Tuesday, September 15, 2009

Reminder: es gibt keine ORF-Enquete (und Notizen aus dem Randbereich)

Was sich ORF-Generaldirektor Wrabetz von der "Enquete zum Thema ORF und der ORF-Gesetzesnovelle" wünscht, hat er heute bekanntgegeben (zusammengefasst: € 60 Mio aus dem Budget, keine weiteren Werbebeschränkungen, Festschreiben des Online-Angebots im Gesetz [wahrscheinlich meint er: umfassender, als es ohnehin schon in § 3 Abs 5 ORF-G steht - ob die ORF-Marke "chatmania", Registernr. 236521 beim Patentamt, vielleicht doch noch mal zum Einsatz kommt?]). Nicht nur Wrabetz spricht von der "ORF-Enquete", diese Bezeichnung wird auch in vielen der ohnehin schon kaum mehr überschaubaren Statements zu diesem Thema verwendet.

Dabei wäre eine kleine Erinnerung angebracht: es gibt gar keine ORF-Enquete, sondern eine parlamentarische Enquete zum Thema "Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Medienvielfalt in Österreich". Da könnte es doch um mehr gehen als um den ORF, vor allem im dritten Themenblock, der der "Frage nach den Rahmenbedingungen für die Medienvielfalt in Österreich gewidmet" ist, wie es in der Aussendung der Parlamentskorrespondenz hieß. Wie wirkt sich zB der Zusammenschluss Styria/Moser Holding auf die Medienvielfalt aus, oder wie könnten die Rahmenbedingungen für Medienvielfalt - auch abseits der ORF-Geld-, -Macht- und -Posten-Diskussion gestaltet werden - auch darüber könnte gesprochen werden. Realistisch betrachtet wird sich freilich die Kurzbezeichnung "ORF-Enquete" nicht als unzutreffend erweisen, jedenfalls wenn man die Statements im Vorfeld der Enquete so studiert.

Und weil es ohnehin schon so viele Stimmen gibt, was nun mit einem novellierten/neuen ORF-Gesetz nicht alles zu machen/festzuschreiben/zu ermöglichen/zu garantieren etc. sei, muss ich nicht auch noch meinen Senf dazugeben. Eingefallen ist mir bei der Lektüre mancher Wünsche allerdings Kurt Tucholsky, der bekanntlich ausgebildeter Jurist war; er schrieb, natürlich in anderem Zusammenhang: "Nicht nur das Gesetz ist halbirre, genügt nicht den wirtschaftlichen Erfordernissen, schützt nicht die Schwachen ... die Leute erwarten auch zu viel vom Gesetz."

Ich beschränke mich daher hier auf zwei Marginalien, sozusagen zum ausgefransten Rand der Medienpolitik, nämlich zu TW1 und zur Wiener Zeitung:
1. Laut Presse steht die Umwandlung von TW1 in einen öffentlich-rechtlichen Kultur- und Infokanal "auch auf Wrabetz' Wunschzettel. Derzeit wird der als Privatsender vom ORF 'mit einem Minigewinn geführt' – das habe aber wenig Sinn, so Wrabetz." Letzteres hätte ich auch so gesehen, aber warum sich der ORF die wenig sinnvolle Führung eines Privatsenders mit Minigewinn angetan hat, wird dadurch nicht erklärt - vor allem weil der ORF unter Wrabetz dem Rechnungshof schon entgegengehalten hat, dass der ORF mit der Übernahme aller Anteile an der Tourismusfernsehen Gesellschaft mbH (TW1) strategische und wirtschaftliche Interessen verfolgt hat (siehe dazu auch hier). Falls TW1 verkauft wird, würde ich gerne wissen, wieviel der ORF an diesem Abenteuer alles in allem verdient (oder verloren) hat.
2. Zu Inhalten der Wiener Zeitung wollte ich zwar nichts mehr schreiben, aber einen Satz von Andreas Unterberger in seiner aktuellen Kolumne muss man fast zitieren: "In Wahrheit aber bleibt das System demokratiepolitisch eine Provokation, solange der ORF mit den Pflichtbeiträgen tut, was ihm beliebt." Wie ist das eigentlich mit der Wiener Zeitung und den Pflichtbeiträgen (für Pflichtveröffentlichungen)? In diesem Zusammenhang ein Hinweis, wie es auch geht: Deutschland senkt mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 die Kosten für die verpflichtende elektronische Veröffentlichung von Jahresabschlüssen.

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Monday, August 24, 2009

Zweierlei Maß beim Amtsblatt: Republik spart, Unternehmen zahlen weiter

Die Republik Österreich verweist in der offziellen Regierungsrhetorik - etwa im aktuellen Regierungsprogramm - gerne auf die Initiative "Verwaltungskosten senken für Unternehmen". Solche Verwaltungslasten ergeben sich zum Beispiel auch aus Veröffentlichungspflichten im gedruckten "Amtsblatt zur Wiener Zeitung", zumal die dafür zu leistenden Entgelte nicht nur die Druckkosten des Amtsblatts finanzieren, sondern auch die Herausgabe einer Tageszeitung, die sich aus den spärlichen Verkaufs- und Werbeerlösen nicht einmal annähernd finanzieren ließe.

In diesem Finanzierungsmodell mag man eine gewisse Form der selektiven Medienförderung sehen, die anders als die reguläre Presseförderung (von der die Wiener Zeitung nicht profitiert) nicht aus dem allgemeinen Budget finanziert wird, sondern (vor allem) durch Zahlungen von Unternehmen, die für verschiedene Pflichtveröffentlichungen aufkommen müssen (daneben gibt es zahlreiche Veröffentlichungspflichten für verschiedenste Organisationen und auch Behörden). Ich habe mich dazu schon einige Male eher kritisch geäußert (siehe zB hier oder hier bzw einige frühere Einträge in diesem Blog) und erachte die Sache damit für mich als im Wesentlichen abgeschlossen; vor allem habe ich mir auch vorgenommen, eher nichts mehr zu den diversen inhaltlichen Merkwürdigkeiten der Wiener Zeitung zu schreiben.

Aber zurück zur Regierungsinitiative zur Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen: Der aktuelle Maßnahmenplan (offenbar seit März 2008 nicht überarbeitet) enthält unter Punkt 43 auch das Vorhaben "Wegfall von Veröffentlichungspflichten in bestimmten Publikationsmedien", wie sie in mehreren Rechtsvorschriften (AktG, GmbHG, UGB, GenG) vorgesehen sind; Entlastungspotential für Unternehmen: 10 bis 20 Mio Euro. Der dafür vorgesehene Zeitrahmen ist allerdings etwas unbestimmt: "Nach Maßgabe einer politischen Einigung".

Offenbar ist diese politische Einigung bislang nicht gelungen, denn bei der jüngst erfolgten umfassenden Novellierung des Aktiengesetzes (Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009, BGBl I 2009/71, kundgemacht am 31.07.2009) wurde die grundsätzliche Veröffentlichungspflicht im Amtsblatt nicht angetastet.

Umso interessanter ist freilich, dass der Bund in anderem Zusammenhang durchaus entdeckt hat, dass die Veröffentlichung im gedruckten Amtsblatt a) teuer ist und b) den dauerhaften Zugang nicht optimal gewährleistet - und dass er diese Erkenntnis auch umsetzt und gesetzliche Veröffentlichungspflichten im Amtsblatt zurücknimmt: nämlich dann, wenn der Bund selbst veröffentlichen (und zahlen) muss. Nur drei Tage nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz wurde die Novelle zum Heimarbeitsgesetz und Arbeitsverfassungsgesetz im BGBl kundgemacht, mit der einige Veröffentlichungspflichten, die bisher von Bundesbehörden im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu erfüllen waren, dahingehend abgeändert wurden, dass in Hinkunft eine elektronische Veröffentlichung (im BGBl II) erfolgt. Laut Erläuterungen zur Regierungsvorlage ist das nicht nur wesentlich billiger, sondern es ist damit "auch der dauerhafte Zugang zu diesen Rechtsakten und die Nachvollziehbarkeit von Änderungen dazu besser gewährleistet."

Nun vertritt der Chefredakteur der Wiener Zeitung die Auffassung, dass "alle jene, die meinen, wichtige Staats- und Wirtschaftsdaten sollten in Zukunft nur noch elektronisch veröffentlicht und gespeichert werden", grob fahrlässig handeln und unter dem Verdacht stehen, "bewusst die Hintertür zu einem Staatschaos öffnen" (siehe dazu hier). Er müsste daher einerseits beunruhigt sein, wenn nun schon alle Parlamentsparteien einhellig "die Hintertür zu einem Staatschaos öffnen" wollen (die Novelle zum Heimarbeitsgesetz und Arbeitsverfassungsgesetz wurde im Parlament mit den Stimmen aller Parteien angenommen); andererseits aber darf er durchaus zufrieden sein, wurde doch die Haupteinnahmequelle des Amtsblattes, die von Unternehmen finanzierten Pflichteinschaltungen, nicht geändert. Für diese nimmt der Bund offenbar weiterhin in Kauf, dass die Amtsblatt-Veröffentlichung im Verhältnis zu einer Publikation im Internet teurer und der dauerhafte Zugang schlechter ist.

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Tuesday, March 03, 2009

Medienrecht für Anfänger und Verweigerer: Tatsachen, die auf Werturteilen beruhen

Die Republik Österreich hält sich eine - überwiegend aus den Erlösen von Pflichtveröffentlichungen finanzierte - Tageszeitung, deren aktueller Chefredakteur das bestehende Medienrecht unter anderem als degeneriert, verkommen, schikanös, formalistisch, hilflos, kleinlich oder schlicht als übel bezeichnet (siehe dazu schon hier).

In der Wiener Zeitung vom 3. März 2009 hat Chefredakteur Unterberger wieder einmal seiner Meinung über Richter Ausdruck gegeben: ein bestimmter Vorfall zeige, so meint Unterberger, "wie sehr sich die krampfhafte Political Correctness mancher Richter von Bürgern und wirtschaftlichen Realitäten entfernt hat." Außerdem werde das Leben von Arbeitgebern "durch kündigungsgeschützte Richter im gutmenschlichen Elfenbeinturm erschwert". Das Problem dabei: der Vorfall, der nach Ansicht Unterbergers dies alles zeigt, wurde von ihm selbst erfunden. Unterberger behauptet nämlich, ein Gericht habe "eine Wellness-Therme verurteilt", weil sie eine Ärztin, die auf dem Tragen eines Kopftuchs beharrt, nicht angestellt habe. Tatsächlich - wie aus den sonstigen Medienberichten und insbesondere der Aussendung des in dieser Sache aktiv gewordenen Klagsverbands hervorgeht - gab es zwar ein Klage, aber gerade kein Urteil, da das beklagte Unternehmen die begehrte Entschädigung gezahlt hat.

Angesichts dieses Beitrags ist es schon leichter zu verstehen, wenn der Chefredakteur der Wiener Zeitung das Medienrecht übel findet, denn die Differenzierung zwischen Werturteil und Tatsachen muss sich aus seiner Sicht als etwas kleinlich oder formalistisch darstellen. Dennoch ein kleiner Belehrungsversuch, gewissermaßen eine erste Lektion im Medienrecht für Anfänger und Verweigerer:
Werturteile können auf Tatsachen beruhen.
Umgekehrt funktioniert das eher nicht.


Laut Ehrenkodex der österreichischen Presse, dem sich die Wiener Zeitung (nach eigenen Angaben) verpflichtet fühlt, würde es dem "journalistischen Selbstverständnis und Anstand" entsprechen, eine Richtigstellung vorzunehmen. Zumindest auf die Anständigkeit des Herrn Chefredakteurs wird man doch hoffen können, wenn es schon mit der (wieder laut "Ehrenkodex") obersten Verpflichtung von Journalisten ("Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren") nicht so ganz geklappt hat.

Update 04.03.2009: "Penible Juristen erregen sich über einen Fehler im Tagebuch", schreibt Andreas Unterberger in der morgigen Printausgabe der Wiener Zeitung. "Die Entschädigungszahlung für eine ob ihres Kopftuchs nicht angestellte Thermenärztin beruht formal nämlich nicht auf einem Urteil, sondern auf einem Vergleich. Aber selbstverständlich ist der Vergleich die direkte Folge der progressiv-blauäugigen Judikatur der Arbeitsgerichte."
So kann man also auch richtigstellen, nach dem Motto: "na gut, die Fakten waren halt falsch, aber von den daraus gezogenen Schlüssen bin ich so überzeugt, dass ich mir eben andere 'Fakten' dazu suche" - auch wenn diese wiederum nicht stimmen: zum "Kopftuchverbot" gibt es noch keine einschlägige Rechtsprechung (siehe auch hier), weder progressiv-blauäugige noch konservativ-grünäugige oder wie auch immer der offenbar weniger kleinliche penible Dr. iur. Andreas Unterberger die nicht existierende Rechtsprechung sonst einteilt.

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Friday, May 23, 2008

Stets im Interesse der Republik: Wiener Zeitung gegen entartetes Recht

Die im Eigentum der Republik Österreich stehende und von ihr herausgegebene Wiener Zeitung rückt stets die Interessen der Republik Österreich in den Vordergrund. So steht es jedenfalls in der gemäß § 25 Abs 4 Mediengesetz veröffentlichten Blattlinie. Ein etwas merkwürdiges Verständnis vom Interesse der Republik dürfte der Chefredakteur dieser Zeitung haben, der nicht nur immer wieder bemerkenswerte Gastkommentare ermöglicht, sondern auch selbst recht interessante Auffassungen vertritt.
Besonders angetan hat es ihm offenbar das Medienrecht, und so hat er letzte Woche seine Kolumne auch gleich einmal mit der Überschrift "Degeneriertes Medienrecht" versehen. Der Beitrag macht nicht wirklich klar, weshalb für die darin geübte Kritik an bestimmten Aspekten des Medienrechts der besonders besetzte Begriff der Degeneration (wörtlich: "Entartung") verwendet wird, aber ein besonderes Sensorium bei der Begriffswahl darf man sich in den Unterberger-Kolumnen ohnehin nicht erwarten. (Wer übrigens Rüthers, Entartetes Recht. Rechtslehren und Kronjuristen im Dritten Reich [Beck, 2. Aufl. 1989, als Taschenbuch bei dtv 1994], gelesen hat, würde mit solchen Begriffen wohl sorgfältiger umgehen).

Unterberger hält in seinen Kolumnen das bestehende Medienrecht unter anderem für verkommen, schikanös, formalistisch, hilflos, kleinlich - oder schlicht übel. Seiner Ansicht nach schützt es die Opfer schwerster Verbrechen "kaum besser als Unterweltkönige auf Abkassiertour, die sich in ihrer "Ehre" verletzt fühlen" (so in einer Kolumne vom 19.4.2008). Ganz ähnlich hat er auch schon vor eineinhalb Jahren bedauert, dass die Mediengesetze die "Ehre von Verbrechern" (vielleicht meinte er: die Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen) schützen. Konstruktive Kritik am Medienrecht, die sicher im Interesse der Republik gelegen wäre, stelle ich mir doch etwas anders vor.

PS: die im Internet angegebene Blattlinie der Wiener Zeitung ist anders als die in der Printversion abgedruckte - aber, so erklärte mir Herausgebervertreter Samo Kobenter (zur Erinnerung: EGMR-Urteil Kobenter und Standard Verlags GmbH gegen Österreich, siehe auch hier) - die beiden Versionen "unterscheiden sich wohl sprachlich, allerdings nicht inhaltlich"(!?).

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Wednesday, February 06, 2008

Der Kaufmann vom Ballhausplatz: Wenn der Bundeskanzler den Zeitungspreis festsetzt

Das wären zwei schöne Prüfungsfragen an der Schnittstelle von Medien- und Staatsrecht:

  1. Welche Rechtsvorschrift verpflichtet den Bundeskanzler zur Beachtung kaufmännischer Grundsätze?
  2. Welches Medium unterliegt einer Preisregelung durch den Bundeskanzler?

In beiden Fällen findet sich die Antwort in § 7 Abs 2 des Staatsdruckereigesetzes 1996 (in der Fassung BGBl I 2001/47): Der Bundeskanzler hat demnach den Bezugspreis der Wiener Zeitung (und die Tarife für Veröffentlichungen im Amtsblatt) "nach kaufmännischen Grundsätzen und unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen festzusetzen."

Ob er demnächst wieder einmal nachrechnen muss? Die Auflage dieser laut Offenlegung stets das Interesse der Republik in den Vordergrund stellenden Zeitung (in der Praxis schaut das eher so, so oder so aus) scheint jedenfalls nicht gerade im Steigen zu sein. An der Auflagenkontrolle beteiligt sich das Blatt ja nicht, aber im Anzeigentarif lässt sich von 2007 auf 2008 zumindest eine Verringerung der Druckauflage um 10% ausmachen:

(so im Anzeigentarif 2007; das mit ÖAK-geprüft stimmte auch für den Samstag übrigens nicht)

(so im Anzeigentarif 2008)

Tatsächlich einer ÖAK-Kontrolle unterworfen ist das Wiener Journal (bzw. das, was die Wiener Zeitung aus dem früher respektablen, wenngleich mäßig erfolgreichen Wiener Journal gemacht hat). Dieses Supplement hatte im 3. Quartal 2007 laut ÖAK eine Druckauflage von 20.154 Stück, davon wurden 17.772 an "Trägerobjekte" geliefert (also in die Wiener Zeitung eingelegt). Die verbreitete Auflage der Wiener Zeitung wird also wohl kaum darüber liegen. Und die verkaufte Auflage schließlich machte zu Zeiten, als die Wiener Zeitung noch in der ÖAK vertreten war, nicht viel mehr als die Hälfte (56%) der Druckauflage aus (siehe hier den Wert aus 1999).

Angesichts dieser Bedeutung der Republikszeitung wird sich das Gedränge um die aktuell ausgeschriebene Geschäftsführerposition der Wiener Zeitung GmbH wohl in Grenzen halten. An der Ausschreibung, die für diese Funktion vor allem deren bisherige Innehabung "Bewährung in der kaufmännischen Leitung einer Tageszeitung oder eines vergleichbaren Printmediums mit Internetauftritt, ... "Bewährung in der Leitung des Aufbaus und des Betriebes von Unternehmen der 'new economy', ... Bewährung und fachliche Befähigung in der Leitung eines Druckereibetriebes" (und noch einiges mehr, worüber der gegenwärtige Geschäftsführer zufällig zu verfügen scheint) verlangt, kann es jedenfalls nicht liegen, falls sich nur ein geeigneter Interessent melden sollte. [Update 10.6.2008: welche Überraschung - der bisherige Geschäftsführer wurde wieder bestellt.]

PS: Die Wiener Zeitung, die übrigens der Ansicht ist, eine Qualitätszeitung zu sein (jedenfalls hat jemand unter der Staatsdruckerei-IP-Adresse 194.107.60.70 eine entsprechende Ergänzung im Wikipedia-Beitrag über die Presse angebracht), bietet auch eine Lehrredaktion an. Als Aufnahmetest ist (unter anderem) ein Kurzkommentar abzuliefern, unter der Überschrift "Ärgernisse, wohin man schaut" (1500 bis 2000 Anschläge) . Kein weiterer Kommentar.

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Sunday, January 20, 2008

Das Amtsblatt als Stütze der Republik

Anderswo müssen Gefängnisse gestürmt werden oder Paläste, der Präsidentensitz oder eine Rundfunkanstalt: in Österreich würde es ausreichen, das gedruckte Amtsblatt abzuschaffen, und der Staat würde im Chaos versinken.
Nach Ansicht des Chefredakteurs der republikseigenen Zeitung (hier, in der Ausgabe vom 19. Jänner 2008) handeln nämlich "alle jene, die meinen, wichtige Staats- und Wirtschaftsdaten sollten in Zukunft nur noch elektronisch veröffentlicht und gespeichert werden", grob fahrlässig (fragt sich freilich: wobei?) und stehen unter dem Verdacht, "bewusst die Hintertür zu einem Staatschaos öffnen" zu wollen ("bewusst" würde allerdings Vorsatz bedeuten, nicht bloß Fahrlässigkeit!).

Ein wenig muss ich mich da schon betroffen fühlen (siehe hier), aber ich bin wenigstens nicht allein: Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und sein stv. Generalsekretär Reinhold Mitterlehner, gemeinhin nicht als "Türöffner zum Staatschaos" bekannt, haben Ähnliches zum Beispiel schon 2004 gefordert (siehe hier: "ein gedrucktes Amtsblatt nicht mehr notwendig und könnte ohne weiters durch ein internetbasiertes Veröffentlichungssystem ... ersetzt werden.").
Nun, dank der republikseigenen Zeitung wissen wir nun nicht nur, dass in Österreich nicht einmal mehr die Menschenrechte eingefordert werden können (laut diesem vor rund drei Wochen erschienenen Beitrag, siehe dazu auch hier), sondern auch, dass uns nur mehr die Aufrechterhaltung des gedruckten Amtsblattes vor dem Staatschaos retten kann.

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Friday, December 28, 2007

Keine Menschenrechte für Österreicher? Was so alles in der Tageszeitung der Republik zu lesen ist

In den Kommentaren, so sagt die Blattlinie der von der Republik Österreich herausgegebenen Wiener Zeitung, ist auch Platz für sehr pointierte und mutige Sichtweisen.

"Mutig" sind zum Beispiel die Behauptungen, ein Einfordern der Menschenrechte sei für Österreicher kaum möglich, das Grundrecht auf Familienleben werde österreichischen Staatsbürgern nicht zugestanden und (österreichischen) Kindern werde kein Anspruch auf Menschenrechte zugestanden, während Kinder, die Bürger anderer Staaten sind, jede Möglichkeit hätten, "den Verfassungsgerichtshof und andere Instanzen anzurufen." All das ist nachzulesen in einem Gastkommentar vom heutigen Tag, verfasst von einem gewissen Peter Ehrenreich ("war etwa 20 Jahre lang für internationale Organisationen tätig, darunter das Europäische Patentamt").

Nun könnte man es einerseits als Zeichen wahrer redaktioneller Unabhängigkeit sehen, dass die Republik Österreich in der von ihr herausgegebenen Zeitung als ein Staat beschrieben wird, in dem offenbar die eigene Verfassung (zu der auch die EMRK zählt, siehe Art. II Z 7 des BVG BGBl 1964/59) nicht gilt, andererseits aber werfen solche "mutigen" Ausführungen wieder die Frage auf, weshalb gerade diese Zeitung maßgeblich durch Pflichtveröffentlichungen finanziert werden muss.

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Tuesday, August 28, 2007

Stirb langsam, Abonnent!

"Exklusiv für Abonnenten: Stirb langsam 4.0" - Die Werbung der Wiener Zeitung geht (wie ihr Inhalt) manchmal eigenartige Wege. So ist es auch wenig verwunderlich, wenn sogar der Eigentümer von der "offensichtlich geringen Attraktivität der Wiener Zeitung, die deutlich aus der Zahl der verkauften Exemplare abzulesen ist," spricht (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage).
Wie hoch die Zahl der verkauften Exemplare ist, sagt der Bundeskanzler leider nicht; die Wiener Zeitung selbst bewirbt eine Druckauflage von 22.000 Dienstag bis Freitag und 55.000 am Samstag (mit dem Beisatz "ÖAK geprüft", wovon allerdings weder die ÖAK noch der eigene Medienkolumnist etwas wissen dürfte; die ÖAK führt nur das Supplement Wiener Journal, siehe dazu noch unten, mit einer Druckauflage von zuletzt 20.946 Stück).

Zuletzt war die Wiener Zeitung Thema einer ganzen Reihe parlamentarischer Anfragen:
Viel Überraschendes enthalten die Antworten nicht: dass der Bundeskanzler für die Pressefreiheit ist und aus voller Überzeugung zum Verbotsgesetz steht, hätte man sich wohl auch so denken können.
Bisher nicht offengelegt waren allerdings die Zahlen zum Wiener Journal: diese Zeitschrift mit zum Übernahmezeitpunkt 4000 Abonennten (darunter - immerhin! - 1000 zahlenden) und 500 im Einzelverschleiß verkauften Heften wurde im Jahr 2002 um 1,6 Mio Euro übernommen; dafür erlöst dieses nunmehr wöchentlich als Beilage zur Wiener Zeitung vertriebene Journal jährlich rund 150.000 € an Inserateneinnahmen (was nach dem aktuellen Inseratentarif rund drei halben Anzeigenseiten entsprechen würde); was die Herstellung kostet, wurde leider nicht gefragt, aber als neues Profitcenter wird man es wohl eher nicht bezeichnen können.

PS: Zur Wiener Zeitung habe ich schon vor einiger Zeit auch in einem Kommentar der anderen im Standard Stellung genommen.

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Tuesday, March 20, 2007

Wettbewerbsvorsprung Amtsblatt?

"Der Name weckt Assoziationen an Gemütlichkeit und Traditionalität" schreibt die Wiener Zeitung auf ihrer Website über das Amtsblatt.
Tradition ist jedenfalls, dass bestimmte Informationen zwingend in diesem Amtsblatt zu veröffentlichen sind - so etwa Stellenausschreibungen nach dem Stellenbesetzungsgesetz oder dem Ausschreibungsgesetz.

Gar nicht gemütlich aber ist die Wiener Zeitung, wenn es darum geht, die bei ihr zwingend zu veröffentlichenden Ausschreibungen auch gleich (= in der selben Ausgabe) redaktionell zu verwerten - was immerhin voraussetzt, dass die Ausschreibungsinformation vor dem Erscheinen an die nicht damit befasste Redaktion weitergeleitet wird.

So kann dann am selben Tag, an dem die künstlerische Geschäftsführung der Wiener Staatsoper ausgeschrieben wird, im redaktionellen Teil schon ein Kommentator unter dem sinnigen Titel "Ministerin quält Katze" die Ausschreibung als "nebulos" abqualifizieren (10.3.2007). Und wenn die Funktion des Generaldirektors / der Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde ausgeschrieben wird, so lässt sich im redaktionellen Teil der selben Ausgabe schon über einen damit verbundenen nächsten Koalitionskrach spekulieren (17.3.2007).

Ist das mit dem Wesen einer amtlichen Ausschreibung vereinbar? Sinn jeder Ausschreibung ist schließlich auch die gleichmäßige Information aller Interessierten; niemand soll durch umfangreichere oder frühere Informationen einen Vorteil gegenüber anderen haben - die Ausschreibung gibt sozusagen den Startschuss für das Bewerbungsrennen. Damit verbunden ist aber auch, dass die Ausschreibungsinhalte nicht bereits vor der amtlichen Veröffentlichung weitergeleitet werden, und sei es "bloß" vom Amtsblatt zur Redaktion. Schließlich könnte sich ja selbst ein Kulturredakteur der Wiener Zeitung als Operndirektor bewerben (zumal gerade dieser Redakteur ohnehin - damit ist er allerdings in Wien nicht allein - der Meinung sein dürfte, oberster Auskenner in Sachen Oper zu sein).

Qualitätszeitungen haben aus guten Gründen "Chinese Walls" zwischen Anzeigenabteilung und Redaktion. Wollte die Wiener Zeitung eine Qualitätszeitung sein - und solange sie zu 100% im Eigentum der Republik steht, sollte sie das wohl anstreben -, so würde es ihr nicht schaden, sich an solchen Standards zu orientieren.

So aber scheint es, als ob nicht bloß das Entgelt für die Pflichtveröffentlichungen - aus dem sich die Wiener Zeitung laut Medienministerin Bures "hauptsächlich finanziert" (Quelle: Interview mit Harald Fidler auf derStandard.at) -, sondern auch noch deren Informationsgehalt dazu verwendet wird, im Wettbewerb mit anderen Zeitungen einen kleinen Vorsprung zu erzielen, und sei es nur durch das (die Kulturredaktion der Wiener Zeitung auszeichnende) Alleinstellungsmerkmal allgemein missmutiger Kommentare zu gleichzeitig veröffentlichten amtlichen Ausschreibungen.

Aber - auch hier zitiere ich Medienministerin Bures auf derStandard.at - die "Wiener Zeitung ... hat das Problem eines Verfahrens über die Veröffentlichungspflicht von Ausschreibungen dort. ... Die Zukunft und finanzielle Basis der Wiener Zeitung wird von diesem Verfahren abhängig sein. Das ist abzuwarten, und dann sind die nächsten Schritte zu diskutieren, also die Finanzierung und der weitere Fortbestand der Wiener Zeitung."
Dieser Diskussion - zu der ich hier, hier und hier schon einen kleinen Beitrag geleistet habe - sehe ich mit Interesse entgegen.

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Monday, January 22, 2007

Unterberger: Wiener Zeitung zusperren!

Andreas Unterberger ist seinem Ziel näher: nach dem Gastkommentar über einen britischen "Autor von Büchern, die nirgends verboten sind," (siehe dazu hier) fehlen nur noch wenige ähnliche Beweise überlegter redaktioneller Entscheidungen, und die Wiener Zeitung ist endgültig reif zum Zusperren, so wie Unterberger dies selbst in einem Kommentar am 1.9.2000 (damals noch in der Presse) angeregt hat:

"Auch der Bundeskanzler könnte sparen: Wiener Zeitung oder Bundespressedienst wären von heute auf morgen zusperrbar."

Ich würde ja gar nicht so weit gehen und verlangen, dass die Wiener Zeitung eingestellt wird. Mir würde es schon reichen, würden sämtliche Verbindungen der Republik zu diesem Blatt gekappt: die gesellschaftsrechtlichen genauso wie die verlautbarungsrechtlichen. Wenn die Republik noch ein Amtsblatt braucht, soll sie es selber drucken. Und was den Rest der Wiener Zeitung angeht:
Privatisierung now!

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Thursday, January 18, 2007

real editorial independence ...

Das von der Europäischen Kommission präsentierte Arbeitspapier zur Medienvielfalt (siehe hier) enthält bei aller sonstigen Unschärfe immerhin auch den Hinweis, dass es für die Bewahrung der Vielfalt auf "real editorial independence from the owner" ankommt.

Ein Musterbeispiel gelebter redaktioneller Unabhängigkeit ist dieser Tage ausgerechnet die Wiener Zeitung, zu hundert Prozent im Eigentum der Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler. Wie ich schon vor ein paar Wochen geschrieben habe, meint der Chefredakteur, sein Eigentümer schütze mit kleinlichen Mediengesetzen die Ehre von Verbrechern, aber auch seine Mitarbeiter scheuen sich nicht, klare Worte zu wichtigen Institutionen des Eigentümers zu finden: "hübsch, aber unnötig", so assoziiert Christoph Irrgeher zum Verfassungsgerichtshof in einer Glosse vom 17. Jänner 2007.

Und hätte es noch eines Beweises der redaktionellen Unabhängigkeit bedurft, so ist er heute, 18. Jänner 2007, jedenfalls erbracht: das im Eigentum der Republik Österreich stehende Blatt ermöglicht Herrn Dr. Herbert Schaller, zuletzt laut Bericht des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands hervorgetreten als Redner bei einer notorischen Konferenz in Teheran, einen Gastkommentar zu publizieren, in dem er (anders als die kleinlichen Mediengesetze) nicht die Ehre von Verbrechern, sondern die Ehre eines "studierten Historikers und berusfmäßigen Autors von Büchern" verteidigt. [update 24.5.2008: ein paar Links zur weiteren Dokumentation dieser Sache: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 - oder auch hier: die Verteidigung des Chefredakteurs durch einen seiner Kolumnisten]

Ich weiß, dass der amtierende Bundeskanzler Privatisierungen ausgeschlossen hat - aber könnte man nicht wenigstens bei der Wiener Zeitung eine Ausnahme machen?

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Wednesday, November 29, 2006

"Kleinliche Mediengesetze"


Andreas Unterberger, Chefredakteur der Wiener Zeitung, ist mit seinem Herausgeber offenbar zutiefst unglücklich. Herausgeber - das ist nach § 1 Abs 1 Z 9 MedienG, wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt - der Wiener Zeitung ist nämlich die Republik Österreich - mit anderen Worten: der Staat.

Und wozu ist dieser Staat eigentlich noch imstande? Nach Andreas Unterberger - in seinem auch mit der APA verbreiteten Kommentar vom 30.11.2006 - bloß dazu,
"mit kleinlichen Mediengesetzen die Ehre von Verbrechern zu schützen; er hat es hingegen nie geschafft, beim ORF einen öffentlichen-rechtlichen Auftrag durchzusetzen, der mehr wert ist als das Papier, auf dem er steht. Statt dessen wird in ORF 1 künftig anstelle der öffentlich-rechtlichen 'Zeit im Bild' auf Unterhaltung gemacht."

Nun könnte man vielleicht der Meinung sein, dass es für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch den ORF nicht zwingend erforderlich ist, die Zeit im Bild auf beiden ORF-Kanälen durchzuschalten. Aber nach Auffassung von Herrn Unterberger sollte "der Staat" offenbar sofort veranlassen, dass die ZIB-Durchschaltung nicht abgeschafft wird. (Wenig überraschend ist, dass sich sofort ein Repräsentant des Staates findet, der ähnlicher Meinung ist: siehe diesen Artikel über ein Gespräch mit ÖVP-Klubobmann Molterer in den Salzburger Nachrichten).

Nun, Herr Unterberger wird schon wissen, wie das mit dem Staatseinfluss so ist, denn
"Die Wiener Zeitung steht – ähnlich etwa dem ORF – im Besitz der Republik Österreich."
(so steht es tatsächlich auf der Website der Wiener Zeitung; wahrscheinlich hab ich das mit der Stiftung des öffentlichen Rechts nach § 1 ORF-Gesetz irgendwie falsch verstanden).

Aber was ist nun mit den "kleinlichen Mediengesetzen", mit denen Unterbergers Herausgeber, die Republik, die Ehre von Verbrechern schützt? Wenn ich etwa einen Blick in die letzten paar Hefte von medien und recht werfe, dann finde ich da kaum Verbrecher, aber dafür zB
  • die im Septeber 1993 geborene Jaqueline, die auf das MedienG gestützt Identitätsschutz als Opfer eines Verbrechens geltend macht (OLG Wien, 28.6.2006, 17 Bs 110/06k, MR 2006, 248),
  • den ÖVP-Abgeordneten Mag. Walter T. (OLG Wien 30.1.2006, 18 Bs 239/05m, MR 2006, 187)
  • den "Chefredakteur einer Tageszeitung, in der von ihm verfasste Kommentar und Glossen veröffentlicht werden" (OGH 16.2.2006, 6 Ob 245/04d, MR 2006, 191 - nein, es handelt sich nicht um Andreas Unterberger; die Sache spielt in Graz - die Veröffentlichung ist soweit anonymisiert, dass die sofortige Erkennbarkeit für Zeitungsleser gewährleistet ist)
  • einen Politiker, der nach unbestätigten Gerüchten für sein Penthouse um die Hälfte weniger bezahlt haben soll als andere (OLG Graz 12.12.2005, 10 Bs 308/05b, MR 2006, 128 - nein, wieder stimmt die erste Vermutung nicht: auch hier ist die Veröffentlichung so anonymisiert, dass der betreffende ehemalige Finanzlandesrat eines südlichen Bundeslandes leicht zu erkennen ist)

und noch eine ganze Menge weiterer Menschen, deren Ehre durch das kleinliche Mediengesetz geschützt wird.

Die Zeitung der Republik, in der Herr Unterberger schreibt, fühlt sich übrigens dem Ehrenkodex der Österreichischen Presse (und den kleinlichen Mediengesetzen?) verpflichtet. Dieser Ehrenkodex verlangt zum Beispiel, Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen unter allen Umständen zu vermeiden.

Der Kommentar von Herrn Unterberger schließt übrigens mit den Worten: "Eine reife Demokratie lebt vom Engagement der Bürger. Und das kann weder auf den Staat noch auf irgendwelche NGO-Vereine postpubertärer Buben und Mädchen abgeschoben werden."

Pauschalverunglimpfung? Wir wollen doch nicht noch kleinlicher sein als die ohenhin schon kleinlichen Mediengesetze!

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