Monday, June 30, 2008

No more angels? Teil 2: Telemedial verliert vor dem BKS

Am 5. Juni 2008 stellte die KommAustria das Erlöschen der Privat-TV-Zulassung der Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH (Telemedial) fest (siehe dazu schon hier). Nur 22 Tage später hat der Bundeskommunikationssenat nun die Berufung der Telemedial gegen diesen Bescheid abgewiesen.
Unter anderem "angesichts eines offenbar laufend zwischen Deutschland und Thailand pendelnden und nur tageweise in Österreich anwesenden Geschäftsführers" (und mangels jeglicher angestellter Mitarbeiter der Telemedial in Österreich) teilt der BKS die Auffassung der KommAustria, dass Telemedial "nach keinem gemeinschaftsrechtlichen und auch keinem nationalen Kriterium in Österrreich niedergelassen" sei.
Der Bescheid ist auf der Website des BKS verfügbar (download).

Angesichts des etwas eigenwilligen Programms von Telemedial (Stichwort: Engelenergien) könnte man sich fragen, ob diesem Rundfunkveranstalter ein irdischer Regulator ( in der Sprache des Telemedial-Geschäftsführers, laut Standard: "ein strotzdummer Apparat") überhaupt gerecht werden kann ...

Labels: , ,

Friday, June 06, 2008

No more angels? KommAustria stellt Erlöschen der Zulassung von Telemedial fest

Der legendäre Sender "Kanal Telemedial" - das ist der mit der Engelenergie - war seit 2006 mit einer österreichischen Zulassung (Änderung) als Fernsehveranstalter tätig, hatte aber - so der Bescheid der KommAustria vom 5. Juni 2008 (nicht rechtskräftig) - seit mehr als einem Jahr keine Niederlassung in Österreich. Nachdem noch im März dieses Jahres eine Verletzung des Privatfernsehgesetzes festgestellt wurde (rechtskräftig nach Abweisung der Berufung durch den Bundeskommunikationssenat, siehe dazu hier), hat die Regulierungsbehörde nun (nicht rechtskräftig) das Erlöschen der Zulassung festgestellt. Nach dem Bescheid war es offenbar nur eine "licence of convenience", die wesentlichen redaktionellen Entscheidungen wurden demnach in Deutschland getroffen und auch der Hauptteil der Sendungsproduktion erfolgte in Deutschland. Allzu Großes darf man sich da aber nicht vorstellen - Zitat aus dem Bescheid:
"Die Entscheidungen betreffend den Sendebetrieb werden im Wesentlichen durch den Geschäftsführer TXXXXX GXXXXXX HXXXXXXX getroffen. Die Programmentscheidungen erfolgen grundsätzlich in der Art, dass ca. zehn Minuten vor der Sendung Richtlinien für die folgende Sendung, für die Berater sowie für das technische Personal, vorgegeben werden. Diese Richtlinien werden vom Geschäftsführer (mündlich) festgelegt. ... Die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH verfügt abgesehen vom Geschäftsführer TXXXXX GXXXXXX HXXXXXXX weder in Österreich noch in Deutschland über weitere angestellte Mitarbeiter."
Gegen den Bescheid der KommAustria ist die Berufung an den Bundeskommunikationssenat möglich.

Labels: , ,

Tuesday, May 27, 2008

Warnung der Regulierungsbehörde: Das Verlassen auf Engelenergien kann Ihre Gesundheit gefährden

"No Angels" ist eine beim Eurovision Song Contest letzte Woche eher mäßig erfolgreiche Popband. "No Angels!" könnte aber auch als Motto über einer aktuellen Entscheidung des Bundeskommunikationssenates (BKS) zum Privatfernsehgesetz stehen. In der Sache ging es um das Programm „Kanal Telemedial", vom BKS beschrieben als "ein 24h-Teleshopping-Programm, in dem telefonische Beratungsdienstleistungen (Astrologie, Kartenlegen usw.) sowie Waren mit Schwerpunkt im Esoterikbereich angeboten werden." Geschäftsführer des Programmveranstalters ist Thomas Hornauer, der in Deutschland schon einschlägig bekannt ist (auch auf YouTube).

Der BKS hatte auf Grund einer Berufung gegen einen Bescheid der KommAustria über eine konkrete Sendung zu entscheiden, die von einem Berater "unter Verweis auf drei bei ihm auf dem Schreibtisch stehende Engelsfiguren" mit folgenden Worten eingeleitet wurde: "Ich würde Ihnen gerne mit Hilfe meiner drei Freunde, [...] Erzengel Michael [...], einem Holzengel, der noch keinen Namen hat, und meinem Lieblingsengel mit seiner Laute bei Ihren Problemen und Ihren Wünschen, Sorgen und Vorstellungen zur Seite stehen."

Die KommAustria hatte festgestellt, dass die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH "die Bestimmung des § 37 Z 4 PrTV-G dadurch verletzt hat, indem sie durch Ausstrahlung einer Teleshoppingsendung mit dem Berater Walter von Berg den Eindruck erweckt hat, dass eine telefonische Beratung und Behandlung mithilfe von 'Engelenergien' eine schulmedizinische Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt ersetzen kann, und damit Verhaltensweisen gefördert hat, die die Gesundheit gefährden."

Der BKS hat die dagegen erhobene Berufung abgewiesen und damit die Rechtsverletzung bestätigt. Die Entscheidung ist schon deshalb lesenswert, weil sie einen Einblick in eine Welt bietet, in der ein "hellsichtiges Engelmedium" angeblich "sehr gerne, sehr wirkungsvoll mit Engelenergien" arbeitet, zum Beispiel um geklemmte Nerven zu lösen oder einen "zerfaserten" Darm einfach auszutauschen.

Labels: , , ,