Zusehern lag, dann fehlen da irgendwo 130.000 Zuseher.

Ganz klar ist mir übrigens auch der folgende Satz aus der TW1-Aussendung nicht: "Die Live-Berichte aus dem Parlament und die Übertragung des Zilk-Begräbnis sorgten alleine für 10 Prozent der gesamte TW1 Nutzung." Heißt das, dass an diesen zwei Tagen insgesamt so viele Zuschauer so lange zugesehen haben wie sonst während etwa 40 Tagen? Angesichts eines von TW1 genannten "Rekordwerts" von "durchschnittlich 81.000 Zusehern" bei der Parlamentsübertragung ließe das auf recht interessante sonstige Durchschnittsreichweiten schließen.

Angesichts solcher Zahlenspiele wäre es natürlich nett, würde der ORF die "Rekordzahlen" im Detail veröffentlichen, um das nachvollziehbar zu machen (auf der Medienforschungs-Website des ORF werden - warum wohl? - weder zu TW1 noch zu ORF Sport Plus Zahlen ausgewiesen).

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Tuesday, February 03, 2009

Grundlegende Richtung von TW1: "keine"

§ 25 Mediengesetz verlangt von Rundfunkveranstaltern, dass sie "entweder ständig auf einer leicht auffindbaren Teletextseite zur Verfügung zu stellen oder im Amtsblatt zur 'Wiener Zeitung' binnen eines Monats nach Beginn der Ausstrahlung und im ersten Monat jedes Kalenderjahres" eine Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums verlautbaren. Der ORF ist dieser Verpflichtung durch eine Bekanntmachung am 31. Jänner 2009 mit folgender Erklärung nachgekommen:
"Grundlegende Richtung der ORF-Hörfunkprogramme Ö1, der Regionalradios, Ö3, FM4, Radio Österreich 1 International, der ORF-Fernsehprogramme ORF 1 ORF 2, ORF Sport Plus, TW1 bzw. des ORF-Online-Dienstes und ORF-Teletext bzw. des ORF OK Multitext: Erfüllung des Programmauftrages gemäß §§ 4 ff ORF-Gesetz und des Auftrags gemäß § 3 Abs. 5 iVm § 18 ORF-Gesetz, jeweils idF BGBl. I Nr. 102/2007."
Das ist für TW1 insofern interessant, als es für dieses Programm in den "§§ 4 ff ORF-Gesetz" gerade keinen Programmauftrag gibt. Der Programmauftrag bezieht sich nämlich ausdrücklich nur auf die gemäß § 3 ORF-G verbreiteten Programme, und zu denen gehört das "Spartenprogramm" TW1 nach § 9 ORF-Gesetz nicht (siehe dazu schon hier).

Will man nun nicht unterstellen, dass der ORF seiner Verpflichtung nach dem Mediengesetz nur unvollständig nachgekommen wäre, dann kann man wohl nur einen Schluss aus dieser Offenlegung ziehen: dass es für TW1 gar keine grundlegende Richtung gibt. Das würde immerhin mit dem Eindruck übereinstimmen, den man bei gelegentlicher Betrachtung dieses Programms gewinnt.

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Sunday, January 25, 2009

Bedauernswerter ORF: zum Kauf von TW1 gezwungen

Über den aktuellen Rechnungshofbericht zum ORF wurde in den Medien breit berichtet (zB 1, 2, 3, 4, 5 usw). Der Bericht ist - ebenso wie eine Stellungnahme des ORF dazu - online leicht verfügbar (zB auch hier) und hat natürlich zahlreiche mehr oder weniger qualifizierte Reaktionen ausgelöst (und wird dies auch noch weiter tun). Ich habe nicht die Absicht, hier eine weitere allgemeine Stellungnahme dazu abzugeben, sondern - eher gegenläufig - in zwei oder drei Raten ein paar Details herausnehmen, die sonst eher untergehen.

Heute eine Anmerkung zu TW1, einem "Prestigeobjekt des ORF", in dem zB Bankhofers bezahlte Beiträge laufen. Im September 2005 vereinbarten ORF-Generaldirektorin Dr. Monika Lindner und Prof. Peter Schröcksnadel, Eigentümer der Sitour Management GmbH, die vollständige Übernahme des Spartenkanals TW1 durch den ORF (siehe diese ORF-Presseaussendung). Zu 50% gehörte die Gesellschaft damals bereits dem ORF, über den Kaufpreis für die weiteren 50% wurde, so die ORF-Aussendung, Stillschweigen vereinbart. Auch über die Motive für den Erwerb und die Ziele, die man mit damit verfolgen wollte, wurde nicht gerade offensiv kommuniziert ("Der ORF strebt an, langfristig die Zukunft für den Spartenkanal TW1 abzusichern", hieß es - aber warum das dem ORF ein Anliegen war, erschließt sich mir bis heute nicht). Der Rechnungshofbericht bringt nun ein klein wenig Aufklärung:
"Im Oktober 2005 genehmigte der Stiftungsrat den Erwerb von 50 % der Gesellschaftsanteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH durch das neu gegründete 100%–Tochterunternehmen des ORF, TW1 Betriebsführungsgesellschaft mbH, zu einem Kaufpreis von 3,2 Mill. EUR. ...
Der RH bemängelte die nur wenig aussagekräftigen Anträge an den Stiftungsrat über den Erwerb von Beteiligungen. Der RH empfahl, mit den Anträgen an den Stiftungsrat eine fundierte Unternehmensprognose vorzulegen ... Weiters empfahl der RH, vor jedem Beteiligungserwerb eine Unternehmensbewertung durchzuführen."
Warum also hat der ORF das Unternehmen zur Gänze gekauft (und zwar ohne dass zuvor der Unternehmenswert ermittelt worden wäre)? Noch ein Zitat aus dem Bericht:
"Der ORF erwiderte, faktisch gezwungen gewesen zu sein, die Anteile an TW1 zu übernehmen, weil der gesetzliche Auftrag zum Teil mit dieser Gesellschaft erfüllt werde."
Eine mutige Behauptung - aber falsch. Denn erstens erklärt der "weil"-Halbsatz gar nichts: dass der gesetzliche Auftrag zum Teil mit TW1 erfüllt wird, begründet in keiner Weise, weshalb es im Jahr 2005 plötzlich nicht mehr ausreichend war, "bloß" 50% der Anteile und beherrschenden Einfluss auf diese Gesellschaft - gesichert zB durch gesellschaftsvertragliche Regelungen oder Syndikatsvertrag - zu haben (wie dies § 9 Abs 1 Z 1 ORF-G seit 2001 verlangt hat - und ich will ja nicht annehmen, dass der ORF Jahre hindurch einfach das ORF-G ignoriert hätte).

Und zweitens ist der "weil"-Halbsatz auch für sich allein falsch: der gesetzliche Auftrag des ORF wird nicht, auch nicht zum Teil, mit TW1 erfüllt. Der gesetzliche Auftrag des ORF ist in den §§ 3 bis 5 ORF-G (und seit 2006, also nach dem Erwerb der restlichen TW1-Anteile, auch in § 9a ORF-G) geregelt, und der Betrieb des Spartenprogramms TW1 durch eine Tochtergesellschaft geht "über die Aufträge nach den §§ 3 bis 5 hinaus", wie § 9 Abs 1 ORF-G ausdrücklich festhält.

Es wäre interessant zu wissen, wodurch oder durch wen der ORF wirklich "faktisch gezwungen" wurde, die restlichen TW1-Anteile zu übernehmen. Ein erzwungener Vertrag im Sinne des § 870 ABGB, der also "durch ungerechte und gegründete Furcht" veranlasst wurde, wäre übrigens nicht verbindlich ("Ob die Furcht gegründet war, muß aus der Größe und Wahrscheinlichkeit der Gefahr, und aus der Leibes- und Gemüthsbeschaffenheit der bedrohten Person beurtheilet werden."). Auch wenn jemand die Zwangslage eines anderen "dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewähren läßt, deren Vermögenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Mißverhältnisse steht", wäre der Vertrag nichtig (§ 879 Abs 2 Z 4 ABGB; das gilt auch, wenn der Leichtsinn, die Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung ausgenützt wurde - aber das sollte man im gegebenen Fall doch nicht annehmen). Zur Frage des Missverhältnisses würde die Antwort freilich - mangels Unternehmensbewertung - eher schwierig.

Der Rechnungshof hält jedenfalls "beim Erwerb von Beteiligungen eine Unternehmensbewertung zur Beurteilung der Angemessenheit des Kaufpreises für erforderlich. Dies auch deshalb, weil der ORF laut dem Antrag an den Stiftungsrat neben strategischen auch wirtschaftliche Interessen an der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH verfolgte." (Hervorhebung hinzugefügt).

Was wurde aus diesen wirtschaftlichen Interessen? Hier die Werte aus den Jahresabschlüssen: rechnet man die Ergebnisse der TW1 Betriebsführungs GmbH und der TW1 Tourismus Fernsehen GmbH jeweils zusammen, so ergibt sich aus dem Abschluss 2005 ein Minus von 8,9 TEUR, 2006 ein Plus von 12 TEUR und 2007 ein Plus von 18,3 TEUR. Unter Zugrundelegung des Kaufpreises von 3,2 Mio EUR für den 50% Anteil hat das Investment also in den Jahren 2006 und 2007 (zusammengerechnet!) nicht einmal ein halbes Prozent Rendite gebracht (der im Rumpfjahr 2005 erwirtschaftete Verlust trübt das Bild noch zusätzlich). Sollten vielleicht andere wirtschaftliche Interessen maßgeblich gewesen sein?

Nun, vielleicht entwickelt sich TW1 ja noch. Derzeit hat man allerdings eher den Eindruck, dass TW1 teilweise die Funktion einer ORF-Version der ÖIAG-Personalagentur (oder des Post-JobCenters) übernimmt: um Menschen zu beschäftigen, die man im angestammten Betrieb nicht mehr braucht, aber auch nicht kündigen kann. Im Kurier heißt es etwa: "Keine Diskussion beginnen will Wrabetz derzeit über die vom RH empfohlene Reduzierung der Direktoren-Posten. Die vom RH als nicht notwendig eingestufte Online-Direktion habe mit der Neuordnung von TW1 neue Aufgaben." Blöd nur, dass damit der wirtschaftliche "Erfolg" von TW1 gefährdet werden könnte: Geht man nämlich - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - davon aus, dass die Tätigkeit von TW1 kostenrechnerisch sauber getrennt ist, dann müssen natürlich die Aktivitäten von (zB) Online-Direktor Thomas Prantner für TW1 auch dort in Rechnung gestellt werden. Und legt man einen jährlichen Überschuss von TW1 in der Größenordnung von 20.000 Euro (nach 18.300 Euro 2007) zu Grunde, dann dürfte Direktor Prantner bei seinem Gehalt von - laut RH-Bericht - zumindest 240.000 Euro jedenfalls nicht länger als ein Monat für TW1 arbeiten, soll das Ergebnis nicht ins Minus drehen.

Noch zwei letzte Anmerkungen:
1. Bei einzelnen Tochtergesellschaften des ORF beziehen laut Angaben des ORF, die der Rechnungshof in seinem Bericht wiedergibt, die Geschäftsführer "aus alten ORF–Verträgen so hohe Einkommen ..., dass eine zusätzliche Zielvereinbarung nicht sinnvoll war"(!). Ob TW1 dazu gehört, geht aus dem Bericht nicht hervor; TW1-Geschäftsführer Mück war jedenfalls zuvor TV-Chefredakteur im ORF.
2. Wenn man sich das Programmschema von TW1 ansieht, fällt auf, dass die großen Werbeblocks (zehn Minuten) jeweils unmittelbar vor dem Wechsel zum - gebührenfinanzierten - Programm ORF Sport plus vorgesehen sind. Wie hier im Sinne der kostenrechnerischen Trennung die Einnahmen zugerechnet werden, hat der Rechnungshof offenbar nicht geprüft, jedenfalls steht dazu nichts im Bericht.

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Saturday, November 22, 2008

TW1: nicht zuviel ausgewiesene Werbung

Vor wenigen Wochen sah sich TW1, laut Geschäftsführer Prof. Mück ein "Prestigeobjekt des ORF", zu einer Aussendung veranlasst, in der es hieß: "Auf TW1 kann niemand Sendungen kaufen und es gibt nicht mehr als die im Gesetz erlaubten zehn Minuten ausgewiesene Werbung pro Stunde."

Ein wunderbarer Text (sieht man vom inhaltlichen Fehler mit den zehn Minuten ab, aber sollte man von TW1 wirklich die Kenntnis des rechtlichen Rahmens erwarten?) - und kein Wort zuviel, vor allem nicht das Wort "ausgewiesene". Nur ein kleines Beispiel, wie auf TW1 in einem "Magazin mit Information, Service & Unterhaltung" so informiert wird, ist zB ein Werbespot Beitrag über Dächer, in dem wohl nur ganz zufällig immer wieder (und nur) vom AlpenDachstein gesprochen wird (der Name des Herstellers, Bramac, taucht nur verschämt im Bild auf, aber er wird immerhin auf der Website des Produzenten genannt - siehe Screenshot links: "Film über Bramac Dachziegel in Treffpunkt Österreich auf TW1".) Als Werbung ausgewiesen war das jedenfalls nicht (wer die ganze Sendung vom 7.11.2008 sehen will: hier).

Nun sind solche bemerkenswert "unternehmensnahen" redaktionellen Beiträge auf TW1 keine Besonderheit, und in Sendeformaten wie zB "Haus & Bau" (mittlerweile offenbar eingestellt) oder der "gesunden halben Stunde" kann man wohl nichts anderes mehr erwarten. Interessant wird es aber, wenn nun auch in einer Informationssendung Beiträge gebracht werden, die vorgeben, zB ein gesundheitspolitisches Thema redaktionell zu behandeln:

In Treffpunkt Österreich am 14.11.2008 waren die ärztlichen Hausapotheken ein Thema. Schon in der Einleitung sprach der Moderator dramatisch von hunderten Ärzten, die wegen eines neuen Gesetzes (die letzte einschlägige Neuregelung stammt allerdings aus dem Jahr 2006) sofort oder in naher Zukunft ihre Hausapotheke schließen müssten - und im ganzen knapp fünfminütigen Filmbeitrag wird dieser Ton, der sehr an die Medienarbeit der Niederösterreichischen Ärztekammer erinnert, fortgeführt - gerade etwa zwanzig Sekunden kommt auch ein Vertreter der Apotheker zu Wort. Gefilmt wurde in der Praxis des Medikamentenreferenten der NÖ Ärztekammer in Wilfersdorf, wo die Ärztekammer schon im März dieses Jahres unter dem Motto "Patient in Not" informiert (oder laut Apothekerkammer: Panikmache betrieben) hatte. Auf der Website der NÖ Ärztekammer wurde der Fernsehbeitrag auch angekündigt.

Wie immer man zur Hausapotheken-Frage stehen mag: der Beitrag ist jedenfalls evident tendenziös (Transkript hier). Dass die Ärztekammer einen Beitrag geleistet haben könnte, darf man natürlich nicht annehmen. Also stellt sich nur mehr die Frage: Absicht oder Unfähigkeit? Und die grundsätzliche Frage zu TW1: ist dem ORF, der für dieses Programm verantwortlich ist, wirklich vollkommen egal, was dort passiert?

(Wahrscheinliche Antwort: ja, sieht ja eh fast niemand. Die ORF-Medienforschung gibt jedenfalls nicht einmal Quoten für TW1 an, nicht einmal bei den Sendern mit einem Marktanteil von unter 1%; TW1 ist ganz stolz darauf, im September 2008 - wegen der Parlamentsübertragung der reichweitenstärkste Monat - gemeinsam mit Sport plus einen KaSat-Marktanteil von 0,5% erreicht zu haben.)

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Wednesday, October 22, 2008

Neu im österreichischen Werberat: der Namensgeber des "Deutschen Schleichwerbepreises"

Es ist wohl kein Zufall, dass der Deutsche Schleichwerbepreis, jüngst erfunden von boocompany.com, als "Goldener Hademar" bezeichnet wird (siehe nebenstehendes Bild, Quelle: www.boocompany.com); vor einer Woche wurde dieser Preis erstmals symbolisch an drei Vertreter deutscher öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten vergeben - zwei der Preisträger bekamen ihn für ihren (mangelnden) Einsatz im "Fall Bankhofer". In Österreich, wo Bankhofer auf TW1 "nur bezahlte Beiträge" moderiert (siehe dazu in diesem Blog hier, hier, hier und hier), hat der ORF - der auch das Programm TW1 veranstaltet - vor knapp drei Monaten der "Welt" (25. Juli 2008) eine "sehr genaue" Prüfung versprochen. Ergebnisse sind mir bislang nicht bekannt geworden.

Umso bemerkenswerter ist nun eine Nachricht aus der wunderbaren Welt der Werbe-Selbstregulierung: der österreichische Werberat stellt sich neu auf (seine Website weiß allerdings heute noch nichts davon) und ließ nun in einem dreistufigen Wahlverfahren (wie auch immer das ausgesehen haben mag) gleich 90 (in Worten: neunzig!) Mitglieder des "Weberats Neu" wählen (Pressemeldungen hier, hier und hier). Positiv zu vermerken ist, dass neben VertreterInnen der klassischen drei Bereiche Agenturen, Auftraggeber und Medien erstmals laut Pressemeldung auch "Persönlichkeiten aus anderen Disziplinen und Spezialgebieten wie Anwälte, Mediziner und Psychologen ... für die kommenden drei Jahren die Selbstregulierung in Österreich prägen" werden.

Das macht natürlich neugierig: werden da vielleicht Konsumentenschutz-VertreterInnen dabei sein? Sonstige Werbebetroffene? Der Blick in die Liste (download hier oder hier) zeigt, dass immerhin eine Vertreterin des Frauenhauses Wien dabei ist (Andrea Brem), wohl im Hinblick auf den Problembereich sexistischer und gewaltverharmlosender/verherrlichender Werbung. Sonst vier einschlägig erfahrene Anwälte (Höhne, Nordberg, Arturo, Pfliegler [keine Website]), die Leiterin der WIFI-Werbeakademie (einer Einrichtung der Wirtschaftskammer) Barbara Posch, der Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Alfred Brogyanyi, die "Motivforscherin" Sophie Karmasin, Angela Fritz von der Fachhochschule St. Pölten, Andreas Klemen (bis vor kurzem Chef der österreichischen Mediaedge:cia) sowie Anthony F. Guedes von der Film Factory.

Und dann sind da noch zwei weitere Vertreter "übergreifender Organisationen"(!) angeführt: einmal "Partner für Werbung" Walter Holiczki (bekannt auch als Produzent der "gesunden halben Stunde" auf TW1) sowie schließlich Prof. Hademar Bankhofer höchstselbst.
Ich habe jetzt alle VertreterInnen der sogenannten "übergreifenden Organisationen" angeführt, weil ich auf der Suche nach den versprochenen Disziplinen bin: Anwälte habe ich gefunden, Sophie Karmasin ist Psychologin - aber wo sind die Mediziner? Sollte gar der "Medizinjournalist" Bankhofer damit gemeint gewesen sein?

Wie auch immer, der Vorstand des Österreichischen Werberats hat - laut Pressemeldung - etwas inhaltlich (wenn auch nicht grammatikalisch) sehr Richtiges gesagt: "Selbstregulierung ist immer nur so gut, wie sein [sic!] Beurteilungs-Gremium." In diesem Sinne: viel Glück mit dem "Melissa-Mann" (copyright Stefan Niggemeier).

PS - Lesetipp: Selbstbeschränkungskodex der österreichischen Werbewirtschaft, speziell der Abschnitt 1.4. Gesundheit - hier ein Auszug: "Werbung soll den Konsum von Heilmitteln, andere die Gesundheit und Ernährung betreffende Präparate nicht verharmlosen und nicht zu einem übermäßigen Konsum ermutigen. ... Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die geeignet sind, die Hoffnungen von leidenden Menschen bzw. die Erwartungen von KonsumentInnen auszunützen. Gesundheitswerbung soll nicht irreführen. Angaben, die sich auf physiologische oder pharmakologische Wirkungen berufen und beim (bei der) Konsumenten (Konsumentin) den Eindruck erwecken, dass das beworbene Produkt Gesundheit erhält, den Altersprozess aufhält oder rückgängig macht, bei gleichbleibender Lebensweise das Körpergewicht reduziert, eine diätische Wirkung vortäuscht oder ähnliches, sind zu unterlassen. ... Es sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, natürliche Produkte, insbesondere Heilmittel, seien generell wirkungsvoller oder sicherer als andere. ... Im Zusammenhang mit Vitamin-, Mineral- oder anderen Präparaten bzw. Zusatzstoffen sollen keine Darstellungen und Aussagen erfolgen, die den Eindruck erwecken, solche Produkte wären ein Ersatz für ausgewogene und gesunde Ernährung bzw. würden einen wirksamen Schutz vor Krankheiten darstellen."

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Wednesday, September 24, 2008

Reise, Wetter, Freizeit, Parlament? TW1 im Wandel

TW1 ist ein "gebührenfreies Spezialprogramm für Reise, Wetter und Freizeit", so steht es auf der ORF-Website, und so entspricht es etwa auch dem, was anlässlich der gänzlichen Übernahme von TW1 duch den ORF kommuniziert wurde. Auf der Website von TW1 aber findet sich mittlerweile eine etwas andere Umschreibung: demnach handelt es sich bei TW1 um ein "gebührenfreies Spartenprogramm für Information, Kultur, Freizeit und Wetter". Von einem Stiftungsratsbeschluss, der diesem neuen Spartenprogramm zugestimmt hätte (§ 9 Abs 2 ORF-G), habe ich zwar nichts gehört, aber das muss nichts heißen, denn solche Beschlüsse werden ja nicht veröffentlicht.

Und heute habe ich soeben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass es möglich ist, auf diesem gebührenfreien Spartenprogramm TW1 sogar umfangreiche Berichterstattung aus dem Parlament - stundenlange (auch kommentierte) Live-Übertragung - zu bieten. Das passiert zwar unter Einsatz von ORF-Personal (oder ist "ORF-Star" Dr. Robert Stoppacher gerade zu TW1 gewechselt?), aber da für TW1 kein Gebührengeld fließen darf, wird dies sicher genauestens mit dem ORF abgerechnet. Der ORF als Subauftragnehmer für TW1 - eine bemerkenswerte Situation, die auch dem Kommentator noch neu ist, denn er spricht gelegentlich noch - irrtümlich - von einer ORF-Übertragung.

Interessant wäre freilich auch, wie eigentlich die Entscheidung fällt, wenn das kommerzielle ("gebührenfreie") TW1 plötzlich seine Sendezeit zu Lasten des öffentlich-rechtlichen, gebührenfinanzierten Programms Sport Plus ausweiten möchte. Immerhin musste ja heute dieses öffentlich-rechtliche Sportprogramm (angekündigt waren alte Fußballaufzeichnungen) dem kommerziellen Programm - der ausschließlich aus Werbeeinnahmen finanzierten Parlamentsübertragung - weichen. Was, wenn das nächste Mal vielleicht die "gesunde halbe Stunde" ausgeweitet werden soll (zB in Form einer "Langen Nacht der Nahrungsergänzungsmittel")?

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Monday, September 08, 2008

Schützt und heilt:

"KANNE BROTTRUNK SCHÜTZT & HEILT" steht auf gesundheitswelten.com, "der einzigen Original-Homepage des TV-Gesundheitsexperten Prof. Hademar Bankhofer". Dort findet man auch zwei Werbevideos Ausschnitte aus Bankhofers Sendung "Die gesunde halbe Stunde" auf TW1 zum Download (Nr 1, Nr 2, beide offenbar vom Februar 2007), in denen Bankhofer und dessen Interviewpartner Vorzüge des "Brottrunks" anpreisen. Bankhofer zB wörtlich: "Am nächsten Tag sollten Sie einfach eine ganze Flasche Brottrunk konsumieren!" Beim "Brottrunk" handelt es sich um ein (markenrechtlich geschütztes) Nahrungsergänzungsmittel der Kanne Brottrunk GmbH & Co KG.

Mehr zu Brottrunk, Bankhofer und ARD im Gesundheitsblog Stationäre Aufnahme. Wie dort dargelegt, dürften auch die ARD-Rundfunkanstalten offenbar nicht mehr allzu initiativ sein, wenn es um den Verdacht von Schleichwerbung geht. Bloggerin lanu ist sogar in einen ARD-Info-Hungerstreik getreten, da Günter Struve - noch ARD-Chef, demnächst ORF-Berater, und seit kurzem ausgezeichnet mit der "Sauren Gurke" - auf entsprechende Anfragen nicht reagiert (siehe hier).

Zu seiner Sendung auf TW1 hat Bankhofer ja selbst einbekannt, dass es nur bezahlte Beiträge gäbe, aber irgendwie ist das dennoch alles fast öffentlich-rechtlicher Journalismus, genauso wie die aktuellen Beiträge zB zu "foreveryoung Hotels" (dazu zB hier oder die PR-Aussendung hier), oder zu gesunden Pommes frites (wieder einmal).
Aber auf dem wirklich öffentlich-rechtlichen Sportkanal des ORF, der sich mit TW1 die Frequenz teilt (Sport plus), ist natürlich alles anders, oder? Hier zB ein Zitat aus einem Forum des Österreichischen Squash Rackets Verbandes (es schreibt ein User, der sich als "President" bezeichnet):
"Zu deiner Information: Wenn man bezahlt bekommt man von ORF Sendeplatz auf Sport+ (vormals TW1). Wir haben sogar für den Beitrag über die EM € 1.500 für ein Kamerateam bezahlen müssen, obwohl das eigentlich ein öffentlich-rechtlicher Auftrag war. Bei einer Bundesligarunde würde es vermutlich € 3.000 kosten, da der Beitrag vom ORF auch editiert werden muss. Wenn du für eure BL-Heimrunde eínen Sponsor bringst, frage ich gerne an."
Damit nun aber auf einige Zeit genug von TW1, demnächst wieder einmal mehr zu ernsthaften Themen.

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Saturday, August 30, 2008

Animalische Trends: Programmentwicklung by Nestlé

"Selbst an Synergieeffekte wurde gedacht: So engagiert sich Nestlé mit Pro Plan auch im Agility-Bereich – und entwickelte, im Vorfeld der Agility Heim-WM 2009, ein spritziges TV-Format auf TW 1."

Ist doch immer wieder nett, wenn die Selbstdarsteller aus Marketing, Werbung und PR ("wie geschmiert") ihre Glanzleistungen verkaufen. (Quelle: medianet)

Gemeint ist "Agility TV" (Infos zB hier und hier), das offenbar unregelmäßig von diversen Nestlé-gesponserten Agility-Veranstaltungen berichtet, zB die "Purina Proplan Hallentrophy in Korneuburg" am 24.4.2008; nächste geplante Sendung laut Vereinszeitung des Österreichischen Rassehunde-Vereins: 27.9.2008, 18:05

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Monday, August 25, 2008

Professor Bankhofers gesunde Pommes frites, powered by Tefal

"Ist der Bankhofer seiner Philosophie untreu geworden?", fragte sich ORF-Star Hademar Bankhofer (aka "der Melissa-Mann" oder "das Halstuch der Nation") in seiner "gesunden halben Stunde" (zu sehen in diesem Video), aber natürlich war das nur eine rhetorische Frage. Denn der Skandal, Hademar Bankhofer vor einem Teller ungesunder Pommes frites zu erwischen, bleibt aus, auch wenn Bankhofer zunächst gesteht: "Sie sehen vollkommen richtig, ich esse hier Pommes frites". Aber: es sind gesunde Pommes frites, und alle "wollen natürlich jetzt wissen: Pommes frites, mit wenig Fett, gesunde Pommes frites - wie funktioniert das?"

Keine Angst, die Tefal-Wundermaschine, mit der man gesunde Pommes frites zubereiten kann, kommt gleich nach dieser dramatischen Einleitung ausgiebig ins Bild, ebenso wie - nach einem "Ernährungscoach", der sonst, besser passend, vor allem in einem Teleshopping-Kanal auftritt - auch "Gabriele Eder, Küchengeräteexpertin". Dass sie diese Expertise auf Grund ihrer Tätigkeit für SEB (Tefal) aufbauen konnte, erfährt man nicht, aber man soll die Zuseher ja auch nicht mit Informationen überfrachten - mehr als sechs Minuten ausführliches Lob für die Wundermaschine sind schon anstrengend genug.

Ähnliche Beiträge gab es auch für den Marmeladenkocher aus der "internationalen Tefal-Forschung" (hier wird Gabriele Eder als "Tefal-Expertin" vorgestellt), und für einen Dampfgarer ("Gabriele Eder, sie ist Dampfgarexpertin"); alle Beiträge sind als wmv-Videos abrufbar auf der Website der "Initiative Gesund Genießen", die laut Impressum von der "Groupe SEB Deutschland GmbH" (Tefal) verantwortet wird (fast dasselbe gibt's für Österreich, von der SEB Österreich Handels Ges.m.b.H.). Natürlich hat Tefal die TW1-Sendungen auch ein wenig beworben (zB: "Bankhofer und Üblacker kochen im Fernsehen auf Tefal-Dampfgarer auf", siehe auch: "Tefal reißt die Klappe auf"); der Sendername dürfte aber noch nicht so vertraut sein, denn es wird meist auf "TV1" statt auf TW1 verwiesen (zB hier).

Für den (nicht gebührenfinanzierten) ORF-Sender TW1 ist Teleshopping genauso untersagt wie Schleichwerbung oder nicht gekennzeichnete Werbung. Nach der Causa ARD bzw WDR/Bankhofer (siehe dazu in diesem Blog auch hier und hier) wollte der ORF übrigens die Gründe, die zur Beendigung der Zusammenarbeit von WDR und Bankhofer führten, "sehr genau" prüfen ("Welt" vom 25. Juli 2008); damals gab es angeblich "keinerlei Anhaltspunkte" für Verstöße. Ein Monat ist seit der Ankündigung der genauen Prüfung vergangen.

PS: Wenn man sich einzelne Filmchen anschaut, fällt nicht nur auf, dass Pfizer recht häufig vorkommt - zB Aricept hier, die Pfizer-Broschüre "rauchfrei durchstarten" hier, die "blaue Pille" ("ein Meilenstein ... sicher in der Anwendbarkeit, eine hohe Ansprechrate") hier, etc. -, sondern auch, dass wirklich ganz kritische Fragen gestellt werden, zB so: "Sie werden sicher begrüßen, dass es jetzt ein erstes Pfizer-Programm gibt, das ..." Einfach großer Journalismus (mehr unter der treffenden Domain: mittenimleben.tv)

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Sunday, July 27, 2008

Bankhofer bei TW1: "nur bezahlte Beiträge"

Der Standard berichtete am Samstag zur "Causa Bankhofer" auch darüber, wie Prof. Bankhofer selbst die Sendung "Die gesunde halbe Stunde" auf TW1 sieht:
'Das ist etwas anderes', erklärt Bankhofer. Sonst achte er darauf, 'keine Präparattipps' zu geben, er wisse, 'dass man im Fernsehen aufpassen muss'. Bei TW1 moderiere er nur bezahlte Beiträge.
Ein interessanter Zugang. Die gesunde halbe Stunde auf TW1 ist aber nicht als Werbesendung ausgewiesen (in der Programmvorschau steht jedenfalls nichts dazu, auch in meiner persönlichen Wahrnehmung - ein, in verschiedener Hinsicht, einmaliges Erlebnis, das allerdings schon ein paar Monate her ist - konnte ich keine entsprechende Kennzeichnung entdecken). Eine derart lange Werbesendung wäre im Rahmen der normalen Werberegeln (konkret § 13 Abs 7 iVm § 9 Abs 4 ORF-G) auch gar nicht zulässig. Und der Ausweg, eine "Dauerwerbesendung" (Teleshopping) zu machen, ist TW1 nach § 9 Abs 4 iVm § 13 Abs 2 ORF-G verwehrt (siehe auch hier).

Nun wissen wir mittlerweile, dass die Sendung allein aus Sponsorgeldern finanziert wird (wir wissen noch nicht, wieviel TW1 dafür erhält, dass die Sendung auch gespielt wird). Und wir wissen, dass nach dem Gesetz auch und gerade Sponsoren "auf keinen Fall" (§ 17 Abs 2 Z 1 ORF-G) den Inhalt des Programms bestimmen dürfen, und dass solche Patronanzsendungen
"nicht zu Kauf, Miete oder Pacht von Erzeugnissen oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Auftraggebers oder eines Dritten, insbesondere durch spezifische verkaufsfördernde Hinweise auf diese Erzeugnisse oder Dienstleistungen, anregen" dürfen (§ 17 Abs 2 Z 3 ORF-G).

Es ist natürlich schwer zu glauben, dass Sponsoren bei Einhaltung dieser Bedingungen bereit sind, soviel zu zahlen, dass die ganzen Produktionskosten (und die "Miete für den Sendeplatz") gedeckt sind. Wer das doch glaubt, ist aber in guter Gesellschaft: mit den Verantwortlichen (nicht nur bei TW1), die solche "gesponserten" Produktionen abnehmen, für den Sendeplatz noch Geld verlangen, und sich von den kleinen Produzenten - die froh sind, überhaupt etwas produzieren zu können - unterschreiben lassen, dass diese alle rundfunkrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben. Es ist nicht schwer zu prognostizieren, wer wirklich übrig bleiben wird, falls in der Sache Bankhofer/TW1 etwas schief gegangen sein sollte.

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Thursday, July 24, 2008

"...streng von den Juristen des ORF überwacht ..." *)

"Nachdem vorgestern erste Hinweise auf Auffälligkeiten eingegangen waren", hat der Westdeutsche Rundfunk heute die Zusammenarbeit mit Prof. Hademar Bankhofer (siehe dazu hier) beendet. In der Presseaussendung dazu heißt es, dass "aus Sicht des WDR der Anschein von Schleichwerbung nicht ausgeschlossen werden" kann (da drängt sich die Frage auf: kann der WDR also Schleichwerbung ausschließen, bloß den Anschein von Schleichwerbung nicht?). Interessant ist, dass offenbar das eigene Programm nicht besonders aufmerksam verfolgt wird, wenn es erste (!) Hinweise auf Auffälligkeiten von dritter Seite braucht, um das zu bemerken. Aber immerhin: der WDR handelt.

In Österreich ist die Sache natürlich anders: die gesunde halbe Stunde auf TW1 hat mit Schleichwerbung nichts zu tun - in einer E-Mail an Thomas Knüwer (Handelsblatt Weblog) schreibt Bankhofer wörtlich:
"Bei dieser Sendung vom österreichischen ORF-Sender TW 1, der mit Deutschland absolut nichts zu tun hat, handelt es sich um ein Pilot-Projekt, das sich an die neuen Richtlinien der EU für gesponserte Sendungen hält und die streng von den Juristen des ORF überwacht wird. [update 20.8.2008 - Anmerkung: siehe aber dazu die "Fußnote" am Ende dieses Postings!] Da sind am Ende der Sendung die Sponsoren offengelegt. Das hat nichts mit mir zu tun. Ich moderiere die Sendung."

"Es ist mehr als perfide, in diesen Block Szenen einer österreichischen Sendung einzubauen, die vom ORF-Sender TW 1 mit einer Produktionsfirma prodziert wird, wo wiederum ich nur moderiere und die Themen vorgegeben bekomme. Und wie gesagt: Es handelt sich um ein Projekt genau nach den neuen Sponsoring-Richtlinien der EU, die in Österreich anerkannt wurden und die von Juristen der Senders begleitet wird. Also kein Recht, von Schleichwerbung zu reden."
Mit den "neuen Sponsoring-Richtlinien der EU" meint Prof. Bankhofer wahrscheinlich die Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie, die allerdings für Österreich (noch) keine Änderungen der Rechtslage gebracht hat. Aber die Details muss Prof. Bankhofer nicht wissen, zumal die Sendung ohnehin "streng von den Juristen des ORF überwacht wird" (update 20.8.2008: Prof. Bankhofer dürfte das nicht ganz richtig dargestellt haben, die Rechtsabteilung des ORF prüft nämlich, wie sie mir nun mitgeteilt hat, die Beiträge von TW1 nicht). Diese wissen natürlich auch, dass nicht alles, was man sozusagen umgangssprachlich als Schleichwerbung bezeichnet, auch wirklich Schleichwerbung im Sinne des ORF-G ist: manches ist auch einfach nur Werbung. So hat der Bundeskommunikationssenat etwa die Audi-Präsentation in Wetten dass (dazu hier und hier) als unzulässige - weil nicht vom sonstigen Programm getrennte - Werbung beurteilt. In einer Entscheidung zu einer "Aufgegabelt in Österreich"-Sendung ist der BKS auch ausführlich auf die Abgrenzung der Schleichwerbung von der nach § 17 Abs 2 Z 3 ORF-G ebenfalls unzulässigen Verkaufsförderung bei gesponserten Sendungen ("Patronanzsendungen") eingegangen; er sagt dazu unter anderem:
"Die Erwähnung oder Darstellung von Erzeugnissen und Dienstleistungen oder Unternehmen ... sind daher jedenfalls in zwei Konstellationen unzulässig: Wenn sie eine offenkundige spezifische produktbezogene Absatzförderung von Erzeugnissen und Dienstleistungen des Sponsors ... enthalten und damit gegen das Verbot des § 17 Abs. 2 Z 3 ORF-G verstoßen. Des Weiteren dann, wenn sie zum Zweck der Absatzförderung erfolgen und die Zuseherinnen und Zuseher angesichts deren Erwartungshaltung gegenüber der Sendung über diesen Werbezweck in die Irre führen können und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung gemäß § 14 Abs. 2 ORF-G verstoßen."
"Je deutlicher, fokussierter oder intensiver die werbliche Darstellung eines ganz bestimmten Produkts ... ist, desto eher scheidet eine Irreführungseignung aus und greift daher insbesondere das Verbot des § 17 Abs. 2 Z 3 ORF-G."
Vielleicht hat also Prof. Bankhofer recht, wenn er meint: "Hier von Schleichwerbung zu reden, ist lächerlich." (Betonung hinzugefügt)

Lesenswert ist auch ein Bericht auf stern.de, in dem Walter Holiczki (er bzw seine Agentur wird auf der "die gesunde halbe Stunde"-Website unter der Überschrift Redaktion, Betreuung und Auftragsabwicklung genannt) zitiert wird: "Die Sendung trägt sich allein aus den Beiträgen der Sponsoren." [dass TW1 dafür nichts zahlt, ist in Kenntnis des Geschäftsmodells nicht wirklich überraschend; interessant wäre, ob/wieviel an TW1 gezahlt wird, damit diese Sendung dort gebracht wird]. Weiter heißt es im Stern: "Holiczki räumt auch ein, dass die Sponsoren nicht nur dafür zahlen, dass ihre Produkte in der Sendung vorgestellt werden. Er sagt vielmehr auch, dass die Sponsoren die von Bankhofer vor der Sendung formulierten Fragen vorab zugeschickt bekommen. Und weiter: 'Es kommt schon vor, dass die dann zu der ein oder anderen Frage sagen: bitte streichen.' "

(Auf weitere Blog-Reaktionen verweist lanu von BooCompany; aktuell zu dieser Sache auch Helge Fahrnberger)

*) update 20. August 2008: Die Rechtsabteilung des ORF teilt mir dazu mit, dass die Beiträge auf TW1 nicht von der Rechtsabteilung des ORF geprüft werden.

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Wednesday, July 23, 2008

Was der ARD recht ist, kann auch für TW1 nur billig sein?

Hademar Bankhofer, von Stefan Niggemeier aus gegebenem Anlass als "Melissa-Mann" bezeichnet, hat nicht nur eine regelmäßige Sendung bei TW1, sondern kommt auch in der ARD und den deutschen dritten Programmen immer wieder ins Bild. Anlass genug für BooCompany, einen neuen Schleichwerbeskandal in der ARD festzustellen und ein Video mit Sendungsausschnitten ins Netz zu stellen [update 5.8.2008: auf YouTube wegen eines copyright claims von camp tv nicht mehr zu sehen, aber auf BooCompany weiterhin abzurufen]; das Gesundheitsblog "Stationäre Aufnahme" bezeichnet Bankhofer gleich rundheraus als "Mr. Schleichwerbung".

Im Video sieht man allerdings nicht nur ARD-Ausschnitte, sondern auch kurze Ausschnitte aus Sendungen, die bei TW1 gelaufen sind. Da geht es einerseits um "Vitalkost" von Almased (Bankhauser im Gespräch mit Aloys Berg, der auf der amerikanischen Website von Almased als Produktentwickler, auf der deutschen Website als Verfasser einer unabhängigen Studie genannt wird), und andererseits um ein cholesterinsenkendes rezeptpflichtiges Arzneimittel (Sortis von Pfizer; Bankhofer spricht vom "Wirkstoff Atorvastatin aus der Pfizer-Forschung"). Ausdrücklich und mit Insert verweist Bankhofer alle, die mehr zu diesem Thema wissen wollen, auf die Website www.herzschutz.at, eine Seite, die von einer nicht näher beschriebenen "Interessensgemeinschaft Herz" - unter der Adresse der österreichischen Pfizer-Niederlassung und mit einer von Pfizer registrierten Domain - betrieben wird.

ORF-Stiftungsrat Karl Krammer hat vor nicht allzu langer Zeit "Diskussionsbedarf" bei TW1 gesehen. Vielleicht sollte der Stiftungsrat auch einmal darüber diskutieren, ob in einem Prestigeobjekt des ORF wirklich Platz sein muss für diese Form des "Aufmerksammachens" auf Arzneimittel (Werbung - nicht nur Schleichwerbung - für rezeptpflichtige Arzneimittel wäre nach § 16 ORF-G ja verboten). Wie so eine Kooperation im Hintergrund abläuft, wird Krammer als "Berater in Politik und Medien" wohl wissen; falls nicht kann er ja den ihm nicht ganz unbekannten Dieter Ecker fragen: dessen Agentur hat die "Herzschutz"-Kampagne entwickelt.

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Sunday, July 20, 2008

BKS zum "Austria Sportquiz" auf TW1: unzulässiges Teleshopping

Es ist ein merkwürdiges "Prestigeobjekt für den ORF" (Zitat: Werner Mück), dieses Möchtegern öffentlich-rechtliche Programm "für Reise, Wetter und Freizeit": TW1. Monatelang war am späten Abend dort das sogenannte "Austria Sportquiz" zu sehen, das auch in den einschlägigen deutschen Call-in-TV-Foren geradezu liebevoll verfolgt wurde; nun füllt man Teile der Nacht wieder mit Astro TV.

Wie eine solche Sendung in einem Prestigeobjekt des ORF abläuft, kann man nicht nur durch Selbstversuch vor dem Fernsehgerät (oder lesen der Protokolle auf call-in-tv.net) feststellen, sondern auch - gewissermaßen aus amtlicher Quelle - durch das Lesen einer Entscheidung des Bundeskommunikationssenates. Mit Bescheid vom 31. März 2008 hat der BKS nämlich festgestellt, dass TW1 mit der Sendung des "Austria Sportquiz" am 17. Oktober 2007 gegen das für die ORF-Tochter geltende Teleshopping-Verbot (§ 13 Abs 2 ORF-G in Verbindung mit § 9 Abs 4 ORF-G) verstoßen hat. Auf vier Seiten beschreibt der BKS den Sendungsablauf - zum Beispiel so:
  • "Gegen 23.15 Uhr haben auch die nächsten zehn Teilnehmer keinen der gesuchten Begriffe gefunden."
  • "Nach weiteren 13 Teilnehmern, welche keinen der gesuchten Begriffe erraten können, ..."
  • "Nach Ablauf der vier Minutern komnte keiner der insgesamt 20 Teilnehmer einen der gesuchten Begriffe erraten"
  • "Keiner der folgenden fünf Anrufer konnte einen der (verdoppelten) Gewinne erzielen."
  • "Rund eine halbe Stunde nach Beginn dieses Spiels wird die erste Anruferin ins Studio verbunden."
TW1 argumentierte im Wesentlichen, für diese Sendung gar nicht verantwortlich zu sein, es habe eine Vereinbarung mit einem Produktionsunternehmen bestanden, "welche die Zurverfügungstellung der Sendefrequenz von TW1 mit einem anderen Sender (vorbehaltlich dessen Lizenzträgerschaft) zum Inhalt" habe. "Absprachen oder Einflussnahmen auf den Inhalt des .. weiterverbreiteten Programms" bestünden nicht. Vor dem BKS war diese Argumentation nicht erfolgreich: es ist nicht möglich, "über die Person des Rundfunkveranstalters im Wege vertraglicher Vereinbarung zu disponieren", heißt es dazu im Bescheid. Dass es sich bei diesem Programm um Teleshopping handelt, war für den BKS nach der einschlägigen - zu einem "Quiz" des Mutteruntenehmens von TW1 ergangenen - EuGH-Entscheidung - klar.

PS: beim Verlinken zu Werner Mücks Wikipedia-Eintrag ist mir übrigens aufgefallen, dass sowohl von der ZDF-IP-Range als auch von jener des ORF Änderungen durchgeführt wurden (hier und hier); inhaltlich wohl im Hinblick auf das Gebot des neutralen Standpunkts nicht zu Unrecht.

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Saturday, June 14, 2008

"Diskussionsbedarf" bei TW1?

"Da ist schon ein bissl Diskussionsbedarf", wurde Karl Krammer, ORF-Stiftungsrat, von der Presse am 10. Juni 2008 zitiert, und zwar im Hinblick darauf, dass bei TW1, einer ORF-Tochter, "jemand ein Format gestalten darf, der gleichzeitig vor dem Bundeskommunikationssenat gegen den ORF herzieht."

Nun kann man zu den damit angesprochenen Popularbeschwerden (1, 2) stehen wie man will, bemerkenswert finde ich eher, dass ein Diskussionsbedarf zu TW1 offenbar erst auf Grund dieser Beschwerden, die wohl im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit der Moderatorin und Europaabgeordneten stehen, erkannt wird. Ist es sonst egal, ob Sendungen vom Verteidigungsministerium, der Wirtschaftskammer, dem Europaparlament bezahlt werden, ob Sendezeit für Call-in-Formate "verkauft" wird oder welche Nahrungsergänzungsmittel propagiert werden? Wie weit geht die Definition eines "Spezialprogrammes für Reise, Wetter und Freizeit" eigentlich? Wo ordnet man die Bundesheer-Sendungen zu (Reise?), die "Blaulicht"-Sendung über Einsatzkräfte (Freizeit?), Wirtschafts- und Politikdiskussionen (Wetter?) - es gäbe noch ein paar mehr Fragen, die man zu TW1 stellen könnte.

PS: Dem Bundesheer ist die Präsenz im Reise-, Wetter- und Freizeitprogramm weiterhin einiges wert: aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage geht hervor, dass der dafür geleistete Beitrag im Jahr 2007 gegenüber 2006 um etwas mehr als die Inflationsrate angestiegen ist.

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Monday, March 24, 2008

Der neue Trend: Steuerfinanziertes Fernsehen

"Policy placement" und direkte Finanzierung von Fernsehangeboten durch die öffentliche Hand liegt offenbar im Trend. Nachdem schon Karin Resetarits, die derzeit gegen die Erhöhung der "Rundfunkgebühren" (gemeint: des Programmentgelts) des ORF kämpft, sich ihre Sendung auf TW1 aus Steuergeldern finanzieren lässt (dafür kommt das Europäische Parlament auf), hat nun die MMKmedia [Anmerkung: hier habe nachträglich am 28.3. einen Klammerausdruck gestrichen] die nächste öffentlich finanzierte Produktion an Land gezogen: die Wirtschaftskammer Östererich trägt zum wöchentlichen "Wirtschaftsforum" unter dem Titel "Bei Barazon" (auf TW1) bei. Immerhin wird dieser Umstand auf der Website von TW1 angedeutet ("Die Sendung wird in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wirtschaftskammer produziert.")

In der Presseaussendung von TW1 fallen solche Kleinigkeiten unter den Tisch, dafür darf sich dort der Produzent freuen, dass seine Sendung "erstmals in der österreichischen Fernsehgeschichte speziell Rücksicht auf die Wirtschaftstreibenden, die die größte Wertschöpfung zustandebringen und Arbeitsplätze generieren" nimmt. Die Wirtschaftskammer, finanziert mit Pflichtbeiträgen ihrer Mitglieder, kann damit immerhin "Anliegen und Chancen der Betriebe und der Wirtschaftstreibenden" (Zitat der TW1-Presseaussendung) ins Fernsehen bringen, auch wenn die früheren Belangsendungen 2001 abgeschafft wurden und der Kammer die Beteiligung an privaten Fernsehveranstaltern nicht erlaubt wäre. Aber warum sollte man sich auch einen ganzen Sender kaufen (gut, vielleicht mit einer - vorübergehenden - Ausnahme), wenn man auch einzelne Sendungen haben kann?

Interessant wäre auch, ob der (steuerfinanzierte) Österreichische Seniorenrat etwas zur Finanzierung der Sendung 60plus auf TW1 beiträgt, oder ob die Berichterstattung dort ohne Steuergelder auskommt.

Geht man übrigens davon aus, dass die Gestaltung der Sendungen ohne jegliche thematische Vorgaben des Finanziers erfolgt, so ist rundfunkrechtlich dagegen nichts einzuwenden (siehe § 17 Abs 7 ORF-G). Die Entgegennahme von freigiebig gewährten Spenden (eine Patronanzsendung der Wirtschaftskammer kann nicht vorliegen, da diese kein Unternehmen ist) kann man TW1 wohl nicht verwehren - ob aber eine Spendengewährung der Wirtschaftkammer an einen kommerziellen Rundfunkveranstalter, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, zur "Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder" (§ 1 Wirtschaftskammergesetz) wirklich sinnvoll wäre?

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Wednesday, March 19, 2008

Letzte Rundfunkgebührenerhöhung: 1.9.1987

"Keine neuerliche Erhöhung der Rundfunkgebühren", fordert Karin Resetarits, MEP, in einer aktuellen Petition. Vielleicht ist ihr entgangen, dass die letzte Rundfunkgebührenerhöhung in Österreich mehr als zwanzig Jahre zurück liegt: ab 1. September 1987 wurden die Rundfunkgebühren für den Fernsehempfang auf 16 Schilling angehoben (BGBl 1987/319). Genau dieser Betrag (auf Grund der Rundungsdifferenz sogar etwas weniger, nämlich € 1,16) wird auch derzeit gemäß § 3 Rundfunkgebührengesetz eingehoben, eine Erhöhung ist nicht in Sicht.

Aber Resetarits meint natürlich nicht die Rundfunkgebühren, sondern das Programmentgelt - und den Fehler in der Bezeichnung wird man ihr nicht unbedingt vorwerfen können, wenn sogar die GIS, die es wirklich besser wissen sollte, die Begriffe nicht korrekt verwendet und "Rundfunkgebühren" als Synonym für den gesamten Betrag verwendet, den sie einhebt (zum Beispiel hier).

Bemerkenswerter an der Petition sind denn auch die sonstigen Unschärfen, vor allem wenn vorgeblich zitiert wird. So heißt es in der Petition zum Beispiel:
"Denn im Programmauftrag heißt es:
'Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des Österreichischen Rundfunks zu achten. Jedenfalls im Hauptabendprogramm (20-22 Uhr) sind in der Regel anspruchsvolle Sendungen zu zeigen.'"

Richtig heißt es in § 4 Abs 3 ORF-Gesetz:
"(3) Das ausgewogene Gesamtprogramm muss anspruchsvolle Inhalte gleichwertig enthalten. Die Jahres- und Monatsschemata des Fernsehens sind so zu erstellen, dass jedenfalls in den Hauptabendprogrammen (20 bis 22 Uhr) in der Regel anspruchsvolle Sendungen zur Wahl stehen. Im Wettbewerb mit den kommerziellen Sendern ist in Inhalt und Auftritt auf die Unverwechselbarkeit des öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunks zu achten. Die Qualitätskriterien sind laufend zu prüfen." [Hervorhebung zur Verdeutlichung des Unterschieds hinzugefügt]

Und besonders interessant für eine Europaabgeordnete ist die Bezugnahme auf den EG-Vertrag - Zitat aus der Petition:
"Im EG-Vertrag über staatliche Beihilfen ist klar definiert:
'Die staatliche Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist nach Artikel 82 Absatz 2 EG-Vertrag zulässig, solange ihre Höhe den Nettokosten für die Bereitstellung der öffentlich-rechtlichen Dienstleistung entspricht.'"
Die klare Definition stammt aus diversen Presseaussendungen der Europäischen Kommission und findet sich weder im EG-Vertrag, noch in einem "EG-Vertrag über staatliche Beihilfen" (dessen Existenz mir bislang verborgen blieb). Das spricht nicht gegen den Inhalt des Zitats, aber es macht doch einen Unterschied, ob etwas im Primärrecht steht, oder ob es eine Aussage der Kommission ist.

Die Aktion der Europabgeordneten ist offensichtlich selbstlos. Denn für ihre wöchentliche Sendung auf tw1, dem Spartensender des ORF, ist sie weder auf "Gebühren", noch auf Werbeeinnahmen angewiesen: ihre Sendung wird nämlich vom EU-Parlament finanziert, wie sie in einem Kurier-Interview im Jänner dieses Jahres bekanntgab.

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Thursday, January 31, 2008

Programmentgelt und Beihilfe: der "Brief aus Brüssel" in Sachen ORF-Finanzierung

"Legitimation durch Verfahren" (für die 1970er Jahre das, was "Code and Other Laws of Cyberspace" für die Jahrtausendwende war), wirkt immer noch: auch die schon lange erwartete beihilfenrechtliche Prüfung der ORF-Finanzierung durch die Europäische Kommission dürfte letztlich darauf hinauslaufen. Im letzten Absatz des heutigen Schreibens der GD Wettbewerb (vom Standard hier veröffentlicht) werden nämlich folgende Möglichkeiten in Aussicht gestellt:

"a) inhaltliche Änderung der Beihilfenregelung oder
b) Einführung von Verfahrensvorschriften oder
c) Abschaffung der Beihilfenregelung."

Da c) wohl auszuscheiden ist und die Möglichkeiten für a) eher limitiert sein dürften, wird der Schwerpunkt der zu erwartenden Entscheidung - auch nach den bisherigen Erfahrungen (siehe die Übersicht über alle einschlägigen Kommissionsentscheidungen hier) - in den Verfahrensregeln liegen. Tatsächlich birgt der "Brief aus Brüssel" auch keine besonderen Überraschungen:
  • eine Konkretisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags für den Online-Auftritt und das Sport-Spartenprogramm wird erforderlich sein,
  • ebenso eine angemessene nachträgliche Kontrolle der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags,
  • die Finanzierung ist auf die Nettokosten zu beschränken und Quersubventionen kommerzieller Tätigkeiten sind auszuschließen,
  • dabei ist sicherzustellen dass sich der ORF hinsichtlich seiner kommerziellen Tätigkeiten, insbesondere bezüglich TW1, nach marktwirtschaftlichen Prinzipien verhält.
Was in dem Brief genau steht, haben die Fachleute der Regierungskoalition natürlich schon messerscharf analysiert und wie zu erwarten vollkommen entgegengesetzte Schlüsse daraus gezogen (hier und hier), was eine gewohnt konstruktive medienpolitische Streiterei Diskussion für die kommenden Monate erwarten lässt.

Die Aussendung des ORF zum "Brief aus Brüssel" hat den in diesem Fall sogar angenehm wirkenden Charme einer ad hoc-Meldung, die den wesentlichen Inhalt des Schreibens der GD Wettbewerb recht sachlich zusammenfasst; sie schließt mit zwei allgemeinen Statements des Generaldirektors , der "einzelne Aussagen dieses Briefes sehr positiv" wertet.

Vielleicht nicht ganz so positiv dürfte RNr 132 des Schreibens zu werten sein, in der es heißt:
"In diesem Zusammenhang nimmt die Generaldirektion Wettbewerb zur Kenntnis, dass § 4 ORF-G allgemein auf die Unverwechselbarkeit des Angebotes des ORF sowie Qualitätskriterien verweist. Allerdings ist der Generaldirektion Wettbewerb nicht bekannt, wie diese Unverwechselbarkeit im Einzelfall bestimmt wird und inwieweit die erwähnten Qualitätskriterien entwickelt und deren Anwendung angemessen überprüft wird."
Die Eignung der Kontrollmechanismen für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags scheinen der Kommission überhaupt zweifelhaft. Zum legendären Bericht nach § 8 ORF-G - in dem zuletzt sogar Prof. Bankhofers Sendungen die gesunde halbe Stunde der Nahrungsergänzungsmittelindustrie auf TW1(!) als Programmhighlight zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags ausgewiesen wurden - merkt die GD Wettbewerb an, dass nicht klar sei, "welche Befugnisse National- und Bundesrat" (denen der Bericht vorzulegen ist) im Hinblick auf diesen Bericht haben. Klar ist nur, aber das sagt die GD Wettbewerb nicht, dass National- und Bundesrat diesen Bericht nicht einmal in Verhandlung nehmen - so gibt es leider keine Ausschuss- oder Plenardiskussion zum Beispiel zu den Berichten über "bewegende Schicksale starker Frauen, die ihre große Liebe finden" und so zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags beitragen.

Zum Programmentgelt kommt die GD Wettbewerb übrigens, ebenfalls wenig überraschend (vor allem nach dem EuGH-Urteil in Sachen Bayerischer Rundfunk), zum Ergebnis, dass es sich dabei um staatliche Mittel handelt. Die Höhe des Programmentgelts werde unter staatlicher Kontrolle im weiteren Sinn festgesetzt - und die GD Wettbewerb verweist auch genüsslich darauf, dass dies "auch von der österreichischen Regierung in anderem Zusammenhang anerkannt zu sein" scheint (gemeint ist das Vorbringen in einem Verfahren vor dem EGMR, in dem Österreich behauptet hatte, es handle sich beim ORF um eine Organisation "under State control"; siehe dazu in diesem Blog schon hier und hier).

Neben den vergleichsweise einfachen Aufgaben, Online- und Sport+ bzw TW1-Aufträge neu zu fassen und eine ernsthafte nachlaufende Kontrolle einzurichten, dürfte die Nettokosten-Kalkulation schon ein komplexeres Unterfangen werden. In RNr. 97 des Briefs stellt die GD Wettbewerb zum status quo Folgendes fest:
"Die Anforderung, dass der ORF unter Zugrundelegung einer sparsamen Verwaltung die gesetzmäßigen Aufgaben des Rundfunks kostendeckend zu erfüllen hat, stellt nicht sicher, dass die so ermittelten Kosten, den Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens entsprechen. Auch stellt die Generaldirektion Wettbewerb fest, dass die österreichischen Behörden keine konkreten Angaben übermittelt haben, die eine Prüfung erlaubt hätten, inwieweit die beim ORF zugrunde gelegten Kosten tatsächlich den Kosten eines effizienten Unternehmens entsprechen."

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Wednesday, January 16, 2008

Prestigeobjekte und Professoren

Dies ist kein TW1-Watch-Blog; das nur zur Information jener, die wegen eines Beitrags im Standard erstmals hierher (vor allem wohl: dorthin) geschaut haben; nur heute noch ein letztes Posting zu diesem "Prestigeobjekt für den ORF" (laut Professor Mück). Die sicher spannende Frage, welche Nahrungsergänzungsmittel Professor Bankhofer in dieser von Professor Stamm moderierten Sendung in Professor Mücks fast öffentlich-rechtlichem Programm in der kommenden Woche empfehlen wird (in dieser Sendung empfiehlt er auch noch weitere), müssen Sie sich dann schon selbst beantworten.
Jedenfalls: mit dieser Dichte von Professoren kann die Umwandlung in ein öffentlich-rechtliches Programm wirklich nicht mehr weit sein. ORF-Stiftungsrat Medwenitsch (für den Berufstitel Professor fehlen ihm noch ein paar Lebensjahre) hat überhaupt schon erkannt, dass TW1 das eigentliche öffentlich-rechtliche Programm ist (laut Standard-Bericht).

Und warum auch nicht, denn unter der früheren Generaldirektorin gab es ja auch schon beim öffentlich-rechtlichen ORF Call-In-Quiz-Shows (siehe zum einschlägigen EuGH-Urteil hier), der Unterschied würde also auch diesbezüglich nicht so groß sein. Denn was sieht man, wenn man um diese nächtliche Uhrzeit einen Blick (Klick) auf den Livestream auf www.tw1.at wirft: Call-In-Quiz-Shows (siehe Screenshot oben).
So ganz identifiziert sich TW1 vielleicht doch nicht mit diesem Programm, denn im Programmguide steht "Channelsharing" mit der kryptischen Anmerkung "TCA-Sportquiz", und das Logo von TW1 am Bildschirm ist durch ein "TCA"-Logo ersetzt. Aber es ist der TW1-Livestream. Und jetzt bin ich auch eigens noch zum "richtigen" Fernsehgerät gegangen, auch das Teletext-Impressum zu dieser wunderbar öffentlich-rechtlichen Sendung nennt TW1.

Zurück zum "Prestigeobjekt für den ORF" (laut Prof. Mück). Im Wikipedia-Beitrag zum Stichwort Prestigeobjekt heißt es:
"Gerade für geringgeachtete Menschen steigt der gefühlte soziale Status vor allem mit der öffentlichen Zurschaustellung solcher Objekte. ... Ihrerseits können solche Prestigeobjekte aber so merklich eingesetzt werden, dass sie als Werbung für die eigne Person erkannt und kritisiert ('Protz') oder ironisiert ('Gernegroß') werden."

Ob der Herr Professor den Begriff so verstanden haben wollte?

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