Wednesday, October 28, 2009

Another year, another roadmap: Mitteilung und Empfehlung der Kommission zur Digitalen Dividende

Letztes Jahr wurde in einem CEPT-Bericht die "Technical Roadmap proposing relevant technical options and scenarios to optimise the Digital Dividend" vorgelegt, heuer legt die Europäische Kommission ihre eigene Roadmap für die erleichterte Nutzung der digitalen Dividende vor - oder besser: ihren Vorschlag, nun eine Roadmap auszuarbeiten. Sie veröffentlicht dazu einerseits die Empfehlung "Facilitating the release of the digital dividend in Europe" (vorläufige Fasung), andererseits die Mitteilung der Kommission "Transforming the digital dividend into social benefits and economic growth" (vorläufige Fassung) vor (siehe auch die Presseaussendung der Kommission, deutsche Sprachfassungen der Empfehlung und Mitteilung sind noch nicht verfügbar).

Die Empfehlung hat nur zwei einfache Punkte:
  • Erstens wird den Mitgliedstaaten empfohlen, bis spätestens 1.1.2012 die analogen Fernsehsender abzuschalten (nach dem Motto: "jetzt aber wirklich", denn "eingeladen" dazu wurden die Mitgliedstaaten ja schon im Jahr 2005).
  • Zweitens sollen die Mitgliedstaaten die Bemühungen unterstützen, harmonisierte Bedingungen für die Nutzung des Sub-Bandes 790-862 MHz durch andere als Rundfunkdienste (und zusätzlich zu diesen!) zu schaffen und sie sollten den Einsatz solcher anderer Dienste in diesem Band nicht hindern.
Die Mitteilung bringt das übliche Wortgeklingel, komplett mit immediate progress, urgent challenges, key strategic issues etc. etc. Eine fast beliebig herausgesuchte Passage liest sich zB so:
"It is essential that this window of opportunity is used to ensure an appropriate level of coordination in the European Union to reap the full social and economic benefits possible from access to this spectrum, and to provide a clear EU roadmap for Member States moving ahead at different speeds as a result of differing national circumstances."
Interessant ist, dass wieder einmal die "roadmap" als "praktischer Weg nach vorne" gepriesen wird:*) "In practical terms, it is proposed to achieve the necessary coordination by agreeing on a common ‘EU roadmap’ for implementing a set of agreed actions." Ein wenig konkreter wird es dann aber doch noch. Die Kommission will sich schon nach dem noch nicht beschlossenen geänderten Rechtsrahmen richten und dem Parlament und Rat Legislativvorschläge zur Aufstellung mehrjähriger Programme im Bereich der Funkfrequenzpolitik vorlegen (Art 8a Abs 3 der geänderten RahmenRL) - an ein Scheitern der derzeit im Vermittlungsverfahren behandelten Vorschläge glaubt wohl niemand.

Weiters wird die Kommission noch vor Ende 2009 dem Funkfrequenzausschuss einen Entwurf für eine Entscheidung über die Harmonisierung des 790-862 MHz Sub-Bands vorlegen. Auch an der gemeinsamen EU-Position für die nächste Weltfunkkonferenz Anfang 2012 will man schon zu arbeiten beginnen. Und schließlich könnte ein Legislativvorschlag vorgelegt werden, um das Abschalten aller Hochleistungs-Rundfunksender im Band 790-862 MHz bis zu einem noch zu vereinbarenden Datum zu erreichen. Das wäre natürlich besonders für Österreich von Interesse, da durch den Betrieb von Hochleistungssendern in den Nachbarstaaten die
anderweitige Nutzung der digitalen Dividende in Österreich nur eingeschränkt möglich ist.

*) In der analogen Welt scheint mir übrigens, dass das Entwerfen und Betrachten einer Straßenkarte noch nicht dazu beiträgt, tatsächlich weiterzukommen, dazu muss man sich dann auch anhand der Karte auf den Weg machen.

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Friday, September 25, 2009

Digitale Dividende, wieder einmal (Lesehinweis)

Der Verteilungskampf um die digitale Dividende hat nun auch in Österreich voll eingesetzt. Nachdem vor zwei Monaten die Frequenzbereichszuweisungs- und die Frequenznutzungsverordnung geändert wurden, kündigte Staatssekretär Ostermayer beim Rundfunkforum Ende August an, bis Anfang 2010 die weiteren notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen, und zwar auf Basis einer bis dahin zu erstellenden wissenschaftlichen Studie (über die allerdings bis dato nichts näher bekannt ist; insbesondere auch noch keine Ausschreibung oder Interessentensuche - die Zeit wird wohl knapp werden).

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass sich die Kontrahenten Interessenten in Position bringen: mit Presseaussendungen der einen wie der anderen Seite, diversen Anstrengungen in Lobbying gegenüber Politik und PR gegenüber den Medien - und natürlich mit Umfragen ("brandaktuelle Ergebnisse" sollen vom Forum Mobilfunk am 30.9.2009 vorgestellt werden; zum FMK siehe auch diesen Beitrag von Georg Holzer) und Studien. Zuletzt hat die ORS eine Studie von Ernst-Olav Ruhle (Juconomy Consulting) vorgestellt, die sich erwartungsgemäß kritisch mit zentralen Argumenten der Mobilfunker auseinandersetzt (Download der Studie; Presseaussendung) und zum Ergebnis kommt, dass eine Festlegung auf ein bestimmtes Konzept für die zukünftige Verwendung der Frequenzen heute deutlich verfrüht ist.

Ruhle beruft sich dabei auch auf die im Auftrag der Europäischen Kommission erstellte Studie, deren Ergebnisse Anfang September vorgestellt wurden (siehe dazu die Website der Kommission zur digitalen Dividende und die Website der Auftragnehmer zur Studie; die wesentlichen Ergebnisse der Studie sind dieser Präsentation zu entnehmen). Die EU-Studie untersuchte nicht nur das realistische Szenario (die Vergabe des Sub-Bands von 790 bis 862 MHz an Mobilfunkanbieter nach Abschluss der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens), sondern auch radikalere Optionen wie zB die vollständige Räumung des gesamten 470-862 MHz-Bandes von Rundfunkdiensten; unter solchen Annahmen kommen daher auch manche etwas abenteuerlich wirkende Zahlen zustande. Insgesamt scheint die Studie aber durchaus solide, jedenfalls in jenen Punkten, die sie tatsächlich aufgreift (gelegentlich wird nämlich auch auf Umstände verwiesen, die nicht geprüft wurden, etwa die möglichen Störungen für den Kabel-TV-Empfang).

Wesentliche Ergebnisse der EU-Studie sind ua, dass der früheste realistische Zeitpunkt für die Schaffung des 790-862 MHz Bandes (und dessen Nutzung für Breitbandanwendungen) 2015 bleibt; für die Notwendigkeit einer weitergehenderen Räumung des UHF-Bandes besteht derzeit und auf absehbare Sicht keine Veranlassung. Für SAB/SAP (Rundfunk- und Produktionshilfsdienste, zB Funkmikrophone) gibt es keine unmittelbare Knappheit, solange nur das 790 bis 862 MHz-Band geräumt wird (würde ich die Festspielbühne am Bodensee bei Bregenz betreiben, hätte ich wohl dennoch Bedenken, zumal sich hier die Nutzungen in drei Ländern überschneiden).

Was andere Nutzungen der digitalen Dividende betrifft, wird in der EU-Studie hinsichtlich "Handy TV" keine Notwendigkeit zum Handeln gesehen, das gleich gilt für PPDR (public protection and diasaster relief). Dazu wird angemerkt, dass manche Mitgliedstaaten vor kurzem in PPDR-Systeme in anderen Frequenzbändern investiert haben (darauf werde ich für Österreich in einem späteren Beitrag noch einmal zurückkommen).

Noch diesen Herbst wird die Kommission eine Mitteilung zur digitalen Dividende veröffentlichen mit einer "Roadmap" für die nächsten Schritte. Außerdem soll der endgültige Abschaltzeitpunkt für analoges terrestrisches Fernsehen mit 1.1.2012 verbindlich festgelegt werden und die Nutzungsbedingungen für das Sub-Band von 790 bis 862 MHz sollen gemeinschaftsweit harmonisiert werden.

Die Radio Spectrum Policy Group wird im November ihre endgültige Position zur digitalen Dividende beschließen (zum Entwurf hier); zur Position der European Regulators Group siehe ERG (09) 26 ERG Statement on the Digital Dividend.

PS: Zur detaillierten Information in praktisch allen Frequenzangelegenheiten sei die Website des ECO - European Communications Office der CEPT - nachdrücklich empfohlen. Das ECO ist seit 1. Juli dieses Jahres an die Stelle des European Radiocommunications Office (ERO) und des (vergleichsweise weniger bedeutenden) European Telecommunications Office (ETO) getreten und daher auch noch unter der gut eingeführten Adresse www.ero.dk zu erreichen. Das ECO betreibt auch EFIS, ein europäisches Frequenzinformationssystem, und ECA, eine Datenbank über europäische Frequenzbereichszuweisungen.

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Monday, August 31, 2009

Von Law-Designern und Behörden-Clustern: 10. Salzburger Telekom-Forum

Sonnenschein statt Salzburger Schnürlregen, die Edmundsburg (Pfeil im Bild links) als Tagungsort und der "Jedermann" im Programm integriert - das waren die Neuerungen, mit denen das 10. Salzburger Telekom-Forum am 27. und 28. August 2009 aufwarten konnte. Eine weitere Neuerung - das angekündigte Referat von EU-Kommissarin Viviane Reding - kam wegen kurzfristiger Verhinderung der Kommissarin doch nicht zustande; an ihrer Stelle verwies eben ihr Kabinettschef Rudolf Strohmeier auf die aktuelle post-i2010-Konsultation und nannte die üblichen Milliarden-Beträge, die diese oder jene Initiative für das Wirtschaftswachstum bringen würden (zB 20 Mrd € aus dem Telekom-Paket, 150 bis 200 oder auch 50 Mrd € aus der digitalen Dividende usw [in der deutschsprachigen Pressemitteilung zur digitalen Dividende steht übrigens auch heute noch "50 Millionen" statt "50 Milliarden" - da die Zahlen ohnehin niemand ernst nimmt, fällt das wahrscheinlich auch niemandem auf]). Zur Frage des Amendment 138 blieb Strohmeier ebenfalls bei der bekannten Linie: es wäre falsch, "diese Leute" (gemeint Filesharer) zu kriminalisieren, "wie man das in einem großen Mitgliedstaat westlich des Rheins gemacht hat"; andererseits müsse man sich für eine EU-weit vereinheitlichte Regelung für den Urheberrechtsschutz für Online-Inhalte einsetzen (siehe zuletzt diese Presseaussendung).

Staatssekretär Josef Ostermayer verwies in seinem Vortrag auf die Vorhaben im Regierungsprogramm, u.a. zur Breitband-Versorgung, die bis 2013 mit "zumindest 25 Mb/s" erreicht sein soll - gemeint offenbar: flächendeckend (aus dem Text des Regierungsprogramms geht das nicht ganz klar hervor). Das - im Regierungsprogramm ohne Zeitvorgabe angekündigte - IKT-Kompetenzzentrum soll im Herbst (2009?) seine Arbeit aufnehmen (hoffentlich wird das nicht bloß eine "IKT-Taskforce reloaded"). Zur digitalen Dividende kündigte Ostermayer an, dass Anfang 2010 die politischen Entscheidungen getroffen würden, zuvor soll eine Studie die Bedarfslage klären.

Was den Vortrag von Alcatel Österreich-Generaldirektor und Bundesratsvizepräsident Harald Himmer betrifft, habe ich meine zuletzt in diesem Blog angebotene Wette teilweise verloren: die Internet-Offensive wurde nicht einmal mehr erwähnt (vielleicht beginnt die Sache auch den Proponenten mittlerweile schon peinlich zu werden). Nicht ganz klar war mir bei seinem Vortrag, wie man zugleich inhaltlich gegen Netzneutralität sein kann, um sich ein paar Folien weiter dann ausdrücklich für diese auszusprechen.

Am Nachmittag des 27.08.2009 zeigte der Richter des deutschen Bundesverwaltungsgerichts Dr. Wolfgang Bier anschaulich, wie sich die Rechtsprechung des BVerwG zum "Regulierungsermessen" im Telekomrecht unter Bezugnahme auf das Gemeinschaftsrecht entwickelt hat; Josef Azizi, Richter am EuG, legte die Rechtsprechung des EuG zum Ermessen (der Kommission) in Marktmissbrauchsverfahren dar.

Der zweite Tag war dem Ausblick auf aktuelle Rechtssetzungsvorhaben gewidmet: Wolf-Dietrich Grussmann von der Europäischen Kommission ging auf den nun ins Vermittlungsverfahren gehenden "Review" des Rechtsrahmens (dazu in diesem Blog zuletzt hier) ein. Er hofft, dass die - eigentlich nicht in den Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste gehörende - Debatte um den Schutz von Urheberrechten (Stichwort "Amendment 138"), die die Verabschiedung in zweiter Lesung verhindert hat, rasch abgeschlossen werden kann. Zuversichtlich zeigte er sich, dass das Vermittlungsverfahren nur auf das Amendment 138 fokussiert bleibt und nicht die in den anderen Bereichen schon gefundene Übereinstimmung wieder in Frage gestellt wird.

Chrstian Singer vom BMVIT stellte - neben der für den Herbst vorgesehenen Novelle zum TKG zur Umsetzung der RL über die Vorratsspeicherung von Daten - in Aussicht, dass in einer weiteren TKG-Novelle besondere Regelungen für ein Ediktalverfahren in Marktanalyseangelegenheiten getroffen werden sollten, um die "Parteistellungs-Problematik" zu entschärfen. Die ohnehin schwierige Novelle zur Vorratsdatenspeicherung - die er grundsätzlich auch lieber in der StPO als im TKG sähe - solle aber nicht mit anderen TKG-Änderungen zusätzlich belastet werden.

Michael Kogler vom BKA berichtete von geplanten Novellen zu den Rundfunkgesetzen, u.a. zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für digitalen terrestrischen Hörfunk. Was das ORF-Gesetz betrifft, sprach er von mehreren Entwürfen, die im BKA schon vorbereitet worden seien, konnte aber ohne politische Einigung und vor Vorliegen einer definitiven Einigung mit der Kommisison im Beihilfeverfahren (die es im September geben könnte) dazu inhaltlich keine näheren Details bekanntgeben.

In der Diskussion wurde zur angekündigten Studie betreffend die digitale Dividende mitgeteilt, dass der genaue Studienauftrag noch zwischen BMVIT und BKA abgestimmt wird, realistisch wird es dabei aber (nur) um das 790-862 MHz Band gehen, andere Frequenzbereiche oder Refarming-Fragen werden auch wegen der knappen zur Verfügung stehenden Zeit nicht angesprochen werden. Die Studie soll die politische Entscheidungsfindung unterstützen und Anfang 2010 vorliegen. Was die im Regierungsprogamm wieder einmal angekündigte "KommAustria Neu" - mit Zuständigkeiten auch für den Telekommunikationsbereich - betrifft, konnte Michael Kogler festhalten, dass die gegenwärtigen Aufträge an die Legisten (Kogler verwies dafür auch auf den neudeutschen - ironisch gemeinten - Begriff: "Law-Designer") jedenfalls keine Änderungen bei den Telekom-Regulierungsbehörden umfassten. Dies bestätigte auch Christian Singer, der darauf hinwies, dass man TKK, RTR und KommAustria ohnehin schon als eine Art "Behörden-Cluster" sehen kann.

PS: Medienberichte zum Telekom-Forum hier, hier, hier und hier.
Update 3.9.2009: auf der Website der RTR sind nun die Folien bzw. Referate von Azizi, Bier, Grussmann und Strohmeier verfügbar

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Monday, August 03, 2009

Auf dem Weg zur Nutzung der "digitalen Dividende": FZBV und FNV-Novellen

Die Nutzung der digitalen Dividende bedarf nicht nur großer Worte, sondern auch kleiner (und größerer) rechtlicher Voraussetzungen. Die nun kundgemachten Novellen zur Frequenzbereichszuweisungsverordnung 2005 (FBZV 2005) und zur Frequenznutzungsverordnung 2005 (FNV 2005) sind dazu ein erster Schritt auf nationaler Ebene. Entsprechend den Ergebnissen der letzten Weltfunkkonferenz wird damit die Nutzung des Frequenzbandes von 790 bis 862 MHz durch Mobilfunkdienste (außer dem mobilen Flugfunkdienst) auf ko-primärer Basis - dh gleichrangig mit Rundfunkdiensten - ab 17. Juni 2015 ermöglicht.

Wer an meiner Lehrveranstaltung zur Frequenzverwaltung teilgenommen hat, sollte wissen, was primäre und sekundäre Funkdienste sind, für die anderen muss hier ein Hinweis auf § 5 FBZV 2005 (insb. Abs 3) genügen. Das obige Bild zeigt die neue Frequenzbereichszuweisung für den 790 bis 862 MHz-Bereich: in der rechten Spalte steht die Frequenzbereichszuweisung im österreichischen Bundesgebiet, in der mittleren Spalte jene gemäß Artikel 5 VO Funk. Die kryptischen Zahlenkombinationen verweisen auf die Fußnoten gemäß VO Funk; die neuen Fußnoten sind in der aktuellen Novelle zu finden (die FBZV ist rechtstechnisch insofern bemerkenswert, als sie zu einem wesentlichen Teil in englischer Sprache erlassen wird!)

Die Frequenznutzung ergibt sich aus der ebenfalls geänderten FNV 2005. Darin wird in den Nutzungsbedingungen zum 790 bis 862 MHz-Bereich festgelegt, dass es - ausgenommen befristete Zuteilungen im Zuge von Simulcastphasen in der Dauer bis zu 18 Monaten - keine Neuzuteilungen mehr für Rundfunkdienste mehr geben soll. Für die Nutzung durch den Mobilfunkdienste heißt es wörtlich:
"Bemerkung zum Datum 17. Juni 2015: Abhängig von der endgültigen Analog-Digital Umstellung des Fernsehens, vom Spektrumsbedarf für die Nutzung durch terrestrisches Fernsehen, vom Spektrumsbedarf für Rundfunkhilfsdienste, von den Entscheidungen zur Nutzung der Digitalen Dividende auf österreichischer und europäischer Ebene und vom Ergebnis der Frequenzkoordinierung mit den Nachbarverwaltungen und deren Umstellungsplänen auf digitalen Rundfunk wird angestrebt, das Datum des Inkrafttretens der Frequenzzuweisung vorzuverlegen."
Vorerst aber ist - bis zum 17. Juni 2015 - die Nutzung (auf sekundärer Basis) durch Rundfunkhilfsdienste (insbesondere drahtlose Mikrofone) weiter möglich. Was mit diesen Mikrofonen geschehen soll, ist eine der kritischen Fragen bei der Nutzung der digitalen Dividende. Die Europäische Kommission, die vor kurzem eine Konsultation zur Digitalen Dividende gestartet hat (siehe auch die Presseaussendung dazu, mit weiteren Links auch zu den von der Kommission beauftragten Studien), denkt diesbezüglich an "spezifische Maßnahmen zur Frequenzharmonisierung, innerhalb oder außerhalb der digitalen Dividende", was nicht gerade sehr konkret klingt. Im Wesentlichen dürfte die Diskussion aber nur mehr darum gehen, wie teuer die Absiedlung dieser Mikrofonsysteme aus dem 790 bnis 862 MHz-Bereich ist und ob diese Kosten aus dem Erlös der zu erwartenden Frequenzversteigerung gedeckt werden (vergleiche dazu etwas den Beschluss des Deutschen Bundesrats bei der Zustimmung zur "Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Zur innerösterreichischen Debatte verweise ich auf die unterschiedlichen Positionen der Geschäftsführer der RTR (siehe hier, hier und hier) - was wieder einmal zeigt, dass wir in Österreich von einer konvergenten Regulierungsbehörde noch weit entfernt sind. Die Telekom-Sprecher der Regierungsparteien haben sich demgegenüber vor kurzem bei der Debatte zur TKG-Novelle klar positioniert (siehe dazu hier).

PS: an der Konsultation der Europäischen Kommission ist wieder einmal der liberale Umgang mit den angenommenen wirtschaftlichen Vorteilen beeindruckend: "opening up the digital dividend to wireless broadband services creates a value of anywhere between EUR 3 billion and EUR 97 billion", heißt es im Konsultationsdokument. Diese Zahlen aus dem Traumbuch einer Studie (siehe die Folie 31 dieser Zusammenfassung) beruhen auf unterschiedlichen Szenarien, die allerdings nicht nur das 790 bis 862 MHz-Band - sondern teilweise das gesamte 470-862 MHz-Band - betreffen. Die Überschrift der Presseaussendung sieht aber ohnehin "Vorteile für die Verbraucher und Wirtschaftswachstum im Volumen von bis zu 50 Mio. EUR" (und auch wenn im Text deutlich wird, dass nicht Millionen, sondern Milliarden gemeint sind, sind die 50 Mrd. EUR immerhin um 3 Mrd. mehr als in derStudie für alle Szenarien genannt wird, in denen nur das 790-862 MHz-Band freigegeben wird).

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Unterhaltsame Urlaubslektüre: Nationalratsprotokolle zur TKG-Novelle

Im Urlaub ist bei der Lektüre eher fiction als non-fiction angesagt. Ein gelegentlicher Blick in die stenographischen Protokolle des Nationalrats passt da aber durchaus dazu. Zur jüngsten TKG-Novelle (siehe dazu hier und hier), die in der 27. Sitzung des Nationalrats am 17.06.2009 beschlossen wurde, ist zwar erst das vorläufige Protokoll verfügbar, aber die Lektüre lohnt sich allemal. Hier einfach einmal ein paar unkommentierte Auszüge aus dem Debattenbeitrag der Abg. Mag. Karin Hakl, die gemeinsam mit Abg. Ing. Kurt Gartlehner den Initiativantrag zu dieser TKG-Novelle eingebracht hat:
"In diesem Gesetz sehen wir vor, dass in Zukunft sämtliche Telekommunikationsleitungen von allen Telekommunikationsdiensteanbietern mitbenutzt werden können, dass Leitungsrechte gewährt werden, die es möglich machen, dass ein Telekom-Unternehmen in jedem privaten Haus, über öffentlichem Grund, überall in Österreich seine Leitungen verlegen kann. ...
Jene Elektrizitätsunternehmen oder kleinen Telekom-Anbieter, die bis jetzt keine große Flächendeckung erreicht haben, können auf die Netze derer gehen, die eine große Flächendeckung haben, und ihre Produkte anbieten. ...
Es ist gesetzlich festgeschrieben worden, wie Märkte neu definiert werden können, weil es klar ist, dass sich bei der Telefonie der Wettbewerb nicht mehr nur im Festnetzbereich abspielt. Wenn ich bei 10 Prozent Festnetzkunden irgendwann immer noch der Marktführer bin, weil alle anderen längst mobil telefonieren, dann heißt das, dass Märkte längst neu zu definieren sind. Das wurde in der Vergangenheit bereits gemacht, die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen schaffen wir mehr oder weniger im Nachhinein."
Eine kleine Empfehlung dazu: Bevor Sie auf Basis dieser Ausführungen ein Geschäftsmodell entwickeln, sollten Sie doch besser in das Gesetz schauen. Und: Auf vielen Redemanuskripten findet sich der Hinweis "Es gilt das gesprochene Wort" - in diesem Fall sollte der Hinweis lauten: "Es gilt das beschlossene Gesetz".
[Aus der ständigen Rechtsprechung: "Die in Gesetzesmaterialien zum Ausdruck kommende Absicht des historischen Gesetzgebers ist weder das einzige noch das wichtigste Mittel der Gesetzesauslegung. Stehen die Materialien in eindeutigem Widerspruch zum Wortlaut des Gesetzes, sind sie für die Auslegung bedeutungslos" zB VwGH 23.02.2001, 98/06/0240]

Ich will nicht die ganze Debatte exzerpieren, nur noch zwei kleine Zitate:
Ganz im Ernst ist an der Debatte noch interessant, dass sich beide Abgeordnete, die den VP/SP-Initiativantrag eingebracht haben, für die Nutzung der digitalen Dividende durch den Mobilfunk aussprechen (was allerdings insofern wenig überraschend ist, als es sich um die jeweiligen Telekomsprecher der Parteien handelt, die gewiss einschlägig gut gebrieft wurden - ob das die für Rundfunkfragen zuständigen Mediensprecher ebenso sehen, ist nicht bekannt) :
  • Abg Hakl: "Da wäre es zum Beispiel volkswirtschaftlich wichtig und sinnvoll, die sogenannte Digitale Dividende dem Mobilfunk zuzuteilen."
  • Abg. Gartlehner: "Ich möchte darüber hinaus darauf verweisen, dass die Digitale Dividende natürlich eine kosteneffiziente Möglichkeit wäre, in entlegenen Regionen eine leistungsfähige Infrastruktur herzustellen."
    [zur digitalen Dividende siehe auch hier, hier und hier]
Neu war für mich, dass schon in diesem Herbst eine weitere TKG-Novelle kommen soll, "mit der neue Rahmenbedingungen für den Wettbewerb geschaffen werden", wie dies Abg. Hakl ankündigte. Bekannt ist, dass die - verspätete - Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten im Herbst erfolgen soll. Wirklich neue Rahmenbedingungen für den Wettbewerb wird diese Novelle allerdings kaum bringen. Dass aber die Änderungen des EU-Rechtsrahmens schon umgesetzt werden sollen, noch bevor es auf EU-Ebene zu einer endgültigen Einigung gekommen ist, kann ich mir kaum vorstellen.

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